Klassenfahrt übers Wochenende

  • So, habe es gerade selbst gefunden:
    Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten:
    "Arbeitstage sind die Werktage mit Ausnahme der Sonnabende!"
    "Innerhalb eines Siebentageszeitraums ist eine Ruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren.3 Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände es erfordern, kann die Mindestruhezeit auf bis zu 24 Stunden verkürzt werden."




    Also geht das eigentlich schon mal aus Arbeitsrechtlichen Gründen nicht!

  • Ich möchte ja fast drum wetten, dass sich irgendwo eine Einschränkung der Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte findet (die gibt es auf jeden Fall, da steht was zum Thema erhöhte Arbeitszeit während der Zeit zwischen den Ferien, dafür gar keine Arbeitszeit während der Ferienzeit, die über den regulären Urlaubsanspruch hinausgeht...)


    Aber zurück zu meinem eigentlichen Anliegen:

    Zitat

    Wobei ich auch (im Moment noch) der Meinung bin, dass ich zum "nein" sagen keinen Grund brauche ;-). Gerade bei Klassenfahrten: Wenn ich eben meine Kinder nicht untergebracht kriege oder meinen Hund (pflegebedürftige Großmutter, was auch immer) kann mich sowieso keiner zwingen über Nacht wegzufahren

    Du kannst ganz leicht "nein" sagen - auf dieser Grundlage http://schure.de/aa/22410/35,82021.htm (Erlass ist noch gültig bis es einen neuen gibt):

    Zitat

    6.2 1Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtung ist für Lehrkräfte sowie für die Schülerinnen und Schüler freiwillig.


    Und da fällt mir in dem Erlass noch das hier auf...:

    Zitat

    2.1.4 Die Inanspruchnahme von unterrichtsfreien Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen sowie von Ferientagen ist mit Zustimmung der Klassenelternschaft – soweit eine solche besteht – zulässig.

    [no comment]

  • Und da fällt mir in dem Erlass noch das hier auf...:


    Das ist immer noch keine Rechtsgrundlage, welche Lehrkräfte (unabhängig von der Freiwilligkeit der Teilnahme an Klassenfahrten) dazu verpflichten könnte, übers Wochenende oder an Feiertagen zu fahren. Als ob die Klassenelternschaft über die Arbeitszeit der Lehrkräfte verfügen könnte...


    Solange in dieser Hinsicht keine Regelung für Lehrkräfte besteht (die im Zweifel auch vor dem Verwaltungsgericht Bestand hat), gilt immer noch die von chemie77 zitierte "Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit von Beamtinnen und Beamten". Die kann auch keine Gesamtkonferenz aushebeln.


    Man kann natürlich auch sagen: Wer freiwillig am Wochenende auf Klassenfahrt fährt, ist selber schuld (bzw. zur doof, seine Rechte wahrzunehmen...)


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Zitat

    Als ob die Klassenelternschaft über die Arbeitszeit der Lehrkräfte verfügen könnte...

    Das war (unter anderem) in meinem "no comment" mitgedacht. Da steckt so viel Haarsträubendes drin, dass man gar nicht anfangen möchte, das auseinanderzunehmen...

  • In DEM Kollegium wäre ich wahnsinnig gerne Außenseiter...... Bevor ich mich verbrennen lasse....
    Ich würde GAR NICHT auf Klassenfahrt gehen, sollte dies nicht zu meinen Bedingungen möglich sein. Punkt

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • "Innerhalb eines Siebentageszeitraums ist eine Ruhezeit von 24 zusammenhängenden Stunden zuzüglich der täglichen Ruhezeit von elf Stunden zu gewähren.3 Wenn objektive, technische oder arbeitsorganisatorische Umstände es erfordern, kann die Mindestruhezeit auf bis zu 24 Stunden verkürzt werden."


    Wie geht denn damit überhaupt eine mehrtägige Klassenfahrt? Oder verstehe ich da was falsch?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

  • Wie geht denn damit überhaupt eine mehrtägige Klassenfahrt?

    Streng genommen: überhaupt nicht. Für Angestellte gelten ähnliche Regelungen.


