Wechselunterricht an Grundschulen Sachsen

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...Es ging in unserer Schule um das Aufteilen in Gruppen für das Wechselmodell. Angeblich müssen Klassen mit 16 oder weniger Kindern nicht geteilt werden. Egal ob 1,50m Abstand eingehalten werden kann oder nicht. Welche Meinung habt ihr dazu? Oder gibt es da eine klare Ansage?

    • Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ist zwingend Wechselunterricht ab dem übernächsten Tag durchzuführen. Dies gilt für alle Schularten, also auch die Grundschulen. Eine Notbetreuung wird in den Grundschulen angeboten.

    Klingt nicht nach Ausnahmen. Wenn ihr es genau wissen wollt, solltet ihr in der Behörde anrufen und nachfragen.

  • Wechselunterricht - anders gedacht: Vielleicht kann man in Sachsen ja auch alle 16 kommen lassen und dafür jeden zweiten Tag frei machen? :flieh: Andere Länder, andere Regelungen...

  • 16 : 2 = 8


    Bei uns sind alle Klassen deutlich kleiner als 16 SuS und natürlich werden bei Wechselunterricht alle geteilt.

    Das liegt vermutlich an der Schulform.


    Bei uns werden die Klassen auch erst ab mehr als 16 SuS geteilt, wenn Wechselunterricht - "Szenario B" - ist. Wir haben aber zum größten Teil große Räume, wo die Abstände zwischen den Sitzplätzen gut eingehalten werden können.

    Von daher würde ich - allerdings für Niedersachsen und nicht Sachsen! - sagen (ohne, dass ich dazu eine "klare Ansage" - sprich: Erlasslage - im Kopf hätte): Bei Klassen mit genau oder weniger als 16 SuS muss nicht geteilt werden, kann aber, nämlich dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wechselunterricht - anders gedacht: Vielleicht kann man in Sachsen ja auch alle 16 kommen lassen und dafür jeden zweiten Tag frei machen? :flieh: Andere Länder, andere Regelungen...

    Das ist das, was hier passieren würde. Dann dürfte die Lehrkraft nämlich Notbetreuung machen. Dann lieber effektiver in Kleingruppen unterrichten (oder wenn Abstand möglich große Gruppe, aber täglich). Aber hier ist (wie überall) Sparen an oberster Stelle....

  • Von daher würde ich - allerdings für Niedersachsen und nicht Sachsen! - sagen (ohne, dass ich dazu eine "klare Ansage" - sprich: Erlasslage - im Kopf hätte): Bei Klassen mit genau oder weniger als 16 SuS muss nicht geteilt werden, kann aber, nämlich dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

    In Niedersachsen ist es im Rahmen-Hygieneplan genau benannt, dabei geht es um max. 16 Personen im Raum, wobei Lehrkräfte und I-Hilfen als Person zählen.

    Warum Lehrkräfte an den BBS keine Personen sind, weiß ich nicht 🤷‍♂️.

  • In Niedersachsen ist es im Rahmen-Hygieneplan genau benannt, dabei geht es um max. 16 Personen im Raum, wobei Lehrkräfte und I-Hilfen als Person zählen.

    Warum Lehrkräfte an den BBS keine Personen sind, weiß ich nicht 🤷‍♂️.

    Auszug aus dem Hygieneplan: " (Szenario B): Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klas-senräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen. Bodenmarkierungen können bei der Ausrichtung der Sitzplätze unterstützen.Die Schülerinnen und Schüler werden umschichtig in geteilten Lerngruppen unterrichtet. Abhängig von der Größe des Unterrichtsraumssind das in der Regel maximal 16 Personen inkl. Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund ggf. Schulassistenz.Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können lerngruppenübergrei-fend tätig werden. Besondere Gegebenheiten vor Ort (kleine Klassen mit max. 16 Personen inkl. Lehrkraft, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund ggf. Schulassistenz) und/oder besonders große Räume) erlauben Abweichungen von dieser Regelung." [Hervorhebungen durch mich]


    Dort steht, wie du siehst, dass es i. d. R. max. 16 Personen sein sollen. Wenn der Raum groß genug ist - und das ist bei uns (wie ich oben und bereits mehrfach in anderen Threads schrieb) in fast allen Klassenräumen der Fall - dürfen auch (natürlich unter Wahrung des Abstands) mehr Personen in diesen Raum! Wir haben das genau ausgemessen, glaub' mir ;) . In den kleineren Klassen- und Fachräumen haben derzeit nur die Klassen bzw. Gruppen mit weniger SuS Unterricht.

