• Hallo an Alle,


    Muss man für die Verbeamtung (auf Lebenszeit) die Heiratsurkunde vorlegen? Bzw. Welche Unterlagen werden dafür benötigt?


    Viele liebe Grüße und danke an alle, die mir weiterhelfen können.

  • Für die Verbeamtung an sich mit hoher Sicherheit nicht - die hat ja nichts mit deinem Familienstand zu tun. Das Landesamt für Besoldung hätte aber vermutlich gerne einen Nachweis, um den Familienzuschlag zu zahlen. Ich behaupte aber mal, die Tatsache, dass du verheiratet bist, ist dem Landesamt alleine dadurch bekannt, dass du Steuerklasse III, IV oder V hast.

  • Hallo an Alle,


    Muss man für die Verbeamtung (auf Lebenszeit) die Heiratsurkunde vorlegen? Bzw. Welche Unterlagen werden dafür benötigt?


    Viele liebe Grüße und danke an alle, die mir weiterhelfen können.

    Befindest du dich noch im Bewerbungsverfahren um eine Planstelle oder bist du bereits auf Probe verbeamtet? Zumindest in BW wären im 1.Fall die für die Bewerbung erforderlichen Nachweise hochzuladen und teilweise auch in beglaubigter Kopie vorzulegen (Zeugnisse, Zertifikate über Zusatzqualifikationen, Lebenslauf, ggf. Nachweis über Familienstand/Kinder/Schwerbehinderung, ggf. Nachweis über erneuten Amtsarztbesuch, falls es während der Verbeamtung auf Zeit eine entsprechende amtsärztliche Einschränkung gegeben hat), im 2. Fall wäre höchstens noch das amtsärztliche Gutachten nachzureichen, falls ein erneuter Besuch erforderlich gewesen sein sollte, da alle anderen relevanten Unterlagen ja bereits zur Einstellung vorgelegt werden mussten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Für die Verbeamtung an sich mit hoher Sicherheit nicht - die hat ja nichts mit deinem Familienstand zu tun. Das Landesamt für Besoldung hätte aber vermutlich gerne einen Nachweis, um den Familienzuschlag zu zahlen.

    Das gilt wohl ebenso für Tarifbeschäftigte.


    Und ansonsten müsste dir die Dienststelle (also die BezReg) sagen können, was si von dir möchten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das gilt wohl ebenso für Tarifbeschäftigte.
    Und ansonsten müsste dir die Dienststelle (also die BezReg) sagen können, was si von dir möchten.

    Wozu sollte das bei Tarifbeschäftigten Notwendig sein? Es gibt keinen Familienzuschlag, lediglich wenn du Kindergeld haben willst braucht es die Geburtsurkunden der Kinder. Bei mir habe ich nur die vom jüngsten Kind für die Elternzeit benötigt, die anderen beiden nicht (eben nur als ich Beamter war, aber die Akten kann zumindest Berlin nicht ineinander überführen). Heiratsurkunde habe ich defacto nicht abgegeben, die geht auch niemanden etwas an.

  • Beim LBV solltest du eine Heiratsurkunde vorlegen, nur so bekommst du den Familienzuschlag. Die gucken nicht auf deine Steuerklasse und denken "ah, verheiratet, bekommt Familienzuschlag". Die werden erst tätig, wenn du denen eine beglaubigte Kopie der Eheurkunde schickst (ich durfte dann auch noch 3 mal da anrufen und nachfragen, wo der Familienzuschlag bleibt, aber das ist sicher nicht immer der Fall).

  • beglaubigte Kopie der Eheurkunde

    Personenstandsurkunden dürfen nicht kopiert und beglaubigt werden. Auch die übliche Praxis "Geburtsurkunde auf den Kopierer gehauen, irgendwer beglaubigt und fertig" ist nicht legal.


    Kurzfassung wie es richtig wäre: Es wird eine beglaubigte Abschrift aus den Büchern des Standesamtes gefertigt, ist im Endeffekt also eine ugs. Eheurkunde.

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