Wie krankmelden? Telefon, Fax, Mail

  • Hallo,


    kann irgendjemand eine rechtliche Quelle nennen, auf welchem Kanal die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen eines Lehrers in NRW zu erfolgen hat? Genauer, ob die SL eine bestimmte Art vorschreiben bzw. andere Arten ablehnen kann?


    Hintergrund: Bei uns laufen alle Krankmeldungen (Schüler und Lehrer) über 1 (eine!) Telefonnummer im Sekretariat mit den erwartbaren Besetztzeichen morgens. Schulleitung lehnt aber Mail und Fax ab. Hintergrund ist wohl, dass manche Lehrer dann an den Abteilungsleiter durchgestellt werden um die Ernsthaftig- und Aufrichtigkeit der Arbeitsunfähigkeit zu beleuchten.:uebel:

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Schulleitung lehnt aber Mail und Fax ab.

    Was heißt das, dass Sie es "ablehnt"? Werden die Mails nicht gelesen und die Faxe kommen ins Altpapier?


    Scheint ein Machtspielchen zu sein. Aber ich sehe nicht, warum man sich nicht per E-Mail krankmelden sollte, wenn das Telefon besetzt ist. Außerdem kann man direkt 'ne Attestkopie mitschicken. Gesetzlich geregelt wird das nicht sein. Ich würde es machen und mal sehen, was passiert. Soll der SL doch die Krankmeldung ignorieren.

    Hintergrund ist wohl, dass manche Lehrer dann an den Abteilungsleiter durchgestellt werden um die Ernsthaftig- und Aufrichtigkeit der Arbeitsunfähigkeit zu beleuchten.

    Wenn alles gesagt ist ("Ich bin krank bis enischließlich Mittwoch, Attest ist in der Post"), kann man auflegen.

  • Du musst dich unverzüglich krank melden, wenn du deinen Dienst nicht antreten kannst, dabei ist keine besondere Form vorgeschrieben. Der Vorteil bei der telefonischen Krankmeldung liegt allerdings auf Seiten des Arbeitnehmers, nicht auf Seiten des Arbeitgebers. Wenn du dich per eMail krankmeldest und dein Chef dann sagt, dass er in der 1. Stunde keine Vertretung sicherstellen konnte, weil er das nicht rechtzeitig gelesen hat (die Zeit der Absendung ist hier irrelevant), kannst du dafür abgemahnt werden, weil du dich eben nicht unverzüglich abgemeldet hast, telefonisch hast du regelmäßig sichergestellt, dass deine Krankmeldung die richtige Stelle erreicht. Außerdem kann der Chef im Rahmen seines Organisationsermessens durchaus darauf hinweisen, dass man sich telefonisch krankmelden muss, weil eben eMails nicht rechtzeitig zur Kenntnis genommen werden.


    Durchstellen lassen oder irgendwie darüber diskutieren würde ich allerdings strikt ablehnen, das Vorgehen was O. Meier beschreibt ist völlig ausreichend.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Einverstanden.

    Aber ich versuche immer, Kollegen mit ins Boot zu holen um eine breitere Basis aufzubauen, und da wäre ein Gesetz, Erlass, Urteil ganz hilfreich.

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • §5 EntgFG für Angestellte

    §15 ADO NRW für Beamte


    Nur hilft dir das nicht weiter, da steht "unverzüglich". Eine eMail die gelesen wird ist unverzüglich, eine eMail die nicht gelesen wird ist nicht unverzüglich. Aber das kannst du weder beeinflussen noch nachweisen, außer dein Chef sagt "eMail bis 7:30 ist ok". Am Telefon bist du immer unverzüglich.

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  • Wenn du dich per eMail krankmeldest und dein Chef dann sagt, dass er in der 1. Stunde keine Vertretung sicherstellen konnte, weil er das nicht rechtzeitig gelesen hat (die Zeit der Absendung ist hier irrelevant), kannst du dafür abgemahnt werden, weil du dich eben nicht unverzüglich abgemeldet hast, telefonisch hast du regelmäßig sichergestellt, dass deine Krankmeldung die richtige Stelle erreicht.

    Wobei IMHO für Fax doch die Zustellfiktion gilt, d.h. der Inhalt des Faxes gilt als zugegangen, wenn mein Faxrouter die Bestätigung gedruckt hat.

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    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Ob's ne gesetzliche Bestimmung o.ä. gibt, kann ich dir nicht sagen.

