Dienstverpflichtung durch SL zum Botengang - Grenzen der Weisungsbefugnis?!

  • Also,


    heute dachte ich mir fällt die Kinnlade runter.


    Mein SL hat mich per Dienstanweisung zu einem Botengang nach Unterrichtsschluss (also nach der 6. Stunde) verpflichtet.


    Hintergrund: Ich bin als DaZ-Kraft an diverse Schulen teilabgeordnet, unter anderem bis vor Kurzem an eine, die Material von meinem SL angefordert hat. Besagte Schule fahre ich jedoch nicht mehr an, da meine DaZ-Kinder weggezogen sind. Nun sollte ich bei der nächsten Anfahrt ein Paket dort hinbringen, was ich damit ablehnte, dass ich dort überhaupt nicht mehr hinfahren werde in absehbarer Zeit (was eigentlich auch bekannt war). Normalerweise hätte ich es wohl trotzdem hin gebracht, aber diese Woche habe ich NULL Zeit für so etwas übrig!


    Nun liegt die Schule zwar in meinem Wohnort, es wäre also an und für sich kein Drama gewesen, jedoch liegt sie nicht nur am anderen Ortsende, was ein Umweg von insgesamt 4 km war, sondern der SL dort ist auch ein Schwätzer, der mich sage und schreibe eine Stunde mit Nichtigkeiten festgelabbert hat, während sich zu Hause die Urlaubsvorbereitungen häuften. Zeit die mir privat nun fehlt. Außerdem wollte ich eigentlich am Schulort noch Weihnachtsgeschenke shoppen, so musste ich gleich durchstarten, also keine Geschenke dieses Jahr... :sterne:


    Zudem kann man bei so etwas auch durchaus eine Bitte vorbringen, der Befehl zum SOFORTIGEN Botendienst war absolut daneben in meinen Augen. Ich bin genrell entgegenkommend bei solchen Dingen, aber das finde ich eine Frechheit und sehr dreist, so weit kann die Weisungsbefugnis des SL doch wohl kaum gehen???


    Demnächst werde ich dann per Dienstanweisung zum Kaffeefilterkaufen oder Wäsche in die Reinigung bringen geschickt oder wie?


    Gruß Jenny

  • Warum?

    Weil mein SL ein diktatatorischer Chloleriker ist, der bei Wiederworten so unschön reagiert, dass man es vermeiden möchte ihn in Rage zu bringen, ich irgendwie auch völlig perplex war, er mich damit eiskalt damit erwischt hat und ich auch zu gutmütig bin wahrscheinlich :daumenrunter: Zudem war ich gerade leider für mehrere Wochen krank geschrieben, was für ihn sowieso schon ein absolutes No-Go war, da wollte ich jetzt nicht noch auf stur schalten. Außerdem bin ich mir nicht 100tig sicher wie hier meine Rechte gewesen wären, denke aber so was kann kaum legitim sein?


    Gruß Jenny

  • Ehrlich gesagt finde ich das nicht so dramatisch, wenn du das mal ausnahmsweise machst. Wenn du a) nicht sofort sagst, dass du nicht kannst und b) dich da noch eine Stunde volllabern lässt, ist das - sorry - dein Fehler. Du hast jetzt auch ganz schön viel Zeit verbraten, um dieses Post hier zu schreiben, oder?


    Ist eh sinnlos, über vertane Zeit zu lamentieren und zukünftige Dramen herbeizuphantasieren. Nein, ich glaube nicht, dass du künftig für deinen Schulleiter den Wochenendeinkauf machen musst.

  • Wenn du a) nicht sofort sagst, dass du nicht kannst und b) dich da noch eine Stunde volllabern lässt, ist das - sorry - dein Fehler. Du hast jetzt auch ganz schön viel Zeit verbraten, um dieses Post hier zu schreiben, oder?

    Habe ich gesagt, gestern hatte ich die Bitte für das Bringen des Paketes noch mit der Begründung abgelehnt, dass ich vor den Ferien dort nicht mehr vorbei komme, deswegen heute der Befehl/die Dienstanweisung.


    Den Post hab ich nebenbei beim Fernsehkonsum geschrieben, denn ich mir verdient habe, weil ich meine Füße heute platt genug gelatscht habe :P


    Und eine Ausnahme sind solche Aktionen auch nicht, davon abgesehen.


    Sinnlos finde ich das auch ganz und gar nicht, wenn ich hier nach meinen Rechten frage in so einem Fall. Außerdem darf man sich auch einfach mal auskotzen, auch wenn du dafür kein Verständnis hast.