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  • Von daher würde ich - allerdings für Niedersachsen und nicht Sachsen! - sagen (ohne, dass ich dazu eine "klare Ansage" - sprich: Erlasslage - im Kopf hätte): Bei Klassen mit genau oder weniger als 16 SuS muss nicht geteilt werden, kann aber, nämlich dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.

    Ich revidiere - damit es auch ganz genau ist: Klassen mit genau 15 (nicht 16) oder weniger SuS müssen nicht geteilt werden, da zu den 16 Personen pro Raum auch die Lehrkraft hinzugerechnet wird (sowie weitere Mitarbeiter*innen o. ä, die wir allerdings in meiner Schulform so gut wie nie dabei haben).

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  • Ich finde ja gut, dass ihr Säle zum Unterrichten habt. Der Traum der Grundschullehrerinnen mit ihren vielen Kisten und Kästen, Karteien und kunterbuntem Krimskrams.

    in der Regel maximal 16 Personen inkl. Lehrkraft,

    Vielleicht hat es auch etwas mit Nachverfolgung zu tun.

    Wir hatten Anfragen von Eltern, ob wir nicht alle SuS gemeinsam kommen lassen wollen.


    NEIN, wollen wir nicht (würden die Räume auch nicht hergeben).

    Wir sind zwar manchmal in Klasse 1, ABER WIR können schon bis 15 zählen!

  • 16 : 2 = 8


    Bei uns sind alle Klassen deutlich kleiner als 16 SuS und natürlich werden bei Wechselunterricht alle geteilt.

    Bei den SBBZ gibt es aber auch Seltsamkeiten. Bei einer befreundeten Lehrerin am Sprachheilzentrum ist es so, dass die Schulen offen sind. Die Inzidenz ist niedrig (Heidelberg), aber es werden Schüler angekarrt aus weit entfernten Ortschaften mit Inzidenzen über 300 und mehr. Das Einzugsgebiet ist sehr groß.

  • Bei den SBBZ gibt es aber auch Seltsamkeiten. Bei einer befreundeten Lehrerin am Sprachheilzentrum ist es so, dass die Schulen offen sind. Die Inzidenz ist niedrig (Heidelberg), aber es werden Schüler angekarrt aus weit entfernten Ortschaften mit Inzidenzen über 300 und mehr. Das Einzugsgebiet ist sehr groß.

    Das liegt halt daran, dass nur die Inzidenz des Landkreises zählt, in dem die jeweilige Schule liegt. Wir haben ja auch eine ganze Reihe von SuS, die aus zwei Nachbarlandkreisen "anreisen", in denen die Inzidenz schon seit Längerem sehr viel höher liegt als im LK, in dem unsere Schule ist (einer dieser Landkreise hatte auch tage-, wenn nicht sogar wochenlang eine Inzidenz von über 300 - gestern lag sie bei 280 -, während der Schul-LK seit Tagen bei um die 100 lag - vorgestern 89, gestern 105).

    Wir sind aber ja trotzdem noch mit den meisten Schulen im Szenario C, nur mit den Klassen, die demnächst Abschlussprüfungen bei uns an den BBS haben in B (also Wechselunterricht).

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  • In Sachsen sind die Förderschulen komplett offen, egal wie hoch die Inzidenz und auch nix mehr mit Wechselunterricht. Die Grundschulen sind bis 165 im Wechselunterricht, egal wie groß die Klasse.


    So mein Kenntnisstand. Nine29179 , wie ist es denn bei euch weitergegangen?

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