Ringelröteln in Schwangerschaft - GS Bayern - aktuelle Regelung

  • Hallo,


    ich habe diese Woche erfahren, dass ich in der 6SSW schwanger bin :) und keinen Schutz gegen Ringelröteln habe.Meine Frauenärztin meinte, ich solle vom Unterricht freigestellt werden. Nun hab ich nach aktuellen Regelungen (GS Bayern) gesucht und gefunden, dass man seit 2015 anscheinend kein BV bis zur 20 SSW mehr bekommt sondern nur noch 21Tage freigestellt wird, wenn die Krankheit in der Schule auftritt....Hat jmd von euch das in der letzten Zeit so erlebt? Wird man wirklich gar nicht mehr freigestellt???
    Mein Sorge ist nämlich, dass bei uns an der Schule sicher nicht alle Kinder, die Ringelröteln haben, auch wirklich zum Arzt gehen oder die Eltern ihre Kinder zu Hause lassen bzw. es überhaupt der Schule melden. In 10 Jahren hatte ich "offiziell" noch kein Kind mit Ringelröteln in der Klasse...


    Grüße ^^


    http://www.stmas.bayern.de/imp…/mutterschutz-hinweis.pdf

  • Ich hatte letzte Woche ein Kind mit Ringelröteln in der Klasse (das erste in fast 20 Jahren). Die Mutter schrieb mir, dass es wieder zur Schule gehen dürfe (laut Arzt) weil es nicht mehr ansteckend sei... der Ausschlag war aber noch echt sichtbar. Da habe ich mich gefragt, ob die ansteckende Zeit vielleicht VOR dem sichtbaren Ausschlag war?!?!?!? Aber ich weiß es nicht. Bei uns ist niemand schwanger...

  • Ringelröteln sind schon ansteckend, bevor man den Ausschlag hat. Da der Verlauf oft milde ist, wird die Krankheit manchmal gar nicht als solche bemerkt. Die Kinder könnten durchaus krank in der Schule sitzen.


    Wenn du keinen Immunschutz dagegen hast, würde ich ggf. die Frauenärztin ansprechen, dass sie dich nach den 21 Tagen krank schreibt! Meine Schwester hatte auch keine Antikörper gegen Ringelröteln und durfte (sie ist Erzieherin) sobald das festgestellt wurde, nicht mehr arbeiten. Sie war die ganze Schwangerschaft freigestellt. Falls du nicht länger als 21 Tage freigestellt wirst, geh trotzdem lieber kein Risiko ein!

  • Quark, hab mich verlesen....
    Aber hier in Hessen ist auch nur bei Auftreten ein befristetes Beschäftigungsverbot auszusprechen (anders sieht das bei den "normalen" Röteln" aus).

  • Also ich hatte ebenfalls keine Immunität gegen Ringenröteln und hatte sogar bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot. 21 Tage kann ich mir kaum vorstellen.

  • Zur Regelung in Bayern kann ich nichts sagen, aber in NRW ist es auch so, dass man nur bei konkretem Auftreten freigestellt wird.
    Ich hab zwei Schwangerschaften bis zum MuSchu unterrichtet ohne Ringelrötelnimmunität und es gab während der Monate auch keinen offiziellen Fall.
    Ich bin da aber auch nicht ängstlich. Wenn man schon größere Kinder hat, lässt sich gewisser potentieller Kontakt sowieso nicht vermeiden.

  • Vielen Dank für alle eure Antworten!!! :)
    Also, in Bayern ist es seit einiger Zeit tatsächlich so, dass man nur noch freigestellt wird, wenn Ringelröteln in der Schule auftreten - dann für 21 Tage. Man muss eine "Gefährdungsbeurteilung" an der LMU machen und auch die sind der gleichen Meinung...
    Ich bin nicht wirklich der ängstliche Typ - schließlich habe ich mich in den letzten 10 Jahren auch nicht angesteckt und die 4.Klässler kann man sich ja auch ganz gut "vom Leib halten" ;) - aber ein mulmiges Gefühl bleibt, finde ich, schon....

