Planstelleninhaber gesucht (Ersatzschule)

  • Hallo liebe Community!
    Ich suche Lehrerkollegen und Kolleginnen,
    die an einer Ersatzschule Planstelleninhaber sind.
    Ich habe schon stundenlang auf und ab gegoogelt, allerdings habe ich bisher leider keine befriedigende Antwort gefunden.
    Mir wurde eine Stelle an einer Ersatzschule in Aussicht gestellt mit einem Planstelleninhabervertrag.
    Die Gesetzeslage hat sich mir nun in soweit erschlossen, dass damit quasi eine Gleichstellung mit Beamten im öffentlichen Dienst erfolgt.
    Meine Frage ist nun, wie sich dieses Arbeitsverhältnis auf das Nettogehalt auswirkt. Kann man sich dabei am Besoldungsrechner orientieren?
    Mir hat sich aber noch nicht ganz erschlossen, wie es sich mit Lohnabzügen (z.B. Rente, Arbeitslosenversicherung) verhält.
    Wäre jemand so nett, seine Erfahrungen/sein Wissen mit mir zu teilen?


    Vielen Dank im Voraus!
    Viele Grüße,
    Hanna

  • Eine Planstelle als „Beamter“ an unserer Schule wird als Planstelleninhabervertrag „i.E.“ (im Ersatzschuldienst) angeboten, da ein privater (in diesem Fall kirchlicher) Schulträger keine staatliche Stelle darstellt. Diese Plansstelle ist in ihren Rechten und Pflichten dem Landesbeamten gleichwertig. Dies betrifft alle Aspekte bezüglich Besoldung, Versorgung / Pensionsansprüche, Beihilfe, Beförderungsmöglichkeiten und Beschäftigungssicherheit und besteht nach der Probezeit ebenfalls auf Lebenszeit.



    http://www.bischof-ketteler-sc…angebote/lehrkraefte-faq/


    5 Min google

  • Hallo Karl-Dieter,
    danke für die Info! Nach einer solchen hatte ich gesucht!
    Dann kann ich mich also als Richtwert an den Besoldungsrechner halten. Bzgl der Altersvorsorge war ich mir nämlich nicht sicher, da ich im Netz auf einige diffuse Infos gestoßen bin, die bei mir irgendwie den Anschein erweckt hatten,dass bei Planstelleninhaberverträgen irgendwie die gesetzliche Rentenversicherung mit drinhängt.
    Viele Grüße

  • Der einzige negative Unterschied den ich kenne (bin selbst i.K. also im Kirchendienst) ist, dass die private Krankenversicherung dich nicht über die Öffnungsaktion reinlässt, falls das für dich relevant wäre.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist mir grade noch gar kein Begriff. In der privaten Krankenversicherung bin ich schon drin. Aber auch bei solchen Stellen zahlt man nur die Hälfte des monatlichen Betrags für die Private, oder? Ab Mai "darf" ich nämlich 300 euro für die Versicherung zahlen, sofern sich die Beihilfe oä nicht daran beteiligt.

  • Die Beihilfe (bei Ersatzschulen üblicherweise deutlich schneller in der Erstattung als das LBV) beteiligt sich nicht an deinem PKV, dafür musst du ja auch nur 50% oder 30% versichern (je nach Anzahl der Kinder), aber wenn du schon drin bist, brauchst du die Öffnungsaktion nicht.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das läuft als wärst du Landesbeamter oder Angestellter beim Land (je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung). Da der Dienstgeber deutlich weniger Dienstnehmer als das Land hat, ist das Geld üblicherweise auch schon vor dem ersten Arbeitstag da und nicht erst nach 3-4 Monaten wie teilweise beim LBV (Vorteile einer kleinen Verwaltung). :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • oh ja ich erinnere mich an den Start im Referendariat ☺ Da hats auch einen Monat gedauert und wir waren fast alle pleite bis aufs letzte Hemd. Ist ja schön zu hören, dass auch mal was schneller gehen könnte

  • Ärgerlich, dass jetzt Ferien sind Solange ich den Vertrag nicht schwarz auf weiß vorliegen habe, kann ich das alles kaum glauben. Ich habe ein sekII Lehramt und würde im sekI Bereich einen Planstelleninhabervertrag bekommen. Bei solchen "sekII -> sek I" wechseln steht bei LEO immer, dass nur eine Anstellung nach TVL vorgesehen ist. Können Schulleiter von Ersatzschulen da so einfach Extrawürste braten? Ich meine, wenn der Schulleiter das so sagt, dann sollte das ja gehen. Aber ich traue der deutschen Bürokratie nicht. Nicht, dass von irgendeiner Behörde plötzlich ein Veto kommt und mein Vertrag platzt.

