Kinderwunsch, aber noch in der Probezeit

  • Hallo an alle und erstmal ein gutes neues Jahr!
    Seit längerer Zeit spukt ein Gedanke in meinem Kopf herum und ich würde gerne eure Meinung hören. Ich (27, verh.) habe schon seit längerem akuten Kinderwunsch. Für mich war immer klar, dass ich so früh wie möglich ein Kind möchte, aber dennoch gerne zuerst auf Lebenszeit verbeamtet werden will (das mögen einige sicherlich verurteilen, aber so eben mein Wunsch). Jetzt ist es so, dass ich gerade im zweiten Jahr meiner Probezeit bin (BW). Die Probezeit dauert regulär 3 Jahre, kann aber um 1 Jahr verkürzt werden, wenn man sich mit entsprechenden Noten bewährt, d.h. in beiden Schulleiterbeurteilungen 1,5 oder besser. In der ersten Schulleiterbeurteilung hatte ich eine 1,5 und mir wurde bereits zugesichert, dass ich in der nächsten Beurteilung eine ebenso gute (bzw. bessere) Note erhalten werde. Damit wären die Bedingungen erfüllt, dass meine Probezeit sich auf 2 Jahre verkürzt, ich also nach dem laufenden Schuljahr auf Lebenszeit verbeamtet werde. Der nächste UB ist ungefähr im Mai...
    jetzt habe ich dennoch ein bisschen Zweifel bzw. Chaos im Kopf ab wann es sinnvoll wäre, die Kinderplanung konkret anzugehen? Ich würde am liebsten jetzt sofort, aber ich denke, sinnvoll ist es, auf jeden Fall noch zu warten. Aber wie lange? Bis ich schwarz auf weiß sehe, dass meine UB Note so gut ist, dass sich die Probezeit tatsächlihc verkürzt? Oder doch erst dann, wenn ich die Urkunde in den Händen halte? (Wann wird das denn dann sein? Zu Beginn des nächsten Schuljahres, also bei uns im September erst?) Dann frage ich mich, was sein sollte, falls ich vor der LZ-Verbeamtung nochmal zum Amtsarzt muss und der mich nicht "durchlässt"? Ich musste vor Beginn der Probezeit nicht mehr zum Amtsarzt (nur damals vor Beginn des Refs und dort wurde bestätigt, dass einer Verbeamtung auf LZ nichts im Wege stünde) - allerdings war ich im vergangenen Jahr sehr krankheitsanfällig und war öfters mal krankgeschrieben...


    Sicherlich kann mir hier keiner sagen, wie ich es tatsächlich machen soll, aber vielleicht hat der ein oder andere eine Anregung zu meinem wirren, hoffentlich verständlichen Geschreibsel da oben.
    Danke dafür schon mal im Voraus.

  • Hallo Kekskrümel,


    ich war damals in der gleichen Situation wie du. Inklusive der Tatsache, dass ein Versetzungsantrag für mich anstand. Mir war klar, dass ich mit Kind nicht mehr jeden Tag 200 km fahren wollte.
    Ich hatte ebenso ein gutes Examen, also habe ich es drauf ankommen lassen und mich, nachdem ich schwanger war, meiner Schulleiterin anvertraut. Die hat dann sofort gemeint: "Na, da schauen wir mal, dass wir die Verbeamtung noch über die Bühne bekommen, bevor Sie gehen".
    Also mein Rat: Mache deinen Kinderwunsch nicht abhängig von deinem Beruf. Du weißt ja gar nicht, ob es sofort klappt!?!? Und wenn es klappt, dann vertrau dich der Schulleitung an und bitte um Unterstützung.
    Sprich: Wenn dein Wunsch so groß ist, dann: toi toi toi :) dass es gleich klappt. Dein privates Glück sollte im Vordergrund stehen. Wenn du dann schwanger bist, dann kannst du immer noch sehen, wie es weiter geht. Sollte es mit der Verbeamtung tatsächlich NICHT vorher klappen (was ich mir nicht vorstellen kann), dann klappt es hinterher. Du bist noch jung, und kannst auch nach Elternzeit o.ä. noch verbeamtet werden.
    Aber, wie gesagt: Ich gehe davon aus, dass das noch klappt!


