Arbeitslos vs. 6 Stunden Vertretung

  • Tag zusammen,


    ich habe im März mein Referendariat beendet und bin seitdem arbeitslos, beziehe aktuell Miete + KV + knapp 400 Euro monatlich. Für das kommende Schuljahr bin ich noch nicht unter der Haube, habe aber eine Vertretungsstelle in der Stadt angeboten bekommen - mit einem spektakulären Umfang von 6 Stunden. Ich würde die Stelle zwar gerne annehmen, weil mir die Schule gut gefällt und ich nicht gerne erwerbslos bleiben möchte, befürchte aber, dass ich mir das nicht leisten kann.
    Die Frage: Rechne ich richtig, dass ich bei diesem Stundenumfang weniger Geld zur Verfügung hätte, als ich als Arbeitsloser bekomme?

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage: Rechne ich richtig, dass ich bei diesem Stundenumfang weniger Geld zur Verfügung hätte, als ich als Arbeitsloser bekomme?


    durchaus möglich. Je nachdem, wie hoch dein Verdienst vor dem Ref war. Denn danach bemisst sich ja das Arbeitslosengeld.


    6 Stunden die Woche sind ja nicht so viel.

  • wahrscheinlich wirst du weniger bekommen, aber aus meiner erfahrung würde ich trotzdem die stelle annehmen, da oft (gerade an größeren schulen) sich "auf einmal" neue stunden auftun die gedeckt werden müssen und da greift man gerne auf die leute zurück die man schon "kennt"..
    aus meiner erfahrung dauert es selten länger als 2-3 monate und man hat schon mehr stunden, als man am anfang dachte..
    außerdem ist es immer leichter auch etwas dauerhaftes zu bekommen, wenn man schon "irgendwie" im system drin war.


    wenn ich an unsere vertretungslehrkraft denke.. (im prim bereich ist es auch sehr schwer in nrw eine stelle zu bekommen) die ist vor 2 monaten angefangen..
    erstmal sollte sie nur bis sommer.. nun ist eine kollegin schwer erkrankt.. also macht sie nun schon mal bis dezember..
    ich gehe im winter in mutterschutz.. und es würde mich wundern, wenn sie dann nicht weiter bleiben könnte, da wir sie ja alle schon gut kennen..


    manchmal springt am ende auch eine feste stelle raus. viel erfolg

  • Vielen Dank so weit! Ich werde auf jeden Fall mal hingehen und die Sache durchsprechen.
    Mit welchem Verdienst kann ich denn bei (schlimmstenfalls dauerhaften) 6 Stunden etwa rechnen, hat da jemand Erfahrungswerte? Alles unterhalb von 500€ wäre mir wirtschaftlich zu riskant.

  • 6 Stunden wären etwa 23,5% einer Vollzeitstelle von 25,5 Stunden. Gibt man das im Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst TV-L West ein, kommen bei E13 und Lohnsteuerklasse 1 etwa 617€ netto raus.

  • Kann ich so bestätigen. Ich habe mal eine Vertretungsstelle bekommen, die mit 12 Stunden ausgeschrieben war. Tatsächlich habe ich dann 25 Stunden unterrichtet (und natürlich auch bezahlt bekommen).

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich so bestätigen. Ich habe mal eine Vertretungsstelle bekommen, die mit 12 Stunden ausgeschrieben war. Tatsächlich habe ich dann 25 Stunden unterrichtet (und natürlich auch bezahlt bekommen).



    war bei mir auch ähnlich.
    Noch vor dem Halbjahr waren aus 7 Stunden 16 geworden, und im nächsten Jahr noch mal mehr.


    Wenn du allerdings hohe Fahrtkosten hast, könnte die Rechnung noch mehr in eine Schieflage geraten.

  • Vielen Dank so weit! Ich werde auf jeden Fall mal hingehen und die Sache durchsprechen.
    Mit welchem Verdienst kann ich denn bei (schlimmstenfalls dauerhaften) 6 Stunden etwa rechnen, hat da jemand Erfahrungswerte? Alles unterhalb von 500€ wäre mir wirtschaftlich zu riskant.

    Du kannst selbstverständlich ergänzendes Hartz IV beantragen, wenn Du mit Deinem Verdienst unter dem Regelsatz bleibst. Dann hast Du mindestens so viel wie jetzt.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Alles unterhalb von 500€ wäre mir wirtschaftlich zu riskant.


