Erfahrungsstufen-Eingliederung

  • Hi,

    da wohl gerade meine Erfahrungsstufe als Beamter A13 berechnet wird, wurde mir mitgeteilt, dass OBAS z. B. nicht mitangerechnet wird; aufgrund von Ausbildungsprozess.

    Zählt denn eine Tätigkeit vor dem OBAS im öffentlichen (Schul)dienst dazu und wie viele Jahre muss man tätig gewesen sein, um in A13.2(6) einzusteigen?:aufgepasst:

  • Anzurechnende Zeiten sind nach § 30 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz:

    • Hauptberufliche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst im Beamten- oder Angestelltenverhältnis, auch in Religionsgemeinschaften oder Betrieben und Verbänden, die nach Tarifrecht des öffentlichen Dienstes oder vergleichbaren Regelungen zahlen.
    • Diese Zeiten müssen nicht mit der späteren Beamtentätigkeit in Verbindung stehen, sie können auch in einem anderen Beruf erbracht worden sein.
    • Zeiten der Kindererziehung (unter 3 Jahren) sowie Zeiten der Pflege von Angehörigen
    • Zeiten von Wehr- und Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahren, Entwicklungshelferzeiten (mind. 4 Monate, max. 2 Jahre)“

    Wichtig ist hier offenbar „hauptberufliche Tätigkeiten“.

    Bei angestellten LehrerInnen wird das Referendariat teilweise (ich glaub 1/2 Jahr) berücksichtigt.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    Einmal editiert, zuletzt von MarieJ ()

  • http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/stufen.html


    Da findest du die Zeiten, die zwischen den Stufen notwendig sind. 5 auf 6 benötigt drei Jahre. Aber alles, was anerkannt wird, verkürzt die Zeit bis zum ersten Aufstieg. Wenn dir also 2 Jahre und 10 Monate von der Zeit vor Obas anerkannt werden, musst du nur noch zwei Monate warten.


    Du bekommst zur Einstufung eine Tabelle, in der alle anerkannten Zeiten eingetragen sind. Da kannst du das gut nachvollziehen.


    Und Vorsicht, die kürzen wo sie können.

  • Und Vorsicht, die kürzen wo sie können.

    Danke für die Tabelle und den Hinweis..."leider" habe ich auch schon davon gehört, dass auf Biegen und Brechen ein NICHT-anerkennen versucht wird.

    Macht den Beruf natürlich für Außenstehende - Interessierte - total attraktiv, wenn man hört - dass es monetär nicht in den Möglichkeiten wertgeschätzt :(

  • Ich empfehle im Zweifel immer beim Personalrat nachzufragen. Wenn von dort nochmals bei der Dienststelle nachgefasst wird, zahlt sich das häufig aus. Dafür sind wir da.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich empfehle im Zweifel immer beim Personalrat nachzufragen. Wenn von dort nochmals bei der Dienststelle nachgefasst wird, zahlt sich das häufig aus. Dafür sind wir da.

    Werde ich auf alle Fälle anstreben; mal abwarten - die Mitteilung zur ersten Bezügerechnung sollte ja in den nächsten Tagen vorzufinden sein *warte, warte*

  • Nochmals kurze Ergänzungsfrage ;)


    Habe nun endlich mal einen "Bezug" auf meinem Konto wahrgenommen - oh Wunder!

    Mitte Januar gabs einen Abschlag und jetzt habe ich einen Februarbetrag erhalten, welcher sich keinem Tabellenwert der Beamtenbezüge zuordnen lässt.

    Der Betreff in der Überweisung lautet aber rein "Bezuege 02/2020"

    Problem: Ich habe bis heute noch keine Abrechnung erhalten o.ä. Ist das passend?


    Denn grundsätzlich muss ich ja auch in jenem Betrag, samt der Verrechnung meiner zwei Tarifsgelder der vergangenen Monate, auch den Sozialversicherungsbeitrag (Krankenkasse) zurückerhalten und dies macht schon einiges an 100erten €s aus!

    Hoffe, es gibt mal eine Aufklärung anhand eines Schriftstücks...

    Dieser Ausschnitt sollte doch als Grundlage passen, oder?

    lehrerforen.de/wcf/attachment/1792/

    Euch einen guten Start in die neue Woche...

    • Offizieller Beitrag

    ja, müsste passen.
    Warte aber wirklich auf den Brief. Nur, dass 02/2020 darauf steht, heißt nicht, dass es nur das ist. Es wird wahrscheinlich mit dem nicht perfekten Abschlag von Januar verrechnet.

    Ich glaube nicht, dass du das Geld der Krankenkasse vom Arbeitgeber bekommst. Du musst es wahrscheinlich (?!) mit der krankenkasse selbst klären. Sie weiß ja, dass du nicht mehr Angestellte bist, wird dich also irgendwas unterschreiben lassen und du bekommst das Geld zurück, das du gar nicht hättest zahlen brauchen.

  • Ich glaube nicht, dass du das Geld der Krankenkasse vom Arbeitgeber bekommst. Du musst es wahrscheinlich (?!) mit der krankenkasse selbst klären. Sie weiß ja, dass du nicht mehr Angestellte bist, wird dich also irgendwas unterschreiben lassen und du bekommst das Geld zurück, das du gar nicht hättest zahlen brauchen.

    Danke dir! Das klingt vernünftig, auf den Bezügebrief zu warten und mich jedoch schon einmal parallel an meine "alte gesetzliche Krankenkasse" zu wenden, denn jene hat ja den entsprechenden monatlichen Beitrag erhalten, obwohl ich nicht mehr gesetzlich versichert war.

    Anstrengend das Ganze ;)

  • Kurze Nachfrage ;)


    Wer bzw. wo sitzt die Personalabteilung für einen verbeamteten Lehrer in NRW?

    Ist es die Landeshauptkasse NRW, welche auch die Bezüge überweist?

    Merci:)

  • Update: Schon ein wenig "anstrengend", wenn sich im Hinblick auf Bezüge- und vorab steuerliche Abgaben die Bezirksregierung nicht als Ansprechpartner sieht und an das LBV verweist; dort aber nur eine "offizielle Kontaktmöglichkeit" besteht und auch kein zuständiger Name o.ä. von Seiten der Bezirksregierung genannt werden.

    Warum nicht?:daumenrunter:

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