Q2: 2 Klausurersatzleistungen?? Rechtliche FOlgen??

    • Offizieller Beitrag

    Mag ja sein, dass das der politische Wille ist und das auch so in Gesetze und Vorschriften gegossen ist. Erschreckt bin ich von der Selbstverständlichkeit, als die sich diese Absurdität in den Köpfen einiger manifestiert. Die Rechtslage zwingt uns dazu, uns verarschen zu lassen.

    Ich habe in meinen 14 Jahren an der Front keinen solchen Fall gehabt - vielleicht auch deswegen, weil sowohl die Oberstufenleitung als auch ich als Fachlehrer und später Stufenberater sehr akribisch waren, was die Kontrolle der Listen betraf.


    Aus Einzelfällen vermag ich weder eine Absurdität der Rechtslage noch einen Zwang sich verarschen zu lassen herzuleiten.

    Prüfungsordnungen sind dazu da, eine für alle gleichermaßen geltende, verlässliche und verbindliche Grundlage für den Bildungsgang und seinen Abschluss zu liefern. Dass einzelne Bestimmungen durch SchülerInnen, die meinen, besonders schlau zu sein, unterlaufen werden, liegt in der Natur einer jeden Regelung und eines jeden Gesetzes bzw. es scheint die Natur des Menschen zu sein, sich dann nicht daran zu halten, wenn es einem einen Vorteil verspricht.

  • In der ganzen Geschichte war der Schüler eindeutig schuld. Entweder schuselig oder hinterlistig, ist egal.

    Eben. Die Schuld der Schülerin ist egal. Ärger und Arbeit haben die Lehrerinnen. Die Zeit, die man in die Nachklausur investiert, geht den redlichen Schülerinnen verloren.

  • Mir ist es einmal fast ähnlich wie Chilli passiert, ich habe damals aber kurz vor der Klausur um eine aktualisierte Kursliste der Klausurschreiber gebeten und dabei ist aufgefallen, dass der Schüler entgehen seinen eigenen Aussagen doch nicht schriftlich umgewählt hatte. Tat er später dann mit "ach, hab ich dann wohl verpeilt" ab. Aha, okay.


    Bei uns sind alle Klausuren zentral terminiert und mein Fach nimmt bei nur einer EF-Klausur pro Halbjahr den späteren Termin, von daher war es gut, dass er den nicht verpasst hat.


    Ich finde es eh ein Unding, dass man den Schülern überhaupt wochenlange Umwählerei zugesteht, denn dadurch entsteht das ganze Chaos überhaupt erst.

  • Ich war allerdings bis zum letzten Post der ersten Seite nicht auf die Idee gekommen, dass der Schüler zwar da war, aber der Kollege ihm keine Klausur gegeben hat. Normalerweise informiere ich mich ja vorher, wie viele Klausuren ich kopieren muss.

    Das hast du jetzt aber m. E. tatsächlich falsch verstanden: Wenn ich mich nicht irre, war der besagte Schüler an dem Tag, an dem die "Originalklausur" geschrieben wurde, eben nicht in der Schule. Aber die Lehrkraft hat anschließend versäumt zu klären, ob der Schüler entschuldigt gefehlt hatte oder nicht und ihm dementsprechend gar keine Note in dieser Klausur gegeben. Hätte er entschuldigt gefehlt, hätte ihm ja ein Nachschreibtermin angeboten werden müssen; hätte er unentschuldigt gefehlt, hätte die Lehrkraft ihm eine 6 bzw. 0 Punkte in der Klausur geben müssen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Hätte er entschuldigt gefehlt, hätte ihm ja ein Nachschreibtermin angeboten werden müssen; hätte er unentschuldigt gefehlt, hätte die Lehrkraft ihm eine 6 bzw. 0 Punkte in der Klausur geben müssen.

    Nachvollziehbar. In den vorliegenden Fällenwurde aber anders verfahren. Obwohl keine Entschuldigung vorlag, wurde nachgeschrieben werden.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Prüfungsordnungen sind dazu da, eine für alle gleichermaßen geltende, verlässliche und verbindliche Grundlage für den Bildungsgang und seinen Abschluss zu liefern.

    Ich bin mir nicht sicher, wie die Verbindlichkeit deutlich gemacht wird, wenn einer Schülerin, die sich der geforderten Schriftlichkeit entzieht, noch Extra-Würste gebraten werden.

