Versetzungsantrag zurückgezogen

  • Hallo,
    ich wende mich nun hilfesuchend an euch, denn im Internet kann ich nichts darüber finden.
    Meine Lebensgefährtin arbeitet an einer Grundschule ( einige Jahre ) an der sie sich nicht wohl fühlt und hat einen 6 jährigen Sohn, der 30 Kilometer von ihrem Arbeitsplatz zur Schule geht.
    Da sie ihn jeden Morgen zur Schule fahren muss ist es dementsprechend schwierig pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen, es sei denn, sie setzt ihn schon um 7.15 Uhr an der Schule ab, oder ich fahre ihn.
    Nun kommt noch hinzu das sie sehr gerne wieder an eine Gesamtschule möchte um Englisch und Biologie zu unterrichten.
    Viele Vorworte ...ich komme mal auf den Punkt...
    Also, sie hat mit der Direktorin und der Dezernentin darüber gesprochen...die Dezernentin hat ihr schriftlich zugesagt, das sie ab dem 1.2.20 an eine Realschule gehen darf. Dort hat sie sich auch schon vorgestellt und die würden sie auch sofort nehmen.
    Vor 14 Tagen kam die Direktorin auf sie zu und meinte, sie möchte bitte das Schriftstück vernichten, da dort ein Fehler aufgetreten ist .( das hat meine Lebensgefährtin natürlich nicht getan) Gestern hat die Dezernentin die Direktorin angerufen, damit sie meiner Lebensgefährtin ausrichtet, das die Versetzung zurückgezogen wird.
    Nun meine Fragen: Darf sie das so einfach machen ? Kann man dagegen angehen ? Was können wir tun?


    Vielen Dank schon mal im Voraus.
    Liebe Grüße

  • Inwiefern schriftlich?Wir haben es doch schriftlich,das sie versetzt wird.Und dann hat die Dezernentin es mündlich zurück ziehen lassen von der Direktorin.

  • Inwiefern schriftlich?Wir haben es doch schriftlich,das sie versetzt wird.Und dann hat die Dezernentin es mündlich zurück ziehen lassen von der Direktorin.

    Ihr sollt abwarten bis sie schriftlich die Versetzung zurückzieht. Sonst ist sie versetzt, denn das habt ihr ja schriftlich. Gegen eine schriftliche Änderung könnt ihr dann vorgehen.

  • 1. Personalrat (überörtlich), wenn ihr sowas habt informieren und um Rat / Unterstützung bitten.
    2. Bei unseren Bescheiden (Ablehnung Versetzungsantrag etc) steht immer drunter, dass wir bis zu einer gewissen Frist dagegen vorgehen können.
    3. Wenn die Bescheinigung, dass der Antrag zurückgezogen werden soll / wurde etc. schriftlich kommt (ansonsten anfordern!), zum RA gehen (falls du in einer Gewerkschaft bist, Rechtsschutz suchen)

  • ...


    Vor 14 Tagen kam die Direktorin auf sie zu und meinte, sie möchte bitte das Schriftstück vernichten, da dort ein Fehler aufgetreten ist ...

    was es alles gibt *kopfschüttel*


    Blöde Situation, ich würde auch warten, bis ich was Schriftliches bekomme, gegen das dann Widerspruch erhoben werden kann.


    Ein Anrecht auf die Versetzung hat man wahrscheinlich nicht, aber kämpfen würde ich auch, viel Erfolg!

  • Ihr sollt abwarten bis sie schriftlich die Versetzung zurückzieht. Sonst ist sie versetzt, denn das habt ihr ja schriftlich. Gegen eine schriftliche Änderung könnt ihr dann vorgehen.

    Also sie hat einen Versetzungsantrag gestellt....daraufhin sagte die Dezernentin ihr eine Abordnung zu.(schriftlich zum 1.2.) Paar Wochen später wurde ihr von der Direktion gesagt sie soll das Schriftstück vernichten,weil angeblich ein Formfehler in dem Schriftstück ist.Und nun bekommt sie mündlich gesagt,das die Abordnung zurückgezogen ist! :( Da stimmt doch irgendwas nicht.Ich denke nicht das sie noch was schriftliches bekommt,da die Direktorin ja denkt das das Schriftstück vernichtet ist.

  • Das ist ausgeschlossen, ein "die Direktorin hat im Gang zugerufen" ist kein Verwaltungsakt oder sonst irgendwas Verwertbares. Es existiert rechtlich gesehen nicht. Wieso ruft sie nicht mal in der Behörde an und fragt nach? Das ganze Vorgehen ist doch seltsam.

  • Sehe ich auch so.
    Deine Freundin soll die übergeordnete Stelle selbst kontaktieren und nachfragen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Es tut nichts zur eigentlichen Sache, aber warum muss (!) der Sohn zur Schule gefahren werden?


    Alles andere klingt seh komisch, ich würde auch bei der zuständigen übergeordneten Stelle nachfragen.

  • Die Dezernentin kommt morgen in die Schule,dann wird sie sie persönlich darauf ansprechen. Ist schon ein sehr seltsames Verhalten,was da an der Schule vor sich geht.

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