Krankenversicherung im Ref, wenn KEINE Verbeamtung nach dem Ref angestrebt wird?

  • Hallo,


    der sperrige Titel verrät vielleicht schon, worum es mir geht. Vielleicht hat hier jemand Erfahrungswerte oder eine Meinung.

    Das Ref beginnt in Sachsen in wenigen Wochen und ich muss die Entscheidung über die Krankenversicherung treffen. Ich habe mich beraten lassen und daraus hat sich ergeben, dass meine Beiträge in der PKV deutlich günstiger wären als in der GKV. Das ist natürlich gerade während des Referendariats ein wichtiger Punkt. Leider ist die GKV in Sachsen für Beamt*innen (auf Widerruf) noch immer nicht beihilfefähig, obwohl das 2019 im Koalitionsvertrag so festgelegt wurde. Eigentlich habe ich ein bisschen darauf gesetzt, dass das zum 1.1.2022 durch sein wird und ich mir diese Frage bei Eintritt ins Ref gar nicht mehr stellen muss. Nun hat die Politik es leider noch nicht geschafft und ich muss mich entscheiden.


    Allerdings zögere ich noch massiv. In meiner näheren Familie gab es in der Vergangenheit einen Wechseln in die PKV wegen Selbstständigkeit. Die Selbstständigkeit hat nicht funktioniert und ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, welch brachiale finanzielle Last die Beiträge zur PKV dann waren und wie schwierig es für mein Familienmitglied war, wieder in die GKV zurück zu kommen. Das war damals sehr eindrücklich für mich. Darüber hinaus gab es auch mehrfach Streitigkeiten über das Begleichen von Rechnungen für Medikamente und Kuraufenthalte. Das alles hat mein Bild von der PKV ziemlich negativ geprägt.


    Ich weiß bereits, dass ich mich nach dem Referendariat nicht verbeamten lassen möchte. Der Arbeitsmarkt sieht hier so gut aus (bzw. ist der Lehrermangel leider derart massiv), dass ich vor Arbeitslosigkeit wohl keine Sorgen haben muss. Normalerweise verbeamtet Sachsen neue LK, die noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben, aber aufgrund meiner Wünsche und Pläne was die Zukunftsgestaltung angeht, werde ich ein Anstellungsverhältnis anstreben. Der Wechsel zurück in die GKV stünde dann also auf jeden Fall an, allerdings habe ich Sorgen, dass es da dann Probleme gibt und ich nicht wieder (ohne Probleme) zurück komme. Daher überlege ich nun für 18 Monate die hohen Beiträge zu schultern...


    Gibt es hier Tipps, Erfahrungswerte, etc.?

  • Der Wechsel zurück in die GKV stünde dann also auf jeden Fall an, allerdings habe ich Sorgen, dass es da dann Probleme gibt und ich nicht wieder (ohne Probleme) zurück komme. Daher überlege ich nun für 18 Monate die hohen Beiträge zu schultern...

    Das ist kein Problem. Du kannst nach dem Ref ohnehin nur in der PKV bleiben, wenn Du beihilfeberechtigt bist. Hunderte von Lehrkräften verlassen jedes Jahr die Seminare, ohne gleich im Anschluss wieder verbeamtet zu werden. Du kannst also ganz beruhigt während des Ref die PKV nutzen. Auch bei nahtlos anschließendem Angestelltenverhältnis startest Du unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze, so dass Du auch aus diesem Grund hier "safe" wärst.


    Übrigens sehr erfrischend, mal von jemandem zu lesen, der bewusst keine Verbeamtung anstrebt!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wenn nach den Ref du wieder angestellt bist, kommst du problemlos wieder in die GKV. Schwierig wird es nur, wenn du eben Arbeitslos bist und ja keinen Anspruch auf ALGI hast (denn mit ALGI kämst du auch problemlos in die GKV zurück).


