Schüler schwänzt Aufsatz wegen Sonnenfinsternis

  • Hallo zusammen,



    ich habe heute mit meinen Drittklässlern einen Aufsatz geschrieben. Ein Schüler wurde kurz zuvor von seinen Eltern abgeholt. Die Eltern informierten mich darüber, dass in der Stadt ein öffentliches "Sonnenfinsternis-Viewing" stattfindet, zu dem auch der Bruder des Schülers, welcher auf dem Gymnasium ist, mit seiner Klasse geht.


    Was würdet ihr in so einem Fall tun? Und wie ist in so einem Fall der Aufsatz bewerten? Gar nicht? Oder mit einer 6?


    Freue mich auf eure Antworten.


    Danke!

  • Ehrlich gesagt, als Mutter: Das ist ein Event, was schon selten passiert. Ausgerechnet da einen Aufsatz zu schreiben, höchst unglücklich.


    Als Lehrerin würde ich den Aufsatz nachschreiben lassen. Sohnemann kann ja nichts für seine Eltern.

  • Der Aufsatz wurde bereits in der zweiten Stunde (8.30-9.15 Uhr) geschrieben. Sie hätte ihn ja danach noch abholen können. Davon abgesehen war der Aufsatz lange zuvor angekündigt. Die Mutter hätte ja zumindest vorher fragen können!

  • Die Sonnenfinsternis begann ja schon 09:37, mit evtl. Fahrweg schon knapp. Letztlich ist es doch so, dass das Kind nichts dafür kann. Dieses wird aber bestraft, wenn du eine 6 gibst. Das Kind ist ja von den Eltern auch entschuldigt, mit blödem Grund, aber entschuldigt. Ich würde da keine Kraft investieren und ihn nachschreiben lassen und ggf. die Eltern darauf hinweisen, dass das so nicht korrekt gelaufen ist.


    Übrigens meine Kids, 2. und 4. Klasse waren schon in der 2. Stunde schon total kribbelig, ich habe meinen SU-Test auf Montag verschoben. ;)

  • Wenn die Eltern ihr Kind aus der Schule abholen, weil sie mit ihm in den Zoo, in den Zirkus oder zum 'Public Viewing' wollen, ist das Kind nicht entschuldigt - sondern die Eltern verletzen grob die Schulpflicht. Im Prinzip müssten sie für diese "Chuszpe" zu einem Bußgeld verdonnert werden, damit sowas nicht zur Regel wird. SoFi hin oder her...


    Es handelt sich um unentschuldigtes Fehlen. Nicht jedes dahingenuschelte "Tschuldigng" muss als Entschuldigung akzeptiert werden - eine Entschuldigung ist erst dann eine, wenn sie akzeptiert wird. Aufsatz am Montag sofort nachschreiben lassen. Vermerk ins Tagebuch. Rücksprache mit Schulleitung.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Das ist so nicht ganz richtig. Theoretisch könnten sie argumentieren, dass sie Sorge um ihr Kind hatten und es deshalb selbst beaufsichtigen wollten. Das wurde in meiner Schule heute klar gesagt. Auch bei Glatteis und Co. kannst du dein Kind zu Hause lassen. ;)

  • Die Befreiung vom Unterrichtsbesuch muss von den Eltern beantragt und von der Schulleitung bzw. der Lehrkraft genehmigt werden.
    Die Befreiung gilt nur bei Krankheit als erteilt - jedoch kann auch hier die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden.


    Bei Glatteis darf man das Kind nur zu Hause lassen, wenn zuvor eine Unwetterwarnung ausgesprochen wurde.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Ist in HH nicht so!


    1. Einige Länder, darunter Baden-Württemberg, Hamburg,
    Nordrhein-Westfalen, Rheinland Pfalz und das Saarland, überlassen es
    grundsätzlich den Eltern, ob sie ihren Kindern den Weg zur Schule
    zumuten oder nicht. Selbstverständlich muss die Wetterlage dies
    rechtfertigen. Außerdem wird von den Eltern erwartet, dass sie das
    Fernbleiben vom Unterricht unverzüglich, am besten telefonisch, der
    Schule mitteilen. http://www.sturmschäden.org/index.php/Aktuell/schulfrei-bei-sturm/Alle-Seiten.html


    Speziell zu HH: http://www.sturmschäden.org/index.php/Aktuell/schulfrei-bei-sturm/Anlage-Hamburg.html

    • Die Erziehungsberechtigten entscheiden grundsätzlich in eigener
      Verantwortung, ob ihrem Kind der Schulweg zuzumuten ist.
      Schulversäumnisse aus offensichtlich witterungsbedingten Anlässen sind
      zwingende Gründe im Sinne von Nr. 14 Abs. 1 der Schulordnung.

