Ohne Gesundheitszeugnis zum Ref

  • Hallo ihr Lieben,
    mir scheint ich stünde vor einem Scherbenhaufen: nach bestandener erster Staatsprüfung und angenommenem Studiensemiar, bekomme ich nun kein Gesundheitszeugnis ausgestellt. Was kann ich tun? Dachte schon an das Bundesland Sachsen, wo das Referendariat im Angestelltenmodus läuft, aber selbst die wollen ein Gesundheitszeugnis. Eine andere Alternative wäre eine zusätzliche Qualifikation zum Waldorflehrer, die müsste ich allerdings selbst bezahlen (rund 3.000Euro + mit Wohnortwechsel verbunden). Ich finde es absurd, 5 Jahre lang studiert zu haben mit dem Ziel Traumberuf und nun mitten zum Beginn der zweiten Ausbildungsphase abserviert zu werden. Ich würde ja gerne selbst als Angestellte arbeiten, doch dafür bräuchte ich das zweite Staatsexamen um vollwertig zu unterrichten, d.h. auch Leistungskurse in der Oberstufe übernehmen zu können, oder nicht?


    Ich danke im Voraus!

    • Offizieller Beitrag

    Bist Du denn wirklich dienstfähig? Normalerweise sind die Amtsärzte bei der Untersuchung zum Referendariat eher kulant und werden erst bei der Verbeamtung schwierig. Daher stellt sich die Frage, ob Du bei allem Verständnis gesundheitlich wirklich in der Lage bist, den Job zu machen.

  • Ich werde aus der Frage nicht ganz schlau.
    1. Das Gesundheitszeugnis entscheidet nicht über die Zulassung zum Referendariat, sondern nur über die Frage der Verbeamtung.
    2. Man "bekommt" immer ein Gesundheitszeugnis - es steht dann halt nur ggf. drin, dass eine Verbeamtung abgelehnt wird, dann muss man halt im Angestelltenverhältnis weiter machen.

  • Ersteinmal vielen Dank für die schnellen und zahlreichen Antworten.


    Dienstfähig wäre ich, nur hatte ich eine Erkrankung, die in den meisten Fällen nicht wieder kommt. Allerdings wäre es möglich bzw. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ich noch einmal erkranke. Mit dem Erstellen eines Gesundheitszeugnises meinte ich natürlich eines, was zu meinen Gunsten ausfiele.


    Berlin ist nicht ganz richtig (Zitat): "Eine Einstellung kann nur bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung (hierzu gehört auch die
    gesundheitliche Eignung) erfolgen".


    NRW wäre für mich interessant, allerdings bräuchte ich da zunächst eine Anerkennung des Ersten Staatsexamens (Hessen).

  • Ich verstehe die Angelegenheit nicht; hast du ein Bewerbungsverfahren durchgeführt und bist aufgrund eines negativen Gesundheitszeugnisses nicht angenommen worden? Oder willst du keine amtsärztliche Untersuchung angehen, weil du *befürchtest*, das eine für dich unliebsame Diagnose gestellt wird?


    Was spricht daran, die Sache erst einmal einfach durchzuziehen und bei einem klaren Ergebnis weiterzusehen?


    Nele

  • Berlin ist nicht ganz richtig (Zitat): "Eine Einstellung kann nur bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Eignung (hierzu gehört auch die
    gesundheitliche Eignung) erfolgen".


    Doch, Berlin ist 100% richtig, denn ob du geeignet bist gesundheitlich legst du fest, nicht der Amtsarzt ;)
    Wir mussten zu keinem Arzt, sondern haben selber unterschrieben, dass wir dienstfähig sind. Ich gucke nachher mal, ob ich mir von dem Vordruck eine Kopie gemacht hatte, was genau zu unterschreiben war.


    Zitat

    Die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit wird durch eine von Ihnen später abzugebende Erklärung
    zum Gesundheitszustand festgestellt und wird bei einer vorliegenden wesentlichen Beeinträchtigung
    durch ein amtsärztliches Gutachten zu belegen sein.


    Frage ist also, hast du eine wesentliche Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes.

