Flüchtlingsdiskussion - auf Bitte ausgelagert

  • Was ich mich bei solchen Diskussionen immer frage:


    Hat eigentlich einer von euch Streithähnen die erforderlichen Rechtskenntnisse um das wirklich behaupten zu können, was ihr hier schreibt? Wenn ich als Chemikerin irgendwo was von "wissenschaftlich erwiesen" lese, mache ich mir oft den Spass, die Original-Quelle rauszusuchen und zu lesen. In der Regel ist da gar nichts "wissenschaftlich erwiesen", sondern wurde von Laien nur als angebliche Tatsache interpretiert. Ich traue mich zu wetten, dass das im Bereich Rechtswesen, Wirtschaft, Politik ... mindestens ebenso häufig der Fall ist.

  • Mit "wenn nachts um 2 Uhr ein Einbrecher bei dir im Haus steht" ist es noch lange nicht getan.

    Bei diesem Fall ist der Einbrecher geflüchtet und ihm wurde in den Rücken geschossen. In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.


    aber was du schreibst ist juristisch absolut nicht haltbar

    Der Autor des Kommentars ist Richter am Bundesgerichtshof. Warum sollte das juristisch nicht haltbar sein? Ich habe für meine Aussage Belege geliefert, ich hätte nun gerne auch mal Belege für deine Aussagen.


    Angriffe auf das Eigentum sind nicht einmal durch §32 StgB abwehrbar, sondern nur durch §34 StgB (Rechtfertigender Notstand). Und hier ist zwingend auf Verhältnismäßigkeit zu achten:

    Auch hier:


    Ohne auch nur ansatzweise irgendwelche Belege zu liefern, behauptest du konsequent weiter irgendwelchen groben Unfug. Das erinnert mich an den Diskussionsstil von russischen Verschwörungstheoretikern.


    Ich liefere nun ein letztes Mal Belege für meine Aussagen, ansonsten werde ich deinen Unfug in dieser Diskussion ignorieren, sofern da nicht irgendwas Substanzielles mit Belegen kommt.


    Notwehrfähig sind grundsätzlich alle Individualrechtsgüter. Aufeinen strafrechtlichen Schutz kommt es nicht an. Immer wieder wirdverkannt, dass nicht nur Leib und Leben, die Freiheit und das Eigentum,sondern auch etwa das Hausrecht, der Besitz, die Ehre und bestimmteAusprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2I i. V. m. Art. 1 I GG) geschützt werden. Insoweit darf das „von sich“in § 32 II 1. Var. nicht missverstanden werden; es bezieht sich auf denAngegriffenen als Inhaber eines notwehrfähigen Rechtsguts (Mitsch,JuS 2000, 851)


    http://www.chbeck.de/fachbuch/…9_1512201108552966_lp.pdf


    Aus: Strafrecht Allgemeiner Teil: Strafrecht AT, der Autor ist Professor für Strafrecht an der Universität Konstanz.



    Ich nehme deine unsachlichen Antworten schon einmal vorweg:


    - Juristisch nicht haltbar
    - Schlussfolgerungen sind falsch
    - Lies deine Quellen genauer
    - gefährlicher Schwachsinn.



    Das ist also geklärt, nun erwarte ich für deine Aussagen Belege. Ansonsten, wie bereits oben erwähnt, ist die Diskussion mit dir für mich beendet.

  • Hat eigentlich einer von euch Streithähnen die erforderlichen Rechtskenntnisse um das wirklich behaupten zu können, was ihr hier schreibt?


    Ich habe selber nicht die Weisheit mit Löffeln gefressen, das ist mir schon bewusst, aber dafür lese ich ja Sekundärliteratur.


    Und wenn da z.B. steht, dass "notwehrfähig alle Individualrechtsgüter, wie z.B. Eigentum, Besitz, Ehre sind", dann ist das relativ eindeutig. Die meisten, wie z.B. Seph, lesen ja nicht mal irgendwas, sondern behaupten einfach was.

  • Bei diesem Fall ist der Einbrecher geflüchtet und ihm wurde in den Rücken geschossen. In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.


    Hätte, hätte, Fahrradkette. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Anderer Richter, anderer Staatsanwalt, anderer Gerichtssaal, andere Sonnenflecken => anderes Urteil. Das Notwehrrecht ist derart gespickt mit juristischen Definitionen und die zu beurteilenden Handlungen spielen sich meist derart tief im undurchsichtigem emotionalen und zeitlichen Grenzbereich ab, da glaub ich "Das ist aber so!"-Hobbyanwälten nicht halb so weit, wie der durchschnittliche StGB-Band dick ist.


