A15 oder lieber nicht?

  • An meiner Schule ist eine A15-Stelle (Funktionsstelle Koordinator NRW) ausgeschrieben, die ich ein Jahr kommissarisch ausgefüllt habe.

    Im Prinzip kann ich mir gut vorstellen, das nun fest zu machen, ich habe mich auch trotz meines jungen Alters (Mitte 30, Staatsexamen vor 7 Jahren) beworben, bin aber nun ins Grübeln gekommen.

    Mein Fahrtweg zur Schule ist weit und ich könnte mir mittelfristig auch eine Versetzung vorstellen.

    Die Stelle ist aber eine echte Gelegenheit, sie passt perfekt zu meiner jetzigen Tätigkeit, das scheint wirklich eine einmalige Chance zu sein.

    Doch was, wenn ich in 5 Jahren keine Lust mehr habe, die Funktion auszufüllen oder mich gar als ungeeignet erweise? Was wenn ich die Schule wechseln möchte um näher an meinem Wohnort zu sein?

    Ist sowas mit A15 überhaupt möglich? Müsste ich dann mindestens stellv. Schulleiter werden? Eine Versetzung mit A15 scheint mir schon etwas bekloppt aber ich habe mal gehört, dass man sich dann auf A15-Stellen (ohne Z) an anderen Schulen nicht mehr bewerben kann.


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen!

    4 Mal editiert, zuletzt von Euklid ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und herzlich willkommen in diesem Forum.

    Zum "Einlesen" empfehle ich diesen Thread hier. Warum A15 für mich KEIN Karriereziel mehr ist - Forum rund um Schulleitung und Schulverwaltung - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    In der Rubrik, in der Du gepostet hast, gibt es noch weitere ähnliche Themen.


    Es ist richtig, dass Versetzungsbewerbungen auf A15 Ebene mit Ausnahme der Bewerbung auf A15Z nicht möglich sind. Reguläre Versetzungen hingegen schon, wobei die Stellen natürlich deutlich (!) spärlicher gesät sind als A13 oder A14 Stellen.

    Wenn Du nach fünf Jahren merken solltest, dass das nichts mehr für Dich ist, kannst Du auch ggf. in die Schulaufsicht wechseln oder als pädagogischer Mitarbeiter zumindest befristet für drei bis vier Jahre zur Bezirksregierung oder ins Ministerium gehen.

    Letztlich ist es eine Frage, was Du willst und wie Du die nächsten 30 Jahre Deines Berufslebens gestalten möchtest. Früh A15 zu werden ist einerseits "toll", weil man dann schon fast "ganz oben" ist. Aber dann muss man eben schauen, welche Schwerpunkte oder Veränderungen man beruflich noch in den verbleibenden Jahren seiner Dienstzeit ermöglichen kann bzw. einem ermöglicht werden.

  • Ich danke euch schonmal !

    Deinen Foreneintrag von damals habe ich gestern Abend schon verschlungen, eine tolle Geschichte.


    Ich bin zur Zeit noch A13, für mich wäre es also sogar eine Sprungbeförderung.

    Ich hatte damit gerechnet, dass ich die Funktionsstelle gar nicht mitnehmen könnte bei einer Versetzung und dann wieder auf A13 zurückfallen würde.


    Wäre denn auch eine Entpflichtung möglich, sodass ich an derselben Schule wieder von A15 auf A13 rutsche und mich dann versetzen lasse?

  • Ach es geht um eine Sprungbeförderung? Ohje, da muss sich ja nur ein externer A14-er bewerben und schon hast du per Aktenlage keine Chance mehr auf die Stelle.

  • Ja, ist aber diese Überlegungen sind für mich persönlich erstmal sekundär und die Schulleitung rechnet auch nicht mit einem Bewerber.

  • Ach es geht um eine Sprungbeförderung? Ohje, da muss sich ja nur ein externer A14-er bewerben und schon hast du per Aktenlage keine Chance mehr auf die Stelle.

    Ist das in NRW so viel anders als in Niedersachsen? Wenn die Beurteilungen beider Bewerber entsprechend starke Leistungsunterschiede erkennen lassen, ist es durchaus möglich, dass der A13er dennoch am Ende die Stelle erhält. Bei vergleichbaren Beurteilungen wird es natürlich der A14er, da sich dessen Beurteilung auf ein höheres Statusamt bezieht und dementsprechend "gewichtiger" ist.