    Ich hatte damals in Berlin auch überlegt, aber da ich Anspruch auf Familienversicherung und ALGI nach dem Ref gehabt hätte, wäre ich problemlos zurückgekommen. Durch den Arbeitsvertrag der sich ans Ref anschloss war das dann eh kein Problem.

  • Schwierig wird es nur, wenn du eben Arbeitslos bist und ja keinen Anspruch auf ALGI hast (denn mit ALGI kämst du auch problemlos in die GKV zurück).

    War bei mir damals kein Problem (kurzzeitig ALG II nach dem Ref).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Stimmt, I stand corrected. Für den Übergang müsste also mindestens ein >450-Euro-Job her. Allerdings erreicht man das in E11 Stufe 1 (jetzt mal als Worst Case) schon mit einer TZ-Verpflichtung von 13%, also 4 Wochenstunden. So eine Stelle sollte sich jederzeit finden lassen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Oder bei Mecces unterschreiben, kann ja sofort wieder kündigen.


    An die TE: Lass dich einfach bei einem freien Makler beraten, die klären dich auch über sowas auf. Und bedenke nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes das Abschließen einer Antwartschaft, wenn du nämlich nach einiger Zeit dann vielleicht doch verbeamtet werden willst, bleibt dein Gesundheitszustand eingefroren.


    Ich war auch für die erste Zeit nur angestellt, wollte erstmal sehen, ob das alles so passt für mich.

  • Stimmt, I stand corrected. Für den Übergang müsste also mindestens ein >450-Euro-Job her. Allerdings erreicht man das in E11 Stufe 1 (jetzt mal als Worst Case) schon mit einer TZ-Verpflichtung von 13%, also 4 Wochenstunden. So eine Stelle sollte sich jederzeit finden lassen.

    Naja, ich kenne eben den Fall, dass sich die auch nicht sofort finden ließ und dann hat man eben erstmal ein Problem, wenn man von nichts sowas bezahlen soll. Deshalb sollte man da immer vorsichtig sein und gucken, wie die Umstände in dem jeweiligen Bundesland und die Familienverhältnisse sind.

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise verbeamtet Sachsen neue LK, die noch nicht das 42. Lebensjahr vollendet haben, aber aufgrund meiner Wünsche und Pläne was die Zukunftsgestaltung angeht, werde ich ein Anstellungsverhältnis anstreben.

    DAS verstehe ich nicht. Magst Du das erläutern? Ich kann mir ad hoc nicht viel darunter vorstellen.

  • Hunderte von Lehrkräften verlassen jedes Jahr die Seminare, ohne gleich im Anschluss wieder verbeamtet zu werden. Du kannst also ganz beruhigt während des Ref die PKV nutzen.

    Vielen Dank. Mensch, das hätte ich mir wahrscheinlich auch selbst ergoogeln können, aber manchmal stellt man sich eben etwas an.


    An die TE: Lass dich einfach bei einem freien Makler beraten, die klären dich auch über sowas auf. Und bedenke nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes das Abschließen einer Antwartschaft, wenn du nämlich nach einiger Zeit dann vielleicht doch verbeamtet werden willst, bleibt dein Gesundheitszustand eingefroren.

    Das ist ein guter Hinweis, über sowas hatte ich noch gar nicht nachgedacht. Ich habe nächste Woche einen Termin mit meinem Finanzberater/Versicherungsmakler, da werde ich das alles nochmal ansprechen. Allerdings mag ich es nicht so sehr, unvorbereitet in diese Termine zu gehen, daher wollte ich mich schon mal über alle Eventualitäten informieren und eine "Vorentscheidung" treffen, die er mit seinen Argumenten dann natürlich noch beeinflussen kann. Dann kann der mir aber nichts vom Pferd erzählen. :D


    Naja, ich kenne eben den Fall, dass sich die auch nicht sofort finden ließ und dann hat man eben erstmal ein Problem, wenn man von nichts sowas bezahlen soll. Deshalb sollte man da immer vorsichtig sein und gucken, wie die Umstände in dem jeweiligen Bundesland und die Familienverhältnisse sind.

