Zusammensetzung einer Zeugnisnote


  • Ist es nicht aber so, dass unsere 1-en meistens eigentlich 2-en entsprechen - gemäß Worturteil "den Anforderungen voll entsprechend" ? (Ich gehe immer mehr dazu über, das Worturteil ernstzunehmen.)

    Nicht in NRW.


    Noch einmal: guckstu einschlägige Rechtsvorschriften.

  • Nicht in NRW.
    Noch einmal: guckstu einschlägige Rechtsvorschriften.


    Ich finde es voll in Ordnung, @Meerschwein Nele, wenn du nicht antwortest, wenn du nicht antworten magst.


    Ist ein Forum nicht dazu da, anderen Fragen zu stellen, die etwas vielleicht wissen, ohne dass man lange suchen muss? Trifft es nicht auf ganz viele Fragen hier im Forum zu, dass man das auch googeln könnte? Schreibst du den anderen auch immer, dass sie googeln und nicht hier fragen sollen?


    Übrigens wolltest du mir doch noch sagen, woher du die Info hast, dass der Spruch "Wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren" von einem General Paulus (1943) stammt und/oder was du damit eigentlich andeuten wolltest? Beim Googeln habe ich das so nicht wiedergefunden. "guckstu-gucki-ich" wo?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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  • @Meerschwein Nele,


    "gucki-ichi-hieri" und finde folgende Aussage:


    (Hervorhebung von mir)


    Kannst du mal bitte verlinken, wo steht, dass das in NRW nicht (mehr) so ist?

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  • Ist es nicht aber so, dass unsere 1-en meistens eigentlich 2-en entsprechen - gemäß Worturteil "den Anforderungen voll entsprechend" ? (Ich gehe immer mehr dazu über, das Worturteil ernstzunehmen.)

    Ich handhabe das auch wie @roteAmeise : Note 2, wenn die Anforderungen aus den Bereichen I und II (Reproduktions-, Organisations- und Transferleistungen) erbracht werden, für die Note 1 (Leistungen entsprechen Anforderungen im besonderen Maß) sind Leistungen über die Anforderungen hinaus notwendig. Das betrifft vor allem Leistungen bei Problemlösungen und Urteilsfindungen. Streiten kann man dann natürlich über den Begriff Anforderungen, aber letztlich hilft oft auch ein Blick in die Kerncurricula, die häufig Hinweise geben dürften, ab wann welche Noten zu geben sind.

  • Das ist eine Seite der IHK. Nochmal, zu den Grundsätzen der Leistungsbewertung guckstu Schulgesetz, APOS und die Erlasslage, z.B. in der BASS...


    Wenn du nicht antworten willst, musst du nicht antworten. Niemand nimmt dir das übel, @Meerschwein Nele, dennoch bist du bis jetzt den Nachweis schuldig geblieben, dass in den Schulen in NRW (darum ging es) die Note 2 nicht bedeutet, "den Anforderungen voll entsprechend", denn das war deine Behauptung. Im zweiten Link ging es um NRW, im ersten Link ging es um "alle Bundesländer".


    Was ich dazu gegoogelt habe, widerspricht deiner Aussage. Lassen wir es eben so stehen.

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  • An deiner Medienkompetenz müsstest du dann auch noch arbeiten... :D


    Könnte sein. Wenn du dich dadurch besser fühlst. :)


    Aber warum sagst du uns nicht einfach, was denn eine Note 2 in NRW bedeutet, wenn sie dort angeblich nicht bedeutet "entspricht voll den Anforderungen"? Warum machst du so ein Gewese darum? Ich habe doch "zugegeben", dass ich nichts anderes finde als das, worauf ich verweisen habe, während du nur behauptest (wie bei dem angeblichen Spruch von General Paulus aus dem Jahre 1943, der in Wirklichkeit aber von Bertold Brecht ist).