    Wir (Kollegium) sollen uns immer per Mail krankmelden, da

    - Anrufe auf dem AB (wenn wir morgens um 6 Uhr anrufen) untergehen

    - wir auch nur 1 Leitung haben und sich da eben auch die SuS kranmelden

    - diese Mail auch gleich das Vertretungsplanteam sieht und das Sekretariat nicht erst sagen muss: "Flipper79 hat sich krank gemeldet"

    - wir auf diesem Wege gleich die Aufgaben mitschicken können


    Wir müssen uns immer bis zu einer bestimmten Uhrzeit krank melden.

    Wenn denn nun an dem Tag X die Internetverbindung nicht klappt ... nun gut! Dann wird halt improvisiert. Genauso gut könnte es aber auch sein, dass am Tag Y die Telefonleitung nicht geht ... oder oder oder.

  • Bei uns ist auch nur Telefon zulässig, weil das Sekretariat morgens so busy ist, dass es denen nicht zumutbar ist auch noch in die Mails zu gucken - so die Ansage. An meiner letzten Schule war es dagegen explizit per Mail gewünscht. Ich denke, es gibt keine Rechtsgrundlage, um den Arbeitsgeber zu "zwingen" auch andere Wege als den telefonischen zu akzeptieren.


    Mein Weg: ich schicke meistens vorab eine Mail mit der Info und ggf. Vertretungsmaterial und rufe dann später nochmal kurz an, um mich zu versichern, dass das auch alles angekommen ist und gelesen wurde. Manchmal ist das passiert, manchmal halt auch nicht. Ich tue mich aber auch mit Telefonieren schwer und empfinde das als den leichteren Gesprächseinstieg^^

  • Fax dürfte ähnlich wie eMail sein, der Sendebericht ist ebenfalls keine Eingangsbestätigung, sondern zählt gerichtlich auch nur als Indiz (Quelle). Ich kann mir auch für jede meiner gesendeten Mails die Logs vom Server ziehen und nachweisen, dass das Ding rausgegangen ist. Wenn der annehmende Server aber die Fehlerantworten (Quota full, etc.) ausgeschaltet hat, kriege ich nicht mit ob das Ding angekommen ist, obwohl es definitiv rausgegangen ist.

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  • Wobei IMHO für Fax doch die Zustellfiktion gilt, d.h. der Inhalt des Faxes gilt als zugegangen, wenn mein Faxrouter die Bestätigung gedruckt hat.

    Das ist meines Wissens auch so. Aber mit dem Argument könntest du auch ein Einschreiben mit Rückschein oder ein Postpaket begründen ;) Das passt alles, wenn z. B. Widerspruchsfristen einzuhalten sind. Du kannst aber nicht davon ausgehen, dass das Fax bereits gelesen wurde, sobald du die Bestätigung hast.


    Ich denke, dass es OK wäre, z. B. bis 6:30 Uhr Fax oder E-Mail zu schicken, damit SL bzw. Sekretariat das dann gleich beim Eintreffen bzw. Computer Hochfahren sehen können.

  • Ganz im Notfall holt der Schulleiter §59 ADO Absatz 2 raus und macht von seinem Weisungsrecht als Dienstvorgesetzter Gebrauch. Die Anweisung zur telefonischen Krankmeldung ist definitiv nicht unverhältnismäßig und liegt wie gesagt im Organisationsermessen der Schulleitung.


    P.S.: Die einfachste Regelung ist die, dass er dir sagt, dass eMails nicht abgerufen werden. Damit verstößt du gegen deine Dienstpflichten, wenn du dich doch nur per eMail krankmeldest. Ob ein Schulleiter so einen Quatsch dann hocheskalieren möchte (denn dazu braucht er die Schulaufsicht) steht wieder auf einem anderen Blatt...

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  • telefonisch hast du regelmäßig sichergestellt, dass deine Krankmeldung die richtige Stelle erreicht.

    Wenn jemand 'rangeht. Wenn anhaltend besetzt ist, wie beschrieben, bin ich dann verpflichtet hundert mal zu versuchen? Oder reichen drei Versuche und dann eine E-Mail. Ich mein, ich bin ja krank, da kann ich vielleicht nicht beliebig lange telefonieren.


