Geförderte Laptops in NRW - Insiderwissen bitte hier

  • Bitte nicht ohne MDM - aber dann auch eine extra Kraft einstellen - ich sehe noch unseren Systemadmin, als er einen Satz I pads installiert hat. Der hat geflucht. Und nicht vergessen, dass es dann auch ein MacBook braucht um sie zu organisieren.


    Das ist nicht ganz richtig. Wenn die vorher beim Apple School Manager eingepflegt werden, sprich der Händler die Organisations-ID einträgt für die Bestellung, dann braucht man keinen Mac. Dann erscheinen die im ASM, können mit einem Klick (oder automatisch) in das MDM transferiert werden und dann muss man das iPad nicht mal in die Hand nehmen. Das ist dann völlig egal, ob man 1 oder 5000 iPads hat.


    Wenn die aber NICHT eingepflegt werden, dann sind es 20 Minuten Aufwand PRO IPAD mit einem Mac.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, Karl-Dieter. Ich hatte mich schon etwas gewundert, weil der IT-ler der Stadt mich auch fürs MDM anlegt und mir sagte, ich kanne die ipads danna uch verwalten. Von einem Mac in der Schule hat er dabei nicht gesprochen.


    kl. gr. frosch

  • Hier wird das ganz gut erklärt:


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    Ein Mac in der Schule macht aber, wenn es eine größere Zahl an Geräten ist, dennoch Sinn: Und zwar als Caching-Server.


    https://www.teacherstore.de/ip…r-mac-als-caching-server/


    Weil dann laden z.B. 50 iPads nicht alle einzeln über den schulischen Internet-Anschluss ihre Updates runter, sondern das wird einmal aus dem Internet geladen und dann von dem Cachingserver weiterverteilt.


    Ist aber nur eine Option, keine Pflicht.

  • Land: "Die Schulträgerinnen sind zuständig".


    Schulträgerin: "Pöh!"


    Die Schulträgerinnen sind nur deshalb zuständig, weil das Land keine Lust hatte, sich zu kümmern und es deshalb jenen aufs Auge gedrückt hat.


    Meine dringende Bitte: Unterschreibt nichts, das euch rechtlich benachteiligt, euch Lasten aufdrückt oder irgendwas. Wenn wir da gemeinsam stur sind, wird's für alle leichter. Die Gewerkschaft scheint da ja schon dran zu sein.

  • So, ich mach' jetzt ein paar Dehnübungen für die Mittelfinger. Kein sein, dass ich da eine hohe Beweglichkeit brauche, wenn bei uns Geräte aufschlagen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Sowas unterschreibt doch hoffentlich niemand. In keinem Unternehmen haftet der Arbeitnehmer privat für Dienstgeräte - dass Träger überhaupt auf solche Ideen kommen, ist unglaublich.

  • Zun'chst mal stößt mir auf, dass überhaupt eine "Nutzungsvereinbarung" unterschrieben werden soll. Das Rechtsverhältnis ist klar, die Haftung ist klar. Ich soll das Gerät dienstlich einsetzen, das sit der Wunsch und die Vorstellung meiner Dienstherrin.


    Aber man unterstellt mir als erstes ich sei dazu zu doof, mache nur alles kaputt und baue nur Scheiße mit dem Gerät.


    Habt ihr schon mal eine Nutzungsvereinbarung für Arbeitsmaterial unterschrieben? Für 'nen Raum? Für Kreide? Für 'nen Polylux? Also, was soll das? Das wäre die Frage, die mal zu beantworten wäre.


    Schauen wir uns doch mal den Musterfall an, da steht natürlich vieles, das des Aufschreibens nicht wert ist


    "Bei Versetzung oder Ausscheiden aus dem Dienst ist das Gerät inkl. des Zubehörs an die ausgebende Behörde [Name des Schulträgers] zurückzugeben."


    Achnee, wwr hätt's gedacht.


    Mein Lieblingsatz: "Die Ausstattung steht den Lehrkräften nur zur dienstlichen Nutzung [...]". Nur dienstlich. Das mag ja rechtlich völlig ok sein, zeigt aber wes Geistes Kind die Verfasserin dieser Zeilen ist. Lehrer dürfen jahrelang ihrer Dienstherrin ihre private Hard- und Software zur Verfügung stellen. Andersherum stellt sie klar, dass sie da mit uns nicht auf Augenhöhe ist. Wehe da ruft eine 'ne private E-Mail ab. Dann kommt der Staatsschutz.


