Dürfen Seiteneinsteiger in Sek II unterrichten?

  • Hallo!


    Ich bin Seiteneinsteiger für Englisch (da ich Englisch als Muttersprache habe) und habe gerade meine Pädagogische Einführung zu Ende gebracht aber nun hat jemand mich angesprochen, dass ich nicht in Sek II unterrichten darf, weil ich Seiteneinsteiger bin. Stimmt das? Ich arbeite im Abendgymnasium und während meiner Pädagogische Einführung habe ich oft Sek II Kursen unterrichtet und wurde auch in diesen Kursen von meinen SeminarleiterInnen besucht.
    Wenn das stimmt, wie kann ich Anerkennung für Sek II bekommen, da fast alle Kursen im Abendgymnasium Sek II sind?


    Ich hoffe jemand kann mir helfen, weil meine Sek II Kursen toll sind und ich sie gerne behalten möchte.

  • Hallo!


    Ich bin Seiteneinsteiger für Englisch (da ich Englisch als Muttersprache habe) und habe gerade meine Pädagogische Einführung zu Ende gebracht aber nun hat jemand mich angesprochen, dass ich nicht in Sek II unterrichten darf, weil ich Seiteneinsteiger bin. Stimmt das? Ich arbeite im Abendgymnasium und während meiner Pädagogische Einführung habe ich oft Sek II Kursen unterrichtet und wurde auch in diesen Kursen von meinen SeminarleiterInnen besucht.
    Wenn das stimmt, wie kann ich Anerkennung für Sek II bekommen, da fast alle Kursen im Abendgymnasium Sek II sind?


    Ich hoffe jemand kann mir helfen, weil meine Sek II Kursen toll sind und ich sie gerne behalten möchte.


    Das kommt ersten auf die Lehrbefähigung und zweitens darauf an, ob du als Sek I oder Sek I/II Lehrer eingestellt bist. Prinzipiell dürfen Seiteneinsteiger in NRW auch in der Sek II unterrichten, im zweiten Bildungsfall auf jeden Fall.


    Nele

  • Welchen Sinn sollte eine Ausbildung am Abendgymnasium haben, wenn du nicht Sek II unterrichten darfst? Der "jemand" - entscheidet der oder streut der Gerüchte?


    Es ist mit pädagigischer Einführung fraglich, inwiefern man tatsächlich Abiprüfungen abnehmen darf. Da habe ich in der Tat schon unterschiedliche Aussagen gehört.

  • Mhm? Ich bin Studienrat, habe niemals auf Lehramt studiert, habe ein Referendariat mit pädagogischem Einführungskurs gemacht und bin ganz normal in Abiturkomissionen beteiligt, als Prüfer, Protokollant und Vorsitzender.


    Nele

  • PikSieben sprach von der Pädagogischen Einführung , nicht von einem dem Referendariat vergleichbaren Seiteneinstiegsprogramm; bei der PE sind Einschränkungen zu beachten, insbesondere diese: "Nach Abschluss der Pädagogischen Einführung kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte/r
    erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden." (Das würde m. E. zumindest formal eine Beteiligung an Abschlussprüfungen ausschließen.)

  • Wenn das der Fall ist, wie bekommen wir diese Lehrbefähigung?
    Ich habe dies auf der Schulministerium Webseite gefunden - es hört sich so an als ob wir die Lehrbefähigung für Sek II durch das Seiteneinsteiger program bekommen, oder lese ich das falsch?


    http://www.schulministerium.nr…m__Informationen_LEV.html
    5. Bewerbung zum Seiteneinstieg in der Sekundarstufe I und II und an Berufskollegs


    Wenn Sie Interesse an einer Lehrtätigkeit haben, aber nicht im Besitz der erforderlichen Lehrbefähigung sind, gibt es in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit des sogenannten "Seiteneinstiegs".


    Sie können sich als Seiteneinsteigerin/Seiteneinsteiger nur über das Ausschreibungsverfahren bewerben soweit die jeweilige Stelle für den Seiteneinstieg geöffnet ist.


    Beachten Sie bitte auch die weiteren Erläuterungen zum "Seiteneinstieg nur mit Erstem Staatsexamen" ,"Seiteneinstieg ohne Lehrerausbildung" oder zum "Seiteneinstieg für Muttersprachler".

  • and if you read further, it says somewhere on the page the with the "Der Erwerb einer Lehramtsbefähigung mit der Pädagogischen Einführung nicht verbunden".


    I know its daft but if you want to teach in the Quali-phase, one must have done OBAS, otherwise it's lawsuits waiting to happen...