    Dass man dem Gesetz natürlich ganz leicht Genüge tun könnte, indem man z.B. die Begleitpersonen nach drei Tagen austauscht, steht auf einem anderen Blatt. Aber wo kämen wir denn da hin, das haben wir ja noch nie so gemacht, was wäre denn das für ein Aufwand, und überhaupt: Denkt denn hier jemand mal an die Kiiinnnnder?




    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist übel, was da passiert bei euch!


    Bei uns ist es so, dass es nur eine Fahrt übers Wochenende gibt, und zwar mit sportlichen Inhalten. Die mitfahrenden Lehrer betreuen die Schüler, betätigen sich aber selber auch sportlich (und das gerne und freiwillig). Sie bekommen dann einen Tag Ausgleich dafür.

    • Offizieller Beitrag

    Es gibt teils höchstrichterliche Urteile, die einen Freizeitausgleich oder eine Mehrarbeitsvergütung bei Klassenfahrten klar verneinen.
    Basis für diese Entscheidungen sind in den einschlägig googelbaren Urteilen nie die Arbeitszeiten bzw. Ruherichtlinien sondern die Klassenfahrt als Teil der dienstlichen Verpflichtungen.
    Es wird ferner argumentiert, dass man ja nicht rund um die Uhr im Dienst sei und sich unter den Kollegen ja abwechseln könne, da die Schüler ja nicht rund um die Uhr beaufsichtigt würden bzw. bei den bekannten "Dreiergruppen", in denen sich Schüler frei bewegen können, eben "dienstfrei" bzw. Ruhepause hätten.


    Tresselt sieht die Problematik ähnlich, so haben Vollzeitkollegen dies wie erwähnt als Teil ihrer dienstlichen Verpflichtungen anzusehen, Teilzeitkollegen müssen vor Antritt der Fahrt ihren Freizeitausgleich aushandeln und dürfen nicht ebenso häufig wie Vollzeitkollegen zur Durchführung von Klassenfsahrten verpflichtet werden.


    Hier haben wir wohl keine Chance.


    Gruß
    Bolzbold

  • Bolzbold:
    Es ging hier primär um Klassenfahrten am Wochenende. Unstrittig ist, dass Klassenfahrten Schulveranstaltungen sind. Aber Wochenenden und inbesondere Sonntage sind keine Schultage. Sonn- und Feiertage sind nicht einmal Werktage. Selbst am Samstag dürfen Schulveranstaltungen nur dann stattfinden, wenn es zwingende, d.h. unabwendbare Gründe dafür gibt (Beispiel in Niedersachsen: Zentralabitur am Samstag aus landesweit organisatorischen Gründen, dann kann man selbstverständlich zur Aufsicht eingeteilt werden). Das Argument "dann fällt weniger Unterricht aus" ist gerade kein zwingender Grund für Klassenfahrten über das Wochenende, denn sonst dürften Klassenfahrten überhaupt nicht stattfinden, sofern irgendwie Unterricht ausfällt.


    Kurz: Es gibt keine Rechtsgrundlage, nach der Lehrkräfte verpflichtet wären, übers Wochenende eine Klassenfahrt durchzuführen. Punkt.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich habe meiner Schulleitung sowieso mitgeteilt, dass ich pflegebedürftige Angehörige habe, da brauch ich noch nicht mal mit Krankheit drohen. Das möchte ich sehen, dass man gegen seinen Willen gezwungen werden kann übers Wochenende auf Klassenfahrt zu fahren.
    Was soll schon passieren, wenn man einfach nicht fahren kann: dicke Luft mit der Schulleitung, mit den Kollegen, mit den Eltern und den Kindern.
    Aber arbeitsrechtliche Konsequenzen hat das sicherlich nicht für Angestellte. Ich bin bereits 2x gefragt wurden, ob ich nicht vertretungsweise mit auf Klassenfahrt fahren würde, weil der Kollege x oder Y nicht kann. Meine Standardantwort ist neuerdings immer:
    "Ich bin nur Teilzeit-Angestellte mit pflegebedürftigen Eltern und schulpflichtigen Kindern. Fragen Sie doch mal einen Vollzeit-Beamten."


    Glücklicherweise bin ich diese Jahr nicht Klassenlehrerin. Dann stellt sich die Frage auch nicht mit einer Klassenfahrt mit der eigenen Klasse.

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