Zusätzlich zur allgemeinen Hochschulreife auch Fachhochschulreife (schulischer Teil) in NRW möglich ? (§ 58 Abs. 6 APO-WbK)

  • Zum einen könntest du der Schulleitung etwas mehr Wertschätzung entgegenbringen. Ja, SL erhalten A16. Allerdings haben SL - auch außerhalb von Corona - viel Arbeit. Jetzt kurz vor den Zeugnissen ohnehin. Das A16 Gehalt wiegt oftmals den zusätzlichen Stress nicht auf. Mich wundert es nicht, warum so wenige Lehrer SL werden wollen. Würden sie alle nur "scharf" auf das A16 Gehalt sein, könnten sich Schulen vor Bewerbungen wohl kaum retten.

    Schulleitungen "freuen" sich auch immer ganz besonders, wenn sie bei der Schulaufsichtsbehörde angezeigt werden.

    Schulleitungen sprechen auch untereinander. Falls du jemals Lehrer werden solltest, kann es sein, dass SL 1 (der von der Ausbildungsschule oder der Schule, wo du deine feste Stelle bekommst), SL 2 (den vom WBK) kennt und sich die Beiden austauschen.

    Wenn du einen Mehrwert von dem zusätzlichen Zeugnis hast, dann beantrage es, aber warte bitte bis der Zeugnisdruck weg ist. So sehr wird es nicht eilen.

    Wenn du nur für den Aktenordner das Zeugnis benötigst, lass es bleiben.


    Ich hätte sicherlich auch Rechtsanspruch auf ein Dienstgespräch bzgl. meiner aktuellen schulischen Leistung ... wenn ich mich auf eine Beförderungsstelle bewerben wollen würde und ich die Lage abchecken würde. Da ich meiner SL aber nicht unnnötig Arbeit bescheren möchte und ich mich auf keine Beförderungsstelle bewerben möchte, lasse ich es (und täusche auch nicht vor, dass ich mich eventuell auf eine Beförderungsstelle bewerben möchte)

  • Zitat von cera :

    "Die Notenberechnung bzw. die Erstellung des Zeugnisses (Egal ob FHR oder AHR Zeugnis) wird normalerweise vom Oberstufenkoordinator vorgenommen...Auf jeden Fall von jemandem mit einer Funktionsstelle und die werden üblicherweise erst ab A15 vergeben. In diese Besoldungsgruppe werden z.B. stellv. Schulleiter, Mitglieder der erweiterten Schulleitung, Bildungsgangleiter am BK, etc. eingestuft..."


    Hm, nein, "normalerweise" ist das nicht so. Zumindest an den BBSn hier in NDS, die ich kenne (und das sind einige), nicht. Da gibt es jeweils eine Kollegin oder einen Kollegen pro Abteilung, die/der - mit A14-Stelle - für den Zeugnisdruck zuständig ist (auch für die FHR- und AHR-Zeugnisse). Die Noten werden von den jeweiligen Klassenlehrkräften eingegeben. Der/Die Schulleiter/in setzt dann nur noch das Siegel und seine/ihre Unterschrift auf das von der/dem "Zeugnisdrucker/in" ausgedruckte Zeugnis.


    Ansonsten schließe ich mich dem an, was meine Vorredner/innen bereits schrieben.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Bei uns veranlasst die Oberstufenberatung (A13, keine Funktionsstelle) Berechnung und Ausdruck (Noten gibt jeder Fachlehrer ein, ich war gestern damit beschäftigt). Bei uns wird es nach erfolgreichem Abgang nach Klasse 11 erteilt oder wenn man in Klasse 12 das Abitur nicht schafft. Erhalten tun es also (ungefragt) nur Schüler, die kein Abitur erhalten. Das Ansehen ist entsprechend (ich staune seit einem halben Jahr, dass cera es will. Wenn mir jemand erzählt, er hätte Fachhochschulreife schulischer Teil, gehe ich davon aus, dass er kein Abitur hat.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Bei uns veranlasst die Oberstufenberatung (A13, keine Funktionsstelle) Berechnung und Ausdruck (Noten gibt jeder Fachlehrer ein, ich war gestern damit beschäftigt). Bei uns wird es nach erfolgreichem Abgang nach Klasse 11 erteilt oder wenn man in Klasse 12 das Abitur nicht schafft. Erhalten tun es also (ungefragt) nur Schüler, die kein Abitur erhalten. Das Ansehen ist entsprechend (ich staune seit einem halben Jahr, dass cera es will. Wenn mir jemand erzählt, er hätte Fachhochschulreife schulischer Teil, gehe ich davon aus, dass er kein Abitur hat.)

