Probleme mit SL während der Wiedereingliederung

  • Du hast meine Frage keinesfalls beantwortet. Was will der Schulleiter? Ein Attest, dass du krank warst oder nur, dass du zum Arzt gehst.


    Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.


    Und das bisher niemand nacharbeiten muss bei euch ist ja schön, dann solltest du das allerdings auch nicht müssen, rein rechtlich sind diese Stunden aber immer nachzuarbeiten! Und diese Dinge wie Glätte, Autobatterie usw. sind Privatvergnügen jedes einzelnen, das ist sogar klar geregelt, dass man im Zweifelsfall dafür selber verantwortlich ist und es kein Grund ist später oder gar gar nicht zu erscheinen. So etwas gehört z.B. zum allgemeinen Wegerisiko des Arbeitnehmers, das hat der Bundesarbeitsgericht schon 1982 klargestellt und deshalb muss solche Zeit nachgearbeitet werden ;)
    Ist also klares Recht des Schulleiters auf das Nacharbeiten zu bestehen, dann aber natürlich bei allen. Ob du dir damit aber Freunde machst, wenn du darauf bestehst, dass die anderen die Stunden auch nacharbeiten ist natürlich fraglich.


    Und ja, es gibt auch einen Unterschied, ob jemand, der nicht in einer Wiedereingliederung steckt krank ist für zwei Tage oder jemand, der in einer Wiedereingliederung steckt, wo man evtl. davon ausgeht, dass diese eben nicht in dem Maße funktioniert, wie gewünscht.

  • Wenn du dich einfach verspätest, warum auch immer, muss diese Zeit natürlich nachgearbeitet werden, so wie jede ausgefallene Stunde sonst ja auch.

    aaaah, ja... Das habe ich (auch mein Mann, der Gesamtschullehrer ist) noch nicht erlebt, nach mehr als 20 Jahren im Beruf. Schwacher Schulleiter, der so etwas braucht.

    So sehe ich das auch. Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen. :P

  • Ich glaube nicht dass Susannea Schulleitung ist. Auch in anderen Foren kommen solche Kommentare, die man als Angriff empfinden könnte. Bei meinen Inklusionstagebuch hat sie/er auch lange mitgemischt, bis mir mal die Hutschnur geplatzt ist, dann war Ruhe. :daumenrunter: :daumenrunter:

  • Ich geb's auf, Susannea. Manch einer liest und versteht nur, was er lesen und verstehen will.


    Dann beantwortet doch einfach die Frage, denn dies tust du ja genau nicht und ich finde nicht, dass man das zwischen den Zeilen lesen muss.


    Und rotherstein, ich habe nicht mehr geantwortet, weil bei Inklusion und dir echt Hopfen und Malz verloren ist, du willst sie nicht und deswegen kann und darf sie nirgends funktionieren, aber das passt hier nicht hin.


    PrimaBallerina:
    Es geht ja nicht darum, wie man das im Team macht, ich habe es bisher auch nicht erlebt, dass Plus und Minusstunden aufgerechnet werden, rein rechtlich ist es aber korrekt und hier wollte jemand ja nur die rechtliche Auskunft, kein wie man es machen könnte ;)
    Aber ich weiß auch, dass es Schulen gibt, wo genau Plus und Minus bei Mehrarbeit abgerechnet wird, inklusive Stunden, die wegen abwesender Klassen ausgefallen sind usw.


    Wie gesagt, was ich davon halte, war nicht die Frage.
    Und habe ich auch nirgends geschrieben.
    Es war die rechtliche Lage gewünscht und die ist so, aber eben für alle Kollegen und nicht nur den einen!

  • Zitat

    .....und genau das geht bei uns nicht... Man wird schnell zwangsberuhestandet ... Da geht die Angst um und niemand so schnell zum Arzt. Aber SL wissen, wie sie das ausnutzen können...


    Klingt so, als könnte das die Idee sein - lang- oder kurzfristiges Ziel: Vorruhestand und Ersatz durch jemand anderen (pflegeleichteren, gesünderen...)


    Das löst aber das Rechtsproblem nicht, hier brauchst Du dann doch juristische Hilfe. Ich würde aus meinen bescheidenen Kenntnissen des Schulrechts heraus zunächst einmal vermuten, dass die SL zu solchen und ähnlichen Anweisungen durchaus berechtigt ist. Allerdings wäre ja in Deinem Fall die besondere Situation "Wiedereingliederung" zu bedenken, sodass hier besondere - und seltene - Bedingungen gelten dürften (die wiederum rechtlich kodifiziert sein können der nicht).


    Jedenfalls: Unbedingt den Personalrat einschalten.

  • Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen.


    Grins, nicht ganz,SL ist immer und zu jedem so "nett"... Er ist willkürlich, was heute gesagt wurde, gilt morgen schon lange nicht mehr. Die Stunden werden nach Gutdünken zugeschanzt, wer am besten schleimt und zuträgt, hat die wenigste Aufsicht... Und so weiter. Er benutzt und wie Schachfiguren, keiner darf gehen, jedes Jahr sehr viele Umsetzungsanträge. Wir sind ein Kollegium mit vielen Spezialfähigkeiten, die er alle für seine Aussenwirkung nutzt. Diese Auseinandersetzung war schlimm, weil er sich nicht unter Kontrolle hatte so Ende des Schuljahres und sehr unbeherrscht war.

