Gewalttätige Grundschüler - wie kann man damit umgehen?

  • Wobei ich mich schon frage, ob Trainingsräume, Termine beim Sozialarbeiter, runde Tische und was auch immer nicht evtl. doch kontraproduktiv sind. Führen alle diese Maßnahmen doch dazu, daß der Schüler sein Ziel erreicht, nämlich dem regulären Unterricht fernzubleiben. Während er im Trainingsraum ist, hat er ja de facto Pause. Gleiches gilt für alle sonstigen Maßnahmen, die sich heute so ausgedacht werden.

    Wir haben an der Schule auch den Trainingsraum und ich bin ein Fan davon. Allein, dass er da ist, verhindert, dass manche SuS sich im Unterricht daneben benehmen. Das kommt aber auch darauf an, wer da drin sitzt. Mal ein Beispiel von mir: Ich war auch mal dort eingesetzt und wenn da die richtigen Knaller kamen, habe ich sie gegrillt. Manche sehe ich einmal, dann wussten sie, wann ich da drin saß. Von einer Kollegin habe ich auch mal gehört, dass eine gewisse Schülerin im Unterricht sagte: "Halt die Klappe, Herr XY ist gerade im Trainingsraum." Mission accomplished. :teufel:
    Im Moment verteile ich auch richtig viele Verwarnungen für den Trainingsraum, damit sich manche mal zusammenreißen. Sie wissen, dass ich alles haarklein auf den Zettel drauf schreibe - jedes obszöne oder peinliche Wort, wenn es fällt. Im Moment schreibe ich auch mal Mails an Eltern, wenn es mir reicht. Das haben sie sich gewünscht, damit sie direkt Druck machen können.

  • In der Grundschule kann man nicht suspendieren. Selbst ein paar Tage Schulverbot sind eigentlich nicht vorgesehen und trauen sich nur taffe und erfahrene Schulleiter. Versetzung des Schülers an eine andere Schule (auch nur ein paar Tage), nur mit Einverständnis der Eltern...

    So habe ich das an meiner Praktikumsschule auch gehört. Ob das stimmt, kann ich nicht sagen...

    Das ist bei uns anders. Die Ordnungsmaßnahmen regelt das Schulgesetz und das gilt für alle Schularten.


    Jo, in Brandenburg kann es ebenfalls zum Ausschluss vom Unterricht und von Veranstaltungen kommen. Sonst hat man ja null Handlungsraum bei solch gravierenden Vorfällen.

    Sinnvoll finde ich das schon. EIgentlich kann man erst so deutlich machen, wie ernsthaft die Lage ist! Spätestens dann würden wohl die meisten Eltern und Schüler einlenken und versuchen schleunigst was zu ändern, bevor es zu spät ist

  • Selbst ein paar Tage Schulverbot sind eigentlich nicht vorgesehen und trauen sich nur taffe und erfahrene Schulleiter.

    Aus Erfahrung in Sachsen-Anhalt kann ich dem nur zustimmen. Erst müssen alle Maßnahmen von Erziehungsmitteln erschöpft sein bzw. immer und immer wieder angewendet werden, ehe die SL überhaupt einer Klassenkonferenz zustimmt. Bei uns wird immer gesagt, dass Ordnungsmaßnahmen nicht als "Strafe" für die Summe des Fehlverhaltens angewendet werden dürfen, sondern immer nur auf den konkreten Einzelfall.


    Mein Eindruck ist, dass Ordnungsmaßnahmen vermieden werden sollen, da Ordnungsmaßnahmen ein Verwaltungsakt sind und dagegen geklagt werden könnte. Diese Gerichtsverfahren werden über das Schulamt geführt und das Schulamt ist sicherlich nicht begeistert, wenn es zu Klagen kommt. Deswegen muss die SL ganz extrem darauf achten, dass Ordnungsmaßnahmen das allerletzte Mittel sind, die absolut "rechtssicher" sind.