  • Entschuldigt die Einmischung. Ich war bisher stiller Mitleser, kann mich aber hier gerade nicht zurückhalten.


    Nautilius, so wie ich Deinen Post verstehe, bist Du bereits in RLP im Seminar angenommen, richtig? Dann wirst Du wahrscheinlich noch zum Amtsarzt geschickt. Egal, ob dieser Dir ein für die Verbeamtung positives oder negatives Zeugnis ausstellt, kannst Du doch Dein Referendariat auf jeden Fall antreten und somit Deine Ausbildung beenden. In RLP kann man sowohl als Beamter als auch als Angestellter sein Ref absolvieren und später auch eine Planstelle bekommen.
    Wo genau ist das Problem?

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Danke für die Info bezüglich der einzelnen Bundesländer. In RLP läuft das (mein) Bewerbungsverfahren zum nächsten Einstellungstermin noch und Seven nimmt mir da zumindest schon einmal die Angst vor. Allerdings sind dort die Chancen eher gering. Die Dame am Telefon meinte, ca. 1500 Bewerbungen für knapp 300 Plätze.
    Wie sieht es in Hessen aus? Weiß da jemand was? Ich wurde nämlich dort angenommen, muss mein Gesundheitszeugnis übrigens selbst bezahlen plus das unabhängige Gutachten eines Facharztes, welcher meinte, dass eine Verbeamtung bei der Diagnose grundsätzlich ausgeschlossen wäre, ich aber den Lehrerberuf bedenkenlos ausüben könnte (Widerspruch?).

  • Nein, das ist kein Widerspruch. Wenn eine Verbeamtung ausgeschlossen ist, steht einer Festanstellung als Angestellter im öffentlichen Dienst dennoch nichts im Wege!

  • ..., muss mein Gesundheitszeugnis übrigens selbst bezahlen plus das unabhängige Gutachten eines Facharztes, welcher meinte, dass eine Verbeamtung bei der Diagnose grundsätzlich ausgeschlossen wäre, ich aber den Lehrerberuf bedenkenlos ausüben könnte (Widerspruch?).

    Achtung, wieder gefährliches Halbwissen...darf eine Verbeamtung verwehrt werden, wenn nicht mit vorzeitiger Dienstunfähigkeit zu rechnen ist? Ich meine nämlich neulich diesbezüglich was entsprechendes im Referndarsforum gelesen zu haben, dass das eben nicht mehr möglich sei und das entsprechende Gerichtsurteil oder die Bestimmung dazu...


    Edit:


    Schade, dass das genaue Gesetz dazu nicht genannt wurde...



    Ich weiß ja nicht, ob deine Erkrankung, sofern sie nochmals ausbrechen sollte, dazu führt, dass du nie wieder arbeitsfähig bist?!

  • Ich weiß ja nicht, ob deine Erkrankung, sofern sie nochmals ausbrechen sollte, dazu führt, dass du nie wieder arbeitsfähig bist?!

    Naja......aber Nautilius jetzt schon Angst hat, auf Grund seiner Erkrankung nicht ins Referendariat zu kommen, kann es sich wahrscheinlich nur um eine ernsthafte Erkrankung handeln. Und dann sollte er sich gut überlegen, ob der Beruf wirklich der richtige für ihn ist.


    Nichts ist schlimmer, als unbedingt den Beruf ausüben zu wollen, aber es dann doch nicht gesundheitlich zu können. Damit sollte man sich wirklich überlegen, sich eine andere berufliche Perspektive zu suchen.


  • Naja......aber Nautilius jetzt schon Angst hat, auf Grund seiner Erkrankung nicht ins Referendariat zu kommen, kann es sich wahrscheinlich nur um eine ernsthafte Erkrankung handeln. Und dann sollte er sich gut überlegen, ob der Beruf wirklich der richtige für ihn ist.

    Sofern ich das richtig verstanden habe, ist die Krankheit bereits überwunden und die Wahrscheinlichkeit, dass sie erneut ausbricht, eher gering, aber eben leider überhaupt vorhanden.