    Was bedeutet zB. "notwehrfähig", was ist ein "Individualrechtsgut", was ist die juristische Bedeutung von "Besitz, Ehre" ? Es fängt ja schon damit an, dass die meisten "Notwehr-Experten" zwischen Angriff und Angreifer nicht unterscheiden können (unter Stress erst recht nicht mehr).

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Und wenn da z.B. steht, dass "notwehrfähig alle Individualrechtsgüter, wie z.B. Eigentum, Besitz, Ehre sind", dann ist das relativ eindeutig.

    DU findest das eindeutig ("relativ eindeutig" ist übrigens ein Widerspruch in sich). Da geht es aber nicht ums "Finden" sondern um die juristische Interpretation eines jeden individuellen Falls im Kontext und dafür braucht es juristischen Sachverstand und kein Laienwissen. Jemand, der einen schwarzen Gürtel in einer Kampfsportart hat, wird bei einem Notwehr-Fall vor Gericht auch anders behandelt, als jemand, auf den das nicht zu trifft. Das WEISS ich nun aus meinem persönlichen Umfeld, also KÖNNTE ich mir vorstellen, dass das gleiche für jemanden gilt, der einen Waffenschein hat und in Notwehr die Waffe auf eine andere Person gerichtet hat.

    • Offizieller Beitrag

    Und die "Ehre" ist ja auch so ein Begriff, bei dem man nicht weiß, wo sie anfängt und aufhört... Ich bin jedenfalls froh, dass nicht jeder (lieber: keiner), der seine Ehre schon bedroht fühlt, wenn man eine kritische Frage stellt oder einen frechen Spaß macht, eine Waffe hat um diese zu "verteidigen".

  • In der Urteilsbegründung steht explizit drin, dass das Urteil anders ausgegangen wäre, wenn der Einbrecher z.B. das Portemonnaie des Überfallenen mitgehabt hätte.

    Der Junge HATTE das Portemonnaie des Rentners mit 2000 Euro einstecken. Gegenüber der Polizei beteuerte der Mann aber, dies nicht bemerkt zu haben. Und nu?

  • Der Junge HATTE das Portemonnaie des Rentners mit 2000 Euro einstecken. Gegenüber der Polizei beteuerte der Mann aber, dies nicht bemerkt zu haben. Und nu?

    Oder so, irgendwie sowas war da. Hätte der Mann gesagt, er hätte gewusst, dass das Portemonnaie dadrin war, wäre es wieder Notwehr gewesen.


    Als aber Ernst B. zur Waffe gegriffen habe, seien die Räuber bereits auf der Flucht gewesen - ohne Anzeichen für eine Rückkehr. Zwar hatte der 16-Jährige tatsächlich Ernst B.s Geldbörse mit 2000 Euro eingesteckt, und das wäre ein Angriff auf das Eigentum, dagegen ist Notwehr erlaubt.Nur hatte Ernst B. das gar nicht bemerkt, als er zur Pistole griff.



    http://www.sueddeutsche.de/pan…cher-verurteilt-1.2710693



    Wie gesagt, darin sind wir wieder bei meiner ursprünglichen Aussage. Letale Notwehr ist auch zur Verteidigung von geringwertigen Gütern erlaubt, es gibt hier keine Verhältnismäßigkeit.



    Ganz lehrreich ist auch der Fall, wo ein Mitglied der "Hells Angels" einen Polizisten in (vermeintlicher) Notwehr erschossen hat und dafür freigesprochen wurde:


    http://www.spiegel.de/panorama…s-angel-auf-a-795678.html

  • Ganz lehrreich ist auch der Fall, wo ein Mitglied der "Hells Angels" einen Polizisten in (vermeintlicher) Notwehr erschossen hat und dafür freigesprochen wurde:


    spiegel.de/panorama/justiz/ers…s-angel-auf-a-795678.html

    Der Vergleich ist schon SEHR weit hergeholt...