    Schon klar, dass das vor allem auf Sturm und den Schulweg bezogen ist, uns wurde heute aber gesagt, dass Ähnliches bei der SoFi gilt.
    Ich finde es nunmal albern da einen Aufriss zu machen. Nachricht an die Eltern, dass das nicht okay war und beim nächsten Mal Maßnahmen ergriffen werden. Arbeiten auf so einen Tag, kurz vor so einem Ereignis zu legen finde ich befremdlich bzw. mindestens extrem kinderunfreundlich.


    Und da wundert man sich, dass Kinder sich so wenig für Naturwissenschaften interessieren.


    LG Anja

  • Einige Schulen haben ja tatsächlich aktiv an der Sofi "teilgenommen", mit Astronomie-AG etc. Wenn es schon ein solches Angebot gibt - und eine Sonnenfinsternis kommt nun mal nicht alle Tage - wie kläglich, dann ein Kind mit einer 6 zu bestrafen, das daran teilnimmt, wenn die eigene Schule es nicht auf die Reihe kriegt, ein Angebot zu machen.


    Aber *hüstel, Erstbeitrag, misstrauischbin*: Für sowas gibt's doch auch Schulleiter, die man wegen sowas anspricht und die das letztlich entscheiden müssen.


  • Wenn uns von der Schulleitung die Anweisung gegeben wird, dass wir den ganzen Morgen im Schulgebäude bleiben sollen, was spricht dann dagegen an so einem Tag eine Arbeit zu schreiben?
    Es hatte gute Gründe, warum ich den Aufsatz heute geschrieben habe. Mal schreibt der Mathelehrer eine Arbeit, mal sind die Schüler auf einem Ausflug, an einem Tag pro Woche habe ich kein Deutsch in der Klasse und montags dürfen keine Arbeiten geschrieben werden. Oder es wären zu viele Arbeiten in einer Woche, zwei Aufsätze lägen zeitlich zu nah beisammen usw. usf.!

  • Aber *hüstel, Erstbeitrag, misstrauischbin*: Für sowas gibt's doch auch Schulleiter, die man wegen sowas anspricht und die das letztlich entscheiden müssen.


    Was gibt's da zu hüsteln? :-). Darf man sich als stiller Mitleser nicht irgendwann mal anmelden, wenn man eine Frage zu einem wichtigen Thema hat?
    Klar kann ich die Schulleitung fragen. Werde ich natürlich auch noch tun, leider war sie diese Woche krank!

  • Die Erziehungsberechtigten entscheiden grundsätzlich in eigener
    Verantwortung, ob ihrem Kind der Schulweg zuzumuten ist.
    Schulversäumnisse aus offensichtlich witterungsbedingten Anlässen sind
    zwingende Gründe im Sinne von Nr. 14 Abs. 1 der Schulordnung.


    Aber bitte...
    den Besuch einer SoFi-Veranstaltung auf dem Marktplatz kann man nicht mit Sturmwarnungen vergleichen, bei denen Leib und Leben gefährdet ist.
    Diese "Argumentation" ist absurd.


    Zitat

    offtopic, aber interessehalber: Warum dürfen denn montags keine Arbeiten geschrieben werden?


    In Ba-Wü ist das keine Vorschrift, sondern eine Empfehlung aus pädagogischen Erwägungen. Man darf durchaus.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Naja... die Chancen, dass der Schüler in seinem Leben noch den ein oder anderen Aufsatz schreiben wird, stehen deutlich höher, als das er nochmal eine Sonnenfinsternis sehen wird.
    Insofern kann ich dessen Eltern absolut verstehen.