    Drück dir alle Daumen :)


    P.S. Das mit dem Amtsarzt ist mir neu. Ich war da nur einmal. Das war glaube ich vor dem Ref. Oder vor dem Studium??? Ist schon ewig her. Aber sicher nicht vor der LZ-Verb.
    Und krankheitsanfällig ist man die ersten 1 bis 2 Jahre sowieso. Bis man einigermaßen abgehärtet ist gegen die ganzen Viren und Schüler…. ;) . DAS kann einem keiner zum Vorwurf machen.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Wo ist das Problem? Wenn Du in der Probezeit bist, bist Du ja faktisch bereits verbeamtet. Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist nur noch ein rein formaler Akt, der bei den einen früher, bei den anderen eben später kommt. So jedenfalls meine Erinnerung an die beamtenrechtliche Konstellation.


    Echte Schwierigkeiten hättest Du eventuell (!!!) nur, wenn Du etwa als Angestellte einen Zeitvertrag hättest.


    Abgesehen davon wird das erste Kind weder im Mai noch im Sommer bereits da sein. Auch ist nicht wirklich zu erwarten, dass Dir Dein SL im Mai eine schlechtere Note gibt, wenn Du schwanger bist - davon hätte er nun rein gar nichts.


    Also: Nicht reden. Machen. Und hoffen.


    Viel Glück! :)

  • Ich danke euch schon mal für eure sehr aufbauenden Antworten, das gibt mir Mut, den riesigen Kinderwunsch nicht doch noch ewig aufzuschieben. Als Problem habe ich einfach die Angst gesehen, durch irgendwelche Umstände doch keine Verkürzung der Probezeit zu bekommen und dann wäre das Kind ja (falls es gleich klappt) schon da, bevor ich das dritte Jahr Probezeit geschafft habe. Und dann schwirren in meinem Kopf die Sorgen rum, wann es dann mit der LZ Verbeamtung so weit sein könnte (ich würde gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und was ist, wenn dann noch ein Kind kommt, falls man wieder arbeiten geht?)
    Aber ihr habt Recht, man sollte vielleicht das private Glück tatsächlich nicht nur vom Beruf abhängig machen.


    Eine Frage hätte ich noch, Panama, evtl. kannst du mir da helfen? Du schreibst etwas von Versetzungsantrag. Bei mir ist es so, dass ich momentan auch täglich 150km Fahrtstrecke hinter mir lasse, um zur Arbeit und wieder heimzukommen. Allerdings bin ich abgeordnet (bin eigentlich GS Lehrerin und arbeite gerade (als Kl.-lehrerin) an einer Förderschule) und es wurde mir auf dem RP recht klar gesagt, dass diese Abordnung für mind. 3 Jahre gelten soll. Auch Gespräche des Schulleiters mit dem Schulrat haben ähnliches ergeben, nämlich dass diese Abordnung vorerst bestehen bleiben soll. Angenommen, ich bleibe jetzt erstmal an meiner jetzigen Schule, werde schwanger und gehe 2 Jahre in Elternzeit. Muss ich danach wieder an diese Schule zurück und muss daher JETZT schon einen Versetzungsantrag stellen oder reicht das, wenn ich nach der Elternzeit wieder arbeiten möchte?

    • Offizieller Beitrag

    Ich hab da eine echte Verständnisfrage, wobei ich vermute, dass das womöglich bundeslandabhängig ist: Wieso hängt das Seelenheil von der Verkürzung der Probezeit ab? Selbst wenn sie nicht verkürzt wird, würde das (zumindest hier in SH) nur dann nicht in eine LZ-Verbeamtung umgewandelt, wenn ich plötzlich nur noch Sechsen in der dienstlichen Beurteilung bekäme oder anfangen würde, goldene Löffel zu klauen und damit meine Schüler zu schlagen.


    Will sagen: Ist doch egal. Du bist doch schon verbeamtet, was soll denn jetzt noch passieren?


    Ich habe meine Tochter in der Probezeit bekommen, kam schwanger wieder, hab noch ne Vorführstunden gemacht, war beim Amtsarzt, der total gnädig war, weil ich ja schwanger war und als ich wieder in MuSchu gegangen bin, trudelte irgendwann die Urkunde ein.


    Deswegen würde mich interessieren, ob das in anderen Bundesländern wirklich so anders geregelt ist?

    Bolzbold #5

    Gutmensch und Spaß dabei (= das GG und der Diensteid sind schon 'ne gute Sache 😉)

    "Und hast du die Ausrufezeichen bemerkt? Es sind fünf. Ein sicheres Zeichen dafür, dass jemand die Unterhose auf dem Kopf trägt." (T. Pratchett)

  • Hallo Kekskrümel!