    Interessant, dass du mit 100€ für Miete + KV auskommst. Ich würde nochmal nachrechnen.
    Oder andersrum.... Miete + KV + 400€ = Mindestnettoeinkommen. Ich vermute, da werden 6 Wochenstunden nicht ausreichen.


    Grüße
    Steffen

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • durchaus möglich. Je nachdem, wie hoch dein Verdienst vor dem Ref war. Denn danach bemisst sich ja das Arbeitslosengeld.



    ACHTUNG! Wenn du im Ref Beamter warst, bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 sonder nur Arbeitslosengeld 2 (HartzIV)

  • wenn du nicht zwei jahre im ref am bayerischen gym warst (verkürzt, abgebrochen etc.) und davor sozialversicherungspflichtig ausreichend lang beschäftigt, dann bekommst du selbstverständlich alg i nach dem ref. das hat nichts damit zu tun, ob du beamter auf widerruf warst oder nicht.


  • ACHTUNG! Wenn du im Ref Beamter warst, bekommst du kein Arbeitslosengeld 1 sonder nur Arbeitslosengeld 2 (HartzIV)


    Das kann man doch so allgemein gar nicht sagen, wenn man nicht weiß wie lange im Ref, welche Ansprüche vorher da waren usw.


    Denn doch, bei uns z.B. hätten einige hinterher Anspruch auf ALGI, weil sie vorher Anspruch hatten und das Ref z.B. nur ein Jahr geht.


    @kecks: Dazu musst du den Anspruch vorher aber angefangen haben, um ihn dir noch zu sichern, sonst wird die Verkürzung nicht gereicht haben.

  • Die Sache hat sich inzwischen erledigt, ich habe jetzt erstmal vertretungsweise eine halbe Stelle bekommen. Damit komme ich bestens über die Runden, bis dann hoffentlich mal etwas Festes ansteht.
    Danke für eure Tipps! Übrigens gibt es in NRW nach den üblichen 18 Monaten Ref im direkten Anschluss an das Studium in der Tat ALG II.


    SteffdA: Ich hatte mich nicht verrechnet, bin bei den 500€ nur von meiner untersten Grenze für Lebenserhaltung ausgegangen.

  • Nur wenn du im Studium nicht sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast und dir den Anspruch gesichert hast.

    Was ja wohl - ohne hier verallgemeinern zu wollen - für weit mehr als die Hälfte aller Studenten zutreffen dürfte. Und selbst wenn während des Studiums SV-pflichtig gearbeitet wurde, dann doch in den seltensten Fällen in einer Form, dass hinterher mehr ALG I rausspringt als der Hartz-IV-Satz betragen würde.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Was ja wohl - ohne hier verallgemeinern zu wollen - für weit mehr als die Hälfte aller Studenten zutreffen dürfte. Und selbst wenn während des Studiums SV-pflichtig gearbeitet wurde, dann doch in den seltensten Fällen in einer Form, dass hinterher mehr ALG I rausspringt als der Hartz-IV-Satz betragen würde.
    Viele Grüße
    Fossi


    Also ich habe z.B. deutlich mehr als den ALGII Satz bekommen, waren immerhin über 1000 Euro und das durch die Arbeit während des Studiums. Außerdem würde auch dann erst der ALGI Anspruch Vorrang haben und nur aufgestockt werden.


    Nach dem, was ich inzwischen immer wieder lese, ist es schon so, dass im Gegensatz zu deiner Annahme viele, ich denke, weit mehr als die Hälfte während des Studiums arbeiten und das auch in einer Größenordnung tun müssen, dass sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

  • ich

    Womit wir wieder mal bei deinem Lieblingsthema wären... also nochmal zum besseren Verständnis: Der Hartz-IV-Regelsatz beträgt für Alleinstehende irgendwas um die 380 Euro. Dazu kommt noch die Miete. Macht normalerweise (ja, Du wirst wieder Leute kennen, bei denen es anders war, eh klar), abhängig vom Wohnort, um die 700 bis 800 Euro. Um so viel ALG I zu bekommen, muss jemand ca. 1100 bis 1200 Euro netto verdient haben. Und das dürfte - ich bleibe dabei - auf die wenigsten Studierenden zutreffen.



    Nach dem, was ich inzwischen immer wieder lese, ist es schon so, dass im
    Gegensatz zu deiner Annahme viele, ich denke, weit mehr als die Hälfte
    während des Studiums arbeiten und das auch in einer Größenordnung tun
    müssen, dass sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.