  • Das ist mir grade noch gar kein Begriff.

    Öffnungsaktion besagt nur, dass private Krankenversicherer Beamte nehmen MÜSSEN (bei max. 30% höherem Beitrag), auch wenn die von der PKV normalerweise abgelehnt worden wären.


    Wenn du im Ref. allerdings schon privat versichert warst, betrifft dich das in 99,9% der Fälle nicht.

  • Üblicherweise ja, das bezahlt der kommende Dienstgeber und der kümmert sich auch um den Termin.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Du bist in allem den Beamten gleichgestellt , auch die Amtsarztuntersuchung läuft genauso ab. Das einzige, was es zu beachten gibt, ist , dass es bei Versetzung etwas schwieriger/langwieriger wird, da du zunächst in den staatl. Dienst wechseln musst (das kann man bei der Bezirksregierung nachfragen). Beihilfe erfolgt vom Träger , genauso wie auch Anträge zu Teilzeit etc. direkt dort gestellt werden. Bei uns sehr viel unkomplizierter und oft sich ohne die Einhaltung der langen Fristen. Solange du dich mit dem Träger und seinen Zielen (z.B. Religion ) identifizieren kannst, ist es eine gute Option.

  • Das freut mich zu hören! Und außer möglichen Wechselschwierigkeiten gibt es keine "gefährlichen Fallstricke"? Die Stelle ist für mich nämlich gerade aufgrund der Identifikation mit den Zielen des Trägers interessant. Ich hatte nur Bedenken, dass das Beschäftigungsverhältnis als Planstelleninhaber irgendwelche Haken haben könnte, weil man dazu nur dürftig Informationen findet und ich auch sonst niemanden kenne, der eine solche Stelle hat. Ich hätte nämlich auch die Option einer normalen Planstelle an einer öffentlichen Schule. Da wären mir die vertraglichen Rahmenbedingungen klar, allerdings finde ich die private Trägerschaft vom Schulprofil und den Zielen her unschlagbar besser.

  • Hi Leute,
    eure Antworten findet man so in der Form auf vielen Internetseiten von irgendwelchen kirchlichen Schulträgern bzw. Ersatzschulen. Dort wird einem suggeriert, dass es absolut keine Unterschiede gibt zwischen einem Landesbeamten (bzw. z.T. Kirchenbeamten) und einem sogenannten "Planstelleninhaber". Wenn es keine Unterschiede gäbe, ließe man auch nicht das Wort "Beamter" gänzlich weg.


    Ich habe im Netz eine Pdf (Stand 2015) von der Bezirksregierung Düsseldorf gefunden, in der die Unterschiede sehr detailliert (und leider in einem "Fachchinesisch/Juristendeutsch"), die mich ernsthaft daran zweifeln lassen, ob ich eine Planstelle bei einem kirchlichen Schulträger an einer Ersatzschule annehmen werde.


    Ich werde hier gleich Auszüge aus relevanten Passagen posten und euch bitten, mir zu sagen, wie ihr das Ganze deutet.


    Für mein Verständnis lässt sich folgendes sagen: Im Grunde hat man "ähnliche" und NICHT die GLEICHEN Privilegien wie der Landesbeamte. In allen Punkten, sei es die Besoldung, die Versorgung, Beihilfe, etc. hat man IN ETWA die gleiche Stellung wie der Landesbeamte. Allerdings wird in diesem Blatt immer wieder deutlich gemacht, dass die ganzen Ansprüche lediglich "vergleichbar", "ähnlich" oder lediglich nur "beachtet" werden müssen, jedoch auf KEINEN FALL mit dem Landesbeamten GLEICHZUSETZEN sind. Diese Beschreibung bezieht sich auf alle Aspekte wie schon erwähnt (Besoldung, Beihilfe, etc.). Allerdings wird ein Aspekt komplett anders behandelt, nämlich die BEENDIGUNG/KÜNDIGUNG des Vertrages. Wie wir alle wissen (und das ist meines Erachtens das größte Privileg eines Beamten), ist ein Beamter UNKÜNDBAR!!!!! (Es sei denn man begeht unverzeihliche Straftaten, die mit einer Gefängnisstrafe etc. verbunden sind somit Disziplinarmaßnahmen warten....aber in der Regel bekommt man einen Beamten auf Lebenszeit nicht rausgeschmissen...). Und hier ist aus meiner Sicht der Haken!!!! Abgesehen davon, dass man sich einem kirchlichen Träger zusätzlich in dem Punkt "religiöse Erziehung" verschreibt/verpflichtet/unterordnet (wofür ich sogar Verständnis habe, immerhin schicken Eltern ihre Kinder absichtlich in eine solche Schule, in der sie "christlich erzogen" werden sollen usw. und deshalb soll man ja auch einer Kirche angehören und selbst dahinter stehen usw.) und aus diesem Grund zusätzlich gekündigt werden kann, wenn man jetzt bspw. aus der Kirche austritt und stattdessen der Sciene Tology beitritt (oder was auch immer..). Allerdings bereiten mir Sätze wie die folgenden schon ein mulmiges Gefühl:


