Erhöhung des Rundfunkbeitrages kommt

  • Und in Mebis (für andere: die zentrale bayerische Lernplattform) ist auch eine umfangreiche Mediathek integriert, teilweise bestückt aus ÖRR-Produktionen.

    Wenn das Land für die Schulen etwas einkauft, muss das Land sich auch etwas einfallen lassen, wie es das vergütet. Eine Begründung für Rundfunkbeiträge sehe ich darin aber nicht. Es ist eher so, dass man sich um die Finanzierung keine Gedanken machen muss, weil es eh schon verpflichtend durch die Bürgerinnen bezahlt wurde.

  • Man ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Einen Zwang vermag ich nicht zu erkennen.

    Wer widerholt nicht zahlt, landet im Gefängnis. Einer wurde zu 6 Monaten Haft verknackt, obwohl er noch nicht einmal ein Empfangsgerät hatte. Das Wort Zwangsgebühr ist da jetzt nicht überzogen. In Großbritannien ist es sogar einer der Hauptgründe für Verurteilungen bei Frauen. :zahnluecke:

  • Wer widerholt nicht zahlt, landet im Gefängnis. Einer wurde zu 6 Monaten Haft verknackt, obwohl er noch nicht einmal ein Empfangsgerät hatte.

    Das dürften Ausnahmen sein. Für die allermeisten Bürgerinnen bleibt es eine Verpflichtung, der sie nachkommen.

    Das Wort Zwangsgebühr ist da jetzt nicht überzogen.

    Eben doch.

    In Großbritannien ist es sogar einer der Hauptgründe für Verurteilungen bei Frauen.

    Das dürfte wenig mit dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk bei uns zu tun haben. Die Rechtslage dort kenne ich im Detail nicht.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Gefängnis. Einer wurde

    Keine seriöse Quelle. Auch dort kann offensichtlich „Gebühr“ und „Beitrag“ nicht auseinanderhalten. Woher soll ich wissen, ob alles andere zutreffend dargestellt ist?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Keine seriöse Quelle. Auch dort kann offensichtlich „Gebühr“ und „Beitrag“ nicht auseinanderhalten. Woher soll ich wissen, ob alles andere zutreffend dargestellt ist?

    https://www.focus.de/finanzen/…s-stimmt_id_13429695.html


    Nenn es von mir Zwangsbeitrag. Spiel deine Sprachspielchen, wenn man eben sonst nicht argumentieren kann ...

    Man muss es zahlen, sonst kommt man in „Erzwingungshaft” oder Beitragshaft oder Pflichthaft oder ???

  • Man ist verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Einen Zwang vermag ich nicht zu erkennen.

    Contradiction much?


    Man muss es zahlen, sonst kommt man in „Erzwingungshaft” oder Beitragshaft oder Pflichthaft oder ???

    Lachhaft...

    Entropy is a bitch, embrace her.

    Einmal editiert, zuletzt von s3g4 ()

  • Contradiction much?

    Hat das ’ne Bedeutung? Falls du erklären möchtest, dass dir der Unterschied zwischen „Pflicht“ und „Zwang“ egal sei, so muss ich passen. Dann kommen wir nicht weiter.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Hat das ’ne Bedeutung? Falls du erklären möchtest, dass dir der Unterschied zwischen „Pflicht“ und „Zwang“ egal sei, so muss ich passen. Dann kommen wir nicht weiter.

    Das ist doch nur Wortklauberei. Ob es jetzt Pflicht-, Zwangs- oder Kartoffelbeitrag heißt spielt keine Rolle. Das Ergebnis ist doch, dass ich den Beitrag zahlen MUSS wenn ich in einem Haushalt wohne. Also wenn ich nicht obdachlos sein möchte, muss ich zahlen.

  • Das ist doch nur Wortklauberei.

    Nein. Aber wenn du die Begriffe nicht unterscheiden können möchtest, kann ich dir nicht helfen. Nur soviel: der Unterschied zwischen „Pflicht“ und „Zwang“ ist im Rechtsstaat durchaus wichtig. Details spare ich mir wegen erwarteter Nutzlosigkeit.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Nein. Gar nicht!