    Ärgerlich - Du drehst Dir die Aussagen mal wieder so, wie Du sie brauchst. Nicht, dass das etwas neues wäre...



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Fossi, woher hast du denn deine Weisheiten, dass es so wenig Studenten gibt, die so viel arbeiten müssen während des Studiums?


    Da ich ja viel in den Fragen berate zu irgendwelchen Gelderfragen, weiß ich eben, dass es doch eine ganze Menge Studierende sind.
    Da ja beim ALGII nur eine angemessene Miete gezahlt wird (für 45qm bei Alleinstehenden) kann die Miete in München z.B. natürlich schon bei 700 bis 800 Euro, Berlin z.B. hat dabei nur eine Miete von ca. 400 Euro, womit man dann eben bei deutlich unter 1000 Euro Bedarf liegt. Nehmen wir Gelsenkirchen, liegt man sogar unter 300 Euro angemessene Miete. Selbst Köln und Düsseldorf liegen bei unter 500 Euro. Der deutschlandweite Schnitt beim Mietspiegel liegt für die Wohnungsgröße, die angemessen ist, eben generell laut Mietspiegel nur bei knapp über 400 Euro, aber das ist natürlich dann auch wieder nicht richtig, wenn das nicht deinen Erfahrungen entspricht.


    Also wer dreht sich hier bitte alles hin?!?

  • Eigentlich wirds mir langsam zu blöd, aber ich bin Lehrer und muss trotzdem weitermachen...


    Fossi, woher hast du denn deine Weisheiten, dass es so wenig Studenten gibt, die so viel arbeiten müssen während des Studiums?

    :autsch: Das hab ich doch gar nicht behauptet...*stöhn*

    Da ich ja viel in den Fragen berate zu irgendwelchen Gelderfragen, weiß ich eben, dass es doch eine ganze Menge Studierende sind.
    Da ja beim ALGII nur eine angemessene Miete gezahlt wird (für 45qm bei Alleinstehenden) kann die Miete in München z.B. natürlich schon bei 700 bis 800 Euro, Berlin z.B. hat dabei nur eine Miete von ca. 400 Euro, womit man dann eben bei deutlich unter 1000 Euro Bedarf liegt. Nehmen wir Gelsenkirchen, liegt man sogar unter 300 Euro angemessene Miete. Selbst Köln und Düsseldorf liegen bei unter 500 Euro. Der deutschlandweite Schnitt beim Mietspiegel liegt für die Wohnungsgröße, die angemessen ist, eben generell laut Mietspiegel nur bei knapp über 400 Euro, aber das ist natürlich dann auch wieder nicht richtig, wenn das nicht deinen Erfahrungen entspricht.


    Dann rechne doch mal nach: "knapp über 400 Euro" plus den Regelsatz von 391 Euro macht wie viel?


    Also wer dreht sich hier bitte alles hin?!?

    Immer noch Du. Ich hab nämlich lediglich behauptet, dass DER GRÖSSTE TEIL derjenigen, die vor dem Ref im Studium SV-pflichtig gearbeitet haben, nach dem Ref weniger ALG I bekommen würden als sie mit ALG II haben. Nochmal (lies langsam!): Der ALG II-Anspruch bewegt sich NORMALERWEISE (durchschnittliche Mieten vorausgesetzt! Klar, dass es in Cottbus oder Frankfurt/O. weniger ist), wie Du oben selbst feststellst bei um die 7-800 Euro. Um das als ALG I-Anspruch zu erzielen, musst Du NETTO ca. 1200 Euro verdient haben, und das über Jahre. Für einen Halbtagsjob ist das ganz schön viel und mit den üblichen Studentenjobs kaum zu erzielen.


    edit: Gerade nochmal HIER nachgerechnet: Für einen Anspruch von 789,90 (ich hab schon ein wenig abgerundet) musst Du brutto 1950 Euro verdient haben. Unterstellt, dass ein ordentlicher Student - zumal in der Examensphase - eine halbe, maximal vielleicht eine Dreiviertelstelle ausfüllen kann, ist das - ich bleibe dabei - ganz schön viel. Aber Du wirst es besser wissen...



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • ich kanns mir auch nicht vorstellen, dass es wirklich viele studenten gibt die mehr bekommen.
    woher soll denn all die zeit kommen, wenn man noch studiert....
    ich hab auch schon viel gearbeitet... aber 1900€ brutto waren sicherlich nicht drin...

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