    Übrigens, haben Eltern schon einen Rechtsanwalt bei einem Tadel eingeschaltet. Dabei ist der Tadel nur ein Erziehungsmittel und keine Ordnungsmaßnahme. Aber wenn man solchen Eltern begegnet, dann ist kein Wunder, wenn mal als Lehrer an die Grenzen kommt und keine Handhabe mehr sieht.

  • Ich verstehe diese Angst vor Rechtsanwälten nicht. Sollen Eltern doch Widerspruch einlegen, so what?


    Es ist wie mit dem Unterrichten übern Teiler, vertreten von 3 Klassen gleichzeitig usw. Solange das System funktioniert, weil sich der Großteil der Lehrer und v.a. Schulleiter alles bieten lassen, solange darf man sich auch nicht wundern, dass es weiter so läuft.


    Ordnungsmaßnahmen dürfen bei wiederholtem ODER schwerem Fehlverhalten angewendet werden. Wenn Kinder wiederholtes UND schweres Fehlverhalten zeigen und der SL immer noch zögert, weil Eltern erbost sein könnten, dann habe ich dafür null Verständnis. Fehlbesetzung des Postens. Ein Chef, der nicht mal die Hausordnung durchsetzt und Kollegen sowie Kinder schützt, wozu er ausdrücklich ermächtigt und beauftragt ist, ist kein Chef.

    • Offizieller Beitrag

    Ein Chef, der nicht mal die Hausordnung durchsetzt und Kollegen sowie Kinder schützt, wozu er ausdrücklich ermächtigt und beauftragt ist, ist kein Chef.

    Manchmal sind den Schulleitungen da aber von höherer Stelle die Hände gebunden. Ich habe schon erlebt, wie Schulamtsjuristen die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen verhindert haben, weil diese wiederum die Anweisung hatten, Prozesse (selbst erfolgsversprechende) unbedingt zu vermeiden.

  • Dann ist es wohl an der Zeit, da mal etwas an der Gesetzgebung zu ändern...
    Es herrscht ja in Deutschland Schulpflicht...
    ...wenn nun ein Kind aufgrund entsprechender Erziehungsdefizite nicht beschulbar ist...
    ...sollte man die "Eltern" in die Pflicht nehmen - eine Woche suspendiert, währenddessen erziehen sie mal, weil, wenn es dann noch nicht läuft... Bußgeld (zu entrichten an die Schule, die brauchen eh jeden Cent), und die nächste Woche, und weiter im Text... wobei sich der Betrag zumindest linear erhöhen sollte. Die "Sprache" könnte die einzige sein, die solche Leute verstehen.


    Wäre doch mal ein interessanter Gesetzesvorschlag, oder?
    Vielleicht überlegen die sich dann endlich mal, ob sie überhaupt "Eltern" werden wollen...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Manchmal sind den Schulleitungen da aber von höherer Stelle die Hände gebunden. Ich habe schon erlebt, wie Schulamtsjuristen die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen verhindert haben, weil diese wiederum die Anweisung hatten, Prozesse (selbst erfolgsversprechende) unbedingt zu vermeiden.

    Das ist auch mein Eindruck. Schulleitungen werden durch die Schulämter die Hände gebunden, da man Angst vor den Gerichtsverfahren hat. Die Erfolgschance in Gerichtsverfahren für klagende Eltern/Schüler wäre wohl sehr hoch.

    • Offizieller Beitrag

    Die Erfolgschance in Gerichtsverfahren für klagende Eltern/Schüler wäre wohl sehr hoch.

    Ich befürchte auch, dass Juristen, die ans Schulamt gehen, vielleicht auch nicht unbedingt die Überflieger ihres Fachs sind.

  • Und unsere Schulleiterin vermeidet genau aus diesem Grund jede Ordnungsmaßnahme.


