Kündigung während Probezeit OBAS Seitens Schule

  • Hallo Zusammen,


    ich leite eine Anfrage meiner Kollegin, die sich nicht traut selbst hier zu schreiben und sich nicht traut hier anzumelden:


    Hi lIlly,


    hier ein Update: ich habe am 27. August 2019 bei uns in Düsseldorf angefangen und es sieht wohl so aus, als wenn ich während der Probezeit von der Schule gekündigt werde. Die Aussage war: ich passe nicht zum Team. Dabei hat sich unser Schulleiter doch gar nicht meine Unterrichtsstunden angeschaut. Geht das denn überhaupt? Er muss doch bestätigen, dass ich Chancen habe ausgebildet zu werden. Ich kann wahrscheinlich die Schule nicht wechseln und keine Omas mehr machen. Ich bin völlig fertig und weiß nicht, was ich machen soll.
    ...


    Kennst sich jmd aus?
    Lg an alle
    Lilly

  • Hier in Brandenburg hatte ich bei einem Bekannten an der einen Schule wo ich arbeite das gleiche. Der wurde dann sogar während einer Krankschreibung gekündigt.
    auch weil er angeblich nicht ins Team passt.


    Ist also wohl durchaus möglich, ob es rechtlich korrekt ist, weiß ich nicht da der Bekannte keine rechtlichen Schritte eingeleitet hat sondern aufgab.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • @Lillyfee_de : Deine Bekannte soll sich bei der Rechtsberatung ihrer Gewerkschaft melden und dort im Vertrauen- so dass sie auch unbesorgt offen sprechen kann- ihren Fall klären.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Man ist ja in einem angestellten Verhältnis nach TVL. Von daher ist das glaube ich schon rechtens.
    Allerdings weiß ich nicht wie das dann generell mit OBAS ist. Ob sie da dann auch komplett raus ist für immer oder nicht. Hat sie denn schon einen UB gehabt? Müssten ja jetzt die ersten zwei anstehen und dann auch das erste APG.


    Nicht ins Team passen muss ja auch gar nicht unbedingt etwas mit dem eigenen Unterricht zu tun haben.

  • Dieser Grund dürfte eher nicht rechtssicher sein. Deswegen kann ich mir kaum vorstellen, dass das schriftlich so geäußert wird.
    Trotzdem ist es natürlich möglich, dass in der Probezeit gekündigt wird. Dazu ist die Probezeit ja auch da, dass beide Seiten für sich klar bekommen, ob das so klappt.
    Ich verstehe die Schule: passt jemand einfach nicht an die Schule, muss man schnell die Reißleine ziehen. Sonst ist es zu spät und das ganze Kollegium muss jemanden mittragen. Allerdings muss sich die SL andere Gründe einfallen lassen.


    Gab es bisher keinen UB? Eigentlich müssten 2 UBs gemacht werden.

  • Ich kenne die für OBAS üblichen Verträge natürlich nicht, aber in der Probezeit braucht es gerade keine Begründung für eine Kündigung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Land sich diese Möglichkeit leichtfertig verbaut.


    Im übrigen sehe ich es auch wie Sissymaus. Den Fehler, nicht während der Probezeit zu kündigen, hat unsere Schule genau ein Mal gemacht.

  • Und einmal aus der Probezeit raus, wird es sehr schwer.
    Da nehmen viele Kollegen eher eine Unterbesetzung in Kauf, als durch eine falsche Person im Team doppelte Arbeit zu haben.

  • Schlimm wird es dann nur wenn die Nase der probeperson eben nur der SL nicht passt und das Team gut mit der Person auskommt. So hier erlebt.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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  • Ja. Sowas gibts auch. So wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch. Da sitzt der Chef / die Chefin am längeren Hebel. Aber der/die muss den Laden am laufen halten und hat manchmal andere Prioritäten.

  • Das ist mir klar, dass die Anstellung über die Schule erfolgt. Dennoch gibt es dort ggf. Erfahrungen und oder auch Rückmeldungen zum eigenen Auftreten, Verhalten etc. Kann ja tatsächlich auch mal sein, dass es wirklich nicht passt.

  • OBAS sind an der Schule angestellt. Da hat das Seminar, anders als bei Referendaren, keine Handhabe oder keine Einwirkung.


    Das Seminar wird sich im Zweifel immer auf die Seite der Schulleitung schlagen; mit dieser muss die Zusammenarbeit über viele weitere Jahre hinweg erfolgen, der Referendar kann und wird in der Regel geopfert werden.