  • Und so, wie Ufer-dN hier den Fall beschreibt, ist das ein Fall von persönlicher Abneigung des Schulleiters. Da brauche ich keine Info mehr, Susannea. Bist du "Schulleitung"? SL haben auch oft die Zwangsvorstellung, Fehlverhalten von Amtskollegen rechtfertigen zu müssen.


    Grins, nicht ganz,SL ist immer und zu jedem so "nett"... Er ist willkürlich, was heute gesagt wurde, gilt morgen schon lange nicht mehr. Die Stunden werden nach Gutdünken zugeschanzt, wer am besten schleimt und zuträgt, hat die wenigste Aufsicht... Und so weiter. Er benutzt und wie Schachfiguren, keiner darf gehen, jedes Jahr sehr viele Umsetzungsanträge. Wir sind ein Kollegium mit vielen Spezialfähigkeiten, die er alle für seine Aussenwirkung nutzt. Diese Auseinandersetzung war schlimm, weil er sich nicht unter Kontrolle hatte so Ende des Schuljahres und sehr unbeherrscht war.


    Dann sollte das doch aber nur ein weiterer Punkt für den Personalrat sein, den der sicherlich schon lange sammelt.
    So ging es mir ja Anfang des Jahres auch, als ich mich über die Schulleiterin beschwert habe, da hieß es nur, dann wird Frau x mal wieder als Punkt auf die Tagesordnung gesetzt, aber eben allgemein und nicht nur der Fall ;)


    Nur letztendlich kommt man damit oft nicht so viel weiter, aber evtl. dann doch weg von der Schule mit der Hilfe des Personalrates.

  • Zitat von »Ufer-der_Nacht«Ich geb's auf, Susannea. Manch einer liest und versteht nur, was er lesen und verstehen will.Dann beantwortet doch einfach die Frage, denn dies tust du ja genau nicht und ich finde nicht, dass man das zwischen den Zeilen lesen muss.

    Mir gefällt dein "Ton" nicht, ich habe alles, was ich sagen konnte gesagt. Ich wollte lediglich wissen, ob in meiner konkreten zu diesem Zeitpunkt noch krankgeschriebenen Situation eine Nacharbeit rechtens ist. Ich wollte nicht angeklagt werden, sondern Hilfe.Ich hätte auch ohne Arzt und ohne Schein einen Karenztag nehmen können, das wäre rechtens. Wieso sollte ich schlechter gestellt sein, weil ich nur ne Karenzstunde genommen habe. Ich hab's mir ja nicht ausgesucht, ich wollte ja in die Schule. Es wäre viel leichter gewesen, nen Karenztag zu nehmen. Im Übrigen bin ich ab Montag wieder voll dienstfähig und der Chef muss auch dann mit diesen Attacken rechnen.


  • Ich wollte überhaupt nicht so konkret schreiben, wenn hier einer mitliest, brauch ich auch gar nichts mehr unternehmen.

  • Dein Chef ist berechtigt am ersten Tag einen Krankenschein zu verlangen (wobei das dann schon etwas heikler wird, weil er nachweisen muss, dass dies in dem Falle berechtigt wäre) und er hat eine Fürsorgepflicht, so dass er natürlich auch dir mitteilen muss, dass du in so einem Falle besser zum Arzt gehst. Also wäre beides vollkommen korrekt gewesen.
    Was dein Chef nun wirklich gesagt hat von beidem oder wollte hast du aber immer noch nicht mitgeteilt, aber wie gesagt, ist eigentlich auch egal, denn beides ist in Ordnung, wobei natürlich auch der Ton dabei die Musik macht (den man hier im Forum ja leider nicht hören kann, also denke ich, dass du einfach zu viel reininterpretierst ;) )



    Es hat dich niemand angeklagt.
    Und ja, es wäre besser gewesen, auch in deinem Sinne (woran man mal mehr denken sollte als immer nur an Kollegen und Schüler!) zu Hause zu bleiben bzw. wirklich lieber einen Arzt aufzusuchen.


    Übrigens, manchmal ist es gut, wenn manche Leute mitlesen, dann merken sie wenigstens, dass sie sich nicht mehr alles leisten können, sondern man schon dabei ist, etwas zu unternehmen ;)

  • Zitat.....und genau das geht bei uns nicht... Man wird schnell zwangsberuhestandet ... Da geht die Angst um und niemand so schnell zum Arzt. Aber SL wissen, wie sie das ausnutzen können...Klingt so, als könnte das die Idee sein - lang- oder kurzfristiges Ziel: Vorruhestand und Ersatz durch jemand anderen (pflegeleichteren, gesünderen...)Das löst aber das Rechtsproblem nicht, hier brauchst Du dann doch juristische Hilfe. Ich würde aus meinen bescheidenen Kenntnissen des Schulrechts heraus zunächst einmal vermuten, dass die SL zu solchen und ähnlichen Anweisungen durchaus berechtigt ist. Allerdings wäre ja in Deinem Fall die besondere Situation "Wiedereingliederung" zu bedenken, sodass hier besondere - und seltene - Bedingungen gelten dürften (die wiederum rechtlich kodifiziert sein können der nicht).Jedenfalls: Unbedingt den Personalrat einschalten.