  • Wenn du keinen Immunschutz dagegen hast, würde ich ggf. die Frauenärztin ansprechen, dass sie dich nach den 21 Tagen krank schreibt!

    Mißbräuchliche Verwendung der Krankschreibung.


    Außerdem reichen die gesetzlichen Vorschriften hier absolut aus, "mulmiges Gefühl" ist kein Grund dafür, gleich mal die ganze Schwangerschaft zuhause zu bleiben.

  • Seh ich anders, ich bin fast nie krank und gehe auch mit Kopf unterm Arm noch zur Schule, aber in der Schwangerschaft sollte man schon vorsichtig sein. Hier geht es auch um das ungeborene Baby. Wenn eine Frau in der Schwangerschaft wirklich! Angst hat, sich anzustecken und sie deshalb vielleicht nicht mehr ruhig schlafen kann etc., ist das doch eine psychische Belastung. Warum sollte man deshalb nicht krank geschrieben werden können? Das ist doch keine missbräuchliche Krankschreibung.


    Na ja, vielleicht bin ich hier auch ein gebranntes Kind, denn ich hatte mir leider in der Schwangerschaft einen Infekt zugezogen -habe mich wohl in der Schule angesteckt- und hatte dadurch eine Frühgeburt. Von daher würde ich hier eben kein Risiko eingehen wollen.

  • Na ja, dann muss man als Schwangere am besten zu Hause bleiben und nicht mehr vor die Tür gehen. Die Gefahr lauert ja überall...


    Oder ist die jetzt beim Shoppen in überfüllten Einkaufsläden so viel geringer als in der Schule?
    Ich habe schon einige Schwangere an unserer Schule erlebt. Die längste hat es 3 Monate durchgezogen, die anderen waren bereits nach wenigen Wochen bis zum Ende der Schwangerschaft 'krank'. Ich glaube, hier sind Lehrerinnen absolut führend. Beamtenstatus sei Dank.

  • Und immer wieder bin ich entsetzt, was so an Schulen (und unter Kollegen) läuft.


    Peppo, warst du schon beim Amtsarzt? (Gibt es sowas bei euch?) - Dieser wird dir alles erklären können.


    In Sachsen-Anhalt ist es so geregelt, dass man bei Anzeige der Schwangerschaft bei der SL erst einmal so lange ein befristetes Beschäftigungsverbot vom Schulleiter erhält, bis man einen Termin beim Amtsarzt hat (insofern der SL dies weiß ...). Dieser klärt sämtliche Immunstatus und vermerkt auf der sog. "Gefährdungsbeurteilung" evtl fehlenden Schutz. Bei mir war es genau so. 2.Schwangerschaft ohne Ringelröteln-Immunität (übrigens keine Impfung möglich!!). Dann zum Amtsarzt und daraufhin wurde mir ein BV bis zur 20.SSW ausgesprochen. In dieser Zeit ist bei einer Ansteckung der Mutter die Gefahr für das Ungeborene besonders hoch. Und Ringelröteln sind da nicht zu unterschätzen: Blutarmut beim Kind mit Blutaustausch über die Nabelschnur, ggf. Totgeburt ... Nach der 20.SSW gilt, dass ein 21tägiges BV auszusprechen ist, wenn ein Fall in der Schule auftritt.


    Und hier kommt



    Außerdem reichen die gesetzlichen Vorschriften hier absolut aus, "mulmiges Gefühl" ist kein Grund dafür, gleich mal die ganze Schwangerschaft zuhause zu bleiben.


    ins Spiel. Genau HIER reichen die Vorschriften nämlich nicht aus. Ringelröteln sind VOR Auftreten des Ausschlags ansteckend. Eltern bemerken aber i.d.R. erst den Ausschlag und gehen dann zum Arzt. Genau so war es bei mir. Es hieß "Ach wir haben einen Ringelröteln-Fall an der Schule." - SUPER, das Kind war in meiner Klasse. Und dann hatte ich 3 Wochen lang ein "mulmiges Gefühl", weil erst nach dieser Zeit fest stand, ob ich mich angesteckt hatte (zum Glück nicht). Und diese 3 Wochen waren nicht feierlich. In vielen anderen Einrichtungen (z.B. auch bei unserer Schulsozialarbeiterin) gilt ein generelles BV, wenn keine Immunität gegen Ringelröteln besteht und zwar um genau solche Fälle wie bei mir zu vermeiden. Denn ganz ehrlich, wen darf ich denn verantwortlich machen, wenn doch etwas passiert???


