Klassenfahrten sind keine Mehrarbeit

  • Abgesehen davon mache ich es aber auch, weil es gut für die Klassen ist. Und es kann sogar Spaß machen.

    Du fährst gerne zu den Konditionen, die dir angeboten werden? OK.

    Sie ist gern mitgefahren, es war kein Thema.

    Sie fährt gerne zu den Konditionen, die ihr angeboten werden? OK.


    Ich würde daraus aber nicht ableiten wollen, dass alle gerne zu fahren haben. Ich finde die Konditionen (reale Dienstzeit, Unterbringung und so Witze, wie 18 Stunden im Bus zu hocken) nicht angemessen.

    Joa, in dem Fall würde ich einfach den Antrag auf Klassenfahrt recht kurzfristig bei der Schule stellen. Da kann man dann davon ausgehen, dass das zugeteilte Budget der Schule für Klassenfahrten bereits erschöpft ist und ein Teil der Klassenfahrt selbst gezahlt werden muss.

    Ich würd' schon gar keinen Antrag stellen. Wozu auch? Wenn jemand meint, ich solle fahren, soll er mich anweisen. Dann sehen wir weiter. Eine amtsangemesse Unterbringung würde ich einfordern, unab0hängig davon, in welchen Hotels andere Leute logieren. Ebenso wie die unmittelbare Kostenübernahme durch den Dienstherren, ich würde also nichts vorstrecken. Ich möcht' mir schon ausssuchen, wem ich ein zinsfreies Darlehen gewähre.


    Bei uns darf ich die Kosten für Verpflegung über die Steuer ansetzen, was in jedem Fall ein schlechter Deal ist. Konsequenz: Die nächste Klassenfahrt bekommt eine Unterkunft mit Halbpension. Die Kosten übernimmt der Dienstherr nämlich offenbar.

    Schau mal in die Reisekostenverordnung. Du hast Anspruch auf eine Pauschale für erweiterten Verpflegungsaufwand. Du bekommst also einen Ausgleich dafür, dass unterwegs essen teurer ist als zu Huase. Frühstück oder Halbpesnion in der Unterkunft wird entsprechend 'rausgerechnet. Haben wir immer beantragt und bekommen.

  • Nur um das klarzustellen : Ich bin 1. Dafür die Verpflichtung zu Klassenfahrt en generell abzuschaffen.

    2.sollten realistische Überstundenzahl sowohl für VZ und TZ gezahlt werden, wenn jemand fährt.

    Und 3.war eh schon ein fauler Kompromiss, dass die TZ ler zumindest VZ bezahlt werden.

    Im Übrigen finde ich deinen Tonfall unangemessen, fraggles.

    Und ich bin in deinem Alter, genau so lange Lehrerin und bisher (außer 1x in meiner Elternzeit als ich ein Jahr nicht in der Schule war) auf jede Klassenfahrt regulär mitgefahren, selbst mit unter 2jährigem Kind. Dass es verlangt wird, finde ich trotzdem nicht richtig!

  • Dass es verlangt wird, finde ich trotzdem nicht richtig!

    Keine Ahnung, wie das in NRW ist, aber in Niedersachsen beschließt die Gesamtkonferenz (in der die Lehrkräfte die Mehrheit haben!) ein Fahrtenkonzept, das festlegt, welche Klassen auf Klassenfahrt fahren. Dann muss man eben einfach einen Antrag stellen, dass das Konzept geändert wird, z.B. dass jede Klasse nur noch ein- oder zweimal in der Mittelstufe fährt. Dann passt es wieder!


    Wenn ihr aber ein Kollegium habt, dass sich in masochistischer Weise selbstausbeutet ("Aber denkt doch mal einer an die KIIIIIINDER!"), dann seid ihr selber Schuld.


    Gruß !

  • „Dann sollen die Vollzeitkollegen eben häufiger fahren“


    Puh. Rauher Wind.

    Danke für die "Belehrung" wegen rauer Wind.

