Quereinstieg Sachsen-Anhalt

  • Hallo liebe Leute,


    ich beschäftige mich schon seit einer Weile mit dem Thema Quereinstieg. Laut Informationen der offiziellen Stellen besteht die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes. Allerdings kann man sich dafür erst nach erfolgreicher Einstellung an einer Schule bewerben. Hat jemand damit schon Erfahrungen sammeln können? Ich habe Bedenken, dass das nur als Lockmittel genutzt wird und viele gar keinen Vorbereitungsdienst machen können und damit die Möglichkeit auf Verbeamtung verloren geht.


    Ich freue mich über eure Erfahrungen!


    VG

  • In meinem dargelegten Fall handelt es sich um Sachsen-Anhalt.


    Generell bin ich aber erstmal an jedem Bundesland interessiert in dem man, durch berufsbegleitende Nachqualifikation, in die Verbeamtung kommt.

    Zugleich muss die Nachqualifikation auch für Studierte einer Hochschule möglich sein. Also auch für die nicht universitäre Ausbildung.

  • durch berufsbegleitende Nachqualifikation, in die Verbeamtung kommt.

    Ist das der einzige Grund Lehrer zu werden?


    Verbeamtung hat ja durchaus auch noch mehr Ausschlusskriterien (Alter, Gesundheit ...)

    In NRW ist alles möglich. Threads gibts dazu genug. Ob du geeignet bist - keine Ahnung.

  • Generell bin ich aber erstmal an jedem Bundesland interessiert in dem man, durch berufsbegleitende Nachqualifikation, in die Verbeamtung kommt.

    Zugleich muss die Nachqualifikation auch für Studierte einer Hochschule möglich sein. Also auch für die nicht universitäre Ausbildung.

    Ich verstehe nicht ganz, was du mit dem fett markierten Teil meinst: Hast du bereits einen Hochschulabschluss oder hast du keinen Hochschulabschluss (aka "universitäre Ausbildung")? Für Menschen mit Hochschulabschlüssen gibt es je nach studierten Fächern (oder daraus ableitbaren Fächern) in vielen (fast allen) Bundesländern aktuell Seiteneinstiegs-/Quereinstiegsprogramme (also mit Ref), die einem ggf. auch den Weg in eine Verbeamtung eröffnen können (Alter-Eignung- Bewährung vorausgesetzt). Altersgrenzen für die Verbeamtung unterscheiden sich je nach Bundesland, ebenso wie die benötigten Fächer der jeweiligen Schularten sich deutlich unterscheiden. Nachdem dein Profil keinerlei Informationen enthält was du überhaupt studiert hast/über welche Ausbildung du verfügst, du dazu auch nichts geschrieben hast, es aber viele Threads im Forum gibt zu diversen individuellen Voraussetzungen für solch einen Seiteneinstieg, möchte ich dir wie Kiggie erst einmal die Lektüre dieser Threads ans Herz legen und bei weiteren Fragen deinerseits empfehlen genauer zu formulieren was für Voraussetzungen du mitbringst und was genau du wo (Schulart? Präferenzen bei Bundesländern? Bereitschaft ggf. ein Fach nachzustudieren? ...) machen wollen würdest. Mal eben hat niemand hier Angaben zu allen Bundesländern parat, wenn du gezielter fragst und dich vorab einliest steigen deine Chancen letzte Unklarheiten klären zu können jedoch erheblich. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist natürlich nicht die einzige Motivation. Allerdings ein wichtiger Faktor. Wenn man den Wechsel vollzieht, wohlgemerkt aus einem Job der nicht schlecht ist, muss es gut überlegt sein und auch eine gewisse Sicherheit beinhalten.


    Daran sollte es hoffentlich nicht scheitern :D


    Aber es wäre interessant ein paar Erfahrungen, von denen die es in Sachsen-Anhalt gemacht haben, lesen zu können. Heißt ich bin offen für neues Feedback. :)

  • Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Ich habe ja geschrieben, dass ich mich bereits ausgibig damit beschäftige. Vor allem verschiedene Bundesländer miteinander verglichen habe. Dabei ist mir aufgefallen, dass einige eben einen universitären Hochschulabschluss voraussetzen. Ich bin "nur" im Besitz eines Fachhochschul-Masters im Bereich Wirtschaftsingenieurwesen. Den Bachelorabschluss habe ich im Bereich Energietechnik.

    Wie Eingangs beschrieben, wollte ich gern genaueres über das System in Sachsen-Anhalt in Erfahrung bringen und mich gern mit jemandem austauschen, der eine berufsbegleitende Nachqualifikation im genannten Bundesland absolviert hat.