    Ich finde es schade, dass "die heutigen Schwangeren" oft so hingestellt werden, als wollten sie nicht arbeiten gehen ... Ich frage mich dann immer, ob die "Zweifler" das ihrer Tochter / Schwiegertochter (insofern sie mit Kindern arbeitet) auch unterstellen würden.



    Na ja, dann muss man als Schwangere am besten zu Hause bleiben und nicht mehr vor die Tür gehen. Die Gefahr lauert ja überall...


    Oder ist die jetzt beim Shoppen in überfüllten Einkaufsläden so viel geringer als in der Schule?
    Ich habe schon einige Schwangere an unserer Schule erlebt. Die längste hat es 3 Monate durchgezogen, die anderen waren bereits nach wenigen Wochen bis zum Ende der Schwangerschaft 'krank'. Ich glaube, hier sind Lehrerinnen absolut führend. Beamtenstatus sei Dank.

    Und nein, das muss Frau sicher nicht. Ja die Gefahr beim shoppen ist geringer, weil ich da weitaus weniger potenziell kranken Kindern (die Ringelröteln eher haben als Erwachsene) begegne.


    Also Peppo, nach Möglichkeit zum Amtsarzt, ansonsten das weitere Vorgehen mit der Frauenärztin besprechen.

  • Genau HIER reichen die Vorschriften nämlich nicht aus

    Du bestätigst im weiteren Verlauf nur das, was ich gesagt habe. Die gesetzlichen Vorschriften sind völlig ausreichend, ein mulmiges Gefühl reicht nicht aus. Oder wie kommst du darauf, dass die gesetzlichen Vorschriften anscheinend in deinem Fall nicht ausreichend waren?

  • Die gesetzlichen Vorschriften reichen m.E. nach nicht! Wenn ich (laut gesetzlicher Vorschrift) nach der 20.SSW erst aus der Schule genommen werde, wenn ein Fall auftritt (also erkannt wird am Ausschlag, vorher eher Erkältungssymptome weswegen Kinder ja nicht gleich zu Hause bleiben - logisch) ist das Kind schon eine Woche ansteckend. Das habe ich auch so ausgeführt.

  • Mal so generell: Natürlich ist eine Schwangerschaft keine Krankheit, aber wenn man sich nicht gut fühlt sollte man zu Hause bleiben - im Büro, in der Schule, überall- ob die Beschwerden jetzt von der Schwangerschaft oder einem Virus kommen. Meine Meinung...



    "Außerdem reichen die gesetzlichen Vorschriften hier absolut aus, "mulmiges Gefühl" ist kein Grund dafür, gleich mal die ganze Schwangerschaft zuhause zu bleiben."
    Ich glaube nicht, dass ich (oder andere Schwangere mit fehlendem Immunstatus o.ä.) "gleich mal die ganze Schwangerschaft zu Hause bleiben" wollen, einfach so. Ich gehe sehr gerne arbeiten und wäre um ein BV alles andere als froh. Allerdings geht es hier nicht um mich, sondern um mein ungeborenes Kind und die potentielle "Gefahr", die von meinen Schülern ausgeht. Natürlich kann man sich theoretisch überall, wo Kinder sind, anstecken, aber in meinem privaten Umfeld bin ich eher selten von 280 Kindern pro Tag umgeben...
    Die gesetzlichen Bestimmungen finde ich nicht unbedingt ausreichend. Ringelröteln sind am ansteckendsten, wenn sie noch nicht von außen erkennbar/fühlbar usw. sind. Und genau hier schützen mich bzw. das Baby die gesetzlichen Bestimmungen nicht.


    Ansonsten danke für eure Tipps usw. Werde alles weitere morgen mit meiner Ärztin besprechen!! :)

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