Niedersachsen: Stundenkonto bei Versetzung, Abordnung...

  • Hallo!
    Ich habe 2 Fragen!
    Ich bin zum Sommer versetzt worden an eine andere Schule. An meiner alten Schule war ich 1,5 Wochenarbeitsstunden im Plus laut meiner ehemaligen Chefin. Wird das an meiner neuen Schule übernommen? Bisher habe ich nichts davon gehört.


    Daran schließt meine zweite Frage an: die Versetzung ging mit einer Abordnung einher. Ich arbeite für etwa die Hälfte meiner Stunden an einer zweiten Schule. Dort rutsche ich gerade etwas ins Minus (schneefrei...) und man sagte mir, ich würde demnächst ein paar Vertretungsstunden bekommen, um das wieder auszugleichen. Aber werden die Stunden dort überhaupt gezählt, wenn sie an meiner alten Schule ja auch einfach so verfallen sind? Wird immer nur zu meinem Nachteil gerechnet?!


    Doch noch eine dritte Frage: Desweiteren haben die an meiner Abordnungsschule nur Doppelstunden als Vertretungsstunden - das finde ich unmöglich, da ich an meiner Stammschule jetzt auch eine Vertretungsreserve von einer Stunde bekommen habe. Dann hätte ich 3 Vertretungsstunden in manchen Wochen, weil die Schulen sich nicht absprechen...?! Das finde ich zu viel :-(.


    Wenn das alles so zu meinen Ungunsten gerechnet wird, dann bin ich glaube ich gerade zu selten krank...


    Hat da jemand Erfahrungen? Oder rechtliche Hinweise?


    Danke!

  • Ich bin zum Sommer versetzt worden an eine andere Schule. An meiner alten Schule war ich 1,5 Wochenarbeitsstunden im Plus laut meiner ehemaligen Chefin. Wird das an meiner neuen Schule übernommen? Bisher habe ich nichts davon gehört.

    Eine schulübergreifende Verrechnung dieser schulinternen Plus-/Minusstundenkonten wäre mir neu. Evt. besteht aber eine Chance, sich die Überstunden auszahlen zu lassen. Ich hoffe, du bist im Besitz einer schriftlichen Anweisung, dass du diese Stunden leisten musstest.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Mir ist es neu, dass man da überhaupt ins Minus rutschen kann. Du stellst deine Arbeitsleistung bereit - nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, ist das nicht dein Problem.

    "Minusstunden" gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Die werden dann mit "Mehrstunden" verrechnet.


    Flexi-Erlass Sachsen-Anhalt:
    2.3 Minderzeiten entstehen durcha) den Wegfall von Unterrichtsverpflichtung in Folge der Abwesenheit von Lerngruppen oderKlassen (z. B. vor Beginn des Unterrichtsbetriebs für Schulanfänger oder nach der Entlassungder Schüler aus Abschlussklassen, in Prüfungszeiten, bei Teilnahme an Schulwanderungenoder Praktika) oderb) einen längerfristigen Einsatz unterhalb der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung (u. a. wegeneines für die Unterrichtsversorgung nicht benötigten Fachlehrerangebotes – Reservestunden–, durch Epochal- oder Blockunterricht oder zum Ausgleich zuvor angefallener Mehrzeiten).


    D.h. falls eine Lerngruppe auf Wandertag oder zur Exkursion ist und ich keine Vertretung habe, dann entstehen "Minderstunden". Selbst wenn ich diese Stunden im Lehrerzimmer verbringe und darauf warte, dass ich Vertretung machen könnte.

  • "Minusstunden" gibt es auch in Sachsen-Anhalt. Die werden dann mit "Mehrstunden" verrechnet.

    Das gibt es bei uns in NRW auch, allerdings nur innerhalb der gleichen Woche.


    Beispiel: Kurs ist auf Exkursion (ohne mich), zwei Stunden entfallen. Habe ich dann woanders innerhalb der gleichen Woche zwei Überstunden => bleibt bei 0.


    Aber: Gleicher Fall wie oben, nur ohne zwei Überstunden: Dann ist am Freitag das Konto wieder auf 0. Also ich kann nicht wochenlang irgendwelche Minusstunden mit rumschleppen.

  • Also ich kann nicht wochenlang irgendwelche Minusstunden mit rumschleppen.

    In Sachsen-Anhalt darf man diese Stunden "wochenlang" mitschleppen bzw. sogar mit in das neue Schuljahr nehmen. Und sogar in der Spannbreite von 80 Mehrstunden bis zu 80 Minderstunden!