    "Lehrkräfte an privaten Ersatzschulen können - von wenigen Ausnahmen bei kirchlichen Trägern, die Körperschaft des öffentlichen Rechtes sind, abgesehen - nicht Beamte im eigentlichen Sinne werden."


    "..Durch § 4 Absatz 3 ESchVO hat der Verordnungsgeber im Sinne einer authentischen Interpretation des § 102 Absatz 3 SchulG geregelt, in welchen Punkten die Anstellungsverträge eines privaten Ersatzschulträgers mit seinen hauptamtlichen Lehrkräften den für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen geltenden Bestimmungen entsprechen müssen. Es sind dies:


    - die Besoldung oder Vergütung,
    - die Alters- und Hinterbliebenenversorgung
    - die Weiterzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, - der Urlaub,
    - der Umfang der Beschäftigung,
    - die Gewährung von Fürsorgeleistungen wie Unterstützung,
    - Beihilfen und Vorschüsse.


    Kündigungsregelungen oder Beendigungstatbestände sind nicht erwähnt. Dafür, dass es sich insoweit nicht etwa um ein bloßes Versehen des Verordnungsgebers handelt, spricht die Ausgestaltung des § 102 Absatz 3 SchulG, wonach das Planstelleninhaberverhältnis mit dem Anstellungsverhältnis einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar sein muss und bei Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden müssen, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen (OVG NRW 19 A 2528/89 vom 07.12.1999). Die gesetzliche Vorgabe des § 102 Absatz 3 SchulG fordert jedoch keine völlige Gleichstellung, sondern nur eine Vergleichbarkeit des Anstellungsverhältnisses. Hinzu tritt die Einschränkung in Satz 3 dieser Vorschrift, dass die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften lediglich "zu beachten" sind und das auch nur, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen (OVG NRW 19 A 2529/89 vom 19.07.1991)."

  • zweiter Teil: (Nachricht war zu lang)



    "... Nur bei einem eventuellen Wechsel von Lehrkräften des privaten Ersatzschuldienstes in den öffentlichen Schuldienst entfaltet sie wegen der Regelungen des § 103 SchulG auch statusrechtliche Wirkung, jedoch nicht im (gegenwärtigen) Rechtsverhältnis mit dem privaten Ersatzschulträger als Arbeitgeber, sondern ausschließlich für ein (eventuelles zukünftiges) Anstellungsverhältnis als Beamtin oder Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen."


    "Planstelleninhaberverträge stellen also Lehrkräfte privater Ersatzschulen überwiegend so wie beamtete Lehrkräfte an einer entsprechenden staatlichen Schule. Die Rechtsstellung der Planstellenvertragsinhaberinnen und -inhaber unterscheidet sich jedoch gerade hinsichtlich der Beendigung des Vertrages. "


    Auch bin ich mir bei dem Thema "Arbeitsunfähigkeit" nicht ganz sicher. Könnte bitte jemand die folgenden Abschnitte lesen und mir entweder bestätigen, dass Planstelleninhaber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ebenso wie der beamtete Kollege in den Ruhestand versetzt werden und weiterhin Geld bekommt oder wie ein Angestellter einfach gekündigt wird..?


    "Einer Arbeiterin oder einem Arbeiter und einer oder einem Angestellten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft kann, wenn sie oder er die geschuldete Leistung auf Dauer krankheitsbedingt nicht mehr erbringen kann, wirksam nach § 1 Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 Kündigungsschutzgesetz gekündigt werden. Sie oder er verliert damit ebenso seinen Arbeitsplatz wie eine Beamtin oder ein Beamter auf Lebenszeit, die oder der zwar wegen Dienstunfähigkeit nicht gekündigt, aber nach § 34 Absatz 1 Satz 1 LBG NRW in den Ruhestand versetzt werden kann. Der Anwendung des § 34 Absatz 3 Satz 1 LBG NRW steht auch nicht die Regelung von Planstelleninhaberverträgen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Wege der Kündigung entgegen. Im Vergleich zu Arbeiterinnen und / oder Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft erfahren Beamtinnen oder Beamte im Falle der Zurruhesetzung insofern eine Besserstellung, als diese Versorgungsbezüge in Höhe von bis zu 75 % des letzten Gehaltes erhalten, während Angestellte oder Arbeiterinnen und Arbeiter bei sozial gerechtfertigter Kündigung wegen Unmöglichkeit der Arbeitsleistung auf Grund dauernder Arbeitsunfähigkeit mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses jegliche Entgeltansprüche verlieren. Insofern sind Beamtinnen oder Beamte im Falle dauernder Dienstunfähigkeit besser abgesichert als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei dauernder Arbeitsunfähigkeit. Beamteten Lehrkräften sind Planstellenvertragsinhaberinnen und -inhaber aber nach den Anstellungsverträgen, was die Versorgung betrifft, ausdrücklich gleichgestellt (Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 19.09.1997, Az.: 11 Sa 479/97)."


