Umfrage zum Umgang mit Minus- und Plusstunden

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen (möglichst
    aus Niedersachsen),
    ich würde gerne das Thema 'Minus- und
    Plusstunden' hier nochmal aufgreifen und
    eine kleine 'Umfrage' starten.


    Wenn ich richtig recherchiert habe, ist es
    im Schulgesetz nicht festgezurrt, was
    wirklich als Minusstunde zu sehen ist!
    Ich denke dabei insbesondere an
    Unterricht, den man nicht geben kann, weil
    eine Klasse/mehrere Klassen auf
    Klassenfahrt sind oder einen Ausflug macht
    /machen.


    Die Fragen, die ich dazu habe sind:
    - Gibt es an eurer Schule eine
    verbindliche Regelung dazu?


    - Wie wurde die Regelung getroffen?
    Vorgabe der Schulleitung? Personalrat?
    Schulvorstand? Gesamtkonferenz?
    Dienstbesprechung des Kollegiums?


    -Wer dokumentiert Plus und Minusstunden
    des Kollegiums?


    Hoffe auf zahlreiche Antworten

  • Ja, bei uns gibt es eine verbindliche Regelung, die von der Schulleitung vorgegeben wurde. Stunden, die man unverschuldet nicht halten kann, sind Minus-Stunden. Früher hatten wir die Regel, dass man, um eine solche Minus-Stunde zu verhindern, mit einem Kollegen in den Unterricht gehen kann (quasi Team-teaching oder feedback). Das ist nun nicht mehr gewollt, aber seit letztem Jahr haben wir die Regelung etwas eingegrenzt, dahingehend, dass entstehende Freistunden, die in der Mitte des Tages liegen (also wenn man nicht später kommen oder früher gehen kann), nicht als Minus-Stunden gezählt werden. Das war quasi ein Zugeständnis der Schulleitung für andere Entbehrungen, die uns im Moment abgerungen werden ;-).
    Zählen tut der Konrektor. Geht ja auch gar nicht anders denke ich, denn durch den Vertretungsplan den er erstellt entstehen ja Plus- und Minusstunden überhaupt erst :-).

  • Im "normalen" Arbeitsrecht, das natürlich für den Gutsherrn Staat nicht gilt (zumindest wenn es nach seinen Bütteln geht), ist unverschuldet nicht geleistete Arbeit niemals als minus zu werten: Ich bin da, ich biete meine Arbeitsleistung an, und wenn mein Arbeitgeber keine Arbeit für mich hat, ist es sein eigenes Problem und niemals meines. Eine Minusstunde, wenn meine Klasse auf Exkursion ist? Jeder Verwaltungs- oder Arbeitsrichter würde sich totlachen.






    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • "Wenn ich meine Arbeitsleistung anbiete, muss ich bezahlt werden.". Schön wärs. Das es so einfach nicht ist, müssen Millionen von Beschäftigten in Berufen mit flexiblen Arbeitszeiten oder geteiltem Dienst täglich erfahren.


    Für Niedersachsen ist die oben beschriebene Regelung so üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. (Auch nach Rückfrage bei Bezirkspersonalrat nicht.) In kurzen Grundzügen:
    - Jede zusätzlich Vertretungsstunde zählt als Plusstunde
    - Jede Unterrichtsstunde, die nicht erteilt wird und bei der ich nicht anderweitig dienstlich beschäftigt bin, zählt als Minusstunde. (Beispiel: "Klasse auf Wandertag, meine Stunde fällt aus ohne dass ich anderweitig eingeplant werde" -> Minusstunde, "Stunde fällt aus, weil Bundesjugendspiele sind und ich stehe an der Sprunggrube und messe." -> keine Minusstunde)
    - Das Konstrukt der Plus- / Minusstunden bezieht sich ausschließlich auf die unterrichtliche Tätigkeit. Es gibt also keine Plusstunden für den Nachmittagseinsatz am Tag der offenen Tür oder ähnliches.


    Rechtsgrundlage dafür ist die Regelung mit den bis zu 4 Plusstunden pro Woche und insgesamt bis +40. In anderen Bundesländern gibt es zum Teil arbeitnehmerfreundlichere Regelungen.

