Fachleiter werden?

  • Es gibt selbstverständlich in NRW Ausschreibungen und ein Blick in Stella offenbart: zur Zeit 56 Stellen an ZfsL. Selbst wenn es für eine*n gerade keine gibt, ist es schwer zu sagen, dass sie nicht ausgeschrieben werden, die Kategorie ist dauerhaft gefüllt.

    Lustigerweise habe ich jetzt eine Ausschreibung für die befristete kommissarische Fachleitung gefunden, aber nicht im Stella-Portal, sondern auf Seiten der Bezirksregierung.

    Da gab es letztes Jahr eine Ausschreibung für A15-Fachleiter, jetzt kommt die Ausschreibung für die kommissarische Leitung. Ich vermute mal, es hat sich niemand beworben. Ich selbst durfte aus beamtenrechtlichen Gründen noch nicht.


    Dieses Verfahren scheinen aber nicht alle Bezirksregierungen anzuwenden!


    Ich bin gespannt!

  • befristete kommissarische Fachleitung gefunden, aber nicht im Stella-Portal, sondern auf Seiten der Bezirksregierung

    Beauftragungen werden selten ausgeschrieben, weil die Fachleiter im ZfsL den schwankenden Bedarf auffangen.

    Sollte es aber einen kurzfristigen abzudeckenden Bedarf geben, ohne dass die Fachleiter im Haus das abdecken können und ohne freie Stelle, dann beauftragt man eine Person mit einer Fachleitung.


    So wird die Person nicht befördert und kann keine laufbahnrechtlichen Ansprüche geltend machen.

  • Ich spiele mit dem Gedanken mich auf eine Fachleiterstelle zu bewerben. Jetzt kam noch eine Frage auf: werden eigentlich die Reisekosten erstattet, wenn man zu UBs fährt? Die Spritkosten müssen ja immens sein. Weiß das jemand?

  • Frage auf: werden eigentlich die Reisekosten erstattet, wenn man zu UBs fährt? Die Spritkosten müssen ja immens sein. Weiß das jemand?

    Wenn dem nicht so wäre, würde ich auch zu keinem UB fahren.

    Bundesland? (die Regelungen sind sicher unterschiedlich)

    Das kann ich mir nicht vorstellen. Das sind Dienstreisen und werden selbstverständlich erstattet.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber die FORM der Erstattung und die Höhe ist ziemlich sicher unterschiedlich.
    Wenn ich sehe, was für ein Bohu bei Abordnungen gemacht wird, und ich kenne auch den Unterschied im Ref zwischen NRW und NDS, (Fahrten zum Seminar waren Dienstfahrten, ich habe Fahrtgeld bekommen. Bei 60km ein Weg und zwei Fahrten die Woche doch nicht schlecht)... da sollte die Antwort (die ich nicht kenne) lieber vom richtigen Bundesland kommen.

  • Ja, aber die FORM der Erstattung und die Höhe ist ziemlich sicher unterschiedlich.
    Wenn ich sehe, was für ein Bohu bei Abordnungen gemacht wird, und ich kenne auch den Unterschied im Ref zwischen NRW und NDS, (Fahrten zum Seminar waren Dienstfahrten, ich habe Fahrtgeld bekommen. Bei 60km ein Weg und zwei Fahrten die Woche doch nicht schlecht)... da sollte die Antwort (die ich nicht kenne) lieber vom richtigen Bundesland kommen.

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=609992


    Aktuell 35cent pro km in NRW

  • Mindestens die Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Leider keine Änderung des Bundesreisekostengesetzes bekannt, trotz dramatisch gestiegener Spritpreise :(

  • Rein theoretisch wäre also auch eine Bahnanreise denkbar - wenn vielleicht auch nicht empfehlenswert… liege ich da richtige? ICE-Nutzung vermutlich ausgeschlossen. Gibt es hier Fachleiter, die mit der Bahn zu UB fahren?

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Weder das ZfsL (gut, Uni-Stadt), noch seine Schule, noch die UB-Schulen. Und man muss (fast) immer über die ZfsL-Stadt zurück, um an Schulen zu pendeln. (ich spreche von einem Radius von ca. 30 km sowohl in die eine als auch andere Richtung. Sicher gibt es auch Schulen näher, aber ich kenne seine Schule, sein ZfsL und meine Schule (die zu seinen Reffis gehört)

  • Mindestens die Fahrtkosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Leider keine Änderung des Bundesreisekostengesetzes bekannt, trotz dramatisch gestiegener Spritpreise :(

    Ich plane eine Bewerbung am ZfsL Münster, meine Schule befindet sich mittlerweile auch in Münster. Wir wohnen aber in Dülmen. Würden meine Fahrtkosten für Fahrten zu UBs dann von Dülmen aus abgerechnet oder vom Ort meiner Schule? :wink_1:

  • Fahrkostenabrechnung erfolgt vom Dienstort oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause. Dienstort als Fachleiter ist das Seminar.

  • Fahrkostenabrechnung erfolgt vom Dienstort oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause. Dienstort als Fachleiter ist das Seminar.

    Danke für die freundliche Antwort, aber diesen Teil verstehe ich nicht:“oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause.“ Ich spreche nur Beamtendeutsch ;)

  • Danke für die freundliche Antwort, aber diesen Teil verstehe ich nicht:“oder mit der Differenz um die die Strecke länger als die Fahrt zum Dienstort ist von zu hause.“ Ich spreche nur Beamtendeutsch ;)

    Das war Beamtendeutsch aus dem Beamtenhandbuch.

    Bedeutet:

    Wenn du von zu hause zum Seminar 20 km fahren müsstest aber direkt zum Besuch nur 10 km fährst, kannst du nix abrechnen. Fährst du 30 km kannst du 10 km abrechnen.

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