Klassenarbeiten - Regeln & Regelungen?

  • Ich werde in einigen Wochen meine ersten Klassenarbeiten schreiben lassen und wollte mich vorab schon einmal über ein paar Dinge hier informieren:


    1. Gibt es (in NRW) eine vorgeschriebene Frist für die Fertigstellung der Korrekturen und wenn ja, wie lang ist die?
    2. Ist in der gymnasialen Unter- und Mittelstufe ein transparente Bewertung, also mit Bewertungsbogen zu jeder Arbeit, obligatorisch?
    3. Kann man über die Aufgabenart für ein bestimmtes Thema, die Gewichtung und Punktevergabe eingeständig entscheiden?
    4. Gibt es einen Notenschnitt, der die Wdh. der Arbeit notwendig macht?
    5. Wie haltet ihr das mit Täuschungsversuchen? Ich dachte erst an einmalige Verwarnung und dann Wegnahme des Heftes. Da ich aber so einige Täuschungskandidaten in meinen Klassen habe, kann ich wohl kaum 10 Hefte vorzeitig wegnehmen, oder?


    Danke für eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Zu Punkt 1-4 kann ich nichts sagen, da anderes Bundesland.


    Zu Pun kt 5:
    Gleich zu Beginn gibst du die Regeln vor.
    Ich würde allerdings nicht erst verwarnen, und erst beim 2.Mal die KA einkassieren.
    Dann hast du am Ende nämlich 30 "erste" Täuschungsversuche.
    Es ist wie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung:
    die Regeln sind klar, bei Erwischtwerden gibt es Sanktionen. Nix "einmal darf ich aber".


    Sei gewiss: ein einkassierter und mit 6 bewerteter Täuschungsversuch hält die anderen 29 Schüler für die Stunde schon in Schach ....

  • 1. Fristen zur Rückgabe: Sek I 2 Wochen, SEK ii 3 wochen, als Orientierung, wenn du mehrere KA und Klausuren auf einmal zu korrigieren hast, geht das natürlich nicht immer
    2. kommt auf deine Fächer an: ab der 8 ist an unserer Schule in E ein Erwartungshorizont obligatorisch, aufgeteilt nach Sprache und Inhalt, in der Oberstufe sowieso, bei den Kleinen kannst du es nur grob machen das sie wissen, wofür sie die Punkte bekommen
    3. wenn du klassenarbeiten schreibst, tu dich am besten mit jmd. aus der stufe zusammen und schreibe parallel oder zeige die arbeit vorher einem erfahrenen lehrer- bezügl. punkteverteilung und bewertung kann er/sie dir auch tipps geben. erkundige dich genau nach den regeln an deiner schule - sonst gibt es böse überraschungen, wenn einsprüche kommen. du solltest wissen, das in den kernlehrplänen steht.
    4. Nein, gibt es nicht mehr. bei uns gab's kürzl. 25 Fünfen in Latein, und die Arbeit musste nicht noch mal geschrieben werden.


    Hoffe, dir weitergeholfen zu haben.


    sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    In Deutsch würde ich ab der Unterstufe ein Erwartungshorizont schreiben (das am Anfang durchaus eher einem Beispiel ähnelt), in Französisch erst im 3./4. Lernjahr. Was soll man denn sonst schreiben: die richtigen grammatikalischen Formen?


    Bei Französisch-Arbeiten hatte ich mich immer an den Beispielen des Verlags orientiert (Achtung, sie sind in der Regel viel zu umfangreich) und Klassenarbeiten von Kollegen. Eine alte Arbeit ist eine super Vorlage.


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Ich werde in einigen Wochen meine ersten Klassenarbeiten schreiben lassen und wollte mich vorab schon einmal über ein paar Dinge hier informieren:


    3. Kann man über die Aufgabenart für ein bestimmtes Thema, die Gewichtung und Punktevergabe eingeständig entscheiden?


    Schau mal in den Kernlehrplan Englisch - dort wird dazu etwas gesagt. Ansonsten sind die Klassenarbeitsvorschläge zum Lehrwerk zumindest als Inspiration brauchbar - sie sollten aber nicht unbedingt übernommen werden, weil die teilweise unter den Schülern bzw. deren Eltern kursieren.


    Zitat


    4. Gibt es einen Notenschnitt, der die Wdh. der Arbeit notwendig macht?


    Nein. Nicht mehr.


    Zitat


    5. Wie haltet ihr das mit Täuschungsversuchen? Ich dachte erst an einmalige Verwarnung und dann Wegnahme des Heftes. Da ich aber so einige Täuschungskandidaten in meinen Klassen habe, kann ich wohl kaum 10 Hefte vorzeitig wegnehmen, oder?


