Dienstreise ohne Fahrtkostenerstattung?!

  • Unsere SL hat beschlossen, das alle KollegInnen eine zweitägige Weiterbildung, mit Übernachtung, in einem Tagungshaus genießen dürfen.


    Das Tagungshaus ist ca. 100 km von der Schule weg und mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer zu erreichen.


    Seitens der SL kam die schriftliche Meldung, dass keine Fahrtkosten erstattet werden können.


    Alle KollegInnen sollen diese Fahrtkosten über den persönlichen Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen.


    Eine gemeinsame Fahrtmöglichkeit (Bus) wurde seitens der SL nicht organisiert.


    Dienstreise ohne Fahrtkostenerstattung???


    Ist das Rechtens?!

    • Offizieller Beitrag

    Reisekostenrechtliche Regelungen für Lehrkräfte und Förderlehrer an staatlichen Schulen, Kollegs, Studienkollegs und an den Staatsinstituten für die Ausbildung von Fachlehrern und Förderlehrern - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)


    und


    BayRKG: Art. 3 Anspruch auf Reisekostenvergütung - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)


    Spontan würde ich sagen, nein, das ist nicht rechtens - und die Schulleitung hofft, dass die KollegInnