Eltern verweigern jeden Kontakt

  • Mich würde interessieren, was ihr tut, wenn die Eltern jeden Kontakt zur Schule verweigern. Aktuell habe ich seit November vier Mitteilungen geschrieben und zweimal auf AB gesprochen mit der Bitte - egal wann - zurückzurufen. Zwischendurch hieß es, es liege an Sprachschwierigkeiten - jetzt hat noch einmal ein Dolmetscher angerufen und nun ist die Aussage, man habe keine Lust, sich das "Geschimpfe" anzuhören. Grundsätzlich ist der Schüler zwar stressig, aber doch ok, jedoch häufen sich Krankheitstage, es gibt Probleme im Fach Mathematik, es wurde noch keine einzige Probe unterschrieben, Entschuldigungen kommen schleppend. Ich find´s unmöglich.

  • Genau aufschreiben wann du bei welchen Nummer angerufen hast und welche Mitteilungen unterschrieben wieder zurück kamen.
    Habt ihr einen Schulsozialarbeiter o.ä.? Dann würde ich den kontaktieren, aber wahrscheinlich habt ihr sowas nicht, sonst hättest du das sicher längst getan.
    Zum Thema fehlende Unterschrift bei Proben: Wir sind verpflichtet, den Eltern die Noten mitzuteilen. Mach das am besten gebündelt in einem kleinen Brief und bestehe auf die Unterschrift. Auch das kopieren und dokumentieren. Und wenn nichts passiert, würde ich ganz schnell mal mit der Schulleitung sprechen.
    Gruß
    Anna

  • Hab´ ich alles notiert - und doch, wir haben eine Schulsozialarbeiterin und sie und die Schulleitung sind schon informiert - wir haben jetzt halt auf den Dolmetscher gewartet - aber mir war eigentlich schon klar, dass Unwille dahintersteckt. Jetzt ist halt die Frage, wie´s weiter geht - die Mitteilungen kommen natürlich NICHT unterschrieben zurück, hab´s aber trotzdem abgeheftet.

  • Ich würde nach Rücksprache mit der Schulleitung das Jugendamt androhen, wenn die Eltern sich nicht melden.

  • Das mit dem Jugendamt ist eine gute Idee. Haben wir mal angedroht, da kam der Vater plötzlich mit Dolmetscher. Das Gespräch habe ich aber dann im Beisein des Schulleiters (wichtiger Zeuge und Untermauerung der Wichtigkeit des Gesprächs).
    Ansonsten würde ich die wichtigsten Informationen auch gebündelt schicken, aber per Einschreiben mit Rückschein. So hast du zumindest die Bestätigung, dass die Familie den Brief erhalten haben.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Ich hab in dem Zusammenhang mal eine Frage:
    Ab wann "darf" man denn eigentlich das Jugendamt einschalten?
    Reicht als Grund aus, dass die Eltern den Konakt verweigern und das Kind oft fehlt?
    Ich frage, weil ich einen ähnlichen Fall kenne und es heißt immer, dass keine Kindeswohlgefährdung etc vorliegt...

  • Wenn der Schüler "ok" ist, dann liegt keine konkrete Gefährdung des Kindeswohl vor. Wenn er die Schule schwänzt oder seine Eltern lassen ihn daheim, dann muss man das Ordnungsamt einschalten. Dann erst mal ein Bußgeld vom Ordnungsamt droht, kommen Eltern von ganz allein.


    Macht ihr keine Meldungen an das Ordnungsamt bei Verletzung der Schulpflicht?

  • Doch, aber wir versuchen erst, das persönlich zu klären - dazu müsste aber jemand ansprechbar sein. In letzter Zeit kam einmal eine Entschuldigung erst nach x-mal nachhaken nach einem Monat, einmal wurde früh nicht angerufen und einmal war die Fehlzeit über eine Woche und es kam kein ärztlicher Attest. Normal sagt man das dann persönlich nochmal - weil unsere Briefe oft nicht verstanden oder gar nicht richtig gelesen werden. Meist klappt es dann auch wieder - aber wie gesagt, es müsste halt jemand erreichbar sein. Ebenfalls gibt es keine Notfallnummer, falls mal etwas ist und die Proben sind auch nicht einmal unterschrieben...


    Kindeswohlgefährdung ist halt ein weiter Begriff, das größere "Kind", inzwischen 18, ist ja jetzt auch perspektivlos daheim und hat alle Unterstützungsangebote geschickt umschifft, so dass es jetzt im Kinderzimmer ungestört chillen kann ... das muss sich ja nicht unbedingt wiederholen. Gefahr für Leib und Leben besteht aber mit Sicherheit nicht. :grimmig:


    Bin gespannt - Freitag kommt angeblich jemand - wurde aber schon einmal versetzt. Der Schüler ist ok im Sinne von soweit unterrichtbar - aber einige Baustellen gibt es da schon, wo Unterstützung der Eltern sinnvoll wäre.

  • Seid nicht zu nachsichtig mit den Eltern. Vielleicht braucht das Kind ja eben diese harte Hand, damit es nicht daheim Kinderzimmer chillen kann. Wenn Kinder erst mal mit dem Ordnungsamt abgeholt wurden, dann ist das oft schon genug eine erzieherische Massnahme. Schlimmer ist es, wenn es sich über Jahre einschleift, dass man keine Entschuldigung hat und erst nach mehrmaligen Nachfragen der Lehrerschaft Entschuldigungen nachgereicht werden. Ihr müsst klar machen, dass das so nicht geht. Keine Kuschelpädagogik betreiben!