  • Jepp, genau so ist es. Ich bin selbst OBAS-Absolventin. Ich darf die Qualifikationsphase erst jetzt nach Bestehen der Examensprüfung unterrichten. Eine Seminarkollegin, die die PE absolviert hat, hätte damit nie in diesen Stufen unterrichten dürfen, obwohl sie als Diplommathematikerin dafür mit Sicherheit qualifiziert gewesen wäre. Die hat jetzt noch die OBAS drangehängt. Das geht aber (außer bei Kunst oder Musik) nur, wenn du noch ein zweites Fach hast.

  • Aha, dann scheint es also so zu sein, dass es momentan zwei Sorten von "Quereinsteigern" gibt - die OBAS-Leute mit dem Referendariat analoger Ausbildung und Quereinsteiger mit pädagogischer Einführung; und nur die OBAS-Leute sind prüfungsberechtigt. Interessant.

    • Offizieller Beitrag

    In Anbetracht der Tatsache, dass PEF-Leute nicht verbeamtet werden KÖNNEN, und sogar glaube ich niedriger eingestuft sind (oder sind das nur die TAP-Leute?), ist es wenigstens fair.


    Aber naja, meine Erfahrung als Vertretungslehrerin ohne 2. StEx: wenn Bedarf da ist, dann ist man schneller als man denken kann in der Oberstufe bzw. Qualiphase.


    Chili

  • Hallo,


    wird man dann mit der PEF nur in Grundkursen eingesetzt oder auch in LK's und die Abiprüfung führt eine andere Lehrkraft aus?


    lg,


    Tino

  • Und wie immer liegen Theorie und Praxis frei nach dem Motto "In der Not frisst der Teufel..." weit auseinander. Abgesehen davon, dass ich damals in meinem ersten Halbjahr als Vertretungslehrer (in den ersten Wochen sogar noch ohne Hochschulabschlusszeugnis) auschließlich 13er-Kurse hatte, war ich auch vor Beendigung der OBAS in der mündlichen Abiprüfung im Protokoll dabei... was beides eigentlich gar nicht geht... oder gehen sollte!??

  • Ich war auch Quereinsteiger komplett ohne pädagogische Qualifikation und war von Anfang an als Studienrätin eingestellt und prüfungsberechtigt. ich denke, dass ist von Bundesland zu Bundesland und auch von Schule zu Schule verschieden.
    Ich sollte allerdings im Laufe der Zeit durch Unterrichtsbesuche und anschließende Gespräche die von der Schule vertretene Methodik beigebracht bekommen. Da ich jedoch u. a. vom Werfen mit Wollknäulen und anderen "Eisbrechern" bei durch die Bank weg volljährigen Schülern (teilweise Mitte 20!) nichts hielt, habe ich meine Pädagogenkarriere inzwischen wieder an den Nagel gehängt.

  • denn sonst wärst du ja in der Tat am Abendgymnasium gar nicht einsetzbar. Bestimmt kannst du dann ne Feststellungsprüfung machen.


    Sonnenkönigin

    Unser Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

  • Nachdem diese Diskussion schon öfters aufgetreten ist, habe ich mir Die Mühe gemacht, den Verordnungstext einmal durchzulesen und
    im Rahmen meines Verständnisses zu interpretieren. (Gilt jetzt für NRW)
    Während der Prüfungsvorsitzende tatsächlich beide Prüfungen zum Staatsexamen abgelegt haben muss, liegt das Geheimnis beim Prüfer (gleichzeitig der Lehrer(in), der den Schüler in 13/2 unterrichtete) vermutlich in der Formulierun "muss in der Regel beide Staatsprüfungen besitzen". D.h. in der Umkehrung zum Regelfall gibt es auch Ausnahmen.
    Diese Ausnahmen könnten bei PEF´lern regelmässig wie folgt begründet werden:
    Schon die Einstellung der PEF´ler ist an Voraussetzungen geknüpft. Es muss sich um ein Mangelfach mit zuwenig Regelbewerbern handeln und es hat sich auch kein
    Regelbewerber für die konkrete Stelle zur Verfügung gestellt. Wenn diese Mangelsituation zum Zeitpunkt der Unterrichtsverteilung für die 13.2 fortbestand (Was normalerweis meist der Fall ist) und eine Unterrichtsversorgung der SuS mittels regulär ausgebildeter Lehrkräfte nicht gegeben war, dürfte ein Abweichen vom Regelfall hinreichend zu begründen sein. Insoweit sehe ich hier durchaus ein zulässiges Schlupfloch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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