Elternzeit/Kleingewerbe

  • Hallo!

    Ich bin gerade in Elternzeit meines ersten Kindes für 2 Jahre. Eventuell ist das 2. Kind in dieser Zeit geplant und deshalb habe ich mir Gedanken über das Elterngeld gemacht. Im Moment bekomme ich den Höchstsatz, da ich vorher Vollzeit gearbeitet habe. Wenn ich in der Elternzeit wieder schwanger werden würde, würde ich ja leider viel weniger Elterngeld bekommen. Jetzt habe ich von einem "Elterngeld-Trick" gehört, bei dem man zwischen den beiden Kindern ein Kleingewerbe anmelden und z.B. etwas Selbstgemachtes verkaufen kann. Durch die Selbstständigkeit würde sich beim zweiten Elterngeld ein anderer Bemessungszeitraum ergeben. Hier findet man Genaueres: https://emilstehtkopf.de/mehr-elterngeld-beim-zweiten-kind/


    Jetzt meine Frage: Ist das auch als Lehrerin möglich? Hat das schon Mal jemand gemacht und kann mir von Erfahrungen berichten?

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich wage es zu bezweifeln dass du als Beamtin in Elternzeit plötzlich als Selbständige zählen könntest. Falls du aber Gegenteiliges herausfinden solltest (Rechtsberatung der Gewerkschaft vielleicht?) fände ich es sehr spannend, wenn du das hier kurz schreiben würdest. Das wäre dann auf jeden Fall ein Kuriosum im System.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, das funktioniert tatsächlich, ich war in der Elternzeit in einem Direktvertrieb tätig und somit wurde bei meinem 2. Kind ein anderer Bemessungszeitraum zugrundegelegt, der eben auch noch einige Monate meiner vorherigen VZ-Tätigkeit einschlossen.


    Bei mir war das ungeplant, tatsächlich habe ich das erst gelesen, als ich mit Kind 2 schwanger war. Mein Hirn kann aber nicht mehr alles dezidiert wiedergeben, ohne nachzulesen.

    Der Bemessungszeitraum ändert sich (glaube, auf das letzte steuerlich abgerechnete Jahr oder so?!?). Auf jedenfall sind es nicht mehr die 12 Kalendermonate vor Geburt.

    Ich weiß auch nicht, ob es ausreicht, sich nur mit Kleingewerbe anzumelden. Bestimmt müssen da auch Umsätze stattfinden (bei mir waren da Umsätze da, von daher weiß ich es nicht).

    Bedenke aber, dass du das dann auch bei der Steuererklärung entsprechend angeben und Abrechnungen vorlegen musst. Da musste ich mich ziemlich durchkämpfen.

  • Ich hab einfach 70% gearbeitet und die Lohnsteuerklasse rechtzeitig gewechselt (von 4 nach 3) und hatte somit auch das volle EG plus den Geschwisterbonus.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Solltest du ein zweites Kind bekommen, könntest du nach 12 Monaten auch die Elternzeit beenden und ggf. arbeiten gehen. Meist ist der Zeitraum ja sehr überschaubar, bis es zur Schwangerschaft kommt….

  • Die Schulleitung ist bestimmt begeistert, wenn jemand die Elternzeit beendet um dann mit vollen Bezügen trotzdem nicht zu kommen, aber dafür die Vertretungskraft entlassen werden muss.


    Auch wenn das System so etwas zulässt, muss man es doch nicht so ausnutzen.

    Sollte man dann wirklich arbeiten ist das was anderes.

    Kenne aber einen Fall (von vor Corona), da ist die werdende Mutter (die nicht mal eine Betreuung für das 1. Kind organisiert hatte) 2 Tage da gewesen (da hatte ihr Mann Urlaub genommen) und hat sich dann krank schreiben lassen und war dann bei 4 Frauenärzten bis ihr jemand ein BV gegeben hat. Ich muss nicht erwähnen, dass sie bei ihren Kollegen*innen (denen sie das auch so erzählte) unten durch war, sich versetzen lies, die Geschichte aber auch da irgendwie durchsickerte...

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Yestoerty da gebe ich dir uneingeschränkt Recht! Es ging mir auch um den Fall tatsächlicher Arbeit…ich wäre auch immer vorsichtig (ohne die Authentizität deiner Geschichte anzuzweifeln) mit solchen Mythen was Kollegen über jemanden erzählen…


    Allerdings frage ich mich auch, warum eine solche tatsächliche Konstellation zur Ächtung einer Kollegin führt - Elternzeit endet nach 12 Monaten (mehr Geld gibt es dann nicht mehr, Elterngeld plus dahingestellt), geplanter Wiedereintritt und ggf. folgende erneute Schwangerschaft?

  • Ja, das mit dem Kleingewerbe geht, bei mir wirkte sich das aber z.B. nachteilig aus, weil nur ganze Jahre zählten (damit verschiebt sich ja der Bemessungszeitraum auf das letzte volle Kalenderjahr), das kann man inzwischen wählen, aber es geht auf jeden Fall.

  • Einen ähnlichen Fall, wie yestoerty ihn schildert, habe ich an einer früheren Schule auch einmal erlebt - zur Freude der SL und des Kollegiums.


    Grundsätzlich finde ich es in Ordnung, wenn man vorhandene Regelungen zu seinen Gunsten anwendet - schließlich machen das fast alle so, das ist systemisch so gewollt. Allerdings finde ich die Kritik insbesondere vieler Linker (dass sich das Elterngeld wie manche andere soziale Wohltat der letzten Jahre vorrangig an die gehobene Mittelschicht richtet) und mancher FeministInnen [darf man das gendern?] und ÖkonomInnen (dass das Elterngeld hinsichtlich des Ziels, dass Väter mehr Verantwortung übernehmen sollen, trotz der immensen Kosten so gut wie gar nichts gebracht habe) sehr nachvollziehbar - vor allem angesichts der Optimierungsmöglichkeiten, die hier thematisiert werden oder die die Regelungen eben als Schlupflöcher lassen.

