Absetzung Arbeitszimmer

  • Profitieren tun nur die Leute davon, die bislang nix ansetzen konnten, weil sie auf dem Küchentisch korrigiert haben.

    Na auch der Schreibtisch im Schlafzimmer usw. wurde bisher nicht anerkannt ;)


    Und nein, es stimmt nicht, man ist nicht verpflichtet das Arbeitszimmer anzugeben, wenn man mit der HO-Pauschale besser fährt ;)

    Aber die Frage ist eben, bei wievielen das der Fall ist.

  • Und nein, es stimmt nicht, man ist nicht verpflichtet das Arbeitszimmer anzugeben,

    Das hat auch - wenn du meinen Post mal aufmerksam liest - niemand behauptet. Frage mich aber, in welcher 2qm Bude auf der Mecklenburgischen Seenplatte ich wohnen muss, um unterhalb von 600€/Jahr für mein Arbeitszimmer bleiben zu können. Außerdem hat mit Sicherheit kaum einer von uns 120 Tage vollständig von zuhause gearbeitet.


    Ich denke, für die allermeisten hier ist es wichtig zu wissen: Man kann die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer absetzen.

  • Ich denke, für die allermeisten hier ist es wichtig zu wissen: Man kann die Homeoffice-Pauschale nicht zusätzlich zum Arbeitszimmer absetzen.

    Auch das stimmt nicht ganz, es geht wohl Januar Februar anteilig Arbeitszimmer und dann März bis Mai HO-Pauschale und dann wieder Arbeitszimmer ab Juni.


    Und nein, man muss in keinem kleinen Kaff o.ä. wohnen, es reicht ein Eigenheim, was abgezahlt ist und somit die Miete entfällt und man zu mehreren z.B. das Arbeitszimmer nutzt bzw. für mehrere Einkunftsarten, dann ist man ganz schnell drunter unter den 600 Euro, aber auf 600 Euro würde ich eben nicht kommen mit der HO-Pauschale, sondern nur auf 190 Euro und die habe ich natürlich mit dem Arbeitszimmer (und dann eben auch noch allein genutzt) dann doch deutlich überschritten.

    Das hat auch - wenn du meinen Post mal aufmerksam liest - niemand behauptet.


    Der Ansatz der 5€ täglich ist nur möglich, wenn kein reguläres Arbeitszimmer vorhanden ist und steuerlich anerkannt wird.

    Genau das lese ich dort aber raus! UNd genau der Satz stimmt eben nicht.


    Edit: Es müsste richtig heißen: Der Ansatz der 5 Euro ist nur an einem Tag möglich an dem man weder Entfernungspauschale noch Arbeitszimmer ansetzt, es geht aber auch beides in einem Jahr anzusetzen, nur nicht für die selben Tage. Welche Tage wie gerechnet erden soll entscheidet man selber!

  • Bei uns sind die Schulen ja auch komplett zu und trotzdem sind wir zur Materialübergabe z.T. z.B. hingefahren oder ich, um mich um die PCs usw. zu kümmern.

    Ja da bin ich dann wieder sehr gespannt, was das FA sagt und ob sie meckern.

    Ich war auch häufiger da, da ich mich um die IT kümmere und Labore betreue.


    ich fahre deutlich besser mit der Pendlerpauschale.

  • Ich hänge mich hier mal dran mit meiner Frage zur Home-Office-Pauschale: Weiß jemand, ob die nur für die Tage der Schulschließung geltend gemacht werden kann oder auch für Tage in den Ferien, an denen man gearbeitet hat?

  • Ich hänge mich hier mal dran mit meiner Frage zur Home-Office-Pauschale: Weiß jemand, ob die nur für die Tage der Schulschließung geltend gemacht werden kann oder auch für Tage in den Ferien, an denen man gearbeitet hat?

    Das ist nicht genauer definiert, genauso wie ich sie ja auch für 5 Tage die Woche ansetzen könnte während der Distanzphase bzw. wenn ich in der Schule bin eben an den anderen Tagen auch (wobei bei mir das Arbeitszimmer deutlich mehr bringt, weil die HO-Pauschale ja auf 600 Euro für alle Einkommensarten zusammen begrenzt ist).


    Also definitiv für alle Tage ansetzen, wenn die Grenze das nicht eh erledigt.

  • Da Ferien bekanntlich kein Urlaub sind, würde ich sagen, dass die Pauschale selbstverständlich auch in den Ferien geltend gemacht werden kann.

  • Da Ferien bekanntlich kein Urlaub sind, würde ich sagen, dass die Pauschale selbstverständlich auch in den Ferien geltend gemacht werden kann.

    Das war auch mein Gedankengang - ich war nur unsicher, ob das Finanzamt das auch so sieht. Bisher hatte man ja auch einfach Pech, wenn kein Arbeitszimmer abgesetzt werden konnte, auch wenn man natürlich trotzdem von zu Hause aus gearbeitet hat.

  • Probiere es aus. Mehr als es streichen kann das Finanzamt nicht. Es schadet sicher nicht auf dem Formular anzumerken, welche Arbeiten du an den Ferientagen erledigt hast.


    Sarek

  • Probiere es aus. Mehr als es streichen kann das Finanzamt nicht. Es schadet sicher nicht auf dem Formular anzumerken, welche Arbeiten du an den Ferientagen erledigt hast.


    Sarek

    Du gibst doch auf dem Formular gar nicht die genauen Daten an und solange man die maximale Arbeitstagezahl nicht überschreitet, wird vermutlich kein Mensch danach krähen.

  • Stimmt, die genauen Daten nicht, aber meine Werbungskosten liste ich generell auf einem Beiblatt auf, weil diese Auflistung gar nicht ins Formular passt. Da ist auch Platz für eine kurze Erläuterung. Vieles wird durchgewunken, aber es hängt auch vom Sachbearbeiter ab. Daher schadet eine kurze Bemerkung nicht.


    Sarek

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