Klassenbucheinträge

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine Frage dazu, wie ihr mit Klassenbucheinträgen verfahrt bzw. wie wir verfahren müssen.


    Muss der Klassenbucheintrag dem Schüler angekündigt werden? Muss er ihm überhaupt mitgeteilt werden? Darf ein Klassenbucheintrag nachträglich am nächsten Tag erfolgen?


    Ein Beispiel: Ein Schüler schläft auf dem Tisch. Ich kommentiere das je nach Situation humorvoll/streng, weise aber deutlich daraufhin, dass ich das so nicht möchte. Der Schüler macht es wieder. Ich würde das jetzt eintragen, einfach, damit der Klassenlehrer informiert ist, falls es solche Situationen öfter gibt. Jeder hat mal einen schlechten Tag, d.h. würde das nicht nochmal vorkommen, hätte der Eintrag ja keine Konsequenzen. Tragen das aber mehrere Lehrer ein ist ein Gespräch mit dem Schüler und Klassenlehrer angebracht.


    Das gleiche bei geringeren Verhaltensauffälligkeiten. Z.B. wenn es am Ende des Schuljahres um die Verhaltensnote geht können solche Dokumentationen ja hilfreich sein.


    Nun sage ich dem Schüler ja deutlich, dass sein Verhalten nicht angebracht ist. Oft frage ich auch in der Pause nochmal in einem Gespräch nach was los war und stelle dar warum mich das Verhalten stört. Muss ich dann auch mitteilen, dass ich das Verhalten eingetragen habe? Das bewirkt nämlich meist eher eine Trotzreaktion, wobei nur das Gespräch und ein nichtmitgeteilter Klassenbucheintrag meinem Gefühl nach eher zum Nachdenken anregen.


    Und: was wenn ich mal keine Zeit habe und mir die Situation erst nochmal durch den Kopf gehen lasse. Darf ich auch am nächsten Tag nachtragen?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Sprich einfach mit dem Klassenlehrer, wie er das haben will. Persönlich bin ich der Meinung, dass stark abweichendes Verhalten durchaus ins Klassenbuch gehört, auch wenn es ggf. um Ordnungsmaßnahmen u.ä. gibt. Da ist das Klassenbuch eine wertvolle Hilfe und Unterstützung.

  • Du musst dem Schüler nicht begründen, warum es nicht in Ordnung ist, während der Stunde einzuschlafen (oder herumzulärmen, mit dem Handy zu spielen,...). Mit so etwas würde ich gar nicht erst anfangen.


    Der Klassenlehrer sollte wissen, wenn so etwas öfter vorkommt, und der wäre dann auch dran, zu erkunden, ob es ein tieferliegendes Problem gibt (Schüler muss nachts arbeiten, ist computersüchtig, ...). Und für eventuell weitergehende Maßnahmen wie Klassenkonferenzen sollten diese Vorfälle dokumentiert sein. Es ist doof, immer nur zu hören, dass die Klasse unruhig ist und man hat keine Handhabe, weil es keine Klassenbucheinträge gibt und man die Störer nicht ausfindig machen kann.


    Ich mache es so: Ich verwarne einmal, dann trage ich ein und schließe den Schüler in der Regel auch vom Unterricht aus. Diskussionen versuche ich in der Akutsituation zu vermeiden. Wenn mich ein Schüler nach der Stunde freundlich noch einmal anspricht, ist das natürlich in Ordnung, aber oft eskaliert die Situation nur, wenn der Schüler eh schon in Rage ist.


    Lese ich als Klassenlehrerin diese Einträge, spreche ich mit dem Schüler und verwarne ihn. Er darf durchaus Stellung beziehen, weil ich ja nicht dabei war, und es kommt ja auch vor, dass es Missverständnisse gibt. Dann versuche ich die auszuräumen bzw. gebe Hinweise, wie man das in Zukunft vermeidet.


    Ich wüsste nicht, was dagegenspricht, den Eintrag am nächsten Tag nachzuholen.


    Aber wie schon geschrieben: Mit dem Klassenlehrer sprechen, jeder hat da so seine Methode.

    • Offizieller Beitrag

    Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.


