Bundesnotbremse - bez. auf SCHULE

  • Gesetz ist durch den Bundesrat...

    Mal gespannt wann es dann zur Anwendung kommt

    Unterschrift von Steinmeier und dann Abdruck im Bundesgesetzblatt. Dürfte vor dem Wochenende noch machbar sein.


    Unser Familienminister in NRW ist ganz überrascht, dass auch Kitas in den Notbetrieb müssen. Denn wir wissen doch alle: Kitas sind keine Infektionstreiber, denn dort wird immer auf Abstand geachtet und alle Kinder tragen dauerhaft FFP2 oder medizinische Masken.

  • Im Fernsehn wurde eben feierlich verkündet: Schulen machen ab 165 komplett zu. Also so richtig komplett. Also zu. So komplett.

    Ich kann also davon ausgehen, dass ich auch weiterhin alle meine Schüler am Kolleg ab Montag im Präsenzunterricht habe, oder? (Weil einjährige Bildungsgänge = Abschlussklasse usw.) Oder heißt komplett zu neuerdings wirklich zu?

  • Im Fernsehn wurde eben feierlich verkündet: Schulen machen ab 165 komplett zu. Also so richtig komplett. Also zu. So komplett.

    Ich kann also davon ausgehen, dass ich auch weiterhin alle meine Schüler am Kolleg ab Montag im Präsenzunterricht habe, oder? (Weil einjährige Bildungsgänge = Abschlussklasse usw.) Oder heißt komplett zu neuerdings wirklich zu?

    Es hieß doch: Ausnahmen für Abschlussklassen sind möglich.

  • https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/custom/app/pdf.xqy?ident=3c29ecb9bb2c7bed7a491400a5dad8c20dd51879&WCF_AMPERSAND×tamp=20210422175523&version=2.2&documentId=910141


    Wer mal lesen will. Ich schau mal rein, ob da was zur Definition von "Abschlussklassen" steht.


    Edit: Wer gucken möchte: Seite 3, rechte Spalte, ab ca. Mitte.


    Über die Definition einer Abschlussklasse steht nix drin, die Schließung gilt, wenn drei Tage am Stück 165 überschritten wurde, danach muss man zwei Tage warten, dann ist dicht. Hab heute schon die juristische Auffassung gelesen, dass die Tage erst ab Inkrafttreten gelten, also ab morgen. Ich gehe jede Wette ein, dass in NRW Landkreise zwischen 165 und 200 nicht Montag zu machen, sondern erst Mittwoch (3+2 Tage).


    Außerkraft tritt dies, wenn 5 Tage am Stück 165 unterschritten wurde.

  • Im Fernsehn wurde eben feierlich verkündet: Schulen machen ab 165 komplett zu. Also so richtig komplett. Also zu. So komplett.

    Ich kann also davon ausgehen, dass ich auch weiterhin alle meine Schüler am Kolleg ab Montag im Präsenzunterricht habe, oder? (Weil einjährige Bildungsgänge = Abschlussklasse usw.) Oder heißt komplett zu neuerdings wirklich zu?

    Bei uns wurden gerade, von der selben Behörde, die uns mehrfach bei Inzidenzen über 200 in die Schule gejagt hat, sämtliche Präsenzklassenarbeiten für nächste Woche verboten, auch von Abschlussklassen.

    Sieht also ausnahmsweise nach "wirklich zu" aus, hier ziehensie sonst alle Register, um dich noch unter absurdesten Bedingungen rein zu schicken.


    Find ich übrigens im Prinzip gut. Aber halt mal wieder null nachvollziehbar im Vergleich zum sonstigen handeln und spannend, wenn man an das KA-Verbot online denkt. Und in Sachen Vorlaufzeit eine absolute Sauerei.


    Die mehrere Stunden Aufwand, eine KA zu planen mit dem umfassendst möglichen Schutz hätte ich mir wohl sparen können.


    Heute ist dann übrigens auch der Tag, ab dem ich einfach gar nichts mehr planen werde und auch drauf pfeife, wenn ich am Ende nicht genug Noten habe.

  • Die Durchführung von Präsenzunterricht an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen ist nur zulässig bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.


    Die gibts doch in allen Schulen: Fenster und Türen auf + Seife am Waschbecken.


    Also wisst ihr, was Euch allen blüht: Rein in die Schule alle Mann!

  • SMK-Blog schrieb:

    Was sind Abschlussklassen?

    Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen. Als Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge gelten neben der Klassenstufe vier der Grundschule die jeweiligen Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der

    • Oberschulen,
    • Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
    • Berufsschulen (einschließlich Abschlussklassen im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
    • Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe),
    • Fachschulen,
    • Fachoberoberschulen,
    • Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
    • Abendoberschulen,
    • Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
    • Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
    • Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
    • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
    • Studienreferendare im Vorbereitungsdienst an den Lehrerausbildungsstätten.


    Also in etwa alle?

  • In den Grundschulen wird so und so alles unterlaufen und zwar durch die Notbetreuung.

    Bei uns (Bayern) kommen immer mehr Schüler in die Notbetreuung, weil Eltern immer mehr die Nerven verlieren.

    Die Regeln des KM sind so schwammig ausgedrückt, dass quasi jeder, der sich überfordert fühlt, sein Kind schickt.

    Bei mir nehmen diese Art von Notbetreuungskindern zu. An unserer Schule nehmen auch die infizierten Schüler zu, seitdem wir regelmäßig testen.

  • SMK-Blog schrieb:

    Was sind Abschlussklassen?

    Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen können die Schulen auch oberhalb einer Inzidenz von 165 im Wechselmodell besuchen. Als Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge gelten neben der Klassenstufe vier der Grundschule die jeweiligen Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge der

    • Oberschulen,
    • Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
    • Berufsschulen (einschließlich Abschlussklassen im Berufsgrundbildungsjahr und Berufsvorbereitungsjahr sowie Vorabschlussklassen, deren Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2020/2021 am ersten Teil einer in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen durchgeführten Abschlussprüfung teilnehmen),
    • Berufsfachschulen (einschließlich Vorabschlussklassen der Berufsfachschule für anerkannte Ausbildungsberufe),
    • Fachschulen,
    • Fachoberoberschulen,
    • Berufliche Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13),
    • Abendoberschulen,
    • Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12),
    • Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12)
    • Förderschulen, die nach den Lehrplänen für die Oberschule unterrichtet werden,
    • Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen,
    • Studienreferendare im Vorbereitungsdienst an den Lehrerausbildungsstätten.


    Also in etwa alle?

    Nein, das wäre ja sonst lächerlich. Ich sehe ganz eindeutig, dass zb die 5. Klasse nicht kommen muss. Und die 6. (außer vielleicht bei Vollmond, Neumond oder der Zeit dazwischen).


    Die Schule macht natürlich zu, für alle, außer die zwei, drei Schüler aus deiner Aufzählung.

  • @samu: Was ist denn "SMK-Blog"? Nach der Aufzählung der Schulformen dort sieht das nach NRW aus, oder?

    Ich könnte absolut nicht nachvollziehen, warum eine 11. oder 12. Klasse eine "Abschlussklasse" sein solllte. Was für einen Abschluss kann man denn am Ende dieser Jahrgangsstufe erreichen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Nach der Aufzählung der Schulformen dort sieht das nach NRW aus, oder?

    Ich könnte absolut nicht nachvollziehen, warum eine 11. oder 12. Klasse eine "Abschlussklasse" sein solllte. Was für einen Abschluss kann man denn am Ende dieser Jahrgangsstufe erreichen?

    Sieht absolut nach NRW aus. Im Moment sind auch die Q1 und Q2 in Präsenz, auch in Kreisen wo die Schulen dicht sind.

  • Sieht absolut nach NRW aus. Im Moment sind auch die Q1 und Q2 in Präsenz, auch in Kreisen wo die Schulen dicht sind.

    Nee, habe gerade gegooglet; es geht um Sachsen (http://www.bildung.sachsen.de/blog) . Finde ich wirklich merkwürdig, dass bei euch auch die 11. und 12. Klassen in Präsenz sind; hier in NDS sind sie das im "Szenario C" nicht und das macht m. E. auch Sinn.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • An den BKs in NRW ist alles eine "kann-Bestimmung". Da muss also kein Schüler in die Schule, wenn die Schulleitung das festlegt. Denn nach der o. g. Aufzählung betrifft das wirklich viele am BK. Je nach Struktur können das auch 80-90% sein. Glück für die, die eine besonnene und mutige Schulleitung haben und das nicht zulassen (so wie meine :klatsch:)

  • Nee, habe gerade gegooglet; es geht um Sachsen (http://www.bildung.sachsen.de/blog) . Finde ich wirklich merkwürdig, dass bei euch auch die 11. und 12. Klassen in Präsenz sind; hier in NDS sind sie das im "Szenario C" nicht und das macht m. E. auch Sinn.

    Bei Frau Gebauer aus NRW frage ich schon lange nicht mehr nach dem Sinn. Bei uns sind es zwar die 12+13, aber das mach ja keinen Unterschied.


    An den BKs in NRW ist alles eine "kann-Bestimmung". Da muss also kein Schüler in die Schule, wenn die Schulleitung das festlegt. Denn nach der o. g. Aufzählung betrifft das wirklich viele am BK. Je nach Struktur können das auch 80-90% sein. Glück für die, die eine besonnene und mutige Schulleitung haben und das nicht zulassen (so wie meine :klatsch: )

    Beneidenswert - bei uns betrifft das auch Unmengen an Klassen, aber die waren schon vor den Ferien quasi alles da, was die Schulmail aus NRW erlaubt hat.

  • @samu: Was ist denn "SMK-Blog"? Nach der Aufzählung der Schulformen dort sieht das nach NRW aus, oder?

    Ich könnte absolut nicht nachvollziehen, warum eine 11. oder 12. Klasse eine "Abschlussklasse" sein solllte. Was für einen Abschluss kann man denn am Ende dieser Jahrgangsstufe erreichen?

    Sächsisches Ministerium f. Kultus und wir haben nur 12 Schuljahre.


    Ich werde aus dem Schreiben trotzdem nicht schlau. Sieht aber so aus als ob Förderschulen weiterhin normal kommen müssen:weissnicht:

  • Beneidenswert - bei uns betrifft das auch Unmengen an Klassen, aber die waren schon vor den Ferien quasi alles da, was die Schulmail aus NRW erlaubt hat.

    Ich bin darüber auch mehr als glücklich, auch wenn es bedeutet, dass ich weiterhin zu 100% in Distanz bin und gern mal wieder raus will. Das ist aber jammern auf hohem Niveau, weil ich natürlich weiß, dass es eigentlich besser ist, dass ich nicht in die Höhle muss.

  • Nein, das wäre ja sonst lächerlich. Ich sehe ganz eindeutig, dass zb die 5. Klasse nicht kommen muss. Und die 6. (außer vielleicht bei Vollmond, Neumond oder der Zeit dazwischen).


    Die Schule macht natürlich zu, für alle, außer die zwei, drei Schüler aus deiner Aufzählung.

    Nicht zu vergessen die Schüler*innen deren Vornamen mit J beginnen und die im Sternzeichen Stier sind, die dürfen im Wechselunterricht unter Pandemiebedingungen Bahnhof.

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