    Natur des Menschen zu sein

    Was immer das sein mag, möchte ich doch die Gegenthese aufmachen, dass wir es hier mit ansozialisierten Verhalten zu tun haben. Wenn man den Schülerinnen nachhaltig genug vermittelt, dass sie sich um nichts zu kümmern brauchen, werden die sich auch um nichts kümmern. Wenn Fehlverhalten nicht geahndet wird, usw.

  • Es liegt doch überhaupt kein Fehlverhalten oder ein "Entziehen der geforderten Schriftlichkeit" vor. Das interpretierst du lediglich rein. Hier liegt ein zwar vermeidbarer, aber völlig menschlicher Fehler vor. Sowohl Lehrkraft als auch Schüler gingen fälschlich davon aus, dass es gar keine "geforderte Schriftlichkeit" gäbe. Insofern kann man sich dieser auch nicht entziehen. Dieser beidseitige Fehler lässt sich zum Glück einfach heilen, was im vorliegenden Fall offenbar auch geschehen ist. Mehr muss man dann auch nicht daraus machen.

    • Offizieller Beitrag

    Sowohl Lehrkraft als auch Schüler gingen fälschlich davon aus, dass es gar keine "geforderte Schriftlichkeit" gäbe.

    es hängt von der Perspektive ab.

    WENN ich davon ausgehe, dass SuS auf dieser Ebene mündig und selbstverantwortlich sind (wovon wir in der Oberstufe ausgehen müssten), dann darf dieser Fehler mehr Konsequenzen haben (darüber scheiden sich die Wege) als nur ‚ups, dann schreibst du halt nach‘.

    Es ist auch nur ein Fehler, wenn ich mein Konto überziehe, dann bezahle ich Strafgebühren. Wenn ich zu schnell fahre, gibt es auch Ärger, usw…

    Und die Beispiele SIND aus dem Alltag der Altersgruppe.

  • Bei einer Klausur erschien ein Schüler nicht, meinte aber zu mir, (im Vorfeld) er hätte eben gewechselt. Das heißt, sein Nicht-Erscheinen war nicht der Rede wert.


    Bei einer Klausur erschien ein Schüler nicht, meinte aber zu mir, (im Vorfeld) er hätte eben gewechselt. Das heißt, sein Nicht-Erscheinen war nicht der Rede wert.


    Das Parallelfach hat sich den zweiten Termin ausgesucht. und der Schüler hat in seinem Kopf zwischen den zwei Terminen "zurückgewechsel" (Ach nee, Erdkunde ist mir doch zu doof, ich bleibe mündlich), ohne zu merken, dass er keinen Puffer in seiner Schriftlichkeit hat.

    Belegpflicht nicht erfüllt, auf Wiedersehen. Ach, nee, Puderzucker vergessen. Bitte bücken.

    Es liegt doch überhaupt kein Fehlverhalten oder ein "Entziehen der geforderten Schriftlichkeit" vor. Das


    Dieser beidseitige Fehler lässt sich zum Glück einfach heilen,

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    es hängt von der Perspektive ab.

    WENN ich davon ausgehe, dass SuS auf dieser Ebene mündig und selbstverantwortlich sind (wovon wir in der Oberstufe ausgehen müssten), dann darf dieser Fehler mehr Konsequenzen haben (darüber scheiden sich die Wege) als nur ‚ups, dann schreibst du halt nach‘.

    Es ist auch nur ein Fehler, wenn ich mein Konto überziehe, dann bezahle ich Strafgebühren. Wenn ich zu schnell fahre, gibt es auch Ärger, usw…

    Und die Beispiele SIND aus dem Alltag der Altersgruppe.

    Und genau diese Perspektive halte ich für problematisch. Im G8 Bildungsgang sind die SchülerInnen der EPh 15 oder 16 Jahre alt. Wollen wir jetzt die Begriffe "mündig" und "selbstverantwortlich" so hoch hängen und sie quasi verabsolutieren, um dann ähnlich "absolute" Sanktionen zu verhängen?

    Wir haben auch in der Oberstufe noch einen Erziehungsauftrag - und in der Einführungsphase kann man da durchaus nachsichtiger sein als beispielsweise in der Q2. Und wie sähe denn außer einem "bitte achte künftig auf die korrekt geführten Kurslisten" die "Sanktion" bei der Lehrkraft aus? Müsste man da nicht im Grunde strengere Maßstäbe anlegen als bei dem/der SchülerIn?

