Nebentätigkeit

  • Hallo liebe Mitglieder des Forums,


    ich bin neu hier und habe mich nun angemeldet, weil mir eine Frage auf den Fingernägeln brennt.


    Ich liebe meinen Job an einer Berufsschule und ich kann mir nichts besseres vorstellen. Neben meinen Job habe ich von einem Träger das Angebot bekommen Jugendliche zu unterrichten, die im dualen Ausbildungssystem sind jedoch Asylsuchende sind mit Sprach- und Lernschwierigkeiten. Mir wurde das mit 6 Unterrichtsstunden genehmigt und ich bekomme eine Vergütung nach Unterrichtsstunde (45 min)


    Nun habe ich angefangen und bemerke immer mehr, dass die zwei Azubis nicht 6 Unterrichtsstunden an Bedarf haben. Wir sind jetzt schon bei 10 Unterrichtsstunden in der Woche. Ich helfe denen bei den Aufgaben im Distanzlernen, bei privaten Briefen und bei Vorbereitungen bezüglich Klassenarbeiten. Noch mehr Druck entsteht dadurch, dass die Schüler immer mich anfragen und bei anderen Nachhilfelehrern nicht kommen. Mein Schulleiter meinte damals zu mir, er selber würde nie kontrollieren ob ich mehr unterrichte. Bei einer Prüfung wäre ich jedoch nachweispflichtig.


    Mehrere Fragen:


    - gilt eine Unterrichtsstunde (45 Min) wie 1 Stunde oder wären zum Beispiel 4 Unterrichtstunden (4x45Min= 3 Zeitstunden)


    - wenn der Schulleiter das nicht kontrolliert, wie kann die Behörde darauf kommen das zu kontrollieren? Ist das möglich, wenn sie das macht? Ich bin ja seit ein paar Monaten 2 Stunden ÜBER den Stunden die ich generell als Nebentätigkeit ausführen darf. Wie könnte man mir generell auf die Schliche kommen?


    Ich hab jetzt ein bisschen Panik, dass dieses dazu führen könnte mich aus dem Beamtenstatus zu entlassen. Weiß einer mehr darüber? Bin erst seit 3 Jahren im Beamtenstatus und mir fehlt oftmals die Erfahrung in solchen Dingen.


    Über sachliche Beiträge würde ich mich sehr freuen.


    Gruß

  • Ich gebe zu, ich versteh die Frage mit den Unterrichtsstunden und zeitstunden gerade schlichtweg nicht. Was möchtest du dazu genau wissen?


    Welche "Behörde" soll dein zeitliches Engagement kontrollieren? Meinst du deinen Dienstherrn oder irgendeinen Auftragegeber des freien Trägers für den du zusätzlich tätig bist?


    Wirst du für deine zwei Stunden über Soll bezahlt oder machst du diese ehrenamtlich zusätzlich? Beides könnte bei einer stundengenauen Genehmigung ein Problem sein, in letzterem Fall aber vermutlich nur, wenn deine Hauptarbeit leiden sollte durch den zusätzlichen Einsatz.


    Bist du Mitglied in einer Gewerkschaft? Falls ja solltest du dich dort rechtlich beraten lassen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da stellt sich die Frage des Bundeslandes. Wo gibt es denn reine Berufsschulen?

    Diese Frage stellt sich mir auch. Reine Berufsschulen gibt es doch nur in Bayern, oder?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Die Berufsschullehrer hängen sich immer so an dem Begriff "Berufsschule" auf :zahnluecke:


    Das Wort wird umgangssprachlich wohl deutschlandweit für alle Formen von Berufsschulen, Berufskollegs, beruflicher (Schul)Ausbildung etc. verwendet.

  • Die Berufsschullehrer hängen sich immer so an dem Begriff "Berufsschule" auf :zahnluecke:


    Das Wort wird umgangssprachlich wohl deutschlandweit für alle Formen von Berufsschulen, Berufskollegs, beruflicher (Schul)Ausbildung etc. verwendet.

    Ja, und wie ich finde: zurecht! Ich bezeichne "Förderschulen" auch nicht mit dem veralteten Begriff "Sonderschulen", auch wenn dieser umgangssprachlich noch von einigen Menschen verwendet wird.

    Gerade von Lehrkräften erwarte ich aber, dass sie die korrekten Bezeichnungen für die einzelnen Schulformen (also zumindest Grundschulen, Sek. I und II, Förderschulen, berufliche Schulen) verwenden, auch wenn du das vielleicht übertrieben findest.


    Und übrigens: Ich bin keine "Berufsschullehrerin"! Ich habe das "Lehramt an berufsbildenden Schulen" studiert und bin zudem Diplom-Handelslehrerin. 8)

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  • Die Berufsschullehrer hängen sich immer so an dem Begriff "Berufsschule" auf :zahnluecke:


    Das Wort wird umgangssprachlich wohl deutschlandweit für alle Formen von Berufsschulen, Berufskollegs, beruflicher (Schul)Ausbildung etc. verwendet.