    Das mit dem Einkauf war Ironie, nicht leicht zu merken, ich weiß ;)


    Gruß Jenny

  • Da hast du dich aber ins Bockshorn jagen lassen.


    Als Beamtin hast du immer noch das Recht auf "amtsangemessene Beschäftigung". Reine Botengänge gehören sicher nicht dazu für jemanden, der im höheren / gehobenen Dienst beschäftigt ist. Ausnahmen würde ich hier nur sehen, wenn du sowieso wegen einer "höherwertigen Tätigkeit" (z.B. Unterrichten) an diese Schule musst, da ist es zumutbar, etwas mitzunehmen, oder wenn es sich um etwas Dringendes UND Wichtiges handelt, z.B. Prüfungsaufgaben an diesem Tag, die nicht per E-Mail versendet oder gefaxt werden dürfen. Für alles andere gibt es schließlich die Post oder wenn es schnell gehen soll, Kurierdienste. Ich hoffe, dass du deinem SL jetzt wenigsten den vollen Fahrtkostenersatz in Rechnung stellst und nicht die lächerliche Fahrtskostenpauschale. Oder hast du vielleicht gar eine Taxi-Rechnung vorzuweisen, wenn es so "wichtig" und "eilig" war?


    Lehrer können genausowenig zu x-beliebigen Botengängen verpflichtet werden, wie dazu im Schulgebäude die Wände zu streichen, die Möbel zu tragen oder ähnliches.


    Aber die Lebenserfahrung sagt bekanntlich: Wer sich ausnutzen lässt, der wird auch ausgenutzt. Und sei es vom eigenen SL.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • " ...der SL dort ist auch ein Schwätzer, der mich sage und schreibe eine Stunde mit Nichtigkeiten festgelabbert hat,... "


    Zitat


    Und eine Ausnahme sind solche Aktionen auch nicht, davon abgesehen.

    Bleib stark ;)



    Ich würde sagen, die Dienstpflichten in Hessen kann man der "Dienstordnung für Lehrkräfte..." entnehmen?

  • Ich würde sagen, die Dienstpflichten in Hessen kann man der "Dienstordnung für Lehrkräfte..." entnehmen?

    Was habt ihr denn plötzlich alle? Man kann doch auch einfach mal nett hier fragen, dabei seinem Ärger Luft machen und nebenbei noch auf eine kompetente Antwort hoffen. So abwegig finde ich das jetzt eigentlich nicht, viele Threadstarter haben schon viel offensichtlicher zu beantwortende Anliegen vorgebracht und deren Threads wurde auch nicht die Legitimation abgesprochen, hm :stumm:


    Gruß Jenny

  • Als Beamtin hast du immer noch das Recht auf "amtsangemessene Beschäftigung". Reine Botengänge gehören sicher nicht dazu für jemanden, der im höheren / gehobenen Dienst beschäftigt ist. Ausnahmen würde ich hier nur sehen, wenn du sowieso wegen einer "höherwertigen Tätigkeit" (z.B. Unterrichten) an diese Schule musst, da ist es zumutbar, etwas mitzunehmen, oder wenn es sich um etwas Dringendes UND Wichtiges handelt, z.B. Prüfungsaufgaben an diesem Tag, die nicht per E-Mail versendet oder gefaxt werden dürfen. Für alles andere gibt es schließlich die Post oder wenn es schnell gehen soll, Kurierdienste.

    Genau das wollte ich hören, danke, ich dachte es mir eigentlich auch schon, sonst wäre der Willkür der SL Tür und Tor geöffnet.


    Das Paket enthielt "nur" DaZ-Material, welches laut SL aber noch HEUTE dort hin musste, weiß der Himmel warum. Vor den Ferien passiert damit jetzt überhaupt nichts mehr, es wird in der Zeit höchstens inverntasriesiert, vorher geht es ohnehin nicht an die Kollegen raus. Der Witz war übrigens noch, dass es das falsche Material war, die dortige SL hatte etwas ganz anderes angefordert, auch daher das lange Nachgespräch dort, unter anderem war darin ein Anruf zur Klärung inbegriffen :sauer:


    Gruß Jenny

  • Was habt ihr denn plötzlich alle? Man kann doch auch einfach mal nett hier fragen, dabei seinem Ärger Luft machen und nebenbei noch auf eine kompetente Antwort hoffen.

