Elternzeit NRW zwischen 3 und 8 Jahren

  • Hallo,

    Ich war schon mal in Elternzeit, als meine Tochter 2 Jahre alt war. Damals war ich 12 Monate weg und habe mich während dieser Zeit in Teilzeit selbst vertreten (Elternteilzeit). Nun ist meine Tochter bald 4 und ich würde gern noch einmal Elternzeit nehmen.

    Geht das noch oder ist der Zug abgefahren? Ich möchte wieder in Teilzeit während der Elternzeit arbeiten.

    Einmal editiert, zuletzt von Euklid ()

  • Danke für deine Antwort.

    Diesen Urlaub wird man mir glaube ich nicht zwingend genehmigen. Ich spiele mit dem Gedanken, die Schule zu wechseln, habe aber Mangelfächer und mein Chef möchte mich nicht gehen lassen. Daher der Gedanke mit der Elternzeit, da hier da diese 8Monats-Regelung gilt (Ich fahre weiter als 35 km zur Arbeit).

  • Also ich bin mir ziemlich sicher, dass man ja insgesant drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen darf. Und das darf auch auf später aufgespart werden, ich glaube, bis das Kind 10 oder 12 ist??? Also müsste es gehen, wenn du die drei Jahre noch nciht voll hast.

  • Die habe ich nicht voll, das ist dann fast 4 und es geht bis es 8 ist. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Elternzeit im Zeitraum zwischen 3 und 8 der Zustimmung bedarf.

  • Die habe ich nicht voll, das ist dann fast 4 und es geht bis es 8 ist. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Elternzeit im Zeitraum zwischen 3 und 8 der Zustimmung bedarf.

    Das mit der Zustimmung weiß ich leider auch nicht...

    • Offizieller Beitrag

    Danke für deine Antwort.

    Diesen Urlaub wird man mir glaube ich nicht zwingend genehmigen. Ich spiele mit dem Gedanken, die Schule zu wechseln, habe aber Mangelfächer und mein Chef möchte mich nicht gehen lassen. Daher der Gedanke mit der Elternzeit, da hier da diese 8Monats-Regelung gilt (Ich fahre weiter als 35 km zur Arbeit).

    Wenn Du ihn regulär innerhalb der vorgegebenen Fristen beantragst und wenigstens ein Kind unter 12 Jahre alt ist, muss das genehmigt werden. Hat bei meiner Frau prima geklappt.

  • Die habe ich nicht voll, das ist dann fast 4 und es geht bis es 8 ist. Allerdings habe ich jetzt gelesen, dass die Elternzeit im Zeitraum zwischen 3 und 8 der Zustimmung bedarf.

    Nur wenn das der 3. Abschnitt ist. Wenn du am Anfang durchgängig in Elternzeit warst und dann nicht mehr, dann kann der AG die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nicht ablehnen. Du musst es nur 13 Wochen vorher anmelden.

  • Nur wenn das der 3. Abschnitt ist. Wenn du am Anfang durchgängig in Elternzeit warst und dann nicht mehr, dann kann der AG die Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Geburtstag nicht ablehnen. Du musst es nur 13 Wochen vorher anmelden.

    Danke dir!!! Mit 3. Abschnitt ist also gemeint, dass man „zum dritten Mal“ geht? Ich war bisher nur einmal.


    Ich habe mir in den letzten Jahren den Hintern für meine Schule aufgerissen, eine Bewerbung um eine Beförderungsstelle war leider erfolglos. Nun möchte ich die Schule wechseln, da ich keine Perspektive sehe, die Schulleitung hat mir aber schon angekündigt, mich als Mangelfachinhaber nicht freistellen zu können.

    Ein Kollege mit gleichem Fach (Physik) musste auch schon die vollen 5 Jahre warten.


    Ich habe auch diese Broschüre gefunden, die ebenfalls deine Aussagen unterstützt.:

    https://broschuerenservice.jus…5ac3f4b6303ba4a575dd5.pdF

  • Genau und das kann nicht abgelehnt werden. Du solltest damit evtl. gute Chancen für eine andere Schule haben, wo du vielleicht auch in Elternzeit arbeiten könntest.

