Antrag auf Entlassung und was dann ?

  • Guten Abend zusammen,


    ich brauche eine kurze, aber fundierte Einschätzung zu folgender Situation:

    Stelle als Lehrer zum 01.02. angenommen - zwei Monate im Angestelltenverhältnis - seit dem 01.04. verbeamtet (müsste zur Probe dann sein) - heute entschieden, die Entlassung zum Schuljahresende zu beantragen.

    Was kann ich hier großartig falsch machen ? Zum Beispiel in Bezug darauf, dass ich anschließend erstmal für einige Zeit nicht weiterarbeiten möchte ? Kann ich Alg1 beantragen (ich habe vor der Verbeamtung die letzten 10 Jahre immer im Angestelltenverhältnis gearbeitet) und wie sieht das mit Stellen aus, die mir als ausgebildeter Lehrer dann möglicherweise massig angeboten werden (auch wenn ich mich gegen die weitere Ausübung dieses Berufes entscheide) ? Gibt es andere/sinnvollere Möglichkeiten, als die Entlassung zu beantragen ? Ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenkasse ein Faktor, den man berücksichtigen muss ?


    Im Vordergrund steht für mich jetzt erstmal nicht das Weiterarbeiten als verbeamteter Lehrer um jeden Preis (Stichwort: Versetzung), sondern die Möglichkeit, sich erstmal zu sammeln und nach neuen Perspektiven zu suchen.

    Für jeden Hinweis, Tipp und jede Anmerkung bin ich Euch dankbar.

    Hannes


  • Verstehe ich das richtig: du arbeitest erst seit fünf Monaten als Lehrer, bist sogar auf Probe verbeamtet und willst nun schon wieder alles "hinschmeißen" um dich - wie du es schreibst "zu sammeln"?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Verstehe ich das richtig: du arbeitest erst seit fünf Monaten als Lehrer, bist sogar auf Probe verbeamtet und willst nun schon wieder alles "hinschmeißen" um dich - wie du es schreibst "zu sammeln"?

    Nur weil ich zum 1.2. eine Stelle als Lehrer angenommen habe, heißt das nicht, dass ich davor nicht auch schon jahrelang als Lehrer gearbeitet habe. Habe ich nämlich.

    Und selbst wenn nicht, dann ändert das an der Situation und meinen Fragen nichts.

    Oder ändern sich die Antworten, wenn man davor länger Lehrer war und man ausführt, warum, wie und wozu man sich sammelt ?

  • Das ändert nichts daran, es gäbe ggf. aber Alternativen zur Entlassung, um sich dennoch zu sammeln und die objektiv negativen Folgen zu vermeiden.
    Wenn Dein Entschluss feststeht und Du nur die negativen Folgen kennenlernen möchtest bzw. wissen möchtest, was Dich ggf. erwartet, dann würde ich Dir ein Gespräch mit dem Personalrat und mit einem der Lehrerverbände empfehlen.

    Ich kenne mich mit ALG nicht aus, meine mich aber zu erinnern, dass bei einem eigenmächtigen Herbeiführen der Arbeitslosigkeit (Antrag auf Entlassung entspricht ja der Kündigung) erst einmal ein paar Monate gesperrt wird.
    Ob und wie sich im Nachhinein Schulen um Dich reißen werden, wenn Du aus dem System raus bist, dürfte schwer abschätzbar sein - insbesondere, falls Du durchblicken lassen solltest, dass Du nicht (mehr) als Lehrer arbeiten möchtest.

    Ich würde den von Dir angedachten Schritt auch gehen, wenn ich überzeugt wäre, dass dieser Beruf für mich keine Perspektive mehr hätte. Ich würde aber je nach Leidensdruck nicht einfach den Sprung ins Ungewisse wagen sondern vorher ausloten, was es an Alternativen gibt. Von irgendetwas muss man ja auch leben. Mir persönlich wäre ein geordneter Übergang in die Alternative wichtig - und bis ich die habe, würde ich mit "Bordmitteln" (ggf. Stundenreduktion, Beurlaubung ohne Bezüge, Psychotherapie, Coaching etc.) versuchen, diesen Zeitraum bis zum Übergang zu überbrücken.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wer ohne wichtigen und nachweisbaren Grund selbsttätig eine Stelle kündigt kann eine Sperrfrist bis zu 12 Wochen erlangen bei ALGI. Da solltest du dich gut beraten lassen wie von Bolzbold bereits angesprochen und ggf. eine andere Lösung für dich suchen oder zumindest finanziell gut vorbereiten und absichern.