    Ich erkläre es dir gerne :

    Ja, selbstverständlich müssten VZ Kollegen doppelt so häufig fahren wie TZ (zumindest wenn man von 28 vs 14 Stunden ausgeht), denn schließlich bekommen die VZ Kollegen auch entsprechend mehr Geld bezahlt.

  • Wenn ich nur 50 % arbeite, müsste es dann (wenn nicht malmehr die Differenz zu VZ bezahlt wird) selbstverständlich so sein, dass ich dann nicht alle 2 sondern nur alle 4 Jahre auf Klassenfahrt fahren muss.

    Und das wäre mit unserem Fahrtenkonzept nicht vereinbar. Das wird aber erst dann auffallen, wenn die TZler auf ihre Rechte pochen, denn natürlich können die VZler nicht noch mehr oben drauf bekommen.

  • Ja, selbstverständlich müssten VZ Kollegen doppelt so häufig fahren wie TZ (zumindest wenn man von 28 vs 14 Stunden ausgeht), denn schließlich bekommen die VZ Kollegen auch entsprechend mehr Geld bezahlt.

    Nehmen wir der Einfachheit halber an, dass ein Kollgium zur Hälfte aus Vollzeitkollegen und zur anderen Hälfte aus Teilzeitkollegen besteht, die nur die halbe Stundenzahl unterrichten. Dann streicht man einfach ein Viertel der Klassenfahrten und die Teilzeitkollegen sind gemäß ihrer Stundenzahl entlastet ohne die Vollzeitkollgen mehr zu belasten.


    Eine Lösung lässt sich für jedes Verhältnis von Vollzeit- zu Teilzeitkollegen auch bei anderen Stundenzahlen finden. Irgendjemand in eurem Kollegium wird euch die für eure Schule korrekte Reduktion der Zahl der Klassenfahrten sicherlich ausrechnen können...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • In der Theorie müsste das genau so sein. Das funktioniert so nur in der Grundschule nicht, denn du kannst eine Klasse nicht ohne Klassenleitung auf Klassenfahrt schicken. Und natürlich hat auch der Großteil der TZler Klassenleitungen. Dann würden folglich manche Klassen doppelt so häufig fahren wie andere. Passt irgendwie nicht...

  • Doch das passt schon, wenn man will. Eine Idee wäre z.B., dass jede Klasse in ihrer Grundschulzeit (Annahme: 4 Jahren) nur einmal auf Fahrt fährt. Vollzeitkollegen begleiten dann alle vier Jahre eine weitere Klasse als Begleitlehrkraft, während Teilzeitkollegen das nicht tun.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • 1. Ist die Teilnahme an Klassenfahrten in B.-W. überhaupt Pflicht?


    2. Als Angestellte (in TZ) hätte sie die Überstunden bezahlt bekommen, oder?
    (Meine kürzlich erst eine Info des BLV gelesen zu haben, dass die TZ-Angestellten bei Klassenfahrten etc. nicht vergessen sollen für diese Zeiträume VZ-Bezahlung zu beantragen)

  • Ja, nur dass es eben nicht nur TZler mit 14 Stunden gibt sondern auch welche mit 18 oder 20 etc. Die können dann aber nicht alle 3 Jahre fahren, denn dann gäbe es keine Klasse, die sie begleiten können. Eine komplett saubere Regelung gibt es nicht. Zudem müssen die mitfahrenden Kollegen ja vertreten werden, wenn sie nicht mit ihrer eigenen Klasse fahren.

  • Dann sollen die Vollzeitkollegen eben häufiger fahren.

    Das sagt sich so leicht. Bei uns gibt es folgende Situation: Das Kollegium besteht zu 80% aus Teilzeitlehrern, die aber lustig eine Fahrt oder Zusatzveranstaltung nach der anderen beschließen, die noch durchgeführt werden soll, um den lieben Schülern etwas zu bieten. Steht die Fahrt dann an, wird darauf beharrt, dass man Teilzeit arbeitet, und die verzweifelte Suche nach Begleitlehrern geht los. Spricht man das Problem in Konferenzen an, heißt es: Dann sollen die Vollzeitlehrer eben reduzieren. Als Vollzeitlehrer ist man automatisch non-stop Klassenlehrer, es sei denn, Kollegen haben Fächer, in denen das kaum geht. Und wer macht die Fahrten? Der Klassenlehrer.