    Ob ich durch eine geschlossene Türe meiner Wohnung ballere, weil ich befürchten muss, dass diese von außen aufgebrochen wird und ein Mob von Hells Angels hereinstürmt, oder ob ich einem !vermeintlichen! Dieb gezielt in den Rücken schieße, um meinen Geldbeutel wieder zu bekommen, wird ein Richter schon differenziert beurteilen.
    Hier gab's dafür 3 Jahre ohne Bewährung - wegen "Totschlag in einem minder schweren Fall":
    http://www.spiegel.de/panorama…-totschlag-a-1068411.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • War das Notwehr? Die Staatsanwalt hatte die Ermittlungen zunächst eingestellt und klagte ihn dann doch an. Auch das Landgericht haderte, es ließ die Anklage anfangs nicht zu, erkannte aber am Ende auf Totschlag. Die Wanderung auf dem Grat zwischen Schuld und Unschuld setzte sich auch beim BGH fort


    Karl-Dieter: Das verschweigst du wohlweislich. Den Weg von dort zu deinen Ex-cathedra-Überzeugungen kannst wahrscheinlich nur du nachvollziehen. :rolleyes:

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • @Karl-Dieter
    Wusstest du, dass eine Raupe 3200 mehr Muskeln hat als ein Mensch?
    Finde ich sehr interessant und lehrreich. Hat jedoch auch nix mit dem Thread zu tun..

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Karl-Dieter:
    Schießt du jemanden über den Haufen, der dir "nur" die olle Vase klauen will und grad am abhauen oder vor Schreck wegrennen ist, nennt man das Totschlag/Mord/ oder im besten Fall Notwehrexzess (je nach Richter). Warum? Du hast eine Schußwaffe, er nichts (anders seiht es aus, wenn du klar und deutlich eine Waffe ausmachen kannst. Das Gleiche roblem existiert im Kampfsport: Wenn du dich gegen einen oder mehrere Angreifer verteidigst und die sich was ernsthaft verletzen, kriegst du von den meistne Richtern auf den Sack, weil DU als jemand der ja AUSGEBILDET ist und einen Vorteil hat, nicht dementsprechend gehandelt hast. Das da Adrenalin, Panik und Co mit reinspielt, interessiert vor einem Gericht selten einen es sei denn der Richter hat selbst Erfahrung in diesen Belangen.


    Wenn dir jemand die Handtasche klaut, darfst du ihm nicht die Rippen brechen, das Handgelenk oder sonstewas. Denn er hat dich bestohlen und das Brechen von Knochen ist kein probates Mittel. Festhalten ja, Jedermannsrecht ausüben ja, aber nicht Knochen brechen.


    Wenn dich jemand beleidigt, darfst du ihm keine reinzimmern. Wenn dich einer mit Schlägen bedroht kann es dir negativ angelastet werden, wenn du einen Präventivschlag ausübst. etc. etc. etc. Die Verhältnismäßigkeit ist entscheid. Und die wird vom Gericht beurteilt und kann ganz anders aussehen, als es sich für dich in der Realität gezeigt hat.
    Btw:


    Die Tötung eines Diebes ist von Rechts wegen immer noch ein Totschlag oder eine Tötung, nicht aber Notwehr.
    JEmanden der wegläuft in den Rücken zu ballern ist zudem einfach nur traurig und feige und spricht nicht für die Fähigkeit des Schützen, sich siener Waffennutzung bewusst zu sein.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Schießt du jemanden über den Haufen, der dir "nur" die olle Vase klauen will und grad am abhauen oder vor Schreck wegrennen ist, nennt man das Totschlag/Mord/ oder im besten Fall Notwehrexzess (je nach Richter).

    Wenn dir jemand die Handtasche klaut, darfst du ihm nicht die Rippen brechen, das Handgelenk oder sonstewas

    Wenn dich jemand beleidigt, darfst du ihm keine reinzimmern.

    Die Verhältnismäßigkeit ist entscheid.

    Die Tötung eines Diebes ist von Rechts wegen immer noch ein Totschlag oder eine Tötung, nicht aber Notwehr.


    Jeder dieser Aussagen ist falsch und wurde bereits auf den vorherigen Seiten widerlegt. Lies sie dir noch mal durch und bemühe bitte auch die Google-Suche. Ich werde nicht erneut das selbe wie auf den vorherigen Seiten erzählen. Gerade zu dem Unsinn bzgl. der Verhältnismäßigkeit wurde nun auch genügend gesagt.