    Müsste man, wenn man dem "Hardliner-Ansatz" folgt, dann nicht jedem User und jeder Userin hier in diesem Forum in den Allerwertesten treten, wenn er/sie nicht dazu in der Lage ist, die für sein/ihr Bundesland geltende Rechtslage als studierte/r AkademikerIn selbstständig zu recherchieren?

  • Müsste man, wenn man dem "Hardliner-Ansatz" folgt, dann nicht jedem User und jeder Userin hier in diesem Forum in den Allerwertesten treten, wenn er/sie nicht dazu in der Lage ist, die für sein/ihr Bundesland geltende Rechtslage als studierte/r AkademikerIn selbstständig zu recherchieren?

    Weil wir hier im Forum auch einen Erziehungsauftrag haben? Ja, kommt mir manchmal so vor. Die "Selber, selber"-Logik hat aber immer etwas Infantiles.


    Was den Erziehungsauftrag gegenüber den jungen Menschen anbetrifft, so muss halt das eine zum anderen passen. Man kann ihnen nicht das Recht einräumen, Klausuren zu wählen, wenn sie mit der daraus entstehenden Verantwortung nicht umgehen können. Die POen sagen, sie seien reif dafür.


    Im von chilipaprika beschriebenen Fall, wollte die Schülerin die Lehrerinnen hinten über heben. Da sollte man sie schon die Konsequenz tragen lassen. Den Lehrerinnen einen Vorwurf daraus machen zu wollen, dass man sie angelogen hat, halte ich aber für schwieirig.


    Die Zeit die wir mit dem wiederholten kontrollieren irgendwelcher Listen mit offensichtlich kurzen Verfallszeiten verbringen, fehlt dann wieder den redlichen Schülerinnen, die einfach nur etwas lernen möchten.


    Ich möchte abschließend nicht unerwähnt lassen, dass ich diese Idee mit der Klausurwahl für ausgemachten Käse halte. Aufwändig und nicht zielführend. Im Sinne des angestrebten hohen allgemeinbildenden Abschlusses sollte es kein Rosinenpickerei geben, sondern alle Fächer einer schriftlichen Leistungsüberprüfung unterzogen werden. Zumindest bis einschließlich zur Unterprima.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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    • Offizieller Beitrag

    Was den Erziehungsauftrag gegenüber den jungen Menschen anbetrifft, so muss halt das eine zum anderen passen. Man kann ihnen nicht das Recht einräumen, Klausuren zu wählen, wenn sie mit der daraus entstehenden Verantwortung nicht umgehen können. Die POen sagen, sie seien reif dafür.

    Das mag Dein Konzept von Recht und Verantwortung sein. Die Rechtstheorie ist hier aber eine andere.

    Im Falle der APO-GOSt greift einerseits ein Verantwortungsanspruch an die SchülerInnen im Rahmen ihrer Wahlen (die aber vor dem Hintergrund der Belegungsverpflichtungen gar nicht so viel Verantwortung einfordern), andererseits aber auch ein umfassender (pädagogischer) Begleitanspruch, wie man aus § 5 Abs. 1 und 2 deutlich herauslesen kann.

    Dann ist da natürlich auch noch die Rolle der Eltern einzubeziehen - bis die SchülerInnen 18 sind, müssen die Eltern die Wahlbögen mitunterschreiben. Beratungsgespräche finden da in der Regel auch im Beisein der Eltern statt, oder es wird ein schriftliches Beratungsprotokoll mitgegeben, das die Eltern unterschreiben müssen.


    Hast Du eigentlich selbst Kinder?
    Ich glaube, wenn man selbst Vater oder Mutter ist, dann relativieren sich viele ursprünglich eher resolute Positionen, weil man merkt, dass Rechte und Pflichten bzw. Verantwortung nicht in diesem von Dir angeführten Dualismus funktionieren.

  • Darf ich mal eine Frage stellen? Nur für mich zum Verständnis: Die Schüler müssen eine bestimmte Zahl von Klausuren absolvieren, können sich aber (in Grenzen) aussuchen, in welchen Fächern sie das tun, richtig?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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