    Klare Ansage zu Beginn der Stunde - danach "zero tolerance", um eben nicht zehn Hefte wegnehmen zu müssen.


    Gruß
    Bolzbold

  • Sei gewiss: ein einkassierter und mit 6 bewerteter Täuschungsversuch hält die anderen 29 Schüler für die Stunde schon in Schach ....


    Wird denn die Arbeit dann insgesamt überhaupt nicht korrigiert und durch den Täuschungsversuch sofort mit 6 bewertet? Oder korrigiert man noch das, was da steht?

    • Offizieller Beitrag


    Wird denn die Arbeit dann insgesamt überhaupt nicht korrigiert und durch den Täuschungsversuch sofort mit 6 bewertet? Oder korrigiert man noch das, was da steht?


    Das steht uns, wie Du sicherlich weißt, in NRW mehr oder weniger frei - je nach Schwere des Täuschungsversuchs. Zu meiner Schulzeit in den 80ern und 90ern gab es da keine Diskussion. Täuschungsversuch = Heft weg = ungenügend. Das wussten wir alle und wir haben es alle akzeptiert. Kam entsprechend auch nur sehr selten vor.


    Gruß
    Bolzbold

  • SEK ii 3 wochen

    Wo steht das? Habe ich schon öfter gehört, aber keine kannte eine Quelle. Im Radio wurde mal behauptet, das stünde im Schulgesetz. Dort ist aber insbesondere nichts zu finden.


    L. A

    • Offizieller Beitrag

    Wird denn die Arbeit dann insgesamt überhaupt nicht korrigiert und durch den Täuschungsversuch sofort mit 6 bewertet? Oder korrigiert man noch das, was da steht?


    Bei uns: einkassieren, drunterschreiben: Unterschleif, Note 6 - Feierabend.


    Wieso soll ich etwas korrigieren, von dem ich nicht weiß, ob er/sie es überhaupt selbst fabriziert hat?


    Mag sein, dass das anderswo anders gehandhabt wird. Ich finde es so sehr stimmig ;)

  • Wo steht das? Habe ich schon öfter gehört, aber keine kannte eine Quelle.



    Zu bedenken ist immer auch die Schule / Schulform an der man unterrichtet. Erlasse etc. zum Thema Notengebung, Klassenarbeiten, etc. beziehen sich meist auf die allgemeinbildenden Schulen (so auch in den hier verlinkten Beispielen: Sekundarstufe I). Wenn ich das richtig deute, unterrichtet Lehrkraft A an einem Berufskolleg, für diese gelten aufgrund der dort angesiedelten unterschiedlichen Schulformen solche Erlasse nicht. So ist zum Beispiel in der Berufsschule, in der die Schüler nur einen Tag pro Woche anwesend sind die Ansage, maximal eine Arbeit pro Tag zu schreiben oft nicht machbar. Man kann und sollte sich vielleicht aber an den Erlassen orientieren, sofern dies machbar ist.

    • Offizieller Beitrag

    Dieser Link hier spricht nur von "sobald wie möglich". Das ist eigentlich in unserem Sinne, weil LK Klausuren alleine schon innerhalb von zwei oder drei Wochen oft nicht zu korrigieren sind. Für Kollegen mit mehreren Oberstufenkursen ist das fast eine Unmöglichkeit. Nur im Zentralabitur finden sich anhand der festgelegten Termine klare Fristen - und auch die sind recht knapp - gemessen an den sonstigen Verpflichtungen, die man ja auch noch hat.


    http://www.schulministerium.nr…cht/APOen/VVzAPO-GOSt.pdf


    Gruß
    Bolzbold

  • Bei uns: einkassieren, drunterschreiben: Unterschleif, Note 6 - Feierabend.


    Wieso soll ich etwas korrigieren, von dem ich nicht weiß, ob er/sie es überhaupt selbst fabriziert hat?


    Mag sein, dass das anderswo anders gehandhabt wird. Ich finde es so sehr stimmig ;)

    Würde man alles bis zum Täuschungsversuch korrigieren nd bewerten, würde ich als Schüler alles hinschreiben, was ich weiß, dann meinen Täuschungsversuch vornehmen mit dem Wissen, ass ich bei der Methode nichts zu verlieren habe.
    Daher gibt es auch für mich nur die Variante Note 6 auf die gesamte Arbeit ohne irgendeine Korrektur.


    Sarek

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