  • Doch selbst dann gibt es Möglichkeiten!
    Natürlich wissen wir alle, wie anstrengend unser Beruf und die damit verbundenen Belastungen sind, doch könnte man nach dem Ref bspw. reduzieren, sofern die finanzielle Situation es zulässt. Man kann auch eine Behinderung geltend machen, womit in RLP auch eine Begrenzung der Extra-Arbeit einhergeht.



    Naja......aber Nautilius jetzt schon Angst hat, auf Grund seiner Erkrankung nicht ins Referendariat zu kommen, kann es sich wahrscheinlich nur um eine ernsthafte Erkrankung handeln. Und dann sollte er sich gut überlegen, ob der Beruf wirklich der richtige für ihn ist.

    Nichts ist schlimmer, als unbedingt den Beruf ausüben zu wollen, aber es dann doch nicht gesundheitlich zu können. Damit sollte man sich wirklich überlegen, sich eine andere berufliche Perspektive zu suchen.

    Wie gesagt, in RLP kann man auch als Angestellter sein Ref absolvieren, insofern wird Nautilius - sofern er einen Seminarplatz bekommt - nicht daran gehindert werden (können), seine Berufsausbildung zu beenden.


    (Entschuldigt, ich habe noch nicht komplett verstanden, wie man hier zitiert bzw. Zitate auswählt...)

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Sorry, aber ich werde aus deinem, Nautilius, Post nicht ganz schlau. Allem Anschein nach willst du nicht schreiben, um was für eine Krankheit es sich bei dir handelt. Das ist in Ordnung, macht es aber auch etwas schwer, dir zu helfen.
    Ein Gesundheitszeugnis braucht man bei uns, wenn man z.B. in einer Gaststätte arbeiten will. Das bekommt man eigentlich nur dann nicht, wenn man eine offensichtliche und zugleich hoch ansteckende Krankheit hat. Fürs Ref. brauchte ich sowas nicht.
    In SH muss man nach dem Referendariat bzw. vor der Verbeamtung auf Probe bei einer festen Stelle zum Amtsarzt.Und dann noch mal zur Verbeatmung auf Lebenszeit, vor dem Referendariat nicht!
    Sollte aufgrund der Amtarztuntersuchung etwas gegen die Verbeamtung sprechen, z.B. bei Übergewicht oder schlechten Leberwerten, wird einem in der Regel noch ein bisschen Zeit gegeben und es erfolgt nach einigen Monaten / Jahren eine zweite Untersuchung. Sollte auch die ungünstig sein, kann man entweder als Angestellter arbeiten oder man klagt - mithilfe eines Lehrerverbandes - dagegen bzw. legt erstmal Widerspruch ein. Das ist auch oft erfolgreich, z. B. mit Verweis auf eine Schwerbehindertenquote etc.
    Also insofern ist das in den meisten Fällen alles nicht so dramatisch...

  • hallo alle zusammen,
    ein kleines update meinerseits: das gutachten und das gesundheitszeugnis sind fertig. mein amtsarzt erklärte mir, dass das bundesland hessen zu einigen der wenigen länder gehört, die sehr auf die prognose des arztes (wahrscheinlichkeit zu erkranken) achten und diese sehr hoch liegen muss (d.h. min. eine 95% (hohe) wahrscheinlichkeit wäre nötig). ich komme allerdings nur auf ca. 80-85% und somit nur auf eine gewisse wahrscheinlichkeit, allerdings (und das ist doch schon mal gut) auf eine uneingeschränkte eignung als angestellte. mit den jahren würden meine prozente dann auch mal steigen (3-5-10 Jahre). ich berichte, wie es mit dem refplatz ausgeht... to be continued....

  • Uneingeschränkte Eignung als Angestellte - 80% Erkrankungswahrscheinlichkeit als Beamte.
    Was für ein Unsinn! Als wäre die Wahrscheinlichkeit abhängig vom Beamtenstatus.
    Aber für Dich ist natürlich die uneingeschränkte Eignung gut!


    Wünsche Dir wirklich viel Glück dabei! Und natürlich, dass Du gesund bleibst. Halt uns mal auf dem Laufenden.

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