Du hast meine Frage keinesfalls beantwortet. Was will der Schulleiter? Ein Attest, dass du krank warst oder nur, dass du zum Arzt gehst.
Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Und das bisher niemand nacharbeiten muss bei euch ist ja schön, dann solltest du das allerdings auch nicht müssen, rein rechtlich sind diese Stunden aber immer nachzuarbeiten! Und diese Dinge wie Glätte, Autobatterie usw. sind Privatvergnügen jedes einzelnen, das ist sogar klar geregelt, dass man im Zweifelsfall dafür selber verantwortlich ist und es kein Grund ist später oder gar gar nicht zu erscheinen. So etwas gehört z.B. zum allgemeinen Wegerisiko des Arbeitnehmers, das hat der Bundesarbeitsgericht schon 1982 klargestellt und deshalb muss solche Zeit nachgearbeitet werden
Ist also klares Recht des Schulleiters auf das Nacharbeiten zu bestehen, dann aber natürlich bei allen. Ob du dir damit aber Freunde machst, wenn du darauf bestehst, dass die anderen die Stunden auch nacharbeiten ist natürlich fraglich.
Und ja, es gibt auch einen Unterschied, ob jemand, der nicht in einer Wiedereingliederung steckt krank ist für zwei Tage oder jemand, der in einer Wiedereingliederung steckt, wo man evtl. davon ausgeht, dass diese eben nicht in dem Maße funktioniert, wie gewünscht.