Schulische Konsequenzen Urteil Mordversuch

  • Zuallererst: Falls der betreffende Kollege hier mitliest: Ich drücke ganz fest alle Daumen, dass es irgendwann (möglichst bald) gelingen möge, dass mit der verscuhten Tat abgeschlossen werden kann und sie keinen Einfluss mehr auf den Alltag und das Wohlergehen hat. Das gilt für den Kollegen, die Familie und das Kollegium.


    Falls das jemand weiß, würde mich eine Sache sehr interessieren: In NRW (vermutlich nicht nur dort) ist es möglich, Schüler von allen Schulen des Landes zu verweisen. Ich habe mal auf einer Fortbildung vom PhV gehört, dass das noch nie vorgekommen sei. Ich frage mich, ob die Schulaufsicht in diesem Fall zu dieser Maßnahme gegriffen hat.


    Bitte hier keine Diskussionen über die Frage, ob die Strafen angemessen sind. Wer sie führen möchte, kann ja einen eigenen Thread aufmachen.


    https://www1.wdr.de/nachrichte…-urteil-dortmund-100.html

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Schüler drei Jahre in den Bau wandert, und sei es auch nur für ein Jahr, ist er ohnehin nicht mehr schulpflichtig.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Gibt ja auch Gefängnisschulen. Die sind beim Verweis von allen Schulen übrigens nicht eingeschlossen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • also so "bekloppt" wie dieser verurteilte Schüler drauf zu sein scheint... dürfte man den mMn gar nicht auf die Menschheit los lassen, geschweige denn auf eine Schule... haben die den eigentlich psychiatrisch begutachtet?

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Falls das jemand weiß, würde mich eine Sache sehr interessieren: In NRW (vermutlich nicht nur dort) ist es möglich, Schüler von allen Schulen des Landes zu verweisen. Ich habe mal auf einer Fortbildung vom PhV gehört, dass das noch nie vorgekommen sei. Ich frage mich, ob die Schulaufsicht in diesem Fall zu dieser Maßnahme gegriffen hat.

    Was genau ist die Frage, ob das möglich ist, oder ob zu der Maßnahme gegriffen wurde?


    Da die Schüler (fast) erwachsen sind, hat sich die Schulpflichtfrage hier ja erledigt.


    Generell kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Schüler "vorsorglich" abgelehnt werden darf. Das Verweisen von der Schule ist doch eine Ordnungsmaßnahme, die man begründen muss.


    Bei einem jüngeren Schüler ist wahrscheinlich, dass er zunächst entweder in den Jugendknast oder in die Geschlossene und anschließend auf die Erziehungshilfeschule kommt. Ich hab mal eine Klasse unterrichtet, in der einer wegen des Verdachts auf Totschlag in U-Haft saß. Wenn dieser Fall eine Lehrkraft betroffen hätte, weiß ich nicht, wie die Schulleitung reagiert hätte und ob ich bereit gewesen wäre, diesen Jugendlichen zu unterrichten.

  • Ich hatte einen aggressiven Schüler mit Förderbedarf ESE (und vermutlich psychischer Erkrankung, ihm war in keiner Weise vorher etwas anzumerken, bevor er austickte), der wegen verschiedener massiver Vorfälle der Schule verwiesen wurde und zurück zur ESE-Schule kam. Etwa ein Jahr später traf ich zufällig seine KL der ESE-Schule und fragte nach, wie es ihm gehe. Antwort: Er sei ausgeschult worden und in der Psychiatrie untergebracht. Nicht nur der Schule verwiesen, sondern ausgeschult.

  • Gehen wir mal davon aus, dass besagter Schüler - wenn er überhaupt in einer Strafanstalt landet und nicht wegen ach so verkorkster Kindheit nur einen Fingerslap bekommt - dann irgendwann wieder rauskommt und dann noch U-25 sein wird. Er wird dann mit ziemlicher Sicherheit ein Leistungsbezieher seines zuständigen Jobcenters sein und dieses wird ihn vermutlich einer U-25 Maßnahme zuteilen, somit werden sich in naher Zukunft wieder Lehrkräfte mit ihm beschäftigen dürfen.

  • Und, was wäre die Alternative? Lebenslänglich mit Sicherungsverwahrung? Verbannung nach Sibirien? Ich kann nur dringend dazu raten, sich mal mit dem Jugendstrafrecht und dort vor allem mit dem Aspekt der Strafzwecke auseinanderzusetzen.

    Ich würde ja gern noch etwas zum Thema "schwere Kindheit - lasche Strafe" schreiben, aber ich fürchte, dieses Klischee ist nicht ganz unberechtigt.

