Kurzfristiger Schulwechsel nach OBAS + Bewerbungsverfahren

  • Hallo zusammen!


    Es gibt zwar schon einige Einträge zu dem o.g. Thema, aber so ganz habe ich dort nicht die Informationen erhalten, die ich brauche.


    Ich würde gerne direkt an eine andere SChule nach der Ausbildung. Meine UPP ist im Januar 2013.
    Ab dem 01.02.2013 bekomme ich dann, bestandene UPP vorausgesetzt, einen unbefristeten Arbeitsvertrag angeboten, also die Verbeamtungszeit auf Probe, dann die Revisionsprüfung zur Lebenszeit (nach 3 Jahren).


    Die aktuellen Stellen in NRW haben jedoch eine Bewerbungsfrist bis 21.11.2012.
    Wie soll sowas denn in der Praxis laufen? Bewerbe ich mich ohne das Examen in der Tasche zu haben? Sobald sich mehrere "fertige" Lehrer auf die Stelle bewerben, sind meine Erfolgsaussichten gleich Null, oder? Geht das überhaupt ohne das Examen?


    Und wenn es geht, erfährt dann meine SL über die BezReg davon, dass ich mich woanders beworben habe? Das wäre sehr ungünstig im Hinblick auf mein noch ausstehendes Gutachten.


    Falls das alles nicht JETZT geht, bleibt mir dann nur, das Angebot meiner SChule im Februar auszuschlagen? Dann wäre ich ja für mindestens ein Halbjahr ohne Stelle...auch keine Option!
    Ist das definitiv so, dass man innerhalb der 3jährigen Beamten-Probezeit nicht die SChule wechseln kann?



    Vielleicht kann mir jemanden weiterhelfen!


    Danke vorab!


    Tiro

  • Man kann sich nur nach den bestandenen UPPs bewerben: sprich keine Chance für diesen Einstellungstermin.


    Und ganz ehrlich, wenn du auf die feste Stelle nach der OBAS verzichtest, ist das ein sehr großes Fehler...denn keiner kann dir danach eine Stelle garantieren.


    Die Chancen auf Stellen überhaupt sieht ja nicht rosig aus, und man gibt keine feste Stelle auf, nur weil man wechseln möchte...besonders dann, wenn die Aussichten auf eine andere Stelle schlecht aussehen.




    Ich würde, ehrlich gesagt, warten, bis man sich versetzen lassen kann.

  • Von Referendaren, die jetzt gerade ihr Examen gemacht haben, hört man "gruseliges" in Bezug auf die angebotenen Stellen. Bestimmte Fächer haben GAR KEINE Chance und können sich nur auf Vertretungsstellen bewerben. Der Doppeljahrgang verlässt bald die Gymnasien, da gibt es einfach momentan keine Stellen zu vergeben. Gesamtschulen sieht schon wieder besser aus.
    Ich würde raten, das Angebot anzunehmen, vor allen Dingen mit Deinen Fächern. Wenn Du jetzt Mathe hättest, dann wäre das etwas anderes, aber so.
    Außerdem hat Deine Schule/Deine Kollegen mit dem OBAS Programm auch wirklich eine entsprechende Belastung getragen, das machen diese Schulen doch nur für einen, weil sie danach gerne weiter mit einem zusammenarbeiten möchten. Moralische Verpflichtung, wenigstens für die 3 vorgesehenen Jahre?


    Grüsse, illubu

  • Hi Tiro!


    Also ich habe unmittelbar nach der OBAS die Schule gewechselt. Das geht grundsätzlich. Eien Freundin hat das auch gemacht. Die Bez.Reg.s gehen (oder gingen - es war im Sommer 2011)dabei offensichtlich etwas unterschiedlich vor.