  • Hallo,


    auch in NDS gibts diesen Erlass (müsste ich jetzt aber gerade suchen), den habe ich letztes Jahr mal nachgeschlagen, da das selbe Thema bei uns aufgekommen ist.


    Du bekommst für mehrgeleistete Stunden eine Stunde +, und für nicht gehaltenen unterricht eine Stunde - (auch an Schneefreien Tagen, außer du warst trotzdem zur Betreuung der angereisten Kinder da und hast die Anordnung der Schulleitung bekommen, diese zu betreuen, dann wirds als normaler Unterricht gerechnet).


    Du SOLLST nicht mehr als 40 + / - Stunden mit in das nächste Schuljahr nehmen! (klappt bei uns an der Schule nie, ich hab dieses Jahr auch 57 Stunden + mitgenommen). Für diese musst du die Möglichkeit bekommen sie abzufeiern.


    Zum Thema Schulübergreifend:


    Du bist bein LAND NDS angestellt, nicht bei der Schule XY. Folglich gelten deine + und - Stunden überall an jeder Schule! Auch bei einem Schulwechsel verfallen diese nicht, sondern werden mit an die neue Schule genommen. Du musst natürlich die Schulleitung darüber informieren, woher sollen die das auch sonst wissen.

  • Mir ist es neu, dass man da überhaupt ins Minus rutschen kann. Du stellst deine Arbeitsleistung bereit - nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, ist das nicht dein Problem.


    (Bei Dienstherr - Beamter ist das genauso)

    Bitte nicht als Provokation verstehen, sondern als ernst gemeinte Anfrage: Woher genau nimmst du diese Überzeugung? Im Arbeitsrecht ist dies zwar tatsächlich so geregelt, ich konnte bislang aber keinerlei Rechtsgrundlage für Beamte dazu finden. Das öffentliche Recht sieht dies, anders als das Privatrecht, offenbar eben nicht so vor. Die Arbeitszeit von verbeamteten Lehrkräften wird häufig durch eine Verordnung festgelegt, in der ein zu haltendes Stundendeputat definiert wird. Dieses darf je nach Bundesland mehr oder weniger stark über- oder unterschritten werden (in NDS bis zu 4 Wochenstunden mehr oder bis zu 50% weniger) und führt dann in den meisten Fällen zu entsprechenden Mehr- oder Minderstunden, die Mehrstunden gelten anders als im Arbeitsrecht aber auch nicht als angeordnete Mehrarbeit.




    Hallo,


    auch in NDS gibts diesen Erlass (müsste ich jetzt aber gerade suchen), den habe ich letztes Jahr mal nachgeschlagen, da das selbe Thema bei uns aufgekommen ist.


    Du bekommst für mehrgeleistete Stunden eine Stunde +, und für nicht gehaltenen unterricht eine Stunde - (auch an Schneefreien Tagen, außer du warst trotzdem zur Betreuung der angereisten Kinder da und hast die Anordnung der Schulleitung bekommen, diese zu betreuen, dann wirds als normaler Unterricht gerechnet).

    Der Flexierlass in Niedersachsen wird zwar von vielen Schulen nach wie vor als Bezugsquelle zum Umgang mit Mehr- oder Minderarbeit genutzt, ist aber nicht in Kraft getreten und existiert daher nicht. Gleichwohl steht es den Schulen frei, sich an ihm zu orientieren...eine wirkliche Rechtsgrundlage ist er jedoch nicht.




    Zum Thema Schulübergreifend:


    Du bist bein LAND NDS angestellt, nicht bei der Schule XY. Folglich gelten deine + und - Stunden überall an jeder Schule! Auch bei einem Schulwechsel verfallen diese nicht, sondern werden mit an die neue Schule genommen. Du musst natürlich die Schulleitung darüber informieren, woher sollen die das auch sonst wissen.

    Das sagt der gesunde Menschenverstand, es stimmt so aber leider nicht ganz. Falls man ein verpflichtendes oder freiwilliges Arbeitszeitkonto führt (dieses ist bei der Nds. Landesschulbehörde zu beantragen), so wird dieses tatsächlich zentral verwaltet und angesparte Stunden werden auch beim Schulwechsel übernommen. ABER: Die Mehr- und Minderstunden, welche durch Vertretungen usw. anfallen, werden durch die Schulen separat bewirtschaftet und daher i.d.R. nicht übertragen. Man sollte also sicherstellen, solche Plusstunden rechtzeitig abzubummeln, sonst verfallen diese.