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:


  • Aber bitte...
    den Besuch einer SoFi-Veranstaltung auf dem Marktplatz kann man nicht mit Sturmwarnungen vergleichen, bei denen Leib und Leben gefährdet ist.
    Diese "Argumentation" ist absurd.


    Ich persönlich stimme dir da zu, aber in meiner Stadt wurde im Vorfeld der Sonnenfinsternis gefordert, währenddessen in Schulen die Vorhänge zuzuziehen bzw. da, wo es keine gibt, die Fenster mit Folien abzukleben. Grund: Schutz der sonst so strahlenden Kinderaugen. Da sieht man mal das Bedrohungspotential einer SoFi.


    Übrigens: Nein, das ist kein Scherz! Statt das als Chance zu sehen superaktuellen Anschauungsunterricht zu machen sollen hier die Fenster zugeklebt werden... nunja, wer sich noch wundert...

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Naja... die Chancen, dass der Schüler in seinem Leben noch den ein oder anderen Aufsatz schreiben wird, stehen deutlich höher, als das er nochmal eine Sonnenfinsternis sehen wird.


    Nun, sehen kann er sowas wieder im September. Das ist nicht das Problem. Dazu müsste er seinen Hintern jedoch nach Kapstadt bewegen. Man bekommt es eben nicht wieder auf dem Sofa serviert.
    Termine der nächsten Finsternisse:
    http://www.sonnenfinsternis.org/chronik.htm


    BTW: Meine Meinung zu abgedunkelten Klassenzimmern und Ausgehverboten bei einer Sonnenfinsternis habe ich hier klar genug ausgedrückt:
    Sonnenfinsternis 2015


    Das ist jedoch eine ganz andere Baustelle. Hier geht es darum, ob Eltern entscheiden dürfen, wann ihre Kinder die Schule besuchen müssen - und wann nicht. Meine Meinung und die geltende Rechtslage DAZU habe ich hier ausgedrückt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nun, sehen kann er sowas wieder im September. Das ist nicht das Problem. Dazu müsste er seinen Hintern jedoch nach Kapstadt bewegen. Man bekommt es eben nicht wieder auf dem Sofa serviert.


    Am 13.9. werden vermutlich auch in BaWü nächstes Jahr da keine Ferien mehr sein, also dürfte der Schüler dann länger fehlen als nur ein paar Schulstunden.
    Das Argument ist also lächerlich...


    Klar ist es keine feine Art der Eltern und sie hätten eine Befreiung beantragen müssen, aber andererseits war es eine Chance, die so schnell nicht wieder kommt. Insofern habe ich schon Verständnis in gewissem Maß.
    Und ich finde es auch daneben, an diesem Tag eine Klassenarbeit anzusetzen. Dem Kind eine 6 zu geben fände ich in dem Alter unverhältnismäßig. Bei Teenies, die selbst beschließen, die Schule wegen irgendwas zu schwänzen ist es anders, aber hier... nee, das fände ich nicht in Ordnung. Ich würde nachschreiben lassen und gut ist es.

  • Am 13.9. werden vermutlich auch in BaWü nächstes Jahr da keine Ferien mehr sein, also dürfte der Schüler dann länger fehlen als nur ein paar Schulstunden.
    Das Argument ist also lächerlich...


    Es ging mir nicht darum, auf den September hinzuweisen, ich wollte aufzuzeigen, dass dieses Ereignis nicht SO singulär ist, wie es hier dargestellt wurde.


    Nachschreiben zu lassen war auch meine Empfehlung. Allerdings mit dem Hinweis an die Eltern, dass es nicht in deren Ermessen liegt, wann Schulbesuch stattzufinden hat - und wann nicht.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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  • Und ich finde es auch daneben, an diesem Tag eine Klassenarbeit anzusetzen.


    Was ist daran denn bitte daneben?? Wenn angeordnet wird, dass wir an diesem Tag im Schulhaus bleiben, wo ist dann das Problem? Wenn ständig irgendwelche Klassen rein- und rausgerannt wären und ein Trubel im Schulhaus gewesen wäre, wäre es tatsächlich ungeschickt gewesen, eine Arbeit zu schreiben. Aber hätte ich etwa tatsächlich damit rechnen müssen, dass Eltern auf der Matte stehen und ihr Kind mitnehmen, ohne vorher Bescheid zu sagen?

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