    Gelegentlich rufen wir zwar offizielle Klassenkonferenzen ein, in denen sich die Schüler für ihr (Fehl-)Verhalten rechtfertigen müssen, aber meist besprechen wir dann nur weitere Erziehungsmittel bzw. stimmen darüber ab.

  • Und unsere Schulleiterin vermeidet genau aus diesem Grund jede Ordnungsmaßnahme.


    Gelegentlich rufen wir zwar offizielle Klassenkonferenzen ein, in denen sich die Schüler für ihr (Fehl-)Verhalten rechtfertigen müssen, aber meist besprechen wir dann nur weitere Erziehungsmittel bzw. stimmen darüber ab.

    Bis zu welcher Stufe gebt ihr euch denn noch mit SuS ab, die einfach lernresistent sind (bzw auch deren Eltern)? Es kann schließlich nicht angehen, den Unterricht der anderen SuS durch solche Subjekte behindern zu lassen...

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  • Tja....was soll ich aber machen, wenn die SL sagt, dass Vergehen reicht noch nicht für eine Ordnungsmaßnahme aus. Und das obwohl ich als Klassenlehrer zwei A4-Seiten mit Vergehen, Gesprächen, Ermahnungen dokumentiert habe? Es wird einfach so lange weitergehen, bis es explodiert bzw. das Kind komplett ausrastet und irgendwen absichtlich verletzt oder schlimmeres passiert. Mein Eindruck ist, dass die finale Stufe tatsächlich körperliche Gewalt gegen andere Schüler ist, aber nur dann, wenn es absichtlich und heftig und mit schmerzhaften Folgen passierte.
    Gegen verbale Beleidigungen und zufälliges Füsse-stellen oder Anspringen/ in den Rücken springen konnte ich gegenüber der SL noch nicht mal eine Klassenkonferenz durchsetzen. Deswegen verteile ich häufig Tadel, die ich mit Formular schriftlich dokumentiere und von den Eltern unterschreiben lassen.
    Aber die Worte der SL sind: nur die Ansammlung von Vergehen aus der Vergangenheit rechtfertigen keine Ordnungsmaßnahme. Es muss ein gravierendes aktuelles Vorgehen vorliegen.

  • Tja....was soll ich aber machen, wenn die SL sagt, dass Vergehen reicht noch nicht für eine Ordnungsmaßnahme aus. Und das obwohl ich als Klassenlehrer zwei A4-Seiten mit Vergehen, Gesprächen, Ermahnungen dokumentiert habe? Es wird einfach so lange weitergehen, bis es explodiert bzw. das Kind komplett ausrastet und irgendwen absichtlich verletzt oder schlimmeres passiert. Mein Eindruck ist, dass die finale Stufe tatsächlich körperliche Gewalt gegen andere Schüler ist, aber nur dann, wenn es absichtlich und heftig und mit schmerzhaften Folgen passierte.
    Gegen verbale Beleidigungen und zufälliges Füsse-stellen oder Anspringen/ in den Rücken springen konnte ich gegenüber der SL noch nicht mal eine Klassenkonferenz durchsetzen. Deswegen verteile ich häufig Tadel, die ich mit Formular schriftlich dokumentiere und von den Eltern unterschreiben lassen.
    Aber die Worte der SL sind: nur die Ansammlung von Vergehen aus der Vergangenheit rechtfertigen keine Ordnungsmaßnahme. Es muss ein gravierendes aktuelles Vorgehen vorliegen.

    Wenn die SL "das sagt", du bzw ihr aber anderer Meinung seid, ist der nächste Schritt logischerweise die DAB.
    Allerding sollte man die SL davor informieren, was passiert, wenn nicht endlich gehandelt wird.
    Bei "uns" sind solche Extremfälle spätestens vor Klasse 7 "entsorgt". Entschuldige die drastische Ausdrucksweise, aber wer nicht beschulbar ist, gehört nicht an eine reguläre Schule, und schon gar nicht an ein Gymnasium.