    Nicht falsch verstehen, in unserem Schulamt wird schnell tabula rasa gemacht, und deshalb gehen wir wenig zum Arzt. Die betriebliche Eingliederung nach schwereren Sachen kann nur in den Zwangsruhestand führen, wenn die Dienstfähigkeit nicht wiederhergestellt werden kann, bzw. nicht in einem bestimmten Zeitraum (bei mir 6 Monate). Es gibt auch eine Teildienstfähigkeit, wenn es mit Vollzeit nicht klappt.


    Der SL braucht jede Schachfigur - sonst kracht sein Kartenhaus zusammen, leider vertraut er den Kollegen nicht. Er handelt nach dem Prinzip "teile und herrsche" mit Wahnsinnsdruck, den er auf jeden einzelnen ausübt.

  • Also in NRW ist es so, dass man die ersten 5 Jahre nach Stellenantritt keinen Versetzungsantrag stellen darf. Danach gilt dann die Regel mit dem 3x ablehnen. Wobei, ein kluger Schulleiter hält doch niemanden gegen seinen Willen fest!

  • Also in NRW ist es so, dass man die ersten 5 Jahre nach Stellenantritt keinen Versetzungsantrag stellen darf. Danach gilt dann die Regel mit dem 3x ablehnen. Wobei, ein kluger Schulleiter hält doch niemanden gegen seinen Willen fest!


    Das ist totaler Quatsch. Einen Antrag kann man immer stellen!
    Richtig ist, dass du 5 Jahre nach deinem 1. zulässigen Antrag keine Freigabe der Schulleitung brauchst.
    Das bedeutet aber nicht, dass du vorher nicht versetzt wirst (die Bezreg kann sich IMMER, wenn sie will, über den Wunsch des SL hinwegsetzen) und auch nicht, dass du nach dem 5ten Antrag auf jeden Fall vesetzt wirst.. dann brauchst du zwar keine Freigabe mehr, aber wenn es keine aufnehmende Schule gibt dann gibt es auch keine Versetzung. Alle Angaben für NRW!


    Hier die genauen Infos:
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/


    Worüber ich sehr überrascht bin ist die Aussage, dass man ganz schnell in den Ruhestand geschickt wird... woher kommen diese Aussagen?
    ich weiß, dass es normal ziemlich schwer ist, denn sonst würde sicherlich der ein oder andere das auf diesem Wege versuchen aus dem System rauszukommen und Teile der Besoldung zu kassieren.. denn schließlich zahlt kein Land gerne ewige Jahre für jemanden ohne eine Leistung zu bekommen, da wird dann doch viel versucht, um den Beamten wieder fit zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • Klar kann man einen Antrag immer stellen. Aber in meinem Vertrag musste ich unterschreiben, dass meine Stelle explizit dafür ausgeschrieben wurde, den fachspezifischen Bedarf an meiner Schule zu decken und daher vor Ablauf von 5 Jahren einem Antrag auf keinen Fall entsprochen werden kann. Das habe ich schriftlich.


    Wozu also einen Antrag stellen, wenn man schon schwarz auf weiß hat, dass man den Antrag nicht bewilligt bekommt?


    Ich kann mich auch noch gut an einen Kollegen erinnern, der jahrelang ein paar hundert km gependelt ist (am WE mit Zweitwohnsitz), weil er eben nicht versetzt wurde, obwohl seine Frau dort wohnte). Ganz so einfach geht das dann doch nicht.


    Das einzige Schlupfloch, das ich kenne, ist die Rückkehr aus der Elternzeit, dann darf die Schule nicht weiter als 35 km vom Wohnort liegen. (So hat es eine andere Kollegin geschafft).

  • ich musste bei meiner neuanstellung (vor 8 jahren) so einen passus nicht unterschreiben bzw. stand soetwas nicht in meinem vertrag..
    außerdem würde ich ihn immer stellen, da ab dann die zeit anfängt zu laufen.. alles anderer wäre einfach nur dumm, wenn man weg möchte...
    ich konnte z.b, 3 jahre nach meinem 1. antrag gehen, obwohl der SL die freigabe NICHT erteilt hat... die bezreg hat zu meinen gunsten entschieden... es gibt immer wege.... ich bin mittlerweile 3x versetzt worden (und immer hieß es.. sie müssen im schlimmsten falle jahre warten).... es gibt soo viele möglichkeiten.....und kaum sachen die es nicht gibt.... also nur mut... ich kann nur jedem raten IMMER einen antrag zu stellen, wenn man weg will.. egal wie groß die ausicht auf erfolg scheint....

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