    Also irgendwie kommt mir das komisch vor. Meines Wissens besteht eine Abordnung max. 1 Jahr. Danach muss das Ganze in eine Versetzung umgewandelt werden, sollte die Lehrkraft an der Schule bleiben.
    Also mir wäre das ehrlich gesagt alles ziemlich schnuppe. Stelle den Antrag, sobald du schwanger bist - und vergiss nicht, den Personalrat zu informieren!
    Da kann der Schulleiter und das Schulamt soviel reden, wie es will.
    Bei mir war es folgendermaßen:
    Ich habe eine Stelle bekommen, und hätte eigentlich 3 Jahre dort bleiben müssen. Versetzungen an sich können ja erst nach einem gewissen Zeitraum gestellt werden.
    Jetzt war ich aber schwanger und es war ganz klar, dass ich mit Kleinkind nach der Schwangerschaft keine 100 km mehr fahren werde. Punkt um!
    Also habe ich den Antrag gestellt und mich zeitgleich mit dem Personalrat besprochen.
    Hat geklappt :)
    Wobei es auch immer ein bisschen auf das Schulamt ankommt….. bei unserem Schulamt muss man sich relativ warm anziehen. Aber dann klappt es. :)
    Ich drück dir Daumen!

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • - sorry, das wird wieder mal etwas rauher im Ton. Ist leider unvermeidlich, aber nicht persönlich gemeint, keckskrümel.


    WARUM kommen solche Anfragen immer von denen, die - in der gesamten Arbeitswelt! - mit am sichersten im Sattel sitzen? Mädel, hunderttausende von Frauen machen sich solche Gedanken nicht. Warum? Weil sie nicht BEFÜRCHTEN, sondern WISSEN, dass sie MASSIVE BERUFLICHE NACHTEILE erleiden werden, wenn sie ein Kind bekommen.


    Und du hockst auf einer Beamtenstelle, bei der es Dir (nicht nur, aber auch in finanzieller Hinsicht) furzegal sein kann, ob Du heute, nächstes Jahr oder in zehn Jahren mit der "Probezeit" (allein die Verwendung dieses Begriffs durch einen Beamten ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Arbeitnehmer, der tatsächlich eine Probezeit überstehen muss, heutzutage gern auch als befristeter Vertrag getarnt) fertig bist, und machst Dir völlig unnütze Gedanken.


    Werd schwanger, geh in Elternzeit, werd wieder schwanger, verlänger Deine Elternzeit, werd ein drittes Mal schwanger, verlänger Deine Elternzeit nochmal - und wenn Du mit Ende dreißig wieder in den Schuldienst gehst (was Du einfach so tun kannst - Du musst Dich nicht bewerben, musst keinem Personalchef erklären, warum Dir die Familie wichtiger war als die Karriere, musst Dich nicht gegen zehn Jahre jüngere Absolventen durchsetzen), dann machst Du GENAU DA weiter, wo Du aufgehört hast. Und hoffentlich hast Du dann ein paar Bekannte, die keine Lehrer sind und Dir klarmachen können, was für eine komfortable Situation das ist.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Hallo Kekskrümel!


    Ich habe eine ähnliche Situation wie von Fossi beschrieben. Bin seit 2010 auf Probe verbeamtet, es sind mir zwei Kinder dazwischengekommen :) , befinde mich also immernoch in der "Probezeit". Wenn ich jetzt im Februar wieder anfange, dann will ich meine Revision machen und die Probezeit endlich mal beenden. Aber ich sehe jetzt nicht, wo die Nachteile sein sollten. Meine vorhergehenden Beurteilen waren gut, also ist alles ok.


    Nur Mut! Ich finde nicht, dass man irgendwelche Probezeiten abwarten muss. Ich wollte auch immer recht früh Mutter werden, daher war mir die Probezeit relativ egal.


    Viele Grüße
    Kati

  • Ich kann wie Fossi deine Sorgen nicht teilen. Das beamtentum zieht halt oft Leute mit hohem Sicherheitsbedürfniss an, was es so im Grunde in der Berufswelt nicht gibt. Bereits die Sorge um eine Verkürzung verstehe ich nicht. Wenn deine Leistungen gut beurteilt wurden, dann sollte dies doch auch nach einem Kind so sein. Mehr verdienen wirst du ob mit oder ohne LZ nicht. woher rührt diese Sorge? Da wäre eine evtl. Dienstunfähigkeit das einzige was eine solche Sorge rechtfertigen könnte.

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