  • Eine komplett saubere Regelung gibt es nicht.

    Auch wenn es die nicht gibt: Jetzt haben zumindest die Kollegen und Kolleginnen in B-W mit Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshof den Anlass, ihre schulischen Fahrtenkonzepte auf den Prüfstand zu stellen, um diese den arbeits- und beamtenrechtlichen Realitäten anzupassen. Und wenn das Resultat dann ist, dass die eine oder andere Fahrt wegfallen muss, dann ist das so. Ein Fahrtenkonzept sollte schließlich nicht auf Selbstausbeutung der beteiligten Lehrkräfte beruhen!


    Gruß !

  • ...Spricht man das Problem in Konferenzen an, heißt es: Dann sollen die Vollzeitlehrer eben reduzieren.

    Soso, die TZ-Kollegen beschließen Fahrten für Vollzeitkollegen und sagen dann, VZ-Kollegen könnten doch TZ arbeiten, wenn ihne die Fahrerei zu viel wäre? Wer solche Kollegen hat, braucht keine Feinde mehr. Aber ich kenn's zu gut. Bloß die Wahrheit sagen darf man nicht, sonst ist man selbst das Kollegenschwein:stumm:

  • Das Gleiche habe ich auch gedacht - danke.


    „Dann sollen eben die Vollzeitkollegen fahren“ bläst ins gleiche Horn.


    Da braucht man wirklich keine Feinde mehr.

  • Dann ändert das doch einfach!

    da stimme ich dir im Prinzip zu. Allerdings gebe ich bedenken, dass es einfach ist, bei so eienr Abstimmung die Hand zu heben, damit gefahren wird. Das man dann selbst fährt, ist damit aber noch lange nicht gesagt. Ich fahre selbst nicht, das ist bei uns auch kein Problem. Ich würde aber nie verlangen, dass andere fahren müssen. Und demzufolge einem solchen Konzept nie zustimmen. Wenn in so einem Konzept drinsteht, dass gefahren werden darf, würde ich über eine Enthaltung nachdenken.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es ist doch eigentlich einfach.

    Wer 75% arbeitet, fährt auch nur 75%.


    Dass Vollzeitkollegen mehr fahren sollen, heißt nichts anderes als dass Teilzeitlehrer prozentual angemessen fahren sollen.


    Teilzeitlehrer machen trotz vielleicht nur 50% Gehalt eben alle Konferenzen und Dienstbesprechungen zu 100%. Und die Tatsache, dass sie dann für eine Woche Klassenfahrt mit quasi 24h Dienst laut diesem Urteil nur halb so viel Geld bekommen wie der Vollzeitlehrer, obwohl sie da definitiv die gleiche Arbeitszeit und Überstunden haben, führte zu der Aussage oben.


    Abgesehen davon finde ich es immer schade, dass man die Not des anderen so wenig sieht. Ich habe vollstes Verständnis für die Vollzeitkollegen und deren Stress. Und natürlich kann es nicht angehen, dass sie dann ALLES machen.
    Aber siehe oben - wer 100% Gehalt bekommt, arbeitet 100%. Wer 60% bekommt, arbeitet 60%.

    Man könnte zum Beispiel die Fahrten von Teilzeitlehrern auch verkürzen, anstatt 5 Tagen fährt die Klasse dann eben nur 3 oder 4.

  • Hast du eigentlich gelesen, was ich geschrieben habe?

    Ich schrieb davon, dass die VZ ler HÄUFIGER fahren sollen als die TZler, wenn TZler die Differenz zu VZ nicht mehr bezahlt bekommen bzw. Eigentlich müsste man es andersherum formulieren : Die TZler müssten entsprechend ihrer TZ Quote seltener fahren als die VZ Kollegen.

    Dazu kannst du dich gerne inhaltlich äußern, wenn du da anderer Meinung bist.

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