  • Das Seminar wird sich im Zweifel immer auf die Seite der Schulleitung schlagen; mit dieser muss die Zusammenarbeit über viele weitere Jahre hinweg erfolgen, der Referendar kann und wird in der Regel geopfert werden.

    Es geht hier aber nicht um einen Referendaren sondern um einen OBASler, das ist ein Unterschied.
    Und auch sonst kann ich deine Aussage nicht unterschreiben.


    Ein Referendar muss ausgebildet werden, den bekommt man nicht so einfach raus. Ein OBASler kann eben von seiten der Schule gekündigt bekommen, da hat das Seminar gar nichts mit zu tun.

  • Es geht hier aber nicht um einen Referendaren sondern um einen OBASler, das ist ein Unterschied.Und auch sonst kann ich deine Aussage nicht unterschreiben.


    Ein Referendar muss ausgebildet werden, den bekommt man nicht so einfach raus. Ein OBASler kann eben von seiten der Schule gekündigt bekommen, da hat das Seminar gar nichts mit zu tun.


    Hallo Kiggie,


    natürlich muss der Referendar ausgebildet werden; genauer gesagt: Es soll ihm ermöglicht werden, sofern kein wichtiger Grund vorliegt, der dagegen spricht.


    Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, unliebsame Referendare abzusägen und diese werden (wenn auch im Hinblick auf die Gesamtzahl der Referendare nur in Ausnahmefällen) durchaus genutzt.


    Hier ein Auszug aus dem Landesrecht BW dazu:


    "(3) Entlassen werden soll,
    1. wer sich in solchem Maße als ungeeignet erwiesen hat, dass sie oder er nicht länger ausgebildet oder im Unterricht eingesetzt werden kann,
    [...]
    5. wenn nach Feststellung der Schule oder des Seminars, auch nach Verlängerung des ersten Ausbildungsabschnitts nach § 10 Absatz 4, die Übernahme selbstständigen Unterrichts nicht verantwortet werden kann oder
    6. wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt."


    http://www.landesrecht-bw.de/j…=S&toc.poskey=#focuspoint


    Was ein solcher "wichtiger Grund" ist, wird nirgends näher spezifiziert. Dass die Schule ODER das Seminar nach Verlängerung feststellt, dass "die Übernahme selbständigen Unterrichts nicht verantwortet werden kann", kommt regelmäßig vor und hier reicht im Zweifel die Schulleitung (jedenfalls in BaWü) aus, um das zu entscheiden. Oder eben das Seminar.


    Ich bin da recht gut im Bilde, da ich selbst beinahe "abgesägt" worden wäre und daher weiß ich auch, wie schnell das unter blöden Umständen gehen kann und wie erschreckend wenig das mit der fachlich-sachlichen Seite zu tun haben muss.


    der Buntflieger

  • Buntflieger, es geht aber nicht um einen Referendar.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Buntflieger, es geht aber nicht um einen Referendar.


    Schon klar Kapa, aber die Aussage bzw. Andeutung, dass das Seminar bei Referendaren im Falle von einer vorzeitigen Entlassung eine "Handhabe oder Einwirkung" habe, wollte ich kritisch beleuchten.


    Wenn es dumm kommt, kann es - zumindest in BaWü - der Fall sein, dass du von einer Schulleitung (und das heißt letztlich von einer einzigen Person!) in die Prärie geschickt wirst.


    Dass das Seminar Partei für den Referendar ergreift, ist dabei keinesfalls garantiert. Hier kann ganz schnell eins zum andern kommen.

  • Das ist für das Thema hier nun aber unwichtig.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Schon klar Kapa, aber die Aussage bzw. Andeutung, dass das Seminar bei Referendaren im Falle von einer vorzeitigen Entlassung eine "Handhabe oder Einwirkung" habe, wollte ich kritisch beleuchten.


    Wenn es dumm kommt, kann es - zumindest in BaWü - der Fall sein, dass du von einer Schulleitung (und das heißt letztlich von einer einzigen Person!) in die Prärie geschickt wirst.


    Dass das Seminar Partei für den Referendar ergreift, ist dabei keinesfalls garantiert. Hier kann ganz schnell eins zum andern kommen.

    Deine Ausführungen sind für BW zu einseitig, da stark gefärbt von deiner persönlichen Erfahrung und tragen andererseits in diesem Thread absolut nichts zur Sache bei. Es gibt aktuell genügend Threads, wo es um BW geht, da wachsen künftige Anwärter heran und deine Chance kommt. ;)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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