    Grundsätzlich ist Vorsicht natürlich immer besser als Nachsicht. In meinem konkreten Fall würde ich mir darüber aber keine Sorgen machen. Hier gibt es wirklich sehr viele offene Stellen und die Schulen prügeln sich schon fast um die LK. Auch LA-Studierende sind heiß begehrte Aushilfskräfte und die Referendar*innen werden mit der "Pampa-Pauschale" (also einem 1000€ brutto Zuschlag) gelockt. Dennoch ist die Situation so bescheiden, dass massive Unterrichtsausfälle - auch z. B. im Deutsch-LK im Abijahr - keine Ausnahme sind. (Also: Wer eine rosige Arbeitsmarkt-Situation sucht, der komme nach Ost-Sachsen. Hier gibt's nicht nur Nazis, sondern auch billige Mieten und schöne Natur. :D). Natürlich kann ich nicht 18 Monate in die Zukunft schauen, aber ich denke, das sollte schon passen. :)


    DAS verstehe ich nicht. Magst Du das erläutern? Ich kann mir ad hoc nicht viel darunter vorstellen.

    Puh, also, ich würde gerne vermeiden, dass das hier zu einer Grundsatzdiskussion führt. Ich lege das mal dar, aber mir ist klar, dass mein Lebensentwurf eben meiner ist und oft auf Unverständnis stößt. Mir ist klar, dass es viele Menschen gibt, denen Sicherheit sehr viel wichtiger ist als Flexibilität. Ich gehöre aber nicht dazu. Ich möchte gerne selbst entscheiden können, wann und wohin ich umziehe - um ein Beispiel zu nennen. Auch jeden Quark mittragen zu müssen, den Dienstherr und Politik verzapfen ohne das Recht zu streiken widerstrebt mir. Aber auch jenseits von irgendwelchen idealistischen Gründen auf ganz persönlicher Ebene hat das seinen Hintergrund:


    Mein Lebenspartner und ich kommen gut mit dem Geld aus, was wir dann auch ohne Verbeamtung zusammen hätten. Die Lebenshaltungskosten sind günstig hier und wir können recht viel beiseite legen. Wir sind nicht so die "verwurzelten" Typen - Umzüge mit Bundeslandwechsel sind bei uns alle paar Jahre anzunehmen. Wir planen in der Hinsicht auch noch 2 Stationen in Deutschland abzuklappern, wo wir gerne mal ein paar Jahre oder auch nur 1 Jahr wohnen würden. Danach wollen wir ins Ausland (das klingt schwammiger als es ist - da gibt es schon recht konkrete Pläne) mit Option zurückzukommen - oder eben nicht. Kinder wollen wir nicht (ich bin jetzt auch nicht mehr in den 20ern, da ich vor dem Ref ein paar Jahre an der Uni gearbeitet habe, also kann man schon davon ausgehen, dass sich das auch nicht mehr ändert ;) ) und sind daher recht frei in unseren Entscheidungen.


    Nun habe ich zufällig in meinem näheren sowie erweiterten Bekanntenkreis gleich mehrere verbeamtete Lehrkräfte, die jetzt seit mehreren Jahren immer wieder Anträge stellen, das Bundesland wechseln zu dürfen (eine Person will sogar mit dem langjährigen long-distance Partner zusammenziehen, um eine Familie zu gründen) und das wird immer wieder abgelehnt. Ganz ehrlich, wenn andere Leute Alpträume über Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe mit der Familie haben, dann bekomme ich Zustände, wenn ich sowas höre. Eine Bekannte hat jetzt gekündigt bzw. das Beamtenverhältnis aufheben lassen, nachdem der Antrag das 4.(!!) Jahr in Folge nicht bewilligt wurde und arbeitet nun in einem anderen Sektor. Nun steht sie aber vor der Frage, wie sie (Ende 40) das Loch in ihrem Rentenanspruch stopft.