    Oh, da hast du aber tapfer mit dem Fuß aufgestampft. Da habe ich mit der Erklärung, dass die Werbung bei den öffentlich-rechtlichen im Umfang begrenzt ist, nur in bestimmten Zeitfenstern erlaubt ist, es diese überhaupt nur auf den wenigsten der zahlreichen Kanäle gibt, keine Chance. Gegen deine Argumentation komme ich nicht an.


    Ich finde die Frage interessant, ob man zu einem höheren Beitrag bereit wäre, um ganz auf die Werbung zu verzichten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Rein philosophisch dürfte es sich wohl eher um Zwang handeln, ansonsten wäre die Frage nach der Notwendigkeit nicht gestellt worden. Juristisch macht die Unterscheidung meiner Kenntnis nach wenig Sinn (also es gibt einen Unterschied, aber Zwang wäre hier überhaupt nicht einschlägig), da bräuchte ich auch eine Erläuterung.


    Den Unterschied zwischen Gebühr und Beitrag haben die Leute schon bei den Studienbeiträgen nicht verstanden. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Ob es jetzt Pflicht-, Zwangs- oder Kartoffelbeitrag heißt spielt keine Rolle.

    Es ist wichtig, was es ist. Der Einfachheit halber wählt man einen passenden Begriff. Den Unterschied zwischen Kartoffeln und Rundfunk finde ich übrigens auch relevant.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • dürfte es sich wohl eher um Zwang handeln

    Zwang wird nur in äußerst seltenen Ausnahmen notwendig. Das ist wie bei vielen Dingen. Die allermeisten Menschen brauchen auch keine Zwangsmaßnahmen, um an der roten Ampel stehen zu bleiben oder nicht auf den Marktplatz zu defektieren.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich nutze den ÖR allenfalls im Auto. Und dort kann ich bzgl. des Umfangs der Beschallung mit Werbung nicht unterscheiden, ob ich einen Sender des ÖR (hier hatte ich den WDR genannt) oder einen privaten Sender empfange.


    Und nein, ich würde nicht noch zusätzlich Geld für Werbefreiheit zu zahlen bereit sein. Vielmehr erwarte ich schon immer, dass ein gebührenfinanzierter ÖR werbefrei sendet. Wenn ich mir so ansehe, welches Angebot ich von Diensten wie Netflix, Prime o.ä. erhalte (und auch wahrnehme), dann sind die Rundfunkgebühren in dieser Höhe einfach nur eine Unverschämtheit.


    Übrigend belästigen auch die genannten Dienste mich nicht mit Werbung. Und warum nicht? Genau, weil ich bereits meinen Obulus entrichtet habe.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Auch dort kann offensichtlich „Gebühr“ und „Beitrag“ nicht auseinanderhalten.

    • Steuer: Zahlungsverpflichtung (an den Staat) ohne Anspruch auf Gegenleistung. Man kann also z.B. nicht fordern, daß die Mineralölsteuer für den Straßenbau eingesetzt wird.
    • Beitrag: Zahlungsverpflichtung mit Anspruch auf Gegenleistung. Nimmt man die Gegenleistung nicht in Anspruch, bleibt die Zahlungsverpflichtung bestehen. Den Vereinsbeitrag kann man sich z.B. nicht zurückholen, wenn man nicht zum Training gegangen ist.
    • Gebühr: Zahlungsverpflichtung für eine konkrete Gegenleistung. Nimmt man die Leistung nicht in Anspruch, muß man auch nicht zahlen, z.B. Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises.


    Was ich nicht verstehe: Langläufig heißt es "Müllgebühr", aber eigentlich müßte das doch ein Beitrag sein. :gruebel:
    Wenn ich die Tonne nicht passend an die Straße stelle, kann ich nachher nicht mein Geld zurück fordern.


    Entsprechend müßte sich der ÖRR doch eigentlich aus Beiträgen und nicht aus Gebühren finanzieren, denn sonst könnte man sich das Geld bei Nicht-Nutzung ja zurückholen. Das geht aber nicht, weil pauschal für jeden Haushalt abgerechnet wird, egal ob man nun in die Flimmerkiste guckt oder nicht. :flieh:


    Nachtrag: Wikipedia hat es richtig. Dort heißt es "Rundfunkbeitrag" und nicht -gebühr.

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