  • Allerdings frage ich mich auch, warum eine solche tatsächliche Konstellation zur Ächtung einer Kollegin führt - Elternzeit endet nach 12 Monaten (mehr Geld gibt es dann nicht mehr, Elterngeld plus dahingestellt), geplanter Wiedereintritt und ggf. folgende erneute Schwangerschaft? Das ist dann doch eher ein Problem der zur Verfügung stehenden Ressourcen, als der Lebensplanung der betroffenen Personen XY… hier muss die Vertretung aber auch nicht gehen, sie dürfte bleiben sofern es die gäbe ;)

    Naja, wenn man die Elternzeit dann geplant beendet ist das ja was anderes als sie aus dem Grund zu beenden. Und sich ins Lehrerzimmer zu stellen und zu sagen: Man hat gar keine Tagesmutter und ist auf der Suche nach einem Gyn der einen jetzt komplett raus nimmt ist schon was anderes und führt bei den Kollegen, die Kurse an die Person abgaben und dann plötzlich zurückbekamen, nach einer kurzen Pause, nicht zu Begeisterung. Also sie hat das deutlich gemacht, dass das System nur ausgenutzt wird. Das ist (als Frau, die schwanger bis zur letzten Minute arbeiten konnte und wollte) auch echt schwer nachvollziehbar und macht wütend, dass jemand so etwas vorlebt.

    (Wer aus gesundheitlichen Gründen raus genommen wird, das ist total ok, aber zu mehreren Ärzten zu gehen, bis das einer macht, das noch zu erzählen und dann den anderen damit Arbeit machen? No-go.)

    Aber ich drifte ab :stumm:

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich hab einfach 70% gearbeitet und die Lohnsteuerklasse rechtzeitig gewechselt (von 4 nach 3) und hatte somit auch das volle EG plus den Geschwisterbonus.

    Meinst du in der Elternzeit wieder gearbeitet? Aber dann müssen das ja wieder 12 Monate sein, damit du volles EG bekommst, oder?

  • Ich wage es zu bezweifeln dass du als Beamtin in Elternzeit plötzlich als Selbständige zählen könntest. Falls du aber Gegenteiliges herausfinden solltest (Rechtsberatung der Gewerkschaft vielleicht?) fände ich es sehr spannend, wenn du das hier kurz schreiben würdest. Das wäre dann auf jeden Fall ein Kuriosum im System.

    Ich hätte gedacht, dass man mit Einverständnis der Schulleitung ein Kleingewerbe anmelden könnte, z.B. bei Etsy und da dann etwas Selbstgemachtes verkaufen könnte.

  • Meinst du in der Elternzeit wieder gearbeitet? Aber dann müssen das ja wieder 12 Monate sein, damit du volles EG bekommst, oder?

    Nein, hatte die Elternzeit vorher schon beendet. Es waren 12 Monate, es war trotzdem mega knapp, aber mit dem Mutterschutz und der Stundenzahl und der gewechselten Steuerklasse hat es so gerade hingehauen. (Hatte das vorher aber auch ausgerechnet und mein Mann hat dann weniger gearbeitet und dann hat das für uns gut geklappt.)

    Das hängt aber ja auch von der Stundenzahl und der Besoldungsgruppe und Stufe ab. Aber der Familienzuschlag vom 1. Kind war dann ja auch dabei.

    Aber wenn du dann 1500+150€ bekommst wäre das ja auch schon mal besser.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Meinst du in der Elternzeit wieder gearbeitet? Aber dann müssen das ja wieder 12 Monate sein, damit du volles EG bekommst, oder?

    Nein, denn wenn man nach 12 Monaten wieder arbeiten bzw. eher nach ca. 14 (weil ja nur volle Kalendermonate zählen), dann werden die restlichen Monate ja durch Monate vor dem vorherigen Kind aufgefüllt.

  • Ich hätte gedacht, dass man mit Einverständnis der Schulleitung ein Kleingewerbe anmelden könnte, z.B. bei Etsy und da dann etwas Selbstgemachtes verkaufen könnte.

    Warum auch nicht, also ich kenne niemanden, wo das Probleme gemacht hat. Ich hatte ja selbst im Ref ein Kleingewerbe.

  • Das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des Einkommens, aber sehr viele Elternteile arbeiten danach auch nicht Vollzeit weiter. Deswegen wurde ja auch der Geschwisterbonus eingeführt um das etwas auszugleichen. Zudem bekommt man ja nach der Geburt das Kindergeld und als Beamter auch den höheren Familienzuschlag.

    Die Kolleginnen, die bei uns in Vollzeit wiederkommen machen das, weil der Mann dann zu Hause bleibt, in TZ ist, freiberuflich arbeitet,... das ist aber echt die Minderheit.

    Ich fühle mich im Vergleich zu Freundinnen im Ausland jedenfalls als privilegiert, dass es das alles überhaupt gibt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich hätte gedacht, dass man mit Einverständnis der Schulleitung ein Kleingewerbe anmelden könnte, z.B. bei Etsy und da dann etwas Selbstgemachtes verkaufen könnte.

    Ich wurde ja bereits eines besseren belehrt in diesem Thread (danke dafür :rose:, wieder etwas Neues gelernt). :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Der Trick mit dem Kleingewerbe funktioniert, wurde mir auch bei der Elterngeldstelle so gesagt. Es geht auch eine Solaranlage oder Ähnliches. Man muss auch nur ganz geringe Umsätze haben, das reicht schon.

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