Notenspiegel bei der KA

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich habe da mal eine Frage. Muss oder kann der Notenspiegel /Notendurchschnitt einer KA den SuS und/oder den Eltern mitgeteilt werden?

    Wie sind da in NRW die rechtlichen Bestimmungen (wenn es überhaupt welche gibt)?

  • Nehme die Frage wieder zurück, weil selbst die Quelle gefunden:


    https://www.schulministerium.n…bung-zeugnisse-versetzung


    Werden schriftliche Arbeiten mit einem Notenspiegel oder Klassenspiegel versehen?

    Es gibt keine rechtliche Regelung, die die Bekanntgabe eines Notenspiegels oder eines Klassenspiegels vorsieht. Es liegt im Ermessen der Lehrerin oder des Lehrers, ob mit den schriftlichen Arbeiten ein Notenspiegel oder ein Klassenspiegel mit den Ergebnissen (ohne Namensnennung) bekannt gegeben wird. Die Eltern haben darauf keinen individuellen Anspruch. Dieser bezieht sich vielmehr auf das Recht, jederzeit über die Lern- und Leistungsentwicklung ihres Kindes informiert zu werden (§ 44 Abs. 2 SchulG).

    • Offizieller Beitrag

    Ergänzend dazu zum Datenschutz:

    Lässt die Verkündung eines Notenspiegels Rückschlüsse auf Leistungen einzelner Schüler zu, darf er nicht verkündet werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hihi, mal wieder sowas BL-Typisches. Bei uns in Hessen ist die Mitteilung des Notenspiegels Pflicht

    Finde ich für die Übersicht auch gut. An die Tafel anschreiben reicht allerdings aus.

  • An die Tafel schreiben ist bei euch nicht mehr erlaubt? Ich finde es auch für die Schüler schon durchauch wichtig zu sehen, wie z.B. bei einem 3erSchnitt die Verteilung aussieht und ob die Schere weit auseinder geht oder alle dicht beisammen liegen.

  • Mache ich auch so: Notenschritt, Notenverteilung und Durchschnitt.

    Ist im Deutschaufsatz natürlich schwer darstellbar, aber immer dort, wo mit Punkten gearbeitet wird, mache ich das öffentlich.

  • Durchschnitt gebe ich ggü. Schülern an, Notenverteilung nur pauschal (zusammen gefasst). Warum?


    Ich habe zu oft erlebt, dass bei nur wenigen schlechten Noten die Mitschüler wie Geier versucht haben, den- bzw. diejenigen ausfindig zu machen.


    Konkret: ein Schüler ist den Tränen nahe, weil er eine schlechte Note erhalten hat und wird von seinen Klassenkameraden bedrängt, hast du die 5? Er will es nicht sagen und lügt. Aber die anderen glauben ihm nicht und lassen nicht locker. Das möchte ich nicht. Und da es bei uns nicht vorgeschrieben ist, bleibe ich vor allem bei den schlechten Noten allgemein (ich sage z. B. 5 Schüler im Viererbereich und schlechter, fasse also alles ab 3,5 zusammen).


    Ich erkläre immer wieder, dass Durchschnitt und Notenverteilung nichts aussagen. Was bringt es mir, wenn ich in einer leistungsstarken Klasse die schlechteste Note habe bzw. umgekehrt. Es sind die Noten des einzelnen.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Hihi, mal wieder sowas BL-Typisches. Bei uns in Hessen ist die Mitteilung des Notenspiegels Pflicht

    Bei uns in RLP auch:


    "§ 37 Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Schülerarbeiten

    [...] (2) Bei Klassen-, Kursarbeiten und schriftlichen Überprüfungen wird die Notenverteilung (Notenspiegel) mitgeteilt."

    (Schulordnung BBS RLP)

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