    Hier ein weiterer Fall, wo mehrere deiner Aussagen widerlegt werden:



    Dass der 70-jährige Juwelier Werner Gebhard zur Waffe griff, als er sich in seinem Keller zwei Männern gegenüber sah, die sich auf ihn zu bewegten, war nach Auffassung des Staatsanwaltes gerechtfertigt: „Die Schussabgabe geschah nach meiner Überzeugung in Notwehr.“ Gebhard selbst schilderte die dramatischen Sekunden so: „Als das Licht anfing zu flattern, sah ich einen größeren Schatten schnell auf mich zugehen. Zum Nachdenken war keine Zeit.“ Der Juwelier zog seine Pistole, die vorn in seinem Gürtel steckte: „Ich habe sofort geschossen.“

    Tödlicher Einbruch in Moers - Juwelier schoss aus Notwehr | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/staedt…1844687.html#plx280929494

  • Der Unterschied bei deinem Beispiel ist: DIE TÄTER bewegten sich auf den Menschen zu. Somit fällt das in die Notwehrregelung. Wenn du aber auf einen Flüchtigen ballerst ist dies eben nicht der Fall, keine Gefahr vorhanden, denn der Täter flieht vor dir.
    Abgesehen davon ist der Einsatz einer Waffe IMMER vorher anzudrohen, jedenfalls laut Gesetz, wird von Richter zu Richter aber unterschiedlich gewertet.
    In meiner Umgebung gab es vor einigen Jahren folgenden Fall: Bei einer Frau wurde eingebrochen, Sie hat den Einbrecher eingesperrt im Bad und er bekam einen Herzinfarkt. Der hat dann die Frau auf Freiheitsberaubung und Körperverletzung verkalgt und Recht bekommen.


    Und wenn du mir hier erzählen willst, das ein Richter bei einer Beleidigung Schläge zulässt, dann bist du nicht ganz beitrost.
    Du solltest mal intensiver und extensiver Exzess googlen: Da findest du ganz einfach, dass deien Darstellung hier so nicht korrekt ist. Jemanden eine Reinzimmern aufgrund einer Beleidigung ist nur dann gerechtfertigt, wenn von dieser Person gleichzeitig eine körperliche Bedrohungslage ausgeht. Ist dies nicht der Fall, kommst du bei einem Präventivschlag in Teufelsküche.



    Gegenbeispiele:
    http://www.augsburger-allgemei…erwachung-id32307897.html


    http://www.focus.de/finanzen/r…uch-gehen_id_5075382.html

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das Gleiche roblem existiert im Kampfsport: Wenn du dich gegen einen oder mehrere Angreifer verteidigst und die sich was ernsthaft verletzen, kriegst du von den meistne Richtern auf den Sack, weil DU als jemand der ja AUSGEBILDET ist und einen Vorteil hat, nicht dementsprechend gehandelt hast.

    So ist es. Von jemandem, der einen schwarzen Gürtel in Ju-Jutsu, Karate, Taekwondo, ... trägt, wird vor Gericht definitiv erwartet, dass er zwischen einem Low-Kick gegen den Oberschenkel und einem Handkantenschlag gegen den Hals unterscheiden kann und die zum Problem passende Technik auswählt. Auch in einer Notwehrsituation. Das sage nicht ich, das sagt unter anderem ein ausgebildeter Polizist, der beim jährlichen Taekwondo-Breitensportlehrgang des TV Seulberg als Referent Kurse in Selbstverteidigung gibt. Dem glaube ich das mal.

  • Wenn dir jemand die Handtasche klaut, darfst du ihm nicht die Rippen brechen, das Handgelenk oder sonstewas.

    Doch, das schon. So geschehen einem guten Freund des oben erwähnten Polizisten. Dem wollte einer die Aktentasche klauen, wofür er einen gebrochenen Oberschenkel kassierte. Das geht - Freispruch für den keine Ahnung wie vielten Dan in Ju-Jutsu.

  • Der Unterschied bei deinem Beispiel ist: DIE TÄTER bewegten sich auf den Menschen zu. Somit fällt das in die Notwehrregelung. Wenn du aber auf einen Flüchtigen ballerst ist dies eben nicht der Fall, keine Gefahr vorhanden, denn der Täter flieht vor dir.


    Was wäre gewesen, wenn die flüchtenden Täter sich nochmal umgedreht und auf das Opfer geschossen hätten, um es als einzigen Zeugen aus dem Weg zu räumen, damit sie nicht geschnappt werden?

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