Protokoll Anweisung

  • Kann ein Schulleiter anweisen, dass das Monatsgespräch mit dem PR seitens des PR mitprotokolliert werden muss?
    Ich weiß, dass dieses Gespräch nicht zwingend ein Protokoll verlangt. Wenn er protokollieren will, dann ist das sicherlich zu akzeptieren, aber den PR dazu auffordern, scheint mir unmöglich.

  • Interessante Frage. Nach Artikel 41 des bay. Personalvertretungsgesetzes sind über alle Verhandlungen des PRs Niederschriften anzufertigen. Intuitiv würde ich sagen, dass dazu auch die Monatsgespräche gehören, da diese ja auch "Verhandlungen" sind, wenn auch mit dem Dienststellenleiter. Dann könnte der Schulleiter euch also durchaus anweisen, das Gesetz einzuhalten.
    Die Monatsgespräche werden allerdings in Art. 67 gesondert geregelt. Hier findet sich kein konkreter Hinweis auf eine Niederschrift. Ist also vielleicht Auslegungssache. Ich würde vielleicht mal beim HPR nachfragen.


    Abgesehen davon sind Niederschriften auch von den Monatssitzungen unbedingt anzuraten. Nur so kann man dem Schulleiter später nochmals Absprachen, die getroffen und später vielleicht von Schulleitungsseite "vergessen" worden sind, ganz klar nachweisen.

  • Wir führen auch für diese Sitzungen Protokolle - egal ob das sein muss oder nicht. Denn immer wieder lässt sich der Chef zu einem Zugeständnis hinreißen, das er ohne Protokoll dann ganz gern mal vergisst.

  • Wir führen auch Protokolle (allerdings MAV - Dienstgeber), die im Wechsel durch uns und den Dienstgeber geführt werden.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Protokolle sind laut der PvGs Pflicht, bei den Monatsgesprächen müsste man rumdefinieren, ob die Teil einer Sitzung sind, in den Gesamtpersonalräten heißen sie „gemeinsame Sitzung“ und das Protokoll ist eine extrem wichtige Arbeitsgrundlage, auf die die Dienststelle festgenagelt werden kann.
    Da es die Sitzung des PR ist, führt der PR sie, die der gemeinsamen Sitzung werden dem Dienststellenleiter zur Kenntnis vorgelegt und unterschrieben. Passt DstL was nicht, kann er / sie eine Stellungnahme hinzufügen.
    Wer schonmal ein Beschluss/Einigungsstellenverfahren geführt hat, weiß, dass das erste, was man vom Juristen gefragt wird, ist: „Wo sind die zum Sachverhalt gehörigen Protokolle?“ Und wenn's die nicht gibt, gibt‘s für die Juristen auch den Sachverhalt nicht. Die Protokolle der Sitzungen mit der Dienststellenleitung interessieren da natürlich sehr viel mehr als die internen, abgesehen von den Beschlüssen.
    Ordentliche Protokolle sind überhaupt das A/O der Personalratsarbeit.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • In unserem PvG ist ein Protokoll nur in den eigenen PR Sitzungen vorgeschrieben, nicht aber im Monatsgespräch mit dem SL.
    Natürlich machten wir bislang unsere Aufzeichnungen, aber ein offizielles Protokoll gab es nicht. Jetzt, weil der Chef wieder mal sauer ist, will er den PR lästig sein und befiehlt ihm ein Protokoll zu führen, weil er eines will.
    Klar, dass uns dieser Umgang missfällt. Deshalb meine Frage. Können wir uns dem verweigern?

  • Wie WillG oben schon schrieb: Auslegungssache - da würde ich mindestens beim HPR anfragen. Aber nochmal: So ein Protokoll macht absolut Sinn. Wenn der Chef es jetzt nutzt, um Euch etwas reinzuwürgen ... der Schuss kann nach hinten losgehen - er muss es nämlich dann auch lesen. Und wie gesagt, bei uns steht im Protokoll schon manchmal etwas drin, was wir der SL im Gespräch "abgerungen" haben. Wenn sie das Protokoll unterschreibt, sehen wir das als Zustimmung/Vereinbarung an.

    • Offizieller Beitrag

    Die Stufenvertretung/Einigungsstellen sowie das Gericht sieht das im Streitfalle genau so.

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  • Wer das Protokoll schreibt, hat immer erst einmal die Deutungshoheit. Bei streitigen Angelegenheiten würde ich mit großer Freude die Protokollierung übernehmen!

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