  • Das ist ja eine ziemliche Frechheit. Klar fallen für einen Wandertag mal wenige Stunden aus, an denen man dann nicht beschäftigt ist. Dafür macht man aber auch mal selber mal einen Wandertag, bei dem man oft viel mehr Stunden verbringt, als man eigentlich Unterricht hätte!
    Dafür kriegt man dann keine Plusstunden? Dreist. Gerade letztens habe ich an einem Tag, an dem ich nur 4 Stunden hätte, den gesamten Vormittag + einen Teil des Nachmittags als Begleitung auf einem Ausflug verbracht.


    Es gehört eben genauso zum Ablauf eines Schulbetriebs, dass man Elternabende und Ausflüge macht, wie, dass eben Klassen mal nicht da sind, weil sie einen Ausflug haben oder nach dem Abi nicht mehr da sind. Warum wird das eine als Dienstpflicht gesehen und man für das andere auch noch bestraft, obwohl es eben auch zum Schulbetrieb gehört?
    Ganz ehrlich, sollte in SLH auch so eine Regelung kommen, dann kann man
    sich darauf verlassen, dass ich in Zukunft drastisch alles Engagement
    reduziere und Dienst nach Vorschrift mache. Kann ja wohl irgendwie nicht sein, dass man bei
    unverschuldetem Ausfall auch noch Minusstunden angerechnet bekommt und für
    Mehrleistung aber nichts bekommt.
    In einem System, wo vieles auf dem Engagement der Lehrer basiert (auch ich habe zig Stunden für Tag der offenen Tür am WE aufgewendet) einem so noch ans Bein zu pinkeln ist echt dreist und gehört boykottiert.


    Auch würde ich in Zukunft Kollegen einfach sagen, dass ich gegen den Ausflug bin, weil die Stunden in meiner Klasse wichtig sind und ich nicht möchte, dass der Unterricht ausfällt. Ist nämlich auch irgendwie dreist, dass quasi ein Kollege, der einen Ausflug machen möchte damit aktiv in mein Stundenkonto eingreift.
    Je mehr ich den Schulbetrieb kennenlerne, desto mehr kotzen mich die Regelungen an.

  • Vielen Dank für die bisherigen Antworten!


    Wir sind durch eine Fusion nun ein größeres Kollegium und mein Schulleiter hat mich, ich bin momentan komm. Konrekorin, gebeten mit ihm gemeinsam zu überlegen welche Regelung wir treffen wolln.
    Seine Idee ist es, dass jede Lehrkraft für sich die Plus und Minusstunden auf einem speziellen Formular notiert und diese Übersicht am Ende des Schulhalbjahres bei ihm abgibt.


    Weiterhin heißt es:
    Grundsätzlich können Plus-/Minusstunden nur durch Unterricht bzw. Arbeit mit Schülern entstehen.
    Durch organisatorische Aufgaben oder Aufräumarbeiten in der Schule ohne Schüler können keine Plusstunden gesammelt werden.
    .
    .
    .
    Minusstunden entstehen immer dann, wenn Unterricht von einer Lehrkraft nicht erteilt wird:
    -Klassenfahrt (ohne diese Lehrkraft)
    -Besuch außerschulischer Lernorte (ohne diese Lehrkraft)
    -Glatteis oder andere Witterungsverhältnisse und die Lehrkraft bleibt zu Hause


    Fragezeichen hat mein Schulleiter noch bei
    -Urlaub/Beerdigung/Kinderbetreuung/Altenbetreuung/Arzt/Verspätung durch Stau


    Was sagt ihr dazu?
    Hat jemand vielleicht die entsprechende Übersicht der eigenen Schule zur Hand?

  • Was passiert, wenn man am Ende des Schuljahres mehr Minus- als Plusstunden hat?
    Kommt vielleicht in der Grundschule weniger vor, aber bei Abschlussklassen, die bereits entlassen wurden, kann das schon sein.