    Ansonsten: Was Bolzbold schreibt. (Das Detail wollte ich nur ergänzen.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nur weil ich zum 1.2. eine Stelle als Lehrer angenommen habe, heißt das nicht, dass ich davor nicht auch schon jahrelang als Lehrer gearbeitet habe. Habe ich nämlich.

    Und selbst wenn nicht, dann ändert das an der Situation und meinen Fragen nichts.

    Oder ändern sich die Antworten, wenn man davor länger Lehrer war und man ausführt, warum, wie und wozu man sich sammelt ?

    Uuuuh, sorry, dass ich gefragt habe! Will ich nie wieder tun... Meine Herren, bist du empfindlich!:daumenrunter:

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hannes: Leider weiß ich keine Antworten auf deine Fragen. Da du dich aber erst einmal sammeln willst, schlage ich Beurlaubung vor. Geht aber bestimmt nicht von heute auf morgen. Was passiert eigentlich, wenn man sich dauernd krank schreiben lässt?

  • Das geht eigentlich nur, wenn es dafür einen "sauberen" Grund gibt.

    Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, nicht mehr hinzugehen. Wenn man zu Hause bleibt einfach so, wird man vmtl. rausgeschmissen. Gibt es dann irgendwelches Geld vom Staat?

  • Dann hast Du ein Disziplinarverfahren am Hals - ob das der richtige Weg ist?
    Eine Möglichkeit "nicht mehr hinzugehen" hört sich für mich nach Kindergarten an, nach Vogel-Strauß-Denken. Das kann es als Erwachsener doch nicht sein.

    Bislang lese ich aus den Beiträgen des TE noch nicht heraus, dass es massiv unter der Situation leidet - immerhin hat er es über zehn Jahre in diesem Beruf "ausgehalten". Und "gehen" hätte er auch schon vor der Verbeamtung können.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Aber es muss doch eine Möglichkeit geben, nicht mehr hinzugehen

    Wohl kaum. Das Dienstverhältnis wurde ja begründet, damit man hingeht. Krank, dienstunfähig, ja, da gibt es Möglichkeiten. Vielleicht sollte der TE mal mit seinem Arzt Rücksprache halten, ob das was er als Anlass für das Bedürfnis, sich zu sammeln, wahrnimmt, micht eine ausgewachsene (züchische?) Erkrankung ist. Ob bei der kurzen Dienstzeit da aber die Versorgung so prickelnd ist, weiß ich auch nicht. Inwiefern sich ein solcher Befund auf die auf das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit auswirkt, weiß ich nicht. Müsste man mal klären.

    Wenn man zu Hause bleibt einfach so, wird man vmtl. rausgeschmissen. Gibt es dann irgendwelches Geld vom Staat?

    Ganz unten gibt es immer noch Hartz 4. Allerdings sind auch da sperren möglich. "Einfach nicht mehr" hingegangen zu sein, könnte ein Grund für eine solche sein.


    Also, schwierig. Auf jede Fall beraten lassen, medizinsch, dienst- und arbeitsrechtlich.

  • Wohl kaum. Das Dienstverhältnis wurde ja begründet, damit man hingeht. Krank, dienstunfähig, ja, da gibt es Möglichkeiten. Vielleicht sollte der TE mal mit seinem Arzt Rücksprache halten, ob das was er als Anlass für das Bedürfnis, sich zu sammeln, wahrnimmt, micht eine ausgewachsene (züchische?) Erkrankung ist. Ob bei der kurzen Dienstzeit da aber die Versorgung so prickelnd ist, weiß ich auch nicht. Inwiefern sich ein solcher Befund auf die auf das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit auswirkt, weiß ich nicht. Müsste man mal klären.

    Ganz unten gibt es immer noch Hartz 4. Allerdings sind auch da sperren möglich. "Einfach nicht mehr" hingegangen zu sein, könnte ein Grund für eine solche sein.


    Also, schwierig. Auf jede Fall beraten lassen, medizinsch, dienst- und arbeitsrechtlich.

    Auch das "Bitten um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis" dürfte dazu gehören.


    Ich persönlich würde die Sommerferien nutzen um mich nach Alternativen umzusehen und dann das nächste Schuljahr erst mal als Lehrer weiter arbeiten bis ich einen Anschlussjob habe.