    Long story short: Da ich bereits weiß, dass ich in den nächsten Jahren (edit: soll heißen nach dem Ref) mindestens 3 Mal umziehe - und das über Bundeslandes- und Landesgrenzen - sofern alles läuft, wie angedacht, halte ich es für wenig sinnvoll mich verbeamten zu lassen, neben allgemeineren Gründen.

  • Long story short: Da ich bereits weiß, dass ich in den nächsten Jahren (edit: soll heißen nach dem Ref) mindestens 3 Mal umziehe - und das über Bundeslandes- und Landesgrenzen - sofern alles läuft, wie angedacht, halte ich es für wenig sinnvoll mich verbeamten zu lassen, neben allgemeineren Gründen.

    Du kannst dich aber, wie gesagt, auch später noch verbeamten lassen, auch nach Jahren. Und diese Option würde ich mir offenhalten. Auf Dauer nervt es nämlich, wenn KuK dieselbe Arbeit machen und min. 800€ netto monatlich mehr haben.

  • Du kannst dich aber, wie gesagt, auch später noch verbeamten lassen, auch nach Jahren. Und diese Option würde ich mir offenhalten.

    Klar, das auf jeden Fall. Ich bin auch gar nicht darauf aus, Brücken hinter mir zu verbrennen. Es geht eher darum, dass das momentan nicht passt. Aber wer weiß, vielleicht findet man ja doch mal den Ort und den Moment, wo man sagt "Hier bleib' ich jetzt.", und dann ist so eine Verbeamtung auch durchaus von Vorteil. ;)

  • @Sussana-Mio. Ja, es ist wenig bekannt, dass man auch als Tarifbeschäftigter auf einer (unbefristeten) Planstelle weitgehend den beamtenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Flexibilität unterliegt.


    Du wirst auch als Angestellte kein Planstellenhopping machen können (und schon gar nicht innerhalb eines Bundeslandes) und auch von Angestellten werden i.d.R. bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt (die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein). Zudem hast Du bei jedem Planstellenwechsel bei Bundeslandwechsel das Problem, dass Dir Deine Erfahrungsstufen anerkannt werden müssen (Anerkennungen erfolgen i.d.R. nur bis Erfahrungsstufe 3 - bereits erworbene Laufzeit innerhalb der Stufen entfällt).


    Sorry für den allgemeinen Exkurs - man liest so etwas wie bei dir häufig, es trifft nur leider so generell überhaupt nicht zu.


    Ps. aus einem Beamtenverhältnis kommt man i.d.R. recht prompt wieder heraus, als angestellter Planstelleninhaber hast Du lange Kündigungsfristen.


    Nochwas:

    Zitat

    Nun steht sie aber vor der Frage, wie sie (Ende 40) das Loch in ihrem Rentenanspruch stopft.

    Durch das vorangehenden höhere Nettoeinkommen steht Du auch als ausgeschiedene Beamtin insgesamt IMMER finanziell besser da, als wenn Du die ganze Zeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet hättest (das gilt natürlich in einem fast absurden Ausmaße erst recht, wenn Dein Bundesland ein Altersgeldgesetz hat und man die Kriterien erfüllt)


    Ja ließ sich leider nicht vermeiden, generell zu werden

  • und auch von Angestellten werden bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt 8die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein)

    Nö, ob du die hast oder nicht ist unerheblich, denn du kannst ja auch einfach kündigen und neu anfangen. Das ist z.B. zwischen Berlin und Brandenburg total üblich ohne Freigabeerklärung zu wechseln.


    Und die Erfahrungsstufen, die werden dann erst interessant, wenn man z,B. fast 10 Jahre beschäftigt ist, weil Berlin ja immer bei 1 anfängt, egal welche Vorerfahrungen man hat.