    Viele Grüße
    Super-Lion

  • Was passiert, wenn man am Ende des Schuljahres mehr Minus- als Plusstunden hat?
    Kommt vielleicht in der Grundschule weniger vor, aber bei Abschlussklassen, die bereits entlassen wurden, kann das schon sein.


    Nach Rechtslage müssten die Konten fortlaufend geführt werden, maximale dürften 40 Plus- oder Minusstunden erreicht werden, wenn das der Fall ist, wird die Zahl mit den Unterrichtsverpflichtungen verrechnet. Wenn also jemand bei -40 Stunden ist und in dem Halbjahr 25 Stunden gibt werden ihm nur 23 Stunden angerechnet und er muss im nächsten 2 mehr machen.
    Ich kenne aber (zum Glück) keine Schule, bei der das auch praktisch so gehandhabt wird, weil dass natürlich unendlich Konfliktpotential birgt, wenn jemand plötzlich mehr arbeiten soll, aufgrund einer Rechnung, die irgendwann vor drei Jahren mal begonnen hat und die jetzt keiner mehr überprüfen kann. In allen mir bekannten Fällen wird das so gehandhabt, dass die Stunden automatisch von Vertretungsplanprogramm mitgezählt werden, der Vertretungsplaner achtet dann darauf, dass Zusatzstunden so verteilt werden, dass die Kollegen am Schuljahresende ungefähr bei +/- 0 stehen und der Zähler wird dann zum nächsten Schuljahr resetet. Damit kann man einigermaßen arbeiten, der große Nachteil gegenüber anderen Bundesländern ist aber, dass es faktisch nicht möglich ist, anfallende Überstunden auch bezahlt zu bekommen.
    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet. (In anderen Bundesländern gibt es im gleichen Fall 5 Stunden, da es dort pro 4 Stunden Oberstufenunterricht eine Anrechnungsstunde gibt.)


    Von der Methode, die Vanesse vorschlägt, würde ich dringend abraten. Wenn die Kollegen selber Listen führen muss die auch jemand kontrollieren, was wieder zur jeder Menge Konflikten führen wird. Und es muss auch überlegt werden, wie man damit umgeht, wenn ein Kollege irgendwann mal bei +40 Stunden steht. Dann müsste er die Stunden nämlich bekommen, die Schulen haben diese Stunden aber nicht. Die Zählung gehört in die Hand des Vertetungfsplaners, der muss legilich beim Führen des Planes darauf achten hin und wieder das richtige Häkchen zu sezten.

  • Zum Thema "Schulausfall aufgrund von Witterungsverhältnissen": Wenn durch den Schulträger angesagt die Schule ausfällt, müssen Schüler nicht zur Schule kommen - die Lehrkräfte aber müssen (Ausnahme: schwerbehinderte Lehrkräfte). Während der Zeit in der Schule wird entweder Aufsicht geführt über Kinder, die doch gekommen sind und nicht wieder den Heimweg antreten... oder die Schulleitung findet eine andere Aufgabe im Gebäude (vielleicht mal den alten Aktenschrank ausmisten?). Das ist der einzige Fall, wo die angebotene Arbeitsleistung (man kommt eigentlich zum Unterricht, aber die SuS sind nicht da) als Erfüllung der Verpflichtung angesehen wird und keine Minusstunden entstehen. (Wer nicht kommt, hat Minusstunden - und ist eigentlich "unentschuldigt" der Arbeit ferngeblieben.)


    Früher zählte bei uns der Vertretungsplaner die Plus- und Minusstunden per Hand/Excel-Tabelle. Schließlich laufen bei dem die Informationen zusammen, der weiß, wann welche Klasse nicht da ist, dem sollte man auch (schon allein versicherungstechnisch) tunlichst mitteilen, wenn man selbst mit Schülern eine weitere Unterrichtsstunde macht, auf Wandertag geht o.ä.
    Monatlich wurde das Ergebnis dieser Aufstellung jedem Kollegen ins Fach gelegt. Man musste kontrollieren, bei Bedarf beanstanden (kam durchaus vor) und nach einer kurzen Frist galt das als akzeptiert.


