Antrag auf Entlassung nach den Sommerferien

  • Guten Tag,
    ich bin Lehrerin in NRW (verbeamtet auf Probe) und möchte den Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zum 27.08.2019 also den letzten Tag der Sommerferien stellen. Es stellt sich für mich die Frage, ob ich dann für die Sommerferien noch bezahlt werde, oder ob die Schule bzw. das Land mich bereits zum letzten Schultag des Schuljahres bzw. zum Ende des Monats Juli entlassen kann.
    Viele Grüße

  • Du kannst einen Antrag auf Entlassung aus dem Dienst stellen, diesem muss innerhalb von 3 Monaten entsprochen werden. Einen Anspruch auf ein ganz bestimmtes Datum hast du nicht, und die Entlassung so zu timen, dass du die kompletten Ferien noch bezahlt wirst, wird nicht funktionieren. Die Entlassung wird in aller Regel zum Monatsende ausgesprochen, bei Entlassungen, die zum Schuljahresende erfolgen ist das der 31.07.

  • Man beantragt seine Entlassung aber zu einem bestimmten Termin (unbeachtlich, wann der Antrag gestellt ist) - wenn dies der 31.07 ist, dann wirst du in der Regel zum 31.07. entlassen....(und bekommst natürlich als Beamtin bis dahin Gehalt)


    Wie immer in solchen Fällen: Personalrat fragen...(und Ergebnis dann hier am besten mitteilen)

  • Ich sehe das wie Moebius: ein Entlassungsantrag zum 27.08. dürfte als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden. Die Entlassung würde wahrscheinlich auf das Ende des Schuljahres (31.07.) terminiert werden. Aber probieren kann man ersteinmal alles.

  • Die Wahrscheinlichkeit, dass du die Sommerferien komplett bezahlt bekommst, ist sehr gering.
    Wenn du Glück hast, bezahlen sie dir den Juli noch voll und setzen den Termin auf den 31.7. Aber wenn du Pech hast, nehmen sie den letzten Schultag.
    Letztlich kann dir das niemand sicher sagen, du wirst bei der Bezirksregierung nachfragen oder es einfach riskieren müssen. Viel Erfolg!

  • Ich sehe das wie Moebius: ein Entlassungsantrag zum 27.08. dürfte als rechtsmissbräuchlich eingestuft werden.

    Das wäre schon interessant. Wenn das Vorgehen, ds Moebius beschreibt, korrekt ist (- und so habe ich das auch gehört -), dann könnte man natürlich am 27.8. seinen Antrag abgeben und schauen, wann innerhalb der nächsten drei Monate das Dienstverhältnis aufgehoben wird. Dazu müsste man halt zeitlich flexibel sein.

  • Aber da die meisten sich nicht "ohne Grund" entlassen lassen, wird das kaum jemand riskieren, da man davon ausgehen muss, dann schlimmstenfalls doch noch 3 Monate arbeiten zu müssen. Man könnte es natürlich dann mit einer Krankschreibung versuchen...
    Alles nicht ganz ohne... Aber wäre wirklich mal interessant, wie so ein Fall dann gehandhabt würde!

  • Wahrscheinlich kannst du zum Schuljahresende kündigen und wirst auch keinen Tag länger bezahlt. Ich komme darauf, weil ich bei meinem Ländertausch damals schon bezahlt wurde, weil die Sommerferien bereits zum neuen Schuljahr gehörten.

  • Update:
    Ich habe jetzt meinen Antrag auf Entlassung zum 18.08. abgegeben, da ich ab dem 19.08. eine neue Arbeit beginne. Von der Bezirksregierung wurde mir zugesichert, dass ich auch die 4 Wochen Sommerferien noch bezahlt bekomme und so lange verbeamtet bleibe. Eine andere Regelung hätte ich ehrlich gesagt auch nicht als fair empfunden, aber da weiß man ja nie. Auf jeden Fall dachte ich, ich informiere euch mal, falls es für einen von euch mal relevant seien sollte.

  • Glückwunsch zur neuen Arbeit und dazu, dass du diesen schwierigen Schritt durchgezogen hast. Zu viele bleiben, obwohl sie unglücklich sind in dem Beruf, aufgrund der "Sicherheit".

  • Glückwunsch zur neuen Stelle. Schön für dich, dass es alles geklappt hat. Ich wünsche dir einen guten Start in den neuen Job und hoffe für dich, dass jetzt alles richtig für dich ist.


    Gruß
    Dio

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