Hattet ihr solche Situationen schon? Umgang von Mitschülern bei Streit?

  • Guten Morgen,


    habt ihr schon einmal erlebt, dass Mitschüler eine Rauferei bewusst durch ihr Verhalten bestärkt haben durch Zurufe oder es euch schwerer gemacht haben diese zu bemerken und sie zu stoppen weil sich euch in den Weg gestellt oder eine Tür zugehalten wurde? :evil:


    Diese Woche kam es bei uns zu einem Streit zweier Drittklässler auf den Toiletten während der großen Pause und zwei Mitschüler haben sich von innen hinter der Tür positioniert und durch Tür zuhalten etwas Zeit geschindet eine Kollegin eintreten zu lassen, die Aufsicht hatte. Weitere Jungen haben drinnen die Streithähne angetrieben „es sich zu zeigen“. :klatsch:


    Die Kollegin hat die Rangelei schließlich aufgelöst und die beteiligten Schüler an uns Klassenlehrer übergeben, zu den Umständen und dem Verhalten der Mitschüler aber hinterher eher beiläufig berichtet.


    Wie seid ihr bei euren Vorfällen damit umgegangen oder hatte das für euch keine Bedeutung weil ihr euch auf die Deeskalation der Hauptakteure fokussiert habt und alles andere nicht weiter beachtet und verfolgt habt?


    :danke:

    LG

  • (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
    (2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

    'nuff said.

  • @Fossi

    Ich glaube nicht, dass das bei Drittklässlern zum Tragen kommen sollte.

    @tutor

    Ja, das kommt mitunter vor, weil die Schüler in der Situation gefangen sind. Trotzdem ist es nicht in Ordnung. Wichtig ist vor der Überlegung einer Sanktionierung, dass die Schüler ihr Fehlverhalten verstehen und einsehen. Wie Ihr dann vor Ort damit umgeht, hängt von den Gesamtumständen und von eventuellen Vorgeschichten oder früheren Vergehen ab.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Wie seid ihr bei euren Vorfällen damit umgegangen oder hatte das für euch keine Bedeutung weil ihr euch auf die Deeskalation der Hauptakteure fokussiert habt und alles andere nicht weiter beachtet und verfolgt habt?

    Aber sicher hat das eine Bedeutung! Denen geht's wohl zu gut, einer Lehrerin die Tür zuzuhalten? Und beizutragen, dass ein Konflikt eskaliert? Ich würde eine deutliche Ansage machen, was das Türzuhalten angeht, wenn einer das noch mal machen würde, säßen die Eltern beim Gespräch, das würde ich ihnen unmissverständlich mitteilen.


    Was das angemessene Lösen von Konflikten angeht, bedarfs halt kontinuierlicher Kommunikationsförderung. Klassenrat und solche Sachen, jeder wird gehört, sprich per ich, formuliere Wünsche und Emotionen statt Vorwürfen etc.pp.


    Aber das können die meisten Erwachsenen nicht immer leisten.

  • Bolzbold: Doch. Und zwar genau nach dem Wortlaut des Paragraphen. Notabene: Da steht nichts von Gefängnis oder dergleichen. Da steht nur, dass der Tatgehilfe der gleichen Strafe verfällt wie der Täter. Und das, so finde ich, lässt sich hier sehr gut anwenden.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Jeder, der sich unangemessen verhält, erhält eine Konsequenz. Das sollte wohl klar sein.

    Welcher Art die Konsequenz ist, können normalerweise nur die Beteiligten (damit meine ich nicht die Kinder, sondern die Lehrer, die betroffen waren zusammen mit den Klassenlehrern/Schulleitung/Schulsozpäd/.../...) entscheiden, denn diese kenne die Kinder, die Situation, das Elternhaus und überhaupt.

    Wer nach unangemessenem Verhalten keine Konsequenz erhält, wird dieses wieder zeigen.

    Konsequenzen wären: Ansprache, Nacharbeiten, Sozpädgespräche, Eltern reinbitten, Brief schreiben... das kann von hier aus nicht beurteilen.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Danke erstmal für eure Antworten, die ja alle mehr oder weniger in die selbe Richtung gehen, das Verhalten nicht einfach zu dulden und entsprechend als Fehlverhalten anzusprechen oder sogar zu sanktionieren.


