Elternzeit und ihre Tücken

  • Ich habe bei meinen Kindern keine Elternzeit genommen aber ein Kollege nimmt nun Vätermonate und die Regelungen kannte ich dafür nicht.


    In BW (keine Ahnung ob es überall gleich ist). Zum Geburtstermin kann man immer die Elternzeit nehmen. Aber interessant ist folgende Regelung:


    Das Ende der Elternzeit darf nicht unmittelbar vor die Ferien und der Beginn der Elternzeit nicht unmittelbar nach den Ferien gelegt werden. Es müssen mindestens drei Wochen bis zu Ferien bzw. drei Wochen nach dem Ende der Ferien liegen.
    Als Ferien sind hier die Sommerferien, die Weihnachtsferien und die Pfingstferien anzusehen. Die Faschingsferien, die Herbstferien und die Osterferien sind hier ohne Bedeutung.


    https://blv-bw.de/arbeit-und-recht/bfc/elternzeit/


    Nach meiner Rechnung kann man zwischen Pfingsten/Sommerferien nie die Elternzeit nehmen.


    Inwiefern ist das von der Rechtssprechung / Gesetz rechtens? Immerhin darf ein AN die Elternzeit nehmen wenn er sie den entsprechenden Fristen beantragt.


    Würde mich interessieren welche Erfahrungen einige von euch gemacht haben.

  • Hier in Niedersachsen gibg mein Antrag so durch und ich muss nur noch wenige Tage vor den Ferien hin.

  • Inwiefern ist das von der Rechtssprechung / Gesetz rechtens? Immerhin darf ein AN die Elternzeit nehmen wenn er sie den entsprechenden Fristen beantragt.

    NRW ist da noch mieser, aber nein, die sind so ganz einfach nicht durchzusetzen die Regelungen. Berlin z.B. musste die Anmeldung der Kollegin so hinnehmen, obwohl sie genau zu den Ferien Elternzeitende hatte, mein Ende lag genau in den Sommerferien und zwar so, dass ich bis "Schuljahresende "(31.7.) noch Vollzeitgehalt erhalten habe, weil ich die Teilzeittätigkeit danach natürlich erst ab 1.8. beantragt habe.


    Auch bei dem Kollegen kann das nicht so starr sein, denn das Elterngeld orientiert sich ja an den Lebensmonaten und wenn er nun die Partnerschaftsmonate z.B. im Anschluss an die Mutter nimmt, dann muss der AG die so hinnehmen, egal wie sie liegen.


    Nach dem Gesetz hat der AG übrigens keinerlei Einfluss darauf, wie der AN Elternzeit anmeldet.

  • Ich finde die Regelung auch echt nicht erfreulich. Urlaubsansprüche werden bei AN ja auch nicht abgezogen und zudem interessiert es bei Lehrerinnen auch nicht, wenn der Mutterschutz in die Ferien fällt.

  • Die Regelung soll eine rechtsmissbräuchliche Elternzeit ausschließen (z.B. genau zwischen Sommer- und Herbstferien). Für NRW gilt als nicht rechtsmissbräuchlich:


    2 Monate Elternzeit direkt im Anschluss an die Geburt (offensichtlicher Sachgrund)
    2 Monate Elternzeit zum Ende der maximalen Bezugsdauer des Elterngelds (ansonsten finanzieller Nachteil --> Sachgrund)
    Frau/Mann geht wieder arbeiten (Betreuungslücke --> Sachgrund)
    Frau/Mann sind beide Lehrer und wechseln "irgendwann" (für das Land entsteht in dem Fall kein Nachteil) --> hier weiß ich das aber nur für den Fall, dass beide an derselben Schule beschäftigt sind

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    Einmal editiert, zuletzt von Valerianus ()

  • In Sachsen-Anhalt muss man auch vor den Sommerferien wiederkommen. Bei uns gab es einen Kollegen, der wollte die Elternzeit mit den Sommerferien verbinden und mehrere Monate ins Ausland reisen. Aber das hat ihm das Amt nicht genehmigt. Er hat wohl angeblich auch dagegen geklagt, aber wohl nicht Recht bekommen.