    Entweder das oder wenn man das Zeugnis über FHR schulischer Teil haben möchte wegen besserer Chancen einen NC zu knacken, dass das Abizeugnis nicht so toll war. Anonsten müsste man ja noch das 1 jährig gelenkte Praktikum machen.

    V.a. macht es keinen Sinn, wenn man die erste Überlegungen im August anstellt und dann nach einem halben Jahr den Versuch startet. Da scheint mir das echte Interesse bzw. das eigentliche "ich brauche es" nicht so groß zu sein,

  • Es geht ja auch gar nicht darum, dass cera das aktuell benötigen würde, eher ums Prinzip, einen tiefliegenden Brass gegenüber Funktionsträger:inne:n im Schuldienst und darum zu schauen, ob das denn wirklich klappt, sowie mutmaßlich wieder mehr Langeweile im (Online-)Studium. Lehrkräften zusätzliche Arbeit zu verschaffen und denen damit ans Bein pinkeln zu können scheint ungeachtet des eigenen Berufswunsches eine insgesamt recht ausgeprägte Intention zu sein. Erwachsen zu werden scheint noch weitere Studiensemester zu erfordern...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Letztlich kann es uns doch egal sein. Sie kann ja gerne bei der Schule die Ausstellung dieses Zeugnisses beantragen. Das ist im Grunde nur ein Blättern im SchILD-Archiv, ein Starten des FHR-Algorighmus' in SchILD und ein Aufrufen des entsprechenden Zeugnisreports (wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe.) Das wäre in zehn Minuten erledigt.

    Du bist recht großzügig mit der Zeit anderer. Woher sollen die zehn Minuten denn kommen? Geht jemand zehn Minuten früher aus dem Unterricht und die Schülerinnen lernen dann weniger? Nimmt die Kollegin es von der Unterrichtsvorbereitung? Oder welche Tätigkeit im Umfang von 10 Minuten darf sie liegen lassen, um ein nutzloses Zeugnis zu drucken? Oder nimmt sie die dann doch von ihrer Freizeit?

    Diesen Austausch finde ich ganz interessant, weil hier der Umgang mit Arbeitszeit im Amt und in der Schule sehr schön kontrastiert wird. Im Amt ist es nähmlich tatsächlich erstmal egal. Da kommt eine Anfrage ein und wird bearbeitet. Anderers bleibt in der Zwischenzeit liegen und wenn die Arbeitszeit aufgebraucht ist, stempelt man aus, geht nach Hause und die Sachen bleiben weiterhin liegen.

    (Ich überspitze, aber nur Minimal: In der Realität gibt es sicherlich auch mal Vorgänge, die unbedingt fertig werden müssen, dann können die nicht liegen bleiben und müssen dann noch erledigt werden, obwohl man vorher Zeit mit der Anfrage verbracht hat. Aber dann stempelt man eben auch nicht aus, sammelt Überstunden an und geht dann an einem anderen Tag nochmal deutlich früher. So oder so, die Zusatzarbeit durch unnötige Anfragen führt insgesamt nicht zu mehr Arbeit.)


    In der Schule ist das halt nicht so einfach. Da hat man seine Aufgaben, die erledigt werden müssen, egal, wie viel Zeit dafür drauf geht. Wenn dann so alberne Anfragen kommen, dann muss man schon sehr konsequent sein und seine Aufgaben insgesamt sehr genau im Blick haben, um sich nicht selbst auszubeuten und die Zeit wieder an anderer Stelle einzusparen.


    Das sind keine neuen Erkenntnisse, aber ich habe das Gefühl, dass dieser unterschiedliche Umgang mit Arbeitszeit an den verschiedenen Dienststellen auf Ebene der Ämter und Behören gerne mal vergessen wird. In der Konsequenz darf man sich bei zusätzlichen Aufgaben und bei Erlassen und Verfügungen, die zu Mehrarbeit führen, keinesfalls selbst ein schlechtes Gewissen machen, wenn man dann da einspart, wo man selbst die Kontrolle hat (Unterricht etc.), um mit seiner Arbeitszeit hinzukommen. Letztlich will es der Dienstherr ja dann genau so.


    Das war jetzt ein wenig OT, aber das Ansinnen des TE ist mir zu albern, um darauf einzugehen.

    • Offizieller Beitrag

    Da gibt es aber noch ein kleines, aber wichtiges Detail zu ergänzen:

    Der "Vertreter" des Amtes war in diesem konkreten Fall vorher selbst 14 Jahre im Vollzeitschuldienst, darunter sechs Jahre in der Oberstufenverwaltung. Er weiß, wieviel Aufwand das ist. Im konkreten Fall hätte er ceras Schreiben auch nicht privilegiert bearbeitet sondern in möglicherweise bestehende weitere Anfragen dieser Art eingereiht, in jedem Fall aber die wirklich wichtigen Dinge vor Ort prioritär erledigt. Die Anfrage ceras hätte er dann wahrscheinlich nach den Zeugniskonferenzen bearbeitet.


    Inwieweit eine singuläre Ansicht dazu geeignet ist, auf die grundsätzliche Haltung des Amtes bzw. der Behörde zu schließen, lasse ich einmal offen. Mich hat der Erfahrungsschatz aus beiden Bereichen sehr bereichert - ich kenne beide Seiten, die Anforderungen und die Konsequenzen der Arbeit bzw. für die Arbeit auf beiden Seiten und ich habe ein Verständnis (damit meine ich kognitiv und nicht empathisch) dafür entwickelt, was warum wie läuft.

    Mein Fazit ist, und das habe ich glaube ich hier schon ein paar mal geschrieben:

    Das Problem ist nicht die Behörde oder das Ministerium. Das Problem besteht aus zwei Komponenten.


    Komponente 1: Bildung ist Gegenstand bzw. Objekt der Politik und damit einer primär sachbezogenen oder bedürfnisorientierten Auseinandersetzung bzw. Entscheidungsfindung entzogen. Politik hat ihre eigenen Gesetze. In den Bezirksregierungen arbeiten ganz unabhängig von Wahlen oder Regierungskoalition die dort eingesetzten DezernentInnen. Im Ministerium wird in der Regel auch nur die Hausspitze ausgetauscht, wenn die Regierung wechselt oder das Kabinett umgebildet wird.


    Komponente 2: Bildung braucht Finanzierung und Logistik. Hierfür sind das MSB, das Finanzministerium und die Kommunen als Schulträger zuständig. Zu viele Köche. Zu viele partielle Interessen. Zu langwierig. Zu komplex.


    Es handelt sich um ein ganz, ganz schwerfälliges, träges und weitgehend veränderungsresistentes System, das sich aufgrund seiner ihm innewohnenden Mechanismen und Automatismen einer grundsätzlichen Änderung entzieht.

  • Meine eigene Erfahrung im Amt war sicherlich eine andere als deine, was Tätigkeit, Dauer und Orga angeht (- es war eine 50% Abordnung -). Nicht zuletzt war es auch ein anderes Bundesland und damit ein anderes System.

    Aber ich glaube, dass gewisse Erfahrungen sicherlich vergleichbar sind. Deinen beiden Komponenten stimme ich zu. Ich bin aber schon der Meinung, dass man sich recht schnell an Arbeitsbedingungen anpasst - zwangsläufig. Und dann hat man eben nicht bei jeder Aussage und jeder Entscheidung auf dem Schirm, wie sich das jetzt im Detail auf das andere System auswirkt. Ich will damit sagen: Wäre bei mir damals im Amt so ein Antrag wie der der TE eingegangen - und das hätte im Rahmen meiner Tätigkeit durchaus passieren können - dann hätte ich ihn vermutlich an die Schule weitergeleitet, ohne mir im Detail die Fragen zur Arbeitsbelastung zu stellen, die O. Meier richtig aufgeworfen hat. Auch wenn ich noch mit eine Bein im anderen System war. Ohne einen Rollenwechel im Kopf hätte ich nämlich meine Aufgaben im Amt gar nicht richtig erledigen können, wenn ich immer daran gedacht hätte, was das jetzt wieder konkret für die Schule heißt. Dann hätte ich öfter mal sagen müssen "Eigentlich ist es echt egal, wir lassen das jetzt so!", aber das hätten meine Dezernenten vor Ort nicht akzeptiert, die ja wieder eigenen Zwängen ausgeliefert waren. Ich würde mal vermuten, dass es dir vielleicht ähnlich geht, Bolzbold .


    Das andere ist, und das baut auf deinen beiden Komponenten auf, dass die Behördenstruktur sich selbst ad absurdum führt. Ganz pauschal könnte man sagen, dass die übergeordnete Amtshierarchien zwei Aufgaben hat (die ich hier durchaus hierarchisiere): 1.) Rahmenbedingungen zu schaffen, die guten und effektiven Unterricht ermöglichen; 2.) Die Durchführung und die Effektivität dieses Unterrichts zu überwachen (Dienstaufsicht)

    Mein dezidierter Eindruck war, dass ein Großteil der Ressourcen in der Bildungsverwaltung in die zweite Aufgabe geht (Dienstaufsicht) und die Schulen mit der ersten Aufgabe (Bereitstellung von Rahmenbedingungen) mehr und mehr auf die Schulen abgewälzt wird, die dann Mängelverwaltung betreiben. Das wiederum führt die Idee der Dienstaufsicht ad absurdum, da hier Maßstäbe angesetzt werden, die im Rahmen dieser Mängelverwaltung nicht mehr gewährleistet werden konnten. Ein völlig absurdes System, das dazu noch völlig aufgebläht ist und damit Ressourcen verschlingt, die an den Schulen direkt besser aufgehoben werden. Dafür gibt es Gründe, klar, politische und juristische vor allem, aber das macht es nicht besser.

    Wie gesagt, ich bin damals aus dem Amt raus mit der Erkenntnis, dass ich mich niemals als Schulleitung hier ins Kreuzfeuer der Interessen begeben möchte, und bin in der Personalvertretung gelandet.

  • Was meint ihr? Ob es wohl Sinn macht den Antrag per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?

    Also das kann jetzt nichts anderes mehr als ein Troll sein….

    Holy Moses met the Pharaoh

    Yeah, he tried to set him straight

    Looked him in the eye,

    "Let my people go!"

    Holy Moses on the mountain

    High above the golden calf

    Went to get the Ten Commandments

    Yeah, he's just gonna break 'em in half!

  • Was meint ihr? Ob es wohl Sinn macht den Antrag per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen?

    Klar! Du kannst auch die Polizei & das Gericht anrufen und um Amtshilfe bitten. Sie sollen doch die SL bitte in Haft nehmen (sowas wie Erzwingungshaft, nur eben aus anderen Gründen), falls sie das Zeugnis nicht ausstellen lassen möchte. Gerichtsvollzieher ist nur was für Weicheier! Ich hab einen Nachbarn, der Polizist ist. Der könnte bestimmt aushelfen!

  • Also das kann jetzt nichts anderes mehr als ein Troll sein….

    ??? Wieso? Diese Möglichkeit steht jedem gemäß §132 BGB offen ( Auch Privatleuten). Es ist mir ja auch nur durch den Kopf geschossen...Ich werde morgen aber erstmal in der Schule anrufen und nachfragen, ob die Möglichkeit besteht mir ein solches Zeugnis auszustellen...Falls die sich da querstellen bleibt mir ja immer noch der schriftliche Weg....

  • Ok, war ja auch nur eine Überlegung, habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird und deswegen in den tiefen des Sekretariats verschwindet...Wenn der GV vor der SL steht und ihr den Antrag persönlich übergibt, wird er gewiss nicht verschwinden sondern sehr zeitnah bearbeitet werden...psychologischer Nebeneffekt, da der GV ja nicht alle Tage in die Schule kommt, versteht ihr?

  • Ok, war ja auch nur eine Überlegung, habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird und deswegen in den tiefen des Sekretariats verschwindet...Wenn der GV vor der SL steht und ihr den Antrag persönlich übergibt, wird er gewiss nicht verschwinden sondern sehr zeitnah bearbeitet werden...psychologischer Nebeneffekt, da der GV ja nicht alle Tage in die Schule kommt, versteht ihr?

    Wie bereits gesagt: SL haben auch etwas Anderes zu tun als solche Anträge zu bearbeiten.

    • Offizieller Beitrag

    Ok, war ja auch nur eine Überlegung, habe halt Angst, dass der Antrag als total unwichtig eingestuft wird und deswegen in den tiefen des Sekretariats verschwindet...Wenn der GV vor der SL steht und ihr den Antrag persönlich übergibt, wird er gewiss nicht verschwinden sondern sehr zeitnah bearbeitet werden...psychologischer Nebeneffekt, da der GV ja nicht alle Tage in die Schule kommt, versteht ihr?

    In den Tiefen landen? Ja. Verschwinden? Eher nein.
    Aber natürlich kann man, um ganz, ganz sicher zu gehen, auch sofort mit dem Gerichtsvollzieher ankommen.

    Wenn Du eines Tages fertige Lehrkraft bist, hast Du sicherlich auch nichts dagegen - und im Gegenteil sogar vollstes Verständnis dafür - wenn SchülerInnen und Eltern, KollegInnen und Schulleitung im dienstlichen Umgang mit Dir auch entsprechende "Geschütze" auffahren, um ebenso ganz, ganz sicher zu gehen, dass Du auch ja Deinen dienstlichen Pflichten voll nachkommst.

    So, und jetzt komm mal wieder runter und werd' endlich erwachsen...

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