  • @state. Ja du hast recht, aber deswegen muss ich meinen Knoten im Kopf ja dennoch lösen, der bleibt davon unberührt.

    O. Meier. Mag sein, aber für mich kommt so ein Standing im Kollegium nicht in Frage.

  • Seph vielleicht unterliege ich da einer Lehrerzimmerlegende, derer gibt es ja viele. Vielleicht weiß jemand anderes aus NRW darüber genaueres.

    Diese Art der Erzählung gibt es hier auch und es stimmt schon: Bei Bewerbungen von A13er und A14ern auf die gleiche Stelle können die A14er (durchaus zurecht) einen Laufbahnvorteil ausspielen. Im Regelfall sind die A13er dann de facto raus aus dem Rennen. Es kommt aber durchaus auch vor (wenn auch seltener), dass bei deutlich besserer Eignung des A13er dennoch dieser ausgewählt wird. Zumindest hier wird es so gehandhabt, dass der Laufbahnvorteil durch eine um eine Stufe bessere Beurteilung (z.B. B - "übertrifft erheblich die Anforderungen" vs. C- "entspricht voll den Anforderungen") ausgeglichen wird. Wenn dann weitere Umstände in der Feinabstufung für den A13er sprechen, erhält er halt die Stelle.

  • Es gibt wohl keine Mitbewerber, die A14 haben. Ich bin halt unverheiratet und habe keine Kinder, daher meine Bedenken.

  • Nuja, wenn Du dich halt als ungeeignet erweist, bleibst Du halt auf A 15 und erfüllst eine andere Aufgabe (etwa Bücherausgabe oder so).


    Kenne einen Fall an eigener Schule (Gym), wo ein A15er keine Lust mehr auf seine Aufgabe hatte (in NRW) - gibt beamtenrechtlich wenig/keine Möglichkeiten, da viel zu machen, wenn er nicht will (okay, erfordert natürlich ein sehr dickes Fell, direkte Arbeitsverweigerung sollte man natürlich nicht machen..., aber z.B.: Unfähigkeit ist beamtenrechtlich kein Dienstvergehen). Die Arbeit (Stufenleitung) wurde dann halt von jemandem ohne A 15 gemacht...(der natürlich darauf spekulierte, die nächste frei werdende A15er Stelle zu bekommen, geschah dann auch)

  • der natürlich darauf spekulierte, die nächste frei werdende A15er Stelle zu bekommen, geschah dann auch

    Na immerhin. Da gibt es ja auch ganz andere Geschichten.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Das muss kein Nachteil sein. Oder weshalb hast Du konkret Bedenken?

    Meine Bedenken sind halt dahingehend, dass der Fahrtweg auf Dauer recht groß ist. Es bleibt auch eine diffuse Angst, eventuell nicht der richtige für die Stelle zu sein und vielleicht auf die Funktion irgendwann keine Lust mehr zu haben (obwohl mir alle sagen, ich sei der Richtige), eine A14-Stelle wäre mir erstmal lieber, einfach weil ich noch 30 Jahre vor mir habe.

    Ich habe mittlerweile erfahren, dass eine Entpflichtung tatsächlich möglich wäre, wenn man die Stelle nicht mehr möchte, aber das ist natürlich nicht so das gelbe vom Ei.

  • Nuja, wenn Du dich halt als ungeeignet erweist, bleibst Du halt auf A 15 und erfüllst eine andere Aufgabe (etwa Bücherausgabe oder so).


    Kenne einen Fall an eigener Schule (Gym), wo ein A15er keine Lust mehr auf seine Aufgabe hatte (in NRW) - gibt beamtenrechtlich wenig/keine Möglichkeiten, da viel zu machen, wenn er nicht will (okay, erfordert natürlich ein sehr dickes Fell, direkte Arbeitsverweigerung sollte man natürlich nicht machen..., aber z.B.: Unfähigkeit ist beamtenrechtlich kein Dienstvergehen). Die Arbeit (Stufenleitung) wurde dann halt von jemandem ohne A 15 gemacht...(der natürlich darauf spekulierte, die nächste frei werdende A15er Stelle zu bekommen, geschah dann auch)

    So ein dickes Fell habe ich nicht. Ich bin durchaus um Anerkennung bemüht ;)

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