    Da Du in diesem Prüfungszyklus noch dran bist, kannst Du Dich auch bewerben und du zählst dabei als ganz normaler Regelbewerber - wie alle anderen Refs auch. Da zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist noch keine Abschlussnote bzw. "Ordnungsgruppe" von Dir vorliegt (die sich übrigens ausschließlich aus dem Zweiten Staatsexamen zusammensetzt), wirst Du als "neutrale" Ordnungsgruppe geführt und musst im Grunde genommen mit eingeladen werden. BIn meinem Fall endete die Bewerbunsgfrist auch bereits vor meinem Examen. Ich weiß ehrlich gesagt nur nicht, wie das funktionieren soll bei den Auswahlgesprächen, die ja vermutlich im Dez sind. Würde sich eine Schule da für Dich entscheiden, könntest Du die Stelle ja noch gar nicht annehmen. Da müssten Schule und Bez.Reg. dann Geduld haben bis zu Deinem Examen. Solltest Du (was natürlich nicht passieren wird) durchfallen, dann müsste die Schule dem zweitplazierten Wunschkandidaten die Stelle anbieten. Der könnte natürlich schon woanders untergekommen sein, so dass die Schule im ungünstigsten Fall mit leeren Hnden daastehen würde. Was bei der geringen Anzahl ausgeschriebener Stellen allerdings in diesem Jahr unwahrscheinlich wäre. Trotzdem: Geht eine Schule dieses Risiko ein?


    Bei der extrem geringen Anzahl an Stellen sollte dieser Schritt ohnehin gut überlegt sein. Ich musste zuerst eine Verzichtserklärung für die zugesicherte nach-OBAS-Stelle unterschreiben, um zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden. Ich hätte also auch leer ausgehen können... Aufgrund der Verzichtserklärung kann Deine aktuelle Schule dann Deine Stelle neu ausschreiben. Dadurch würde es dann auch Deine SL erfahren. Sieh zu, dass Du ganz schnell das Gutachten bekommst... "das Seminar will das jetzt haben"... Das hab ich einfach zu meiner SL gesagt.


    Was die Moral betrifft... ich denke, Du wirst Deine Gründe haben, warum Du die Schule verlassen willst. Ist sicher blöd für die Schule aber wir SEs sind ja nun auch nicht aus Nächstenliebe an die Schulen geholt worden. Noch vor ein paar Jahren wurde ich mit dem Wunsch auf eine einfache Festanstellung nach langer Vertretungszeit als "inkompetent" von den Bez.Reg.s abgewiesen... Über Nacht kam dann plötzlich die Kompetenz, weil das Land keine Leute mehr hatte. Meine persönliche "Moral" hat darunter in diesem Zusammenhang sehr gelitten ;)


    Wenn Du einmal unterschrieben hast, dann sind es tatsächlich die 3 Jahre. Und wenn Du erst danach einen SAntrag auf Versetzung stellst, kann der sogar noch 2x abgelehnt werden. Wären im schlechtesten Fall 5 Jahre. Und was Dir dann als Wechselmöglichkeit angeboten wird weißt Du ja auch nicht. Du solltest also verzuchen,direkt einen Antrag zu stellen, damit dieser innerhalb der 3 Jahre schon 2x abgelehnt wird. Nach einer Elternzeit von einem Jahr und mehr hast Du übrigens Anspruch auf eine Stelle im Umkreis von 35 km von Deinem Wohnort, auch innerhalb der ersten 3 Jahre.


    Ich schicke Dir jetzt mal noch eine PN. Die kopier ich aus einer alten Nachricht rein. Da steht der Wechsel-Vorgang nochmal ausführlich drin. Viel Glück!

  • Da Du in diesem Prüfungszyklus noch dran bist, kannst Du Dich auch bewerben und du zählst dabei als ganz normaler Regelbewerber

    Das möchte ich widersprechen, denn im Einstellungserlaß steht "1.5 Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist grundsätzlich der Nachweis einer abgelegten Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen oder eine entsprechende nordrhein-westfälische Anerkennung. "


    Sprich - NUR mit Examen....nicht davor ....

  • Wenn Du einmal unterschrieben hast, dann sind es tatsächlich die 3 Jahre. Und wenn Du erst danach einen SAntrag auf Versetzung stellst, kann der sogar noch 2x abgelehnt werden. Wären im schlechtesten Fall 5 Jahre.

    das stimmt so auch nicht.


    1. heißt es, dass du nach dem ERSTEN zulässigen Verstzungsantrag nach 5 Jahren keine Freigabe der SL mehr benötigst... das heißt aber im Endeffekt gar nichts.
    Wenn woanders keine Stelle ist dann ist Essig mit Versetzung...einen Anspruch auf Versetzung nach 5 Jahren gibt es nicht!