    Wir haben uns dann als Kollegium aber entschieden, dieses "Verwaltungsmonstrum" abzuschaffen. Es wird nicht mehr gezählt. Die Schulleitung ist grundsätzlich verpflichtet, Buch zu führen über den Unterrichtseinsatz (auch Vertretungsstunden etc.) der einzelnen Lehrkräfte. Wir arbeiten mit einem Stunden-/ Vertretungsplan-Programm. Dort wird (fast?) alles sowieso eingegeben, was an Veränderungen so passiert. Kommt tatsächlich mal jemand von der LSchB, um die Statistik zu sehen, ist das ein Knopfdruck. Mag sein, dass das die Plus-/Minus-Stunden nicht in allen Feinheiten darstellt, aber so ungefähr passt das. Spart eine Menge Arbeit und Stress.


    Ich würde davon abraten, die Kollegen selbst (und dann auch noch über ein ganzes Halb- oder Schuljahr) zählen zu lassen. Die Definition von +/- Stunden kann von Kollege zu Kollege doch massiv abweichen - auch wenn man klare Regeln aufstellt. Es gibt in jedem Kollegium jemanden (auch im Plural), der sich sagt, dass er am Tag X mit Aufgabe Y (die eigentlich nicht zu den Plusstunden gehört) sich das Recht auf Z Plusstunden erarbeitet hat - und die dann einfach aufschreibt. Wer kann das noch kontrollieren? (Und kontrollieren ist hier nicht das Problem - das Problem ist, dass sich das ja auf die Unterrichtsverpflichtung des nächsten Jahres auswirkt. Jemand mit vielen Plusstunden unterrichtet weniger, um das auszugleichen. Bedeutet, dass jemand anderes mehr unterrichten muss (statt vielleicht eine AG zu leiten, in der bekanntermaßen weniger Korrekturen anfallen...). An der Stelle könnte das System der langfristig selbstverwalteten +/-Stunden mMn ungerecht werden.)

  • Zitat von Moebius

    Das mit den Abschlussklassen ist ein echtes Problem. Derzeit wird es bei uns gelöst, indem wir die Kurse nicht vollständig angerechnet bekommen. Für meinen vierstündigen Grundkurs bekomme ich im letzten Halbjahr also nur 3 Stunden angerechnet.


    Rechnerisch mag das so stimmen - lass das aber nicht deinen Personalrat hören. ;)
    Was ist, wenn jemand im letzten Halbjahr zu Beginn den Kurs unterrichtet, dann aber für längere Zeit erkrankt. Der hat ja tatsächlich die vier Stunden unterrichtet, aber erhält dann den Ausgleich nicht, wenn die Schüler weg sind.
    (Ich gehe davon aus, dass das in dem hoffentlich eher seltenen Fall bereits vorab geklärt war, dass nachträglich entsprechend doch die vollen vier Stunden angerechnet werden. Dann meckert hoffentlich auch nicht der Personalrat, denn eine Stunde mehr ist im Rahmen des flexiblen Unterrichtseinsatzes ja durchaus möglich.)


    Grundsätzlich gilt für das Abitur:
    Bis zum Ende der letzten mündlichen Prüfung gilt der Unterricht als erteilt, danach wird jede nicht erteilte Stunde in der Q4 als Minusstunde gezählt. (Und an der Stelle ist ein findiger Stundenplaner und ein ebenso findiger Vertretungsplaner für die gesamte Schulgemeinschaft Gold wert.)

  • Wie heißt das Computerprogramm mit dem gearbeitet wird um Stunden /Vertretungsplan zu erstellen und die Minus/Plusstunden zu erfassen?

  • Wir wurden in der Zeit der Berufspraktika für Vertretung als Statt-Stunde eingesetzt und sollten auch noch die Schüler besuchen .... sollten.




    Bei uns wird das nun alles noch genauer verzeichnet.

    Wie soll man denn Schüler im Praktikum besuchen? Muss ich mir dafür ein Auto kaufen oder wird mir eines zur Verfügung gestellt? Glaube kaum, dass das alles mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist, schon gar nicht in angemessener Zeit. Bei so etwas weigere ich mich strikt.

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