    Wenn du dir sicher bist um Entlassung zu bitten (auch ohne Alternative): Mache es rechtzeitig! So kann die Schulleitung dich direkt ausplanen und muss nicht alles wieder über den Haufen werfen.

  • Im Vordergrund steht für mich jetzt erstmal nicht das Weiterarbeiten als verbeamteter Lehrer um jeden Preis (Stichwort: Versetzung), sondern die Möglichkeit, sich erstmal zu sammeln und nach neuen Perspektiven zu suchen.

    Hallo Hannes,


    da ich weder dich noch deine persönliche Situation kenne, kann ich dir einfach nur "ins Blaue hinein" ein paar Eckdaten zu meinem Weg schildern:

    - 20 Jahre lang Realschullehrerin (1999-2019), natürlich lebenslang verbeamtet

    - Pfingsten 2019: Bitte um Entlassung aus Beamtenverhältnis

    - ab dann arbeitslos, aber noch nicht beim Arbeitsamt gemeldet

    - Wechsel in die gesetzliche KK (verheiratet, daher kostenfrei)

    - August 2019: Bewerbung beim lokalen Schulamt

    - befristete Stelle (bis 06.09.20) an Mittelschule bekommen

    - Verdiensteinbuße netto: 500€


    Fazit: Das war's wert!

    Ich habe eine tolle Mittelschule erwischt, ich liebe meinen Schulleiter, meine Kollegen, meine Schüler.

    Ich bin das erste Mal seit vielen Jahren (!) wieder richtig glücklich und gehe super gerne in die Schule!


    Ich wünsche dir die für dich richtigen Entscheidungen!


    LG Grünfink :wink2:

  • Uuuuh, sorry, dass ich gefragt habe! Will ich nie wieder tun... Meine Herren, bist du empfindlich! :daumenrunter:

    Just for the record: Dass er seit zehn Jahren als angestellter Lehrer gearbeitet hat, hat er im Eingangsposting gesagt.

    Wer ohne wichtigen und nachweisbaren Grund selbsttätig eine Stelle kündigt kann eine Sperrfrist bis zu 12 Wochen erlangen bei ALGI.

    Entscheidender Passus unterstrichen. Solltest Du aus gesundheitlichen (psychischen) Gründen ausscheiden, dann lass Dir ärztlich bestätigen, dass eine weitere Tätigkeit nicht möglich ist, ohne massive gesundheitliche Schäden in Kauf zu nehmen. Dann lässt sich über die Sperrfrist zumindest verhandeln. Dein Anspruch auf ALG I bleibt Dir nach Beendigung Deiner Angestelltentätigkeit für einige Zeit voll erhalten. Das kannst Du aber selbst googeln.


    Für jeden Hinweis, Tipp und jede Anmerkung bin ich Euch dankbar.

    Ein zusätzlicher Tipp: Lass Dich professionell beraten. Ich nenne hier keine konkreten Adressen, aber google mal nach "lehrer ausstieg beratung".

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Gruenfink: Darf ich fragen, wie es mit deinen bisher erarbeiteten Pensionsansprüchen aussieht?

    Das weiß ich ehrlich gesagt noch nicht.

    Ich hatte in das Kündigungsschreiben gleich die Bitte um Nachversicherung mit reingeschrieben und dann hat mir das Personalamt gesagt, dass man sich bei mir melden würde. Aber da mich inzwischen auch mein Mann häufiger drängt, werde ich mich spätestens in den Sommerferien mal bei der Rentenkasse erkundigen, ob das mit der Nachversicherung geklappt hat und wie viel zum jetzigen Zeitpunkt zu erwarten ist.

    Viel wird's nicht sein.

    Aber das lasse ich auf mich zukommen. :_o_)

  • Just for the record: Dass er seit zehn Jahren als angestellter Lehrer gearbeitet hat, hat er im Eingangsposting gesagt.

    Ich frage mich in letzter Zeit, weil ich das manchmal hier lese, wieso man heutzutage nicht früher verbeamtet wird....Ist das neu?

  • Ich finde schon, dass man sich das überlegen sollte. Vorher.

    Glaube mir - das war keine proseccogeschwängerte ad-hoc-Entscheidung.

    Bei mir war zum Schluss der Leidensdruck so hoch, dass mir alles, aber auch wirklich ALLES erstrebenswerter erschien als so weiterzumachen. :_o_)

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