  • Die Regelung soll eine rechtsmissbräuchliche Elternzeit ausschließen

    Du scheinst dich gut mit der Elternzeit etc. auszugehen. Kannst du bitte erläutern, weshalb andere Varianten als rechtsmissbräuchlich angesehen werden?
    Ich habe das nie wirklich verstanden. Ich werte die Schulferien auf der einen Seite tatsächlich als "Urlaubstage" und zum anderen Teil als Arbeitstage bzw. Abgeltung von Überstunden im Verlauf des Schuljahres.

  • Na zum Beispiel folgendes wäre rechtsmissbräuchlich:
    Ein Vater nimmt einen Monat Elternzeit, arbeitet dann in Vollzeit, aber nur zwei Wochen, dann sind 6 Wochen Sommerferien, dann arbeitet er wieder eine Woche und nimmt danach einen Monat Elternzeit. Er hätte daher praktisch 4 Monate Elternzeit unterbrochen von etwas Arbeit (aber machen wir uns nichts vor, das ist minimal) und würde aber 2 Monate volles Gehalt bekommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Du hast aber (auf die 5-Tage-Woche hochgerechnet) ungefähr 60 Tage "Urlaub" im Jahr (klar, auch als Ausgleich für geleistete Überstunden und teilweise muss da auch gearbeitet werden). Wenn du jetzt zwischen Sommer- und Herbstferien Elternzeit nimmst, kannst du mir aber nicht erzählen, dass du in den Ferien so viel zu tun hättest, als wenn du dazwischen voll arbeitest. Es geht dabei gar nicht darum, wie ich das sehe, aber der Dienstherr sagt einfach: Mit 2 Monaten Elternzeit kommst du auf fast 4 Monate Freizeit, was für andere Landesangestellte/Beamte eben einfach nicht möglich ist (auch wenn du deinen ganzen Jahresurlaub um die Elternzeit legst).

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  • Der beipielhafte Vater hat aber doch auch ein Anrecht auf ca. 30 Urlaubstage im Jahr; und Urlaub wird doch auch bei AN bezahlt

    Valerianus hat die Hauptbegründung bereits genannt.
    Und jedem anderen Vater werden auch pro Monat EZ Urlaubstage gestrichen. Ich glaub bei meinem Mann waren es 2,5 Tage pro Monat.

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  • Zu Teilen kann ich es nachvollziehen, aber es hakt an einigen Stellen doch, finde ich. Meiner Auffassung nach ist es wieder ein Beispiel dafür, dass es einfach schwierig ist, die Arbeitszeit von Lehrern zu messen bzw. zu erfassen.
    Die Sommerferien sind für mich die einzigen Ferien, in denen keine Klausuren, Abiturprüfungen etc auf dem Tisch liegen. Von daher denke ich, dass sich die Leute in EZ auch ihren Urlaub verdient haben, der auch entsprechend bezahlt werden sollte.


    Und nochmals zu meinem Einwurf mit dem Mutterschutz: Im Mittel werden ähnlich viele Mütter diesen in den Ferien liegen haben wie eben EZ Anträge zu diesem Zeitpunkt.

  • Der Mutterschutz ist definitiv sachgrundgebunden, da er immer durch den Geburtstermin bestimmt ist.
    Wenn du deine Elternzeit als Vater direkt an die Geburt anschließt (und dein Kind durch glückliche Fügung am ersten Schultag nach den Sommerferien geboren wird), kommst du ja genauso in den Genuss, wenn du die Elternzeit direkt an die Geburt anschließt (und dann geht der Antrag auch durch). ;)

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  • Ich verstehe das ehrlich gesagt auch nicht. Dem Land steht es absolut frei, wenn jemand sich die sechs Wochen Sommerferien ans Ende der Elternzeit legt, Arbeit für mich zu suchen. Ich stehe ja zur Verfügung. Wenn das Land möchte, dass solche Dinge die Ausnahme bleiben, könnte es problemlos irgendwelche blöden Tätigkeiten anordnen, die aber gemacht werden müssen. Darunter fällt z.B. der Telefon- und Postdienst, Akten sortieren, Bücher stempeln und einsortieren etc. Ein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft kann auch nicht sagen, dass das Ende der Elternzeit nicht mitten in beispielsweise eine längere Inventur, den Jahresabschluss oder was weiß ich fallen darf, weil dann die Beschäftigung der Person, dessen Elternzeit endet, nicht sinnvoll gesichert ist.


