Beliebte Phrasen in Elterngesprächen

  • Wenn die Schüler noch minderjährig sind, dann natürlich. Aber auch danach gibt es noch häufig Gesprächsbedarf. Mit 18 Jahren wohnen viele Schüler noch zu Hause und Eltern verlieren das Interesse für "ihre Kleinen" natürlich nicht spontan mit der Volljährigkeit.

  • Meine Frage war eigentlich: verlieren "die Kleinen" nicht hin und wieder spontan mit der Volljährigkeit das Interesse am Interesse der Eltern?

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die Schüler noch minderjährig sind, dann natürlich. Aber auch danach gibt es noch häufig Gesprächsbedarf. Mit 18 Jahren wohnen viele Schüler noch zu Hause und Eltern verlieren das Interesse für "ihre Kleinen" natürlich nicht spontan mit der Volljährigkeit.


    70% meiner Eltern haben schon vorher kein Interesse :P

  • Meine Frage war eigentlich: verlieren "die Kleinen" nicht hin und wieder spontan mit der Volljährigkeit das Interesse am Interesse der Eltern?


    Das hält sich eigentlich in Grenzen. Tatsächlich wollen einige Schüler sogar die Eltern explizit in den Gesprächen dabei haben, auch wenn sie schon deutlich älter als 18 Jahre alt sind.

  • Aufgepasst mit dem Datenschutz! Bei volljährigen Schülern ist man prinzipiell nicht auskunftsberechtigt den Eltern gegenüber - ich würde ohne Anwesenheit des volljährigen Schülers nicht mit Eltern reden.


    Nele

  • Das Gesetz ist da etwas offener. Die Schüler müssen explizit widersprechen. Ansonsten darf ich durchaus mit den Eltern Kontakt aufnehmen.


    Aber du hast Recht: das sollte ich nicht machen, wenn ich vermute, dass es im Hintergrund knirscht. Zudem sind die Schüler natürlich bei allen Gesprächen dabei.

  • Das ist mir neu, dass das Gesetz da offener ist. Aber vielleicht bin ich schlecht informiert - könntest du mir einen Rechtsverweis geben?

  • Das Gesetz habe ich nicht parat - habe die Information von meinem Abteilungsleiter und im Moment keine BASS zur Hand.


    Aber kann es mir verboten werden, die Eltern mit dem Schüler zu einem Gespräch einzuladen? Dann kann der Schüler doch immer noch seine Eltern ausladen.

  • Hier habe ich noch etwas im Schulgesetz gefunden, das passen könnte: SchulG NRW §120 ( 8 )


  • Alles klar, das ist eine eindeutige Rechtslage - hatte ich anders in Erinnerung. Danke!

  • Ich hätte jetzt gerne mal wieder Phrasen.


    Kein Problem:
    "In der Parallelklasse sind sie aber im Mathebuch schon auf Seite xx...."
    "Die Musiknote passt aber nun überhaupt nicht zu meinem Kind - wissen Sie eigentlich, was mein Kind alles außerschulisch an musikalischen Aktivitäten macht?" (<-- ächtz - Ich kann leider nur beurteilen, was Ihr Kind in meinem Musikunterricht macht) --> "Dann müssen Sie besseren Musikunterricht machen!"

  • die Mutter eines Fünferkandidaten, der im Französischunterricht nicht mitarbeitet, sondern lieber HAs macht in Fächern wie z.B. Physik, um dort die drohenden 5en noch abzuwenden:
    "Eigentlich interessiert sich mein Sohn für Französisch."



    Eine Elternvertreterin:
    "Sie müssen mehr mit den Schülern kommunizieren"
    (Gemeint in pädagogischer Hinsicht)



    Der Vater eines ziemlichen Haudegens:
    "Sagen Sie meinem Sohn bitte nicht, dass ich mit Ihnen gesprochen habe. Er ist sehr sensibel."

    • Offizieller Beitrag

    "Unsere amerikanischen Verwandten finden XYs Englisch auch sehr gut. Und in seinem school report von da steht ja schließlich auch: "XY has mastered basic reading and writing skills." Mastered! Und Sie wollen ihm 5P geben?" :motz:

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Na ganz so viele schlimme Äußerungen kenne ich zum Glück auch nicht, die letzten Jahre eigentlich nur 1 oder 2 Übermuttis :)


    Meine Klassiker bei denen:


    " Das sagen ja ALLE, dass sie den x(y,z,...beliebig austauschbar) bevorzugen!"

Werbung