    Das ist hier aber ja nunmal kein Forum für Hinz und Kuntz, sondern eines für Peers, wo man schon einen differenzierteren Anspruch haben kann und darf... Wer z.B. an den BBSen tätig ist ist nunmal gerade nicht einfach Berufsschullehrkraft, sondern in deutlich mehr Bildungsgängen bis ggf. hin zur Sek.II im Einsatz. Sonderbeschulung/Förderschularbeit machen die KuK auch noch gleich frei Haus mit- also gleich mit den Grundschullehrkräften sind das bei genauerer Betrachtung unsere eierlegenden Wollmichsäulein, (^^) denen wir als KuK zumindest Respekt zollen können, indem wir uns darum bemühen sie nicht nur auf einen Teilbaustein ihrer Arbeit zu reduzieren.

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  • Mir wurde das mit 6 Unterrichtsstunden genehmigt und ich bekomme eine Vergütung nach Unterrichtsstunde (45 min)

    Aber damit ist doch alles gesagt: Du hast einen Vertrag über 6 Unterrichtsstunden, das ist als Nebentätigkeit genehmigt und das wird dir bezahlt. Wenn du aus deinem persönlichen Engagement heraus das Doppelte (oder auch das Dreifache) an Zeit aufwendest, so ist das deine Entscheidung - es kümmert keinen, aber es bezahlt dir auch keiner.


    Also, es sei denn, du kommst ab jetzt jeden Morgen zu spät in den Unterricht und du sagst deinem Schulleiter, dass du an akutem Schlafmangel leidest, weil deine Nebentätigkeit dich zu sehr beansprucht...

  • Die Berufsschullehrer hängen sich immer so an dem Begriff "Berufsschule" auf :zahnluecke:

    Die Berufsschule ist halt nur ein (kleiner) Teil der berufsbildenden Schulen.


    Ich mag es nicht, wenn man immer verwundert angeschaut wird, dass ich auch abends Unterricht habe (Fachschule für Technik) und (Fach-)Abitur-Klassen unterrichte.

    Viele denken da nur an das duale System und deswegen ist es schon von Relevanz mit dem Begriff.

  • Ja, und wie ich finde: zurecht! Ich bezeichne "Förderschulen" auch nicht mit dem veralteten Begriff "Sonderschulen"

    Beide Begriffe sind veraltet. In Bawü heißt das seit einigen Jahren "SBBZ" - "Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrun"
    ;)
    Schaugn mer mal, was der/die neue Bildungsminister/in draus macht.

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Die Berufsschullehrer hängen sich immer so an dem Begriff "Berufsschule" auf :zahnluecke:


    Das Wort wird umgangssprachlich wohl deutschlandweit für alle Formen von Berufsschulen, Berufskollegs, beruflicher (Schul)Ausbildung etc. verwendet.

    Das ist so, als würdest du Gymnasiallehrer als Sek I Lehrer bezeichnen. Das stimmt zwar insofern, als dass die Sek I natürlich Teil des Betätigungsfeldes ist, aber eben nicht nur. Ich sehe auch nicht, warum es unzumutbar schwieriger sein soll "Lehrer an berufsbildenden Schulen" statt "Berufsschullehrer" zu schreiben.

  • Mal blöd gefragt: Gibt es überhaupt reine Gymnasiallehrer oder unterrichtet man in Deutschland auch meist noch Realschule? Ich bin ja eben keine Gymnasiallehrperson, ich unterrichte auch Fachmittelschule und habe auch schon Berufsschule und Berufsmaturität unterrichtet. Die offizielle Bezeichnung lautet "Mittelschullehrperson". Ich finde es nebenbei bemerkt total dumm, dass wir in der Nordwestschweiz das Wort "Gymnasium" für eine Bildungseinrichtung benutzen, die meist Gymnasium und Fachmittelschule oder Wirtschaftsmittelschule unter einem Dach hat. In den meisten anderen Kantonen heisst es "Kantonsschule". Das wäre auch die korrekte, allgemeine Bezeichnung.

  • Interessant. Das war an meiner Schule früher nicht so und die hat auch heute noch Gymnasium und Realschule zusammen. Bayern. Ist allerdings ne katholische Schule, vielleicht macht das nen Unterschied?

  • War dann nicht in staatlicher Trägerschaft, sondern eine Privatschule. Ich habe mich auf staatliche Schulen bezogen, bei Privatschulen mag es auch heute noch anders sein.

  • Staatliche Trägerschaft. Aus Hessen kenne ich das auch, aber in der gleichen Kombi, katholische Schule in staatlicher Trägerschaft. Die Schwester meiner Lebensgefährtin unterrichtet sowohl Gymnasium als auch Realschule. Worauf bezieht sich denn die Ausbildung? Sind da die Schulformen getrennt? Ist bei uns ja nicht so, wir trennen die Schulstufen. Für Berufsschule müsste ich streng genommen Berufspädagogik in der Ausbildung belegt haben, aber streng wird es eben nicht genommen. Sek I unterrichtet grundsätzlich auch alle Niveaus.

  • Ja, freie Trägerschaft, aber staatlich anerkannt, d.h. man vergibt die staatlichen Abschlüsse und orientiert sich am Lehrplan (anders als z.B. Waldorfschulen). Es unterscheiden sich schon die Studieninhalte und auch das Referendariat ist halt auch völlig getrennt. Deswegen ist beim "Staat" das dann auch völlig getrennt. Freie Träger mögen das flexibler gestalten.

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