    Abgesehen davon sind diese Einträge ja mittlerweile stumpfe Waffen. Ein Brief an die Eltern bewirkt oft viel schneller das erwünschte Verhalten.


    Gruß
    Bolzbold

  • Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.


    Echt? Ups! Wo steht das?

  • Das ist doch überall anders. In unseren Klassenbüchern steht von der Adresse bis zum Hörgerät alles drin.


    Ich würde sowas den Schulleiter fragen, also ob und welche Verhaltensauffälligkeit generell hineingehört. Ich trage nur körperliche Übergriffe und unerlaubtes Verlassen des Klassenraumes ein, um mich rechtlich abzusichern. Für jede Ermahnung wäre kein Platz ;)

  • Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.

    Ebenso interessant finde ich, dass ich ausgerechnet in Bayern Klassenbucheinträge dieser Art gar nicht kennengelernt habe (weder in eigener Schulzeit noch im Ref oder in fünf Dienstjahren in BY). Außer Absenzen, Stundeninhalten und dem Vermerk der Bekanntgabe von Belehrungen etc. habe ich nie etwas ins Klassenbuch eingetragen.



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Es muss - auch im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit - zulässig sein, dass ein Eintrag erst am nächsten Tag erfolgt. Lehrer sind auch Menschen und können in Rage geraten. Ich versuche mich zu beruhigen und rational - und nicht aus dem Bauch heraus - zu entscheiden. Wenn ich am nächsten Tag immer noch der Meinung bin, dass der Schüler sich völlig daneben benommen hat (und seine Gründe dafür dieses Verhalten nicht rechtfertigen), erhält er einen Eintrag. Bei Beleidigungen oder Gewalttätigkeiten gegen Mitschüler "schieße ich aus der Hüfte heraus" direkt ins Tagebuch. Da brauche ich keine Bedenkzeit.


    Wir haben auch differenzierte Einträge. Bemerkungen, die mit dem darüber stehenden, unterstrichenen Wort "Eintrag" versehen sind, ziehen schulrechtliche Konsequenzen nach sich. Brief an die Eltern plus Nachsitzen.
    Bemerkungen mit dem unterstrichenen Wort "Vermerk" ergeben eine Strafarbeit und in der Häufung ebenfalls Extrazeit am Nachmittag. Bemerkungen ohne diese Worte dokumentieren das Verhalten und wirken sich auf die Verhaltensnote aus.


    Probeweise hatten wir auch Karteikarten, wie sie bei Ärzten üblich sind, in Verwendung, um das Verhalten der Schüler - auch als Dokumentation für schulrechtlich relevante Konsequenzen, Elterngespräche oder sonderpädagogische Überprüfungen - rechtssicher zu dokumentieren.


    Das Tagebuch an sich unterliegt nicht dem Datenschutz. Bei uns dürfen nur Entschuldigungen von Ärzten oder Krankmeldungen nicht im Tagebuch aufbewahrt werden, da diese schützenswerte personenbezogene Daten enthalten können. Anschrift und Telefonnummer der Schüler sind in einer separaten Liste enthalten, die jeder Lehrer für Not(ruf)fälle in seinen persönlichen Unterlagen - und nicht im Tagebuch aufbewahrt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.


    Kenne ich auch nur so. Denn das Klassenbuch liegt ja den ganzen Tag offen herum, so dass jeder reinsehen kann, auch Mitschüler und die Reinigungskräfte.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Echt, das liegt den ganzen Tag rum bei euch - wo denn? Bei uns müssen es die Klassenbuchführer nach dem Unterricht mit in die nächste Stunde nehmen, und nach dem Unterricht wird es im Sekretariat eingeschlossen. Da kann keine Reinigungskraft hineinsehen.

    "I think it would be a great idea." (Mohandas Karamchand Gandhi when asked what he thought of western civilization)

  • Im Klassenraum. Wir haben keinen Ort, an dem die Dinger nach Unterrichtsschluss eingestellt werden. (Darüber war ich anfangs auch verwundert ...)

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Wir stellen sie im Lehrerzimmer in einem Klassenbuchschrank ab. Aber da kommt auch jeder dran - das Putzteam putz ja hier auch.
    Bei uns dürfen keine Schülerdaten im Klassenbuch stehen, Namen sind mit Nummern verschlüsselt. Einträge wg. Fehlverhalten etc. gibt es nur als Aktennotiz und die kommen eben in die Schülerakten (in einem abschließbaren Aktenschrank).