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  • Bis zu welcher Stufe gebt ihr euch denn noch mit SuS ab, die einfach lernresistent sind (bzw auch deren Eltern)? Es kann schließlich nicht angehen, den Unterricht der anderen SuS durch solche Subjekte behindern zu lassen...

    Ich muss mir gerade mit sehr großer Macht böse Bemerkungen über pädagogisches Verantwortungsgefühl, ethische Haltung und bestimmte Schulformen verbieten, denn die wären sicherlich in ihrer Verallgemeinerung unzutreffend. Im Einzelfall dagegen nicht unbedingt.


    Nele

  • In der Grundschule kann man nicht suspendieren. Selbst ein paar Tage Schulverbot sind eigentlich nicht vorgesehen und trauen sich nur taffe und erfahrene Schulleiter. Versetzung des Schülers an eine andere Schule (auch nur ein paar Tage), nur mit Einverständnis der Eltern...

    Zumindest für Hamburg ist das ein Gerücht. In begründeten Ausnahmefällen kann man die "Versetzung an eine andere Schule" auch als Grundschule anordnen. Das geht dann zum Schulrat und wird genau geprüft. Weiß ich, weil wir das bereits gemacht haben.


    Nachtrag. Der Blick ins Schulgesetz erlaubt das ausdrücklich auch für Grundschulen. Es soll lediglich eine "Schule in zumutbaren Entfernung" sein, an die dann überwiesen wird. Paragraph 49, Absatz 3 HH Schulgesetz.


    Nachtrag 2: Es sind die Erziehungsberechtigten anzuhören. Nach Rücksprache mit meiner SL kann die Überweisung an eine andere Schule auch gegen den Willen der Eltern erfolgen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • Warum, Nele?


    Es geht ja wirklich um die Fälle, die nicht nur "mal" den Unterricht stören, sondern wiederholt durch inakzeptables Verhalten, unter anderem Gewalttätigkeit, auffallen.
    Da ich als Lehrerin nicht befugt bin, solche Individuen irgendwie zu isolieren, damit sie andere nicht weiter gefährden (vulgo: einsperren), muss ich die dafür zuständigen Behörden einschalten, oder nicht?
    Es kann nicht einfach alles an den Schulen hängenbleiben. Wenn diese Kinder so sind, weil deren Erzeuger nicht in der Lage sind, diese gesellschaftsfähig zu erziehen, müssen diese entsprechend in Regress genommen werden. Das mag hart klingen, aber ich sehe gerade für die anderen SuS, die schließlich ein Recht auf einen sinnvollen, ungestörten Unterricht haben, kaum eine andere Möglichkeit. Wie kurz ist erst der Mord an einem Schüler her, weil ein unbeschulbarer Teenie ihn schlicht abgestochen hat? Soll das etwa zur Regel werden?


    Und ja, solche extremen Fälle haben mMn an keiner regulären Schule etwas zu suchen, dann kommen vllt auch mal wieder die Hauptschulen von ihrem Image als Auffangbecken für Systemversager weg... und wieder hin zu dem, was sie eigentlich sein sollten (und vielleicht stellenweise auch noch sind, aber leider nicht in Brennpunktgebieten in der Großstadt).


    So "genehmer"?

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    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • In der Grundschule kann man nicht suspendieren. Selbst ein paar Tage Schulverbot sind eigentlich nicht vorgesehen und trauen sich nur taffe und erfahrene Schulleiter. Versetzung des Schülers an eine andere Schule (auch nur ein paar Tage), nur mit Einverständnis der Eltern...

    Bei uns zum Glück auch möglich. Sogar recht problemlos. Ist bei den Ordnungsmaßnahmen einer der ersten Punkte: Ausschluss für Stunden, Tage, Veranstaltungen.... Ich glaube, vorher kommt nur umsetzen in Parallelklasse (kann aber auch andersrum sein - brauchte ich in letzter Zeit zum Glück nicht).