  • fossi74, mir sind schon die Strafzwecke des deutschen Jugendstrafrechts bewußt, nur muss man leider auch an Fälle wie "Fall Mehmet" erinnern. Frag mal zwei ehemalige Kollegen von mir wie es ihnen geht, nachdem der eine durch einen TN Bekanntschaft mit einer Schere und der andere durch einen anderen TN ein Messer vor sich gesehen hatte. Letzterer TN erklärte dann gegenüber der Polizei "er habe nur Spaß gemacht" und saß dann 3 Tage später bei mir in der Maßnahme.

  • Gehen wir mal davon aus, dass besagter Schüler - wenn er überhaupt in einer Strafanstalt landet und nicht wegen ach so verkorkster Kindheit nur einen Fingerslap bekommt - dann irgendwann wieder rauskommt und dann noch U-25 sein wird. Er wird dann mit ziemlicher Sicherheit ein Leistungsbezieher seines zuständigen Jobcenters sein und dieses wird ihn vermutlich einer U-25 Maßnahme zuteilen, somit werden sich in naher Zukunft wieder Lehrkräfte mit ihm beschäftigen dürfen.

    In so einer Maßnahme war ich rund ein Jahr als freischaffende Dozentin tätig. Die "Ex-Knackis" auf Bewährung waren da ehrlich gesagt die harmlosen Kaliber, denn die waren einfach nur dankbar raus zu sein und haben ihre Chance genutzt. Natürlich muss das nicht immer so laufen, aber die Statistiken zur Jugendkriminalität zeigen doch sehr deutlich, dass Resozialisierung in dieser Altersgruppe noch besonders häufig erfolgreich ist, insofern sollte man auch diesen jungen Menschen die Chance einräumen aus ihren Fehlern zu lernen und anders weiterzumachen als bislang. In dem verlinkten Artikel steht ja auch, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, dass ist dann schon eine deutlichere Lektion und kein Klaps auf die Finger mehr.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nach Dibelius "Im übrigen glaube ich nur an die Statistik, die ich selbst gefälscht habe." Bitte nicht falsch verstehen: ich freue mich auch über jeden ehemalige/n Teilnehmer*in, die es gepackt haben, ihr Leben in den Griff zu bekommen und sich etwas aufzubauen. Leider wird es aber immer einen bestimmten Prozentsatz geben, denen man noch so viele Maßnahmen, Sozialstunden, Therapiestunden, etc zuteilen kann und es wird nichts nützen, weil sie sich einfach nicht von kriminellem Verhalten abbringen lassen werden.


    Ich habe seit über 10 Jahren TN aus entsprechenden Maßnahmen und ein bestimmter Prozentsatz bekommt die Kurve, es sind aber auch etliche dabei, die es nicht packen wollen/können.


    Übrigens wurde der TN, der damals meinen ehemaligen Kollegen mit dem Messer bedroht hatte, ein paar Monate später dann von der Polizei erwischt, als er unter Drogeneinfluß ohne Führerschein einen Pkw fuhr.

  • Aha und welche Art Daten würden dich überzeugen abgesehen von deiner individuellen, nicht-repräsentativen Wahrnehmung? Denn irgendwie erschwert das ja eine halbwegs sachliche Debatte, wenn man mit so einem Spruch ("Im übrigen glaube ich nur an die Statistik, die ich selbst gefälscht habe.") jedwede Art von Belegen im Zweifelsfall von sich weisen kann und als wertlos abtut. Wissenschaftlichkeit fällt so auch schwer. Bleiben individuelle, nicht-repräsentative Eindrücke: Da stehen deine Eindrücke und meine Eindrücke und dazwischen ein großes Dunkelfeld mit der Frage, welche verallgemeinerbaren Aussagen man wohl basierend worauf treffen kann, die dann auch Prognosen zur Resozialisierung erlauben würden, statt nur basierend auf anekdotischer Evidenz ein abschließendes Urteil fällen zu wollen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • In so einer Maßnahme war ich rund ein Jahr als freischaffende Dozentin tätig.

    Ok, du warst ein Jahr in diesem Bereich tätig, bei mir sind es über 10 Jahre, davon übrigens auch ein Jahr in BaWü.Ich würde mir auch nicht erdreisten irgendwelche Prognosen zur Resozialisierung zu stellen. Ich habe auch kein abschließendes Urteil gefällt. Man kann auch davon ausgehen, dass es überall ein Dunkelfeld gibt, da nicht alle Vorfälle zur Anzeige gebracht werden.

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