    Vielleicht liegts an der Gereiztheit vor Weihnachten. Aber mehr, als eine Antwort auf deine Frage zu suchen (nämlich wo steht, was der Schulleiter mir aufbürden darf) geht ja nu wirklich nicht :weissnicht:

    Einmal editiert, zuletzt von Pausenbrot ()

  • Vielleicht liegts an der Gereiztheit vor Weihnachten. Aber mehr, als eine Antwort auf deine Frage zu suchen (nämlich wo steht, was der Schulleiter mir aufbürden darf) geht ja nu wirklich nicht :weissnicht:

    Oh sorry,


    hatte deine Antwort nicht als "Quellenhinweis" aufgefasst, sondern als ein: "Schau doch gefälligst selber nach!" Vielleicht doch der Vorweihnachtsstress, entschuldige :rotwerd: :rose:


    Gruß Jenny

  • Jenny, niemand wollte dir hier was, ich auch nicht. Aber ich glaube auch, vor Weihnachten sind alle etwas gestresst und es lohnt sich nicht, sich wegen sowas aufzuregen, weil es gewiss nicht nach den Ferien so weitergeht und das ist jetzt halt ein bisschen dumm gelaufen. "Dienst nach Vorschrift" ist auch nicht wirklich eine Lösung.


    Schöne Ferien und gute Erholung! :wink2:

  • Interessant wäre natürlich noch die Frage, ob der SL sich an seine Dienstanweisung erinnert hätte, wenn - Gott bewahre - auf dem Botengang etwas passiert wäre und der Dienstherr für die Unfallfolgekosten hätte aufkommen müssen. Meine Vermutung: dann wäre aus der Dienstanweisung ganz schnell eine Gefälligkeit geworden ("Ich hatte doch ausdrücklich gesagt, nur wenn sie ohnehin da vorbeikommen, Frau Traci!")...



    Pessimistische Grüße
    Fossi



    PS. Traci, Tipp an Dich (Du warst doch die mit den zwanzig Einsatzschulen und der Mörder-Fahrerei): Solche Sachen IMMER schriftlich festhalten. Du bist im Falle eines Falles zehnmal besser abgesichert (vor allem wenn Körperschäden dazukommen), wenn es sich um einen Dienstunfall handelt als wenn Du (aus Gefälligkeit) privat umhergondelst.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Fossi hat Recht!


    Grenze dich ab, geehrte Traci, Cholerikerchef hin oder her. Ich denke in solchen Fällen (wenn ich nicht weiß, ob ich spinne oder die anderen): "was würde Kollege X machen?" (Kollege X ist ein Typ, der sich kein X fürn U vormachen lässt...). Und Kollege X würde entweder sagen: "gib das Paket her, dann hab ich aber was gut bei dir" oder "nein, ich hab Feierabend".


    Fröhliche Weihnachten :niko:

  • Schriftlich geben lassen, aufgrund dessen dann Fahrtkosten beantragen. Mal schauen, wie lange er das noch durchzieht oder ihm von oben einer auf die Finger klopft.



    Ich muss allerdings fairerweise gestehen, dass ich nicht sicher bin, ob Beamte diese Anweisung dann auch verweigern dürfen oder man sie machen muss, aber sich dann beschweren kann.


    Bei der Bundeswehr war das so, dass man dienstliche Befehle ausführen musste, außer sie hatten eine Straftat zur Folge, dann musste man den Befehl verweigern. Private "Befehle" (Waschen Sie mein Auto) konnte man machen, musste man aber nicht.


    Aber wenn mir z.B. ein Vorgesetzter befahl mit dem Kfz in eine Einbahnstraße zu fahren, musste ich das ausführen (da keine Straftat sondern nur OWi)

  • ob Beamte diese Anweisung dann auch verweigern dürfen oder man sie machen muss, aber sich dann beschweren kann.

    Zumindest mit dem Privat-KFZ "muss" man dienstlich gar nichts machen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich musste mal zum Schulamt und mit mir wurde über die mögliche Versetzung an eine mir unbekannte Schule in einem unbekannten Ort gesprochen. Selbstverständlich habe ich mir die Schule angeschaut, habe aber gleichzeitig einen Antrag auf Reisekosten an das Amt gestellt. Dieser ist doch tatsächlich abgelehnt wurden mit der Begründung: "Das Anschauen einer Schule im Vorfeld einer Abordnung ist nur privates Interesse." Aber diese Ablehnung kam erst, nachdem ich an der Schule war. Geklagt habe ich dagegen nicht, aber meine Lehren gezogen.
    Deswegen stimmt ich absolut überein: keine gefälligen Dienstfahrten für die Schulleitung ohne Reisekosten vorher genehmigt zu bekommen. Und schon gar nicht Botendienste, um der Schule das Porto für Briefe zu sparen.

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