    • Offizieller Beitrag

    Bundesland beachten: NRW (wo Karl-Dieter ist) kennt die Minus-/Plusstunden wie in NDS nicht.
    der Ausgleich durch Statt-Stunden (Klasse weg, Vertretungsstunde stattdessen) soll in NRW innerhalb einer Woche erfolgen, möglichst am selben Tag; Minus- und Plusstunden können am Ende des Monats zur Abrechnung von Überstunden verrechnet werden, alles (+ und -) wird aber am Ende eines Kalendermonats "gelöscht".

  • Bundesland beachten: NRW (wo Karl-Dieter ist) kennt die Minus-/Plusstunden wie in NDS nicht.
    der Ausgleich durch Statt-Stunden (Klasse weg, Vertretungsstunde stattdessen) soll in NRW innerhalb einer Woche erfolgen, möglichst am selben Tag; Minus- und Plusstunden können am Ende des Monats zur Abrechnung von Überstunden verrechnet werden, alles (+ und -) wird aber am Ende eines Kalendermonats "gelöscht".

    Der Hinweis ist natürlich richtig und wichtig. Unabhängig von den Verrechnungen von Vertretungen gilt aber unabhängig vom Bundesland die Trennung von privatem (hier Arbeitsrecht) und öffentlichen Recht (hier Beamtenrecht). Insofern wäre mir dennoch an einer Rechtsgrundlage für den Annahmeverzug der Arbeitsleistung bei Beamten gelegen, selbst wenn diese nur für NRW gelten würde. Möglicherweise lassen sich dann Analogien finden.

  • Der Flexierlass in Niedersachsen wird zwar von vielen Schulen nach wie vor als Bezugsquelle zum Umgang mit Mehr- oder Minderarbeit genutzt, ist aber nicht in Kraft getreten und existiert daher nicht. Gleichwohl steht es den Schulen frei, sich an ihm zu orientieren...eine wirkliche Rechtsgrundlage ist er jedoch nicht.


    Hier nochmal ganz kurz (wenn ich mich nicht ganz verlesen habe):


    Aus VORIS


    Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit
    der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen
    (Nds. ArbZVO-Schule)
    Vom 14. Mai 2012



    § 4
    Unterrichtsverpflichtung




    (2) 1 Aus dienstlichen Gründen kann die jeweilige Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. 2 Auf Antrag der Lehrkraft kann zugelassen werden, dass die jeweilige Unterrichtsverpflichtung aus anderen Gründen wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zum Umfang der Unterrichtsverpflichtung eines Schultages unterschritten wird, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen; für die Teilnahme an Tagungen auf Kreisebene oder Schulungen der Gewerkschaften oder Berufsverbände kann sie wöchentlich bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3 Die nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Mehr- oder Minderzeiten sind, soweit ein Ausgleich nicht innerhalb des Schulhalbjahres erfolgt, in das folgende Schulhalbjahr zu übernehmen. 4 Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.




    Hier ist es doch vom KM selbst geregelt, dass + und - Stunden aufgeschrieben werden. Somit hat es mein Arbeitgeber bestimmt. Folglich muss der Kram auch an anderen Schulen anerkannt werden. Aber korrigier mich, wenn ich falsch liege ^^

  • Sorry, aber das ist ein Fehlschluss. Nur weil eine höhere Stelle die Rahmenbedingungen vorgibt, heißt das nicht, dass sie sich darum im Detail zu kümmern hat. Die zur Verfügung stehenden Lehrerstunden werden von den Schulen selbst bewirtschaftet, nicht vom Land. Dabei hat sich die einzelne Schule natürlich an von oben vorgegebene Rahmenbedingungen zu halten.

  • Ich habe schon 3 Abordnungen hinter mir, die dann mit einer Versetzung endeten. Jedes Mal hat es die "abgebende" Schule nicht interessiert, die Stunden der "aufnehmenden" Schule mitzuteilen. Aus der einer Schule bin ich sogar mit "Minderstunden" heraus. Das hatte ich mir selbst ausgerechnet, da mir Stunden nach den schriftlichen Prüfungen einer 10. Klasse fehlten. Die SL hat mir dann aber gesagt, dass sie keine Minderstunden weiterleiten werden, sondern aufpasst, dass ich ohne Minderstunden und ohne Mehrstunden das Schuljahr beende.

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