    5 Jahre ist bei vielen schon der beste Fall nicht der Schlechteste...


    Eine Versetzung klappt in NRW immer dann zu 100% (auch in Probezeit), wenn du mehr als 1 Jahr nicht gearbeitet hast dann wieder anfängst (meist ist das der Fall nach Elternzeit), aber auch dann nur, wenn du mehr als 35km von deiner Schule entfernst wohnst.


    siehe erlass:


    Fünf Jahre nach dem ersten
    zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum
    Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits
    gestellte Versetzungsanträge. Die Fünf-Jahres-Frist bezieht sich auf
    den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde.
    Wird nach einer Versetzung nochmals ein Versetzungsantrag gestellt,
    beginnt die Fünf-Jahres-Frist erneut.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • ...dann haben sich bei mir alle vertan! Oder ich bilde mir meine Stelle nur ein!?? ;) Jedenfalls habe ich im Mai 2011 meine Unterlagen zur Bez.Reg. geschickt, am 10.06. war Bewerbungsschluss und meine UPP war erst am 15.06.! Bei einer Bekannten war sie sogar erst Anfang Juli - und sie war noch vor ihrer UPP zu einem Auswahlgespräch eingeladen! ...Das würde ja auch heißen, dass sich alle Refs, die erst nach dem 21.11. Prüfung haben, nicht mehr bewerben können... Son Quatsch! Wer würde dann noch freiwillig einen späten Prüfungstermin nehmen (wobei es wirklich nur wenige Leute sind, die erst so spät Prüfung haben)? Sicher ist das im vorliegenden Fall alles noch etwas komplizierter. Aber grundsätzlich geht das natürlich! Da bekommt man extra so nen Wisch vom Prüfungsamt mit den Einzelnoten, den man beim Vorstellungsgespräch vorlegen kann, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein 2. StEx vorlag. Und die "neutralen" Ordnunsgruppen für die Rangfolge der Einladungen sind auch keine Erfindung von mir...


    Bzgl. Versetzung hab ich glaub ich nix anderes gesagt.

  • Bzgl. Versetzung hab ich glaub ich nix anderes gesagt.


    doch


    du schriebst, dass man nach 3 jahren den 1. antrag stellt und dann 2 jahre warten muss.
    das ist falsch.
    du stellst deinen 1. antrag (egal wann) und DANACH brauchst du nach 5 jahren keine freigabe mehr.. völlig egal wie lange du davor schon gearbeitet hast.
    das heißt aber immer noch nicht, dass du dnach SICHER versetzt wirst.
    meine kollegin hatte eine freigabe.. aber keine schule brauchte(wollte) sie.. also blieb sie... und stellt weiter fleißig anträge..


    wenn du, wie von dir konstruiert, den 1. antrag nach 3 jahren stellst.. dann brauchst du nach 8 arbeitsjahren keine freigabe mehr.. das ist ein unterschied...

  • ...man "muss" ja nicht 2 Jahre warten. Aber wenn der SL 2x ablehnt, dann kann das passieren. Daher habe ich ja den Tipp gegeben, den Antrag sofort zu stellen... Und dass man sich nicht darauf verlassen kann, dass man dann auch was adäquates bekommt, hab ich ja gesagt. Wie auch immer, ich habe glaub ich nix anderes gemeint als Du. Das mit den 8 Jahren wundert mich allerdings, da der SL meiner Info nach 2x ablehnen kann und man jährlich den Antrag stellen kann. Aber ich habe mich auch noch nicht im Detail damit befasst. Und die Erfahrung hat mir in unserem Beruf schon oft gezeigt, dass man besser nix glaubt, was man nicht selbst irgendwo schwarz auf weiß und offiziell gelesen hat. Es ist phänomenal, mit welcher Selbstverständlichkeit Lehrer Dinge behaupten können, von denen sie nur ein Halbwissen haben ;) Berufskrankheit verrmutlich! Hilft ja im Unterrichtsalltag auch häufig ;) Mir zumindest fachfremd in Physik... Aber bei solchen rechtlichen Sachen muss man sich am besten wirklich selber kümmern. Hätte ich immer den Aussagen von Kollegen geglaubt, wär vieles in die Hose gegangen. Viele Vertragsangelegenheiten in der Vertretungszeit, korrekte Bezahlung beim OBAS-Eintritt, Wechsel nach OBAS,...

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