    Aber die gute Nachricht kommt noch: [...] unentgeltlich zur Verfügung." Wow, umsonst.


    "Damit automatische Updates auf ein Endgerät heruntergeladen und eingespielt werden können, muss das Endgerät regelmäßig [z. B. einmal in der Woche / jeden zweiten Tag] mit dem Internet verbunden werden. Anfragen des Betriebssystems oder von installierter Software zur Installation von Updates sind grundsätzlich zu bestätigen"


    Wartungsfenster schön und gut. Aber alle zwei Tag bedeutete, dass ich das Ding nicht mal über's Wochenende offline lassen könnte. Und automatische Updates, die einer Bestätigung eines Benutzer bedürfen, sind irgednwie gar nicht so automatische. Aber auf jedenfalls ist die Lehrerin schuld, wenn etwas nicht läuft.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Generell: du traust es dir vielleicht zu, aber da sitzen auch Lehrer vor, die bei der Anweisung "Fahren sie den laptop herunter" einen Fahrstuhl suchen gehen. sorry, ist leider so.


    Die "warum steht das da drin"-Punkte ignoriere ich mal. Es steht drin, weil es rechtlich klargestellt sein muss. Auch wenn es eigentlich klar sein sollte.


    "Ausschließlich dienstliche Verwendung": natürlich. Da landen personenbezogene Daten drauf, für die der Lehrer nicht mehr die "Erklärung zu den pers. Daten auf Privatgeräten" unterschreiben muss. Verantwortlich ist der Schulträger für die Sicherheit der Daten. Dass man das Risiko möglich gering hält und der User nicht auch noch private Daten darauf verwaltet und damit ein Risiko eingeht, sollte klar sein.


    Automatische Updates: wieso regst du dich wegen dem Wochenende auf? Du zitierst doch selber, dass dort unter anderem explizit steht "z.B. einmal die Woche". Du musst das Ding nicht am Wochenende hochfahren. Wie das in den Ferien ist, müsste man allerdings schauen. Da würde ich dir recht geben - wobei du das noch nicht einmal geschrieben hast.


    Okay, künstliche Aufregung von dir. Nicht mehr.


    kl. gr. frosch

  • Mir geht es eher um den im Artikel genannten Punkt, dass ein Eigenanteil für Reparaturen zu erbringen sei. Bei vertragsgemäßer Nutzung muss so etwas vom Arbeitgeber abgedeckt sein. Als während meiner Ausbildung mein Laptop nicht mehr funktionierte, habe ich in der IT angerufen und einen neuen zur Verfügung gestellt bekommen - ich musste weder rechtfertigen, was genau da warum nicht mehr funktionierte, noch musste ich für den Schaden mit einem Eigenanteil haften. Dieser Passus wäre für mich nicht akzeptabel.

    • Offizieller Beitrag

    Eigenanteil? Wo steht das denn? Meinst du diese Stelle?


    Zitat

    Kosten für die Beseitigung von Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind, werden der Nutzerin oder dem Nutzer in Rechnung gestellt (vgl. §

    Da ist davon die Rede, dass man bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz herangezogen wird. Macht auch Sinn.


    Beispiel: Ich habe mir mal ein Weizenbier über den Buro-Laptop gekippt. Er ging auch noch, aber die Tastatur lief nicht mehr richtig. Also habe ICH eine neue Tastatur bestellt und sie von der IT einbauen lassen. (Hätte es auch selbst gemacht.) war auch klar. Was kann der Schulträger für mein Weizenbier.


    Kl.gr.Frosch

  • Zitat

    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unabhängig von der Ursache für einen Verlust, Beschädigung, Defekt etc., kein Anspruch auf ein Ersatzgerät besteht.

    :autsch:

  • Ich habe mich auf die im Zeitungsartikel erwähnten bis zu 200€ Eigenanteil bezogen. Sollte unser Träger auf die Idee kommen solche Nutzungsvereinbarungen treffen zu wollen, würde ich es nicht unterschreiben. Mit einem Vorsatz-Passus wäre ich noch einverstanden, aber bereits bei grober Fahrlässigkeit können die Interpretationen arg auseinander gehen. Müsste ich das Gerät mit nach Hause nehmen und privat transportieren und aufbewahren, wäre mir das zu heikel.

  • Sollte jemand die Nutzungsvereinbarung bereits unterschrieben haben, kann er immer noch Punkt 3 ziehen:


    Zitat

    Die Einwilligungserklärung erfolgt auf Basis einer Information nach Art. 13/14 DSGVO, ist freiwillig und für die Zukunft widerrufbar.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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