    Hier klappt übrigens E-Mail-Krankmeldung vorzüglich die stellvertrende SL hat eh immer ihre Mailbox offen, um Vertertungen zu organisieren. Ist auch praktisch, wenn man am Abend vorher schon merkt, das morgens nicht gehen wird. Insofern schade.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ganz im Notfall holt der Schulleiter §59 ADO Absatz 2 raus und macht von seinem Weisungsrecht als Dienstvorgesetzter Gebrauch. Die Anweisung zur telefonischen Krankmeldung ist definitiv nicht unverhältnismäßig und liegt wie gesagt im Organisationsermessen der Schulleitung.

    Wenn das so ist, muss man halt peinlichst darauf achten, dass man sich nicht in Kontroll-Gespräche verfangen lässt. Ich kann das nicht ganzbeurteilen, aber meine, datenschutzrechtlich dürfen überhaupt nur diejenigen von der Krankheit wissen, die mit Personangelegneheiten betraut sind. Insofern wird ess chon kritisch, wenn man weiterverbunden wird und diesem mitgeteilt wird, dass es um eine Krankmeldung geht.


    Was deine Kollegen anbetrifft, die kannst du darauf hinweisen, dass sie sich nicht befragen lassen müssen. Die meisten weden trotzdem kuschen und sch dem Psychoterror aussetzen.

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    (Sarah Bosetti)

  • Ich bin zwar nicht in NRW tätig, aber bei uns gilt - beschlossen vor Jahren auf eine Gesamtkonferenz - Ähnliches wie bei Flipper79: wir sollen uns bis 7:30 Uhr (Unterrichtsbeginn ist um 8:10 Uhr) per Mail unter einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse, die nur "Krankmeldungsadresse" für Lehrkräfte ist, abmelden.

    Gründe: diese Mail wird in allen Abteilungen den Vertretungsplanern zugestellt (wenn also einer aus diesem Team mal nicht anwesend sein sollte, kann ein anderer Vertretungsplan-Kollege einspringen und übernimmt evtl. den Vertretungsplan für eine andere Abteilung), wir können Arbeitsaufräge anhängen und das Sekretariat wird entlastet. Dass es mal Internetprobleme gab und die Krankmeldungen nicht angekommen sind, ist zwar auch schon mal vorgekommen, aber zum Glück sehr selten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • per Mail unter einer eigens eingerichteten E-Mail-Adresse, die nur "Krankmeldungsadresse" für Lehrkräfte ist, abmelden.

    Gründe: diese Mail wird in allen Abteilungen den Vertretungsplanern zugestellt

    Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Vertretungsplaner müssen nur wissen, ob jemand nicht da ist, nicht, dass er krank ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Warum ist das bedenklich? Es ist ja eine Adresse "abmeldung@...de". Warum ich nun an dem besagten Tag fehlen werde - also, ob aus Krankheitsgründen oder warum auch immer -, muss ich ja nicht in die Mail schreiben.

    Ich wollte mit "Krankmeldungsadresse" lediglich ausdrücken, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich von uns Lehrkräften und nicht von Schüler*innen genutzt wird.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Warum ist das bedenklich? Es ist ja eine Adresse "abmeldung@...de". Warum ich nun an dem besagten Tag fehlen werde - also, ob aus Krankheitsgründen oder warum auch immer -, muss ich ja nicht in die Mail schreiben.

    Ich wollte mit "Krankmeldungsadresse" lediglich ausdrücken, dass diese E-Mail-Adresse ausschließlich von uns Lehrkräften und nicht von Schüler*innen genutzt wird.

    Ja, OK. Dann musst du aber deinem SL noch mitteilen, dass du krank bist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Vertretungsplaner müssen nur wissen, ob jemand nicht da ist, nicht, dass er krank ist.

    Wenn ich hier lese, bin ich froh, dass bei uns die Vertretungsplanung eine eigene Durchwahlnummer hat und wenn ich vor 7 Uhr anrufe, deren Anrufbeantworter dran geht. Der Text sagt nur, man solle sagen wie lange man vermutlich fehlen wird (dann wird vorgeplant, was insgesamt zu weniger Vertretung führen kann), ich sage meistens zwar, dass ich krank bin und gebe evtl. Aufgaben für meine Klassen durch, mehr aber auch nicht. Allerdings fehle ich selten, vielleicht wird deshalb nie nachgefragt.


    Ergänzung


    Bei meiner Schulleitung habe ich mich noch nie krank gemeldet.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • ...

    Bei meiner Schulleitung habe ich mich noch nie krank gemeldet.

    Ich auch nicht. Dass ich nicht zur Schule kommen werde, interessiert ja auch in erster Linie den/die Vertretungsplaner*innen!

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

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