  • Berlin/Brandenburg ist wieder mal ein Sonderfall...(wie im gesamten TB-Bereich)


    Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch (begründet wird das mit der fehlenden Freigabeerklärung, da nutzt es auch nix, dass man die 'Bestenauslese' gewonnen hat). Guck Dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die schon im Schuldienst eines anderen Landes sind, an....


    Der vorgesehene Regelfall ist auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf einer Planstelle die Teilnahme an dem Ländertauschverfahren, dies ist analog zu den Beamten.


    Übrigens ist es auch prinzipiell möglich, sich in einem Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen, dann ist man automatisch aus dem Beamtenverhältnis im bisherigen Bundesland raus und ist bruchlos weiter im Beamtenbereich (sogenannte Raubernennungen). Wird aber selten praktiziert im Lehramtsbereich..(aber durchaus eine Option, wenn man eine sehr, sehr begehrte Lehrkraft ist).


    Selbstverständlich geht es prinzipiell auch. einfach in Bundesland A aus dem Dienst auszuscheiden und sich im Bundesland B neu verbeamten zu lassen (wird aber nicht in allen Bundesländern wegen dem Ländertauschverfahren gern gemacht, zudem erfolgt natürlich neue Amtsarztuntersuchung und so)


    Das ganze System achtet peinlichst drauf, dass TBs möglichst wirklich nirgendwo irgendwie besser gestellt sind als Beamte.....(völlig schaffen sie es nicht, wegen dem allgemeinen Arbeitsrecht - aber das sind Marginalien)

  • Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch (begründet wird das mit der fehlenden Freigabeerklärung). Guck Dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die schon im Schuldienst eines anderen Landes sind, an....

    Wie gesagt, in Brandenburg und Berlin ist es kein Problem. Selbst innerhalb von Berlin geht es ohne, da haben sie nun aber z.T. ein Sperrfrist drin (die aber vermutlich trotzdem kürzer als das Abwarten einer Freigabe ist). Die können sich solche Voraussetzungen gar nicht leisten.

  • Berlin ist halt das einzige Bundesland, dass nicht im Regelfalle auf einer Planstelle verbeamtet - auch bei Versetzungen innerhalb des Bundeslandes verfahren die sehr großzügig...(klar, sonst hauen die Leute ganz ab)


    Aber es ist halt das Einzige....Und mal abwarten, ob sich die Flexibilität von Berlin hinsichtlich tarifbeschäftigten Lehrkräften (die verbeamteten Lehrkräfte können sich da anscheinend auch recht leicht innerhalb des Bundeslandes versetzen lassen) nicht grundlegend ändert, wenn die (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) ab 2023 wieder verbeamten sollten.

    • Offizieller Beitrag

    aber die TE hat auch nicht unbedingt eine Planstelle im Blick.

    Eine Bekannte von mir ist zB. mit einem Wissenschaftler zusammen, der eben noch nicht weiß, wo er landet und so wie es an der Uni üblich ist, 2 Jahre in BaWü, 2 Jahre in Berlin, 1 Jahr in Thüringen ist / war / sein wird. Sie ist Sonderpädagogin und hat bisher immer genug Vertretungsstellen gefunden.
    und selbst, wenn es eine Planstelle im Angestelltenverhältnis wäre (aber wie würde man das Angestelltenverhältnis bekommen, wenn man keine Sachgründe gegen die Verbeamtung hat? da wäre das Risiko, eine spätere Verbeamtung zu verbauen, zu hoch), kann man eben kündigen und sich woanders bewerben.

    • Offizieller Beitrag

    Long story short: Da ich bereits weiß, dass ich in den nächsten Jahren (edit: soll heißen nach dem Ref) mindestens 3 Mal umziehe - und das über Bundeslandes- und Landesgrenzen - sofern alles läuft, wie angedacht, halte ich es für wenig sinnvoll mich verbeamten zu lassen, neben allgemeineren Gründen.

    Alles gut. Es hat mich tatsächlich einfach nur aus Neugier interessiert. Danke für Deine ausführlichen Erläuterungen - jetzt habe ich es verstanden.

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