mal wieder Minusstunden [Sachsen]

  • Hallo und Willkommen im Forum. Ich kann dir leider auch keine rechtsverbindliche Auskunft erteilen. Was ich mich gerade frage ist vor allem, warum du für 12 Stunden keinen Lehrauftrag bekommen hast. Hat eure Schule Überhang? dann müsstest du eigentlich für die 12 Stunden an eine andere Schule abgeordnet werden.


    Wenn ja, gibt es ja auch die Möglichkeit, dass dein Schulleiter dich mit dieser Regelung entlasten will (Teilabordnung ist nämlich kein großer Spaß). Dann würde es ein einfaches Gespräch tun, mit dem Ihnhalt: mir sind meine festen 20 Stunden wichtig, was tun wir jetzt?
    Wenn nein (Schule hat eigentlich Bedarf), dann fände ich die Zuteilung von lediglich 8 Stunden mehr als seltsam. Warum macht dein Chef das? Ungleichbehandlung ist lt. Teilzeit-/ Befristungsgesetz verboten.


    Ob mehr Stunden in der Woche bei TZ zulässig sind weiß ich nicht. Wir haben ja eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, vielleicht musst du dann eine Woche mehr arbeiten, wenn die andere Woche kürzer war?
    Was sagt denn der Personalrat?

  • Was hast du denn in den "Minusstunden" gemacht? Ich müsste auch welche haben, wenn man so argumentiert, habe ich aber nicht, denn ich war anwesend und habe meine Arbeitskraft angeboten, damit gelten die Stunden als gearbeitet bei Angestellten.

  • Es gibt die VwV Unterrichtsversorgung, die sagt, dass man z.B. bei Exkursionen einer Klasse für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen muss. Trotzdem erschließt sich mir nicht, warum der SL von Anfang an nicht mal einen halben Lehrauftrag erteilt. Als obs nicht genug Lehrermangel in Sachsen gäbe :gruebel:


    Ich würde bei der SBA fragen, wenn mir der SL keine erschöpfende Auskunft geben kann. Ob die Bedingungen dann für dich persönlich besser werden, bliebe aber abzuwarten bzw. musst du einschätzen. Ich würde lieber öfter mal entspannt im Lehrerzimmer sitzen, als jeden Tag zu vertreten. Zu viel Unwägbarkeiten sind aber natürlich auch ne Zumutung...

  • Ich find sehr doof, dass TE seinen Beitrag geläscht hat. So versteht man die Antworten gar nicht mehr wirklich ...

  • Um den Thread einfach mal verständlich zu halten das woran ich mich erinnern kann: Die TE kam gerade aus der Elternzeit und hat Teilzeit mit 20 Stunden beantragt und genehmigt bekommen. Ihre Schulleitung hat ihr aber nur 8 Stunden fest in den Stundenplan gesetzt, sodass sie von Anfang an unheimlich viele Minusstunden einkassiert hat, die sie nun durch Vertretungen abarbeiten soll. Das passt ihr nicht, weil sie die Teilzeit natürlich gewählt hat um weniger belastet zu sein. Sie wollte wissen, ob ihre Schulleitung das Recht hat ihr bei einer 20-Std-Stelle einfach nur 8 Stunden zu geben und sie so zu zwingen, Minusstunden zu sammeln (bzw. ob das überhaupt Minusstunden sind).

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

    • Offizieller Beitrag

    Vertretungsunterricht ist auch / zählt auch als Unterricht, also wären als Vertretungsunterricht gehaltene Stunden keine Minusstunden - und wenn keine Klassen zur Verfügung stehen, die eine feste Lehrkraft brauchen (dann müsste die Schule allerdings überbesetzt sein, kommt ja aber auch vor), dann kann jemand auch so eingesetzt werden. Was natürlich kein Dauerzustand sein sollte.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Es wurde aber so geschrieben, dass viele Stunden eben nicht durch Vertretung abgedeckt werden konnten und so massiv Minusstunden gesammelt wurden. Das halte ich schon für nicht richtig und erst Recht in anderen Wochen dann deutlich mehr Stunden als die Teilzeit sagt abzufordern.

  • ...und die Minusstunden dann in einer anderen Woche deutlich über der Teilzeit nachgearbeitet werden sollen.

  • Was hast du denn in den "Minusstunden" gemacht? Ich müsste auch welche haben, wenn man so argumentiert, habe ich aber nicht, denn ich war anwesend und habe meine Arbeitskraft angeboten, damit gelten die Stunden als gearbeitet bei Angestellten.


    In Baden-Württemberg zählt das meiner Meinung nach nicht. Anwesend und 'nicht gearbeitet' ist trotzdem eine Minusstunde.

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