    Du meinst, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, kann ich dies bereits an einer anderen Schule (näher am Wohnort) tun? Eventuell diejenige Schule, die mich dann auch anfordert, wenn ich nach der Elternzeit versetzt werden möchte und wo ich gern arbeiten möchte?

    • Offizieller Beitrag

    Du meinst, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, kann ich dies bereits an einer anderen Schule (näher am Wohnort) tun? Eventuell diejenige Schule, die mich dann auch anfordert, wenn ich nach der Elternzeit versetzt werden möchte und wo ich gern arbeiten möchte?

    Wenn die Schulaufsicht mitspielt, kann das klappen. Bei meiner Frau hat es geklappt...

  • Wenn die Schulaufsicht mitspielt, kann das klappen. Bei meiner Frau hat es geklappt...

    Danke auch dir für die Antwort! Und deine war Frau dann nach der Teilzeit weiter an derselben Schule tätig?

    • Offizieller Beitrag

    Danke auch dir für die Antwort! Und deine war Frau dann nach der Teilzeit weiter an derselben Schule tätig?

    Du meinst nach der Elternzeit, oder? Nach der Elternzeit kann man den Urlaub aus familienpolitischen Gründen nahtlos anschließen. Dann hat man "Ruhe" bis das jüngste Kind 12 Jahre alt wird - im Idealfall versucht man dann schon vorher, die Versetzung einzustielen. Das werden wir demnächst tun.

  • Du meinst nach der Elternzeit, oder? Nach der Elternzeit kann man den Urlaub aus familienpolitischen Gründen nahtlos anschließen. Dann hat man "Ruhe" bis das jüngste Kind 12 Jahre alt wird - im Idealfall versucht man dann schon vorher, die Versetzung einzustielen. Das werden wir demnächst tun.

    Ja genau, nach der Elternzeit. Bei mir ist diese gleichbedeutend mit der Teilzeit, da ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Ich will die Elternzeit halt nur nutzen, um mich versetzen zu lassen (bin fertig mit der Schulleitung), will aber nicht auf viel Geld verzichten und daher Teilzeit machen. Daher der Gedanke, schon in der Elternzeit nicht mehr an der alten Schule zu arbeiten. Es gibt eine neue Schule an meinem Wohnort, die mich unbedingt will und mich dann anfragen wird. Je früher ich dort hinkann, umso besser.

    • Offizieller Beitrag

    Ja genau, nach der Elternzeit. Bei mir ist diese gleichbedeutend mit der Teilzeit, da ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte. Ich will die Elternzeit halt nur nutzen, um mich versetzen zu lassen (bin fertig mit der Schulleitung), will aber nicht auf viel Geld verzichten und daher Teilzeit machen. Daher der Gedanke, schon in der Elternzeit nicht mehr an der alten Schule zu arbeiten. Es gibt eine neue Schule an meinem Wohnort, die mich unbedingt will und mich dann anfragen wird. Je früher ich dort hinkann, umso besser.

    Kind Nr. 1:
    Frau bei BR X, Versetzungsantrag abgelehnt. Frau nahm ein Jahr Elternzeit, wir zogen währenddessen in einen anderen Regierungsbezirk. Versetzung mit Rückkehrerinnenantrag an Wunschschule bei BR Y nach vorherigem "Eintüten" quasi erzwungen wegen Anspruchs auf wohnortnahen Einsatz.


    Kind Nr. 3:
    Frau an Schule mittlerweile unglücklich, arbeitete während der Elternzeit in einer anderen Schulform, nahm danach Urlaub aus familienpolitischen Gründen und erwirkte im direkten Dialog mit der BR einen Einsatz an Wunschschule. Funktioniert bis heute wunderbar.


    Das "System" mag seine Tücken und Fallstricke haben, aber wenn man die Spielregeln und das Spielfeld sowie die SpielerInnen kennt, kann man das durchaus auch für sich nutzen.

  • Alternativ, da du scheinbar ja Interesse an einer Beförderungsstelle hast: Bewirb dich auf eine Stelle einer anderen Schule.

    Ja, das habe ich vor. Ich bin noch unsicher, wie hoch die Chancen da sind als Externer, aber versuchen möchte ich es.

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