  • Sorry, ich weiß auch nix Genaues aber es gibt hier nur zwei Leute aus S-A, daher vermutlich das Schweigen;)


    Edit: das Amt hält sich wirklich bedeckt, was konkrete Angaben angeht. Ich würde im Schulamt anrufen. Oder du guckst dir die lange Liste der Schulen an, die Lehrer suchen (sind auch BBS dabei, die Elektrotechniker*innen brauchen) und fragst dort mal nach... bevor du kündigst kannst du dir das Verfahren ja schriftlich geben lassen:zungeraus:

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  • Wem es allein um eine Beamtenstelle geht, braucht sich, meiner Meinung nach, erst gar nicht bewerben. Ich bin seit mehr als 15 Jahren angestellte Lehrerin in Sachsen-Anhalt und werde es auch bis zur Rente bleiben.

  • Was ist ein "Fachhochschul-Master"? Soll dass das frühere "Diplom-FH" sein? Ist das nicht heute ein Bachelor?


    Ich kenne den Master nur als gleichwertigen Abschluss zum früheren Hochschul-Diplom / Magister / 1. Staatsexamen (jeweils 9 Semester, nicht 7 Semester).

  • Was ist ein "Fachhochschul-Master"? Soll dass das frühere "Diplom-FH" sein? Ist das nicht heute ein Bachelor?


    Ich kenne den Master nur als gleichwertigen Abschluss zum früheren Hochschul-Diplom / Magister / 1. Staatsexamen (jeweils 9 Semester, nicht 7 Semester).

    NRW unterscheidet zwischen Masterabschlüssen von Universitäten und Fachhochschulen.


    siehe 3.1: https://www.schulministerium.n…alisierung-Maerz-2018.pdf

  • Ja darum geht es auch nicht nur! Aber wenn ich einen Aufwand betreibe, der ja nicht zu verachten ist, möchte ich finanziell gesehen und auch der Sicherheit wegen, keinen Rückschritt machen.
    Offiziell ist seit der Reform Bachelor=Bachelor und Master=Master, allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Für die Anerkennung des 1. Staatsexamen wollen einige Bundesländer einen Master von einer Universität. Aber generell ist der Master das was früher Diplom war, also 10 Semester-Leistungen.

  • Offiziell ist seit der Reform Bachelor=Bachelor und Master=Master, allerdings sieht die Realität etwas anders aus. Für die Anerkennung des 1. Staatsexamen wollen einige Bundesländer einen Master von einer Universität.

    Äh ... wenn das bezogen auf FH und Uni ist, dann Nein.

    FH Bachelor ist nicht gleich Uni-Bachelor.

    Ein FHR-Abschluss ist auch nicht gleich AHR.

  • Naja, wenn Man ganz genau hinschaut, ist es natürlich nicht das Gleiche. Das eine ist wissenschaftlich, das andere eher praktisch. Trotz alledem ist ein Bachelor der FH vom Leistungsumfang das Selbe.

  • Äh ... wenn das bezogen auf FH und Uni ist, dann Nein.

    FH Bachelor ist nicht gleich Uni-Bachelor.

    Ein FHR-Abschluss ist auch nicht gleich AHR.

    Stimmt Uni-Bachelor < FH-Bachelor. Aber hier geht es ja um den Master und der ist zumindest vom Umfang her gleich. Es ist der gleiche Abschluss.


    Es macht ja auch keine Hochschule einen Unterschied zwischen AHR vom Gymnasium und AHR vom BG. Das Argement passt hier nicht.


    Wenn man richtig genau hinschaut dann ist FH-Bachelor von Hochschule A nicht gleich FH-Bachelor von Hochschule B.


    Das ist aber doch eigentlich egal.

  • Stimmt Uni-Bachelor < FH-Bachelor. Aber hier geht es ja um den Master und der ist zumindest vom Umfang her gleich. Es ist der gleiche Abschluss.

    Bezogen worauf?


    Lehramt gibt es nun einmal nicht an der FH. Und die Anerkennung der Abschlüsse ist geregelt, bzw. muss erfragt werden. Da bezieht es sich auf Semesterzahlen UND SWS/Credit Points.

    Und darum ging es.


    Dass Hochschulen unterschiedlich sind ist klar, ebenso Schulabschlüsse (immerhin in NRW parallel auch G8 und G9).

  • Naja hier geht es doch um Quer- bzw. Seiteneinstieg. Da sind Lehramtsstudiengänge außen vor.


    Typischerweise ist der Bachelor von der FH eher ein vollständiger und berufsquilifizierender Abschluss.


    Mir ist schon klar, dass sich die Anerkennung auf die CrP bezieht. Aber für einen Master MÜSSEN 300 CrP erreicht worden sein. Bedeutet, wenn man in einen Master nicht mit eine Bachelor, sondern einer anderen Qualifikation einsteigt, dann wird die Vorbildung mit x CrP anerkannt. Je nach Vorbildung kann die Hochschule verlangen, dass bestimmte Inhalte nachgeholt werden müssen um am Ende auf 300 CrP zu kommen.

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