    Aktuell bin ich noch Landesbeamter. Ich habe Kollegen, die machen was sie wollen. Der eine schreit rum wie auf dem Fischmarkt, der andere fällt ein halbes Jahr ohne Weiteres aus, der nächste verlängert alle seine Ferien jeweils um eine Woche nach vorne und nach hinten. Usw. usf. Das soll nicht heißen, dass ich von der gleichen Sorte bin, im Gegenteil, allerdings ist einfach dieses Gefühl von kompletter "Absicherung" irgendwie bei einer solchen Planstelle nicht existent (zumindest für mich nicht). Könnt ihr mir bitte sagen, ob dieses "negative" Gefühl ungerechtfertigt ist und auch eine Kündigung seitens einer Ersatzschule bzw. des Trägers nur mit den gleichen Maßstäben wie bei einem Landesbeamten einhergehen...? (Also natürlich abgesehen von den religiösen Aspekten, womit ich natürlich kein Problem hätte, weil ich hinter diesen Werten stehe..)


    Was passiert eigentlich, wenn diese Ersatzschule schließt? Wird man automatisch an eine andere Ersatzschule dieses Trägers versetzt? Und was ist, wenn der Träger "klein" ist. Hat man dann die Chance an eine öffentliche Schule zu wechseln? Was ist z.B. wenn man ursprünglich eine Lehramtsbefähigung für eine Realschule für bspw. Mathe und Englisch erworben hat, die Ersatzschule allerdings eine Gesamtschule ist und man auch ganz andere Dinge unterrichtet hat (oder unterrichten musste, weil eben Bedarf bestand). Und plötzlich hat die Schule zu gemacht und man möchte zur öffentlichen Schule wechseln, hat aber keine Referenzen außer die ursprünglich andere Lehramtsform.


    Sind meine Sorgen unbegründet? Oder ist ein Planstelleninhaber wirklich einfach nur ein "schlechter Abklatsch" eines Beamten, mit deutlich schlechteren Bedingungen?


    Ihr könnt den Bericht auf folgender Seite lesen. Relevant für diese Fragestellung ist es allerdings nur ab der Seite 23 bis 26 bzw. ab Punkt 8.5.


    Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Beamten und einem Planstelleninhaber anhand dieses Dokumentes in eurer, leichten Sprache wiedergeben könntet.


    Zusammenf:
    Ich bin finanziell ähnlich aufgestellt wie ein Landesbeamter, ich bekomme die gleichen Bezüge etc. Gleichzeitig habe ich permanent diesen negativen Beigeschmack, dass das alles mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist (aufgrund der ganzen Bemerkungen: "nicht gleichgestellt mit einem Beamten, lediglich "ähnlich" usw.). Zusätzlich habe ich das Gefühl, dass ein Planstelleninhaber (auch auf Lebenszeit!) schneller rausgeschmissen werden kann als ein Landesbeamter. (Die Negativbeispiele meiner jetzigen Arbeitskollegen wären wahrscheinlich schon längst ohne Job, wenn sie nicht Landesbeamte, sondern Planstelleninhaber wären).


    Bitte gebt mir doch eine kurze Rückmeldung zu diesem Thema
    Ich danke euch!!
    LG,Tobey

  • Link zur Quelle? (Macht es leichter, den Text zu verstehen, wenn man nicht nur von dir ausgewählte Auszüge lesen kann, sondern bei Bedarf den Kontext kennt und ist ganz nebenbei auch guter wissenschaftlicher Standard Zitate nicht ohne Quellennennung zu verwenden..)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL: Wollte den Link mit einfügen, habs nur vergessen. Habe es gerade nachträglich gemacht, allerdings muss dieser Kommentar zunächst noch von einem Mentor überprüft werden, bevor es für alle sichtbar wird.

Werbung