  • Interessant. Solte Einträge sind nach Auskunft unserer Schulleitung nicht mehr zulässig, weil sie gegen den Datenschutz bzw. die Persönlichkeitsrechte des Schülers verstoßen.

    Interressant, aber oft nicht richtig, was Schulleitungen als zulässig oder nicht zulässig definieren.


    Das Klassenbuch verstößt deshalb nicht gegen den Datenschutz, weil Schüler darin nicht (!) einsehen dürfen. Dass Schüler in der Praxis doch oft lustig herumblättern, liegt an den Klassenlehrern, die die Schüler nicht richtig das Verbot, im Klassenbuch herumzublättern, eingebleut haben. Den Schülern wird da immer viel zu viel erlaubt, wie auch auf anderen Gebieten.

    Zitat

    Abgesehen davon sind diese Einträge ja mittlerweile stumpfe Waffen.

    Nein ! Ein Eintrag an sich ist natürlich noch keine Waffe , aber eine papierkriegseinsparende Möglichkeit, Fehlverhalten zu dokumentieren, wenn irgendwann mit härteren Bandagen gekämpft werden muss, sozusagen als Munition für die Waffe. 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Dass Schüler in der Praxis doch oft lustig herumblättern, liegt an den Klassenlehrern, die die Schüler nicht richtig das Verbot, im Klassenbuch herumzublättern, eingebleut haben. Den Schülern wird da immer viel zu viel erlaubt, wie auch auf anderen Gebieten.


    Ach, so einfach ist das? Na, wenn ich DAS gewusst hätte, würde von den Schülern meiner Klasse natürlich niemand im Klassenbuch blättern - auch nicht in den Pausen, in denen keine Lehrkraft im Klassenraum anwesend ist. Ist doch verboten. :rofl:

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

    • Offizieller Beitrag


    Interressant, aber oft nicht richtig, was Schulleitungen als zulässig oder nicht zulässig definieren.


    Mit diesen Allgemeinplätzen kommen wir hier aber nicht weiter, zumal es nicht um den persönlichen Ermessenspielraum oder die individuelle Rechtsauffassung der Schulleitung geht sondern um das, was ihnen von "oben" vorgegeben wird.



    Zitat

    Das Klassenbuch verstößt deshalb nicht gegen den Datenschutz, weil Schüler darin nicht (!) einsehen dürfen. Dass Schüler in der Praxis doch oft lustig herumblättern, liegt an den Klassenlehrern, die die Schüler nicht richtig das Verbot, im Klassenbuch herumzublättern, eingebleut haben. Den Schülern wird da immer viel zu viel erlaubt, wie auch auf anderen Gebieten.


    Das ist so nicht richtig. Es gibt zwei Teile eines Klassenbuchs. Das eine sind die Fehlzeiten und Leistungsdaten, die in dem schmaleren Heftchen gesammelt werden und nur von den entsprechenden Lehrkräften ausgefüllt werden und nicht öffentlich einsehbar und zugänglich sind. Das andere ist das klassische Klassenbuch, welches zur Dokumentation der Unterrichtsinhalte und der anwesenden oder abwesenden Schüler dient. Letzteres wird in der Regel von einem oder zwei Schülern von Stunde zu Stunde mitgeführt und auch hinsichtlich der Wochentage, des Datums, sowie der Fächer fortlaufend ausgefüllt.
    Wo nimmst Du die Information her, dass die Schüler da nicht reinsehen dürfen?
    Und falls dem so wäre, dann dürften solche Daten den Schülern gar nicht zugänglich gemacht werden - und DAS ist der springende Punkt.


    Schauen wir mal in §53 Schulgesetz.
    Unter den erzieherischen Maßnahmen finden wir zwar die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens eines Schülers, nicht aber explizit dessen Dokumentation im Klassenbuch.
    Die schriftliche Missbilligung ist der klassische Brief an die Eltern.


    Wir können daraus ableiten, dass die alten Klassenbucheinträge so nicht mehr erfolgen sollen.


    Gruß
    Bolzbold

Werbung