    Mich stört an dieser Stelle gar nicht mal so, dass das Land gerne verhindern möchte, dass man eine bestimmte Situation ausnutzt. Mich stört, dass sie dies durch selbstgewählte Erlasse tut, die eine Einschränkung eines Gesetzes für eine spezielle Personengruppe bedeutet. Wer meine Standpunkte im Forum länger verfolgt weiß, dass ich so etwas überhaupt nicht schätze - egal, wen es betrifft.

  • Aber es ist an der Stelle leider egal was wir denken, meinen, fühlen. Wer das geändert haben möchte muss da andere Wege gehen und ansonsten kann man seine Meinung hier kund tun, aber den Antragstellern hilft das halt nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Der Mutterschutz ist definitiv sachgrundgebunden, da er immer durch den Geburtstermin bestimmt ist.

    Ich denke an den Fall: Mutterschutz beginnt am ersten Tag der Ferien, man will Elternzeit nehmen für ein Jahr, sodass man zu Beginn der kommenden Sommerferien wieder Bezüge erhält. Wäre das erlaubt?

  • Ja, weil der Anfang sachgrundbezogen ist (Geburt) und das Ende auch (maximale Bezugsdauer Elterngeld).

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  • Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.


    Bin in NRW.

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  • Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.

    Und genau das finde ich unfair

  • Valerianus hat die Hauptbegründung bereits genannt.Und jedem anderen Vater werden auch pro Monat EZ Urlaubstage gestrichen. Ich glaub bei meinem Mann waren es 2,5 Tage pro Monat.

    Aber nur, wenn er volle Kalendermonate in Elternzeit war und nur, wenn es schriftlich mitgeteilt wird.


    Mich stört an dieser Stelle gar nicht mal so, dass das Land gerne verhindern möchte, dass man eine bestimmte Situation ausnutzt. Mich stört, dass sie dies durch selbstgewählte Erlasse tut, die eine Einschränkung eines Gesetzes für eine spezielle Personengruppe bedeutet. Wer meine Standpunkte im Forum länger verfolgt weiß, dass ich so etwas überhaupt nicht schätze - egal, wen es betrifft.

    Sehe ich genauso und wie gesagt, Berlin ist damit deutlich auf die Nase gefallen und hat eine ähnliche Auskunft eben vom Bundesministerium erhalten, dass das Gesetz so etwas nicht vorsieht und es deshalb hinzunehmen ist (abzulehnen geht ja eh nicht, zumindest bei Angestellten).



    Aber es ist an der Stelle leider egal was wir denken, meinen, fühlen. Wer das geändert haben möchte muss da andere Wege gehen und ansonsten kann man seine Meinung hier kund tun, aber den Antragstellern hilft das halt nicht.

    Doch, denke ich schon, dass es ihnen hilft, weil sie dann auch wissen, dass man sich das nicht gefallen lassen muss und das es auch anders geht.


    Ich denke an den Fall: Mutterschutz beginnt am ersten Tag der Ferien, man will Elternzeit nehmen für ein Jahr, sodass man zu Beginn der kommenden Sommerferien wieder Bezüge erhält. Wäre das erlaubt?

    Ja, muss es.


    Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.


    Bin in NRW.

    Darf nur abgelehnt werden, wenn der Partner nicht 3 Monate nimmt, denn dann bist du mit 11 Monaten ja bei der maximalen Dauer beim Elterngeld, es darf nicht vorgeschrieben werden, dass die Mutter 12 Monate nehmen muss.

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