    Nur zur praktischen Umsetzung würde mich dann interessieren, wie ihr vorgegangen seid. Habt ihr euch bei nem Handgemenge diejenigen eingeprägt, die den Streit begünstigt haben und habt es der jeweiligen Klassenleitung (sofern ihr die SuS kanntet) weitergetragen damit diese sich um Gespräche, Sanktion etc. kümmert oder fordert ihr Mitschüler auf, sobald ihr interveniert, an Ort und Stelle zu bleiben bis ihr die Streithähne auseinander habt und sie im Anschluss daran selbst mit ihrem Verhalten zu konfrontieren?

    Oder schickt ihr anstiftende Schüler einfach mit lauter Aufforderung und Androhung von Konsequenzen weg wenn ihr euch einem Schülerstreit bei einer Aufsicht nähert? Dann entfiele allerdings eine Konsequenz für diejenigen.


    Erzählt einfach mal wie ihr das in der Vergangenheit gehandhabt hat.

  • Ich habe noch keinen Streit in Toilettenräumen klären müssen, aber da wären ja alle SchülerInnen beisammen, sodass sich keiner unbemerkt entfernen könnte.


    Mein elefantöses Lehrergedächtnis sieht die Kinder, die meisten kenne ich beim Namen, damit sind sie Beteiligte und werden im Nachhinein befragt.

    Ich habe Aussagen auch schon mitgeschrieben oder Kinder voneinander unabhängig befragt.

    Man kann sie auch selbst notieren lassen, was geschehen ist.

    Früher oder später, oft später, kommt man der Wahrheit durch alle Aussagen näher.


    Wenn es irgendwie möglich ist, werden Streitigkeiten direkt an dem Tag noch geklärt.

    Sinnvoll kann es auch sein, selbst als Lehrkraft ein Gedächtnisprotokoll zu der Situation anzufertigen.

  • Ja, ich wende mich an die Klassenleitung der Betroffenen, weil die wissen, was schon alles gelaufen ist und natürlich den besseren Zugang haben und auch sagen können, ob es Sinn ergibt, die Eltern anzurufen o.ä.

  • Ich würde es so machen, wie es die Kollegin gemacht hat. Allerdings würde ich den Klassenlehrern genau vom Geschehen berichten. Notfalls müssen sich die beteiligten Klassenlehrer über Maßnahmen absprechen.

    Bei uns ist das sogar offiziell so geregelt, dass wir bei größeren Sachen an die Klassenlehrkraft weitergeben. Die Argumente dafür wurden genannt: Die Klassenlehrkraft kennt das Kind am besten und hat auch im Überblick, wie es sonst so ist und welche Maßnahmen für dieses Kind am nachhaltigsten sind.

    Exakt dieselbe Situation hatte ich noch nicht, aber in der Pausenaufsicht mache ich es so wie beschrieben: Wenn bei kleineren Sachen nur reden genügt, dann belasse ich es dabei, ist es etwas Schlimmeres, gibt es die Meldung an die Klassenlehrkraft, die dann die entsprechenden Maßnahmen ergreift. Wir haben einen schulinternen Maßnahmenkatalog.

  • Ich tue mich schwer damit, bei Drittklässlern mit dem Strafrecht zu kommen.

    Sag mal: Drücke ich mich echt so kompliziert aus? Ich wollte doch nur sagen, dass alle Beteiligten in etwa die gleichen Konsequenzen zu gewärtigen haben sollten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Bolzbold: Doch. Und zwar genau nach dem Wortlaut des Paragraphen. Notabene: Da steht nichts von Gefängnis oder dergleichen. Da steht nur, dass der Tatgehilfe der gleichen Strafe verfällt wie der Täter. Und das, so finde ich, lässt sich hier sehr gut anwenden.