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  • Siehe NRW Schulgesetz §48

    Zitat von Schulgesetz NRW

    (3) Bei der Bewertung der Leistungen werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:

    • sehr gut (1)Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anfor-derungen im besonderen Maße entspricht.
    • gut (2)Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderun-gen voll entspricht.
    • befriedigend (3)Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im All-gemeinen den Anforderungen entspricht.
    • ausreichend (4)Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch ent- spricht.
    • mangelhaft (5)
      Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die not- wendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in abseh- barer Zeit behoben werden können.
    • ungenügend (6)
      Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

    Die IHK-Benotung gilt für IHK-Prüfungen (bundesweit) und ist nicht für die Benotung an den Schulen vorgesehen, wobei viele Lehrer an den Berufskollegs das übernommen haben. Aber: der IHK-Schlüssel ist nicht linear.

  • In Bayern ist es ganz normal das die Zeugnisnote der Durchschnitt aller Noten im Jahr ist. Teilweise mit unterschiedlicher Gewichtung im schriftlichen und mündlichen (z.B. 2:1) aber auch 1:1 ist möglich.


    Ist das auch in anderen BL so?

    Einmal editiert, zuletzt von Berufsschule ()

  • In Bayern ist es ganz normal das die Zeugnisnote der Durchschnitt aller Noten im Jahr ist. Teilweise mit unterschiedlicher Gewichtung im schriftlichen und mündlichen (z.B. 2:1) aber auch 1:1 ist möglich.


    Ist das auch in anderen BL so?

    Ist das denn tatsächlich so vorgeschrieben oder machen die bayerischen Kollegen das einfach nur so? Laut BayEUG Art. 52 (3) werden die Leistungen "in pädagogischer Verantwortung der Lehrkraft bewertet". Von arithmetischem Mittel steht da nichts. Aber vielleicht gibt es da ja noch andere Vorschriften?! Würde mich wirklich interessieren.

  • Ich glaube, das ist in Bayern wirklich so.


    Da wird mit subjektiven Noten die Illusion einer Objektivität in gemittelten Nachkommastellen gesucht. Typisch Bayern halt ;)

  • Ist nicht irgendwie jede Bewertung in irgendeinerweise subjektiv? Besonders wenn man versucht Verhalten etc. also "pädagogisch" zu bewerten? Die einzigen Leistungen, die für mich nahezu 100% objektiv sind, sind Bewertungen von schriftlichen Aufgaben in Fächern wie Mathematik.

  • Siehe NRW Schulgesetz §48

    Die IHK-Benotung gilt für IHK-Prüfungen (bundesweit) und ist nicht für die Benotung an den Schulen vorgesehen, wobei viele Lehrer an den Berufskollegs das übernommen haben. Aber: der IHK-Schlüssel ist nicht linear.


    Danke, @Sissymaus, der IHK-Link war ja nur einer von zweien, ich hätte mir aber auch nicht vorstellen können, dass eine 2 dort etwas anderes bedeutet als an den Schulen. Wenn ich das jetzt richtig sehe (ich fand das nicht im Internet), gibt man auch an den Schulen in NRW eine 2, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht, @Meerschwein Nele (wie kommst du auf etwas anderes?). Was da steht, ist doch wie überall.

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  • Dass die Bewertung in Mathematik objektiv ist, kann nur jemand behaupten, der noch nie Mathematik korrigiert hat.


    ... hm, naja, aber wenn falsch weitergerechnet wurde oder wenn es Zahlendreher gibt oder wenn Fachbegriffe orthografisch falsch geschrieben wurden (wofür manche ja Punkte abziehen), fängt da nicht auch in Mathematik Subjektivität an?


    Oder wenn in Geometrie der Abstand zweier Geraden, die parallel sein sollen, dann doch am Ende 1 mm weiter auseinander geht? Je nach Altersstufe (aber auch je nach Kollege) kann man da doch auch strenger oder milder mit umgehen, oder?

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

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