  • Manchmal sind den Schulleitungen da aber von höherer Stelle die Hände gebunden. Ich habe schon erlebt, wie Schulamtsjuristen die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen verhindert haben, weil diese wiederum die Anweisung hatten, Prozesse (selbst erfolgsversprechende) unbedingt zu vermeiden.

    Da diese Widersprüche keine aufschiebende Wirkung haben, ist letztlich egal, was das Gericht entscheidet.
    Und wenn sich der Schulleiter diktieren lässt, was er zu machen hat, mag das menschlich nachvollziehbar sein, aber sachlich hat er dann den falschen Posten gewählt. Was soll auch schon passieren, wenn der "Schulamtsjurist" das doof findet? Schon klar, macht ihm ja Arbeit.


    Freakoid hat's weiter oben zitiert, stattdessen gibt's Beratung für das Kollegium von der Erziehungshilfeschule. Jeder kann sich vorstellen, was das für böses Blut unter den Kollegen gibt.

    Einmal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • Zumindest für Hamburg ist das ein Gerücht. In begründeten Ausnahmefällen kann man die "Versetzung an eine andere Schule" auch als Grundschule anordnen. Das geht dann zum Schulrat und wird genau geprüft. Weiß ich, weil wir das bereits gemacht haben.
    Nachtrag. Der Blick ins Schulgesetz erlaubt das ausdrücklich auch für Grundschulen. Es soll lediglich eine "Schule in zumutbaren Entfernung" sein, an die dann überwiesen wird. Paragraph 49, Absatz 3 HH Schulgesetz.


    Nachtrag 2: Es sind die Erziehungsberechtigten anzuhören. Nach Rücksprache mit meiner SL kann die Überweisung an eine andere Schule auch gegen den Willen der Eltern erfolgen.

    Nein, kein Gerrücht.
    "formliche Ordnungsmaßnahmen" sind in Hamburg für die Primarstufe nicht zulässig.
    Und eine Suspendierung gehört nicht zu den Erzirhungsmitteln.


    Aber bei gewalttätigen 10jährigen oder dealenden 12jährigen sind ja auch Ermahnung und Eintrag ins Klassenbuch ausreichend, oder etw nicht?

  • Schulgesetz: Überweisung an eine andere Schule. Möglich für Grundschulen. Ist als Ordnungsmaßnahme ausgewiesen. Ich weiß, dass für Primarschüler förmliche Ordnungsmaßnahmen ausgeschlossen sind, jedoch lässt das Schulgesetz hier eine Hintertür zu. Also ist es nicht unmöglich, Schüler auszuschließen. Es braucht triftige Gründe und eine SL, die sich durchsetzt
    Wir haben über den Passus vor ein paar Monaten einen Schüler einer anderen Schule zugewiesen. Entgegen dem Wunsch der Eltern und mit Zustimmung der Behörde.




    (3) In der Grundschule können zur Lösung schwerwiegender Erziehungskonflikte folgende Ordnungsmaßnahmen getroffen werden:



    1. der Ausschluss von einer Schulfahrt,
    2. die Umsetzung in eine Parallelklasse oder
    3. die Überweisung in eine andere Schule in zumutbarer Entfernung.



    Ich habe jetzt mehrfach Den Paragraphen dazu gelesen (49) und kann dort keinen Hinweis auf ein Einsoruchsrecht der Eltern erkennen. Evtl. übersehe ich etwas oder es gibt möglicherweise eine dazugehörige Richtlinie. Das würde mich dann aber ehrlich interessieren.

    3 Mal editiert, zuletzt von Siobhan ()

  • ....
    Aber bei gewalttätigen 10jährigen oder dealenden 12jährigen sind ja auch Ermahnung und Eintrag ins Klassenbuch ausreichend, oder etw nicht?

    Ausreichend für was? Oder verstehe ich die Ironie nicht?

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