    Und wenn das Ordnungsamt eingeschaltet wird, dann schaltet sich auch automatisch das Jugendamt ein.

  • Hatte so einen ähnlichen Fall, meine Vertretungszeit ist bei diesem Schüler inzwischen allerdings abgelaufen. Ist zurück versetzt worden und die Eltern haben keine Gesprächstermine wahrgenommen oder haben mich immer versetzt. Einmal kam er! Und das nur, weil er einen Brief falsch verstanden hatte und dachte, er müsse erscheinen. Unterschriften kamen sehr selten, die Mutter durfte nichts unterschreiben. Wenn mal Geld abgegeben wurde, musste ich dies quittieren, da uns unterstellt wurde, wir würden das Geld unterschlagen. Nun kam auf dem Elternsprechtag der Hammer. Wie gesagt, ich bin seit ein paar Monaten raus, meine Kollegin führt die Klasse nun. Der Vater saß da ganz verwirrt und fragte, wo denn die Klassenlehrerin Frau X wäre. Ähm... das war die Kollegin vor der Zurückversetzung vor knapp 2 Jahren. Dazwischen gab es ja nur 2 Klassenlehrerwechsel...



    Fazit: Eltern sind verantwortlich für den Kontakt zur Schule. Wir tun alles um sie zu informieren, doch wenn Termine nicht wahrgenommen, Telefonate abgelehnt und Briefe nicht gelesen werden, ist man als lehrer irgendwann an seiner Grenze angelangt. Wenn die Schulpflicht darunter leidet, muss natürlich das OA eingeschaltet werden. Unsere Sozialarbeiterin nimmt uns übrigens solche Aufgaben ab. (Ein Hoch auf die Sozialarbeit in der Schule)

  • Danke erstmal für euren Hinweis mit dem Ordnungsamt!
    An die Möglichkeit habe ich gar nicht direkt gedacht.
    Das wurde bisher an unserer Schule (Grundschule) wenig eingesetzt, höchstens einmal angedroht.
    Leider fehlen hier sowieso oft die Konsequenzen bei häufigem, unentschuldigten Fehlen usw.


    Ich bin mir unsicher, wo man die Grenze zieht, ob man das Ordnungsamt /Jugendamt nun einschaltet, oder nicht...
    Nehmen wir folgenden Fall an:
    Schüler (verhaltensauffällig, entwicklungsverzögert) 2. Klasse, kommt öfters mal eine Stunde zu spät, unentschuldigt bzw. wegen Verschlafen.
    Eltern nehmen Gesprächstermine mehrfach nicht wahr und sind telefonisch nicht zu erreichen.
    Ein Hausbesuch bei den Eltern findet dann einmal statt. Eltern geloben - wie immer- Besserung, aber nichts passiert.
    Von der Schule dringend empfohlene Arzt/Untersuchungstermine mit dem Kind werden nicht gemacht oder abgesagt, auch Therapien werden nicht fortgeführt oder angebahnt.
    Briefe seitens der Schule werden nicht gelesen.
    Hilfsangebote (Unterstützung durch Familienhelfer) werden rigoros abgelehnt.
    Gespräche mit dem Schulsozialarbeiter fanden statt, aber führen auch nicht weiter.


    Kindeswohlgefährdung in dem Sinne, dass das Kind vernachlässigt wird (Essen, Kleidung etc...) ist NICHT ersichtlich.


    Ist das eurer Meinung nach ein Fall für eins der beiden Ämter? Ich denke doch schon?!?
    Wenn ja, für welches am ehesten?

  • Hallo shadow,


    das Problem ist ja, dass die Eltern zwar die Pflicht haben ihre Kinder zu versorgen und zu erziehen, aber eben auch das Recht sich gegen Hilfen zu entscheiden. Die Gründe müssen uns da ziemlich egal sein. Auch das Jugendamt wird nur Angebote machen können.
    Du schreibst ja selbst, dass es keine Anzeichen für Kindeswohlgefährdung gibt. Dann wird das JA meines Wissens nach auch nicht einschreiten.


    Und ja, es ist unglaublich schwer zu akzeptieren, wie (scheinbar viele) Kinder in solchen und ähnlichen Verhältnissen aufwachsen müssen. :traenen:

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Hallo dzeneriffa,
    danke für deine Antwort.
    Genau das höre ich auch von Seiten des Schulsozialarbeiters.
    Und es ist ja so, dass wirklich keine Kindeswohlgefährdung in diesem Sinne vorliegt.
    Aber schwer zu akzeptieren ist es für mich allemal.


    Ein Fall fürs Ordnungsamt ist das dann auch noch nicht, oder?
    Weil das Fehlen des Schülers ja noch nicht ausgeprägt genug ist...
    Also bleibt eigentlich nichts weiter übrig, als weiterhin Gespräche anzubieten und Däumchen zu drehen? :(
    Das fällt mir schwer.

  • Kann glücklich vermelden - die Mama kam inzwischen, nachdem ich noch zweimal versetzt wurde. Sie spricht nicht so gut Deutsch und bis jetzt wurde sie immer einbestellt um Klagen anzuhören. Ich hatte die Sozialpädagogin dabei und wir haben eine ganz anderer Variante gewählt - die zwei Hauptprobleme angesprochen und ansonsten alles erdenklich Positive angebracht. Zumindest hat sie versprochen, in Zukunft öfter zu kommen und mit dem "Kind" läuft es auch viel besser. :D

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