    Es ist überhaupt nicht die Aufgabe von Schule, zu bestrafen. Bei Kindern kommt dies ohnehin nicht in Frage. So oder so ist der Verweis auf das StGB nicht wirklich zielführend. Durchaus zu den Aufgaben von Schule gehört es jedoch, Kinder auch zu erziehen, insbesondere bzgl. der Ausgestaltung des gemeinsamen Zusammenlebens in einer Gesellschaft. Hierfür ist es sicher sinnvoll, geeignete pädagogische Einwirkungen über Erziehungsmittel und ggf. Ordnungsmaßnahmen vorzunehmen, die geeignet sind, diesen Erziehungsauftrag für die Beteiligten sinnvoll umzusetzen.


    PS: Im Übrigen ist es bereits fraglich, ob eine einvernehmlicher Rangelei rechtswidrig ist.

  • Sag mal: Drücke ich mich echt so kompliziert aus?

    Ok. Offensichtlich schon. Also nochmal für diejenigen, die meinen Gedankengang bislang nicht nachvollziehen konnten: Ausgangspunkt des Threads war die Frage nach den angebrachten Konsequenzen für diejenigen, die sich zwar an der Rangelei nicht direkt beteiligt haben, jedoch über das Zuhalten der Toilettentür etc. durchaus involviert waren. Meine Idee: Diese Kinder sollte die gleichen Konsequenzen (NICHT: "Strafe"!) erleben wie die direkt Beteiligten. Das halte ich nach wie vor nicht für ganz abwegig. Sorry, wenn mein Verweis auf das Recht (das für solche Fälle immer wieder erstaunlich logische Regelungen enthält!) bei einigen offensichtlich falsche Assoziationen ausgelöst hat. Ich wollte nämlich nicht sagen, dass Drittklässlern mit dem Strafrecht beizukommen sei, sondern nur verdeutlichen, dass die "Helfer" die gleichen Konsequenzen spüren sollten wie die Raufer. Gern kann ich das noch weiter ausführen; als Lehrer lege ich schon berufsbedingt großen Wert darauf, verstanden zu werden.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Darf ich übersetzen?: "Mitgehangen, mitgefangen".


    Oder noch deutlicher: Der Arsch, der die Tür zuhält, damit ein anderer verkloppt werden kann, der darf sich am allerwenigsten aus der Affäre ziehen, der hatte nämlich seine Sinne beieinander im Gegensatz zu den Wutzwergen, die eigentlich aneinandergeraten sind.


    Edit: Fossi hat seinen Beitrag ergänzt, daher macht die Übersetzung nicht mehr so viel Sinn, aber macht nix. Gute Nacht ihr Lieben:sleeping:

    Einmal editiert, zuletzt von karuna ()

  • Zitat

    Diese Kinder sollte die gleichen Konsequenzen (NICHT: "Strafe"!) erleben wie die direkt Beteiligten. Das halte ich nach wie vor nicht für ganz abwegig.

    Zitat

    Darf ich übersetzen?: "Mitgehangen, mitgefangen".

    Oder noch deutlicher: Der Arsch, der die Tür zuhält, damit ein anderer verkloppt werden kann, der darf sich am allerwenigsten aus der Affäre ziehen, der hatte nämlich seine Sinne beieinander im Gegensatz zu den Wutzwergen, die eigentlich aneinandergeraten sind.

    Da gehe ich mit euch in etwa konform.

    Ob es dieselben Konsequenzen sein müssen, kommt immer darauf an, wie sehr die Unbeteiligten sich dafür eingebracht haben, dass die Auseinandersetzung auf der einen Seite so hochkocht (durch Anheizerei) und/oder auf der anderen Seite, ob dazu noch versucht wurde eine Intervention der Lehrer hinauszuzögern oder zu verhindern (sich der Aufsichtsperson in den Weg stellen, Tür zuhalten etc.).


    Ich habe den Thread erstellt, weil ich viele Kolleginnen und Kollegen erlebt habe, die auf Mitschüler bei Raufereien gar nicht eingehen und sie einfach wegschicken ohne sich die Beteiligten zu merken und es an deren Klassenleitung weiterzugeben.


    Wenn man alleine interveniert ist es dabei meiner Meinung nach auch oft schwierig, sich darum auch noch zu kümmern, da man ja die Priorität darauf legt, die Konfliktparteien in den Griff zu bekommen und den Kampf irgendwie zu beenden.

    Daher hat es mich interessiert, wie ihr das in der Vergangenheit angegangen seid sofern ihr schon mal oder öfter so eine Situation hattet.


    Oftmals spielen Außenstehende keine unwichtige Rolle wenn es um die Frage geht, warum ein Streit unter Schüler*innen eskaliert ist. Ich hatte mal eine Auseinandersetzung unterbrochen, bei der hinterher herauskam, dass ein Klassenkamerad beiden Streithähnen solange einen Floh über Gerüchte, was der andere über denjenigen gesagt habe, ins Ohr gesetzt hat, bis beide schließlich vor Wut aufeinander los sind und der Anstifter stand natürlich in der ersten Reihe bei dem Spektakel.


    Grds. spielt auch das Thema Zivilcourage schon bei den Kleinen eine Rolle, welches man im Zuge dessen schon versuchen kann, anzubringen.


    Falls jemand von euch noch Erfahrungswerte hat, berichtet gern davon.


    LG

  • Ich habe den Thread erstellt, weil ich viele Kolleginnen und Kollegen erlebt habe, die auf Mitschüler bei Raufereien gar nicht eingehen und sie einfach wegschicken ohne sich die Beteiligten zu merken und es an deren Klassenleitung weiterzugeben.

    Wolltest du jetzt eine weitere Meinung hier einholen oder uns deine Gedanken mitteilen?


    Ich hatte mal eine Auseinandersetzung unterbrochen, bei der hinterher herauskam, dass ein Klassenkamerad beiden Streithähnen solange einen Floh über Gerüchte, was der andere über denjenigen gesagt habe, ins Ohr gesetzt hat, bis beide schließlich vor Wut aufeinander los sind und der Anstifter stand natürlich in der ersten Reihe bei dem Spektakel.

    Ja, das halte ich für ganz wichtig, dass man bei der Klärung des Streits über die Entstehung spricht und wie man diesen durch andere Verhaltensweisen hätte verhindern können. Oftmals werden Kinder, die wenig Frustrationstoleranz haben, provoziert und werden so wütend, dass es ihnen schwer fällt, sich zu beherrschen. Wenn man die Provokationen nicht mit beachtet, ist der Provokateur oft fein raus.

  • Ok. Offensichtlich schon. Also nochmal für diejenigen, die meinen Gedankengang bislang nicht nachvollziehen konnten: Ausgangspunkt des Threads war die Frage nach den angebrachten Konsequenzen für diejenigen, die sich zwar an der Rangelei nicht direkt beteiligt haben, jedoch über das Zuhalten der Toilettentür etc. durchaus involviert waren. Meine Idee: Diese Kinder sollte die gleichen Konsequenzen (NICHT: "Strafe"!) erleben wie die direkt Beteiligten. Das halte ich nach wie vor nicht für ganz abwegig. Sorry, wenn mein Verweis auf das Recht (das für solche Fälle immer wieder erstaunlich logische Regelungen enthält!) bei einigen offensichtlich falsche Assoziationen ausgelöst hat. Ich wollte nämlich nicht sagen, dass Drittklässlern mit dem Strafrecht beizukommen sei, sondern nur verdeutlichen, dass die "Helfer" die gleichen Konsequenzen spüren sollten wie die Raufer. Gern kann ich das noch weiter ausführen; als Lehrer lege ich schon berufsbedingt großen Wert darauf, verstanden zu werden.

    Fossi, ich habe Dich durchaus verstanden - mit Analogien aus dem Strafrecht tue ich mich dennoch bei Drittklässlern schwer, da wir hier doch deutlich stärker pädagogisch unterwegs sind. In der Oberstufe - und da habe ich schon so einiges erlebt - ist das etwas anderes. Da würde auch ich ähnliche Analogien anwenden - da reden wir aber auch mitunter über strafrechtlich relevante Vergehen (Drogen, Hinrichtungsvideos etc.)

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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