Religion und Kirchensteuer?

  • Mensch, dezimeter, google doch einfach "Vokationsordnung", das wird viele deiner (jetzigen und früheren) Fragen beantworten. Die ersten Treffer liefern dir gleich passend die von MV.
    In der Vokationsordnung MV heißt es

    Zitat

    (1) Die Zulassung zur Vokation setzt voraus
    1. einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder
    zur Pommerschen Evangelischen Kirche,

    Wer einer Kirche offiziell angehört, zahlt (meines Wissens) auch immer Kirchensteuer. Wer austritt, zahlt nicht mehr.
    (Wer nie eingetreten ist / nie getauft wurde / nie konfirmiert wurde, gehört wohl nicht dazu.)
    Aber frage doch einfach mal - unter Pseudonym :-), wenn dir das lieber ist - beim Landesbischof nach...

  • :nixmitkrieg:
    LOL – allein die Frage ist ja schon großartig!


    Danke, das rettet mir den Abend. :thumbup:

  • Jetzt weiß ich endlich, warum wir ständig nur Religionslehrer bekommen.


    Mist, hätte mir das nicht jemand früher sagen können.


    :D


    Die Frage war bitte, bitte nicht ernst gemeint.

  • Pfarrer bezahlen auch Kirchensteuer.


    Und "Ossis" bezahlen auch Solidaritätszuschlag. :flieh:

  • Und das Beste: Sogar BEAMTE zahlen Einkommenssteuer 8|

    .... was auf wundervolle Weise das Prinzip des "Geldkreislaufs" verdeutlicht :thumbup:

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ja aber Religionslehrer arbeiten doch im Auftrag der Kirche, da müsste doch die Kirche dem Lehrer noch was bezahlen und nicht umgekehrt!

    ... in den religionspädagogischen Vorlesungen hast du nicht aufgepasst, oder? ;) Na gut, oder es kommt später.
    Du bist Beamter beim Staat.
    Das Fach Religion hat einen Sonderstatus im Fächerkanon, es ist als einziges im Grundgesetz verankert. (Paragraph 7,3 oder so? ... Uni ist bei mir doch schon etwas her),..
    Die Kirche ist für die INHALTE des Fachs verantwortlich, der Staat für die Rahmenbedingungen (Schule, dein Gehalt,...)


    Fazit: Du bekommst dein Geld von deinem Arbeitgeber, also vom Staat, fertig, aus. Ob dich die Kirche als Lehrer für ihr Fach akzeptiert, macht sie davon abhängig, ob du dich mit "Kirche" identifizierst ... ne Mitgliedschaft wäre wohl ratsam. Bear war ja schon fleißig am Recherchieren.


    PS: Ich glaub auch nicht, dass die Fragen ernstgemeint sind ... aber lachen musste ich auch. :D

  • Ja aber Religionslehrer arbeiten doch im Auftrag der Kirche, da müsste doch die Kirche dem Lehrer noch was bezahlen und nicht umgekehrt!

    Stimmt, das ist ja, als wenn Tankwagenfahrer für Benzin zahlen müssten :D

    • Offizieller Beitrag

    Der Unterhaltungswert ist unschlagbar!


    Allein die Vorstellung, dass ein Religionslehrer keine Kirchensteuer zahlen will, dafür aber wohl aus der Kirche austreten müsste, dann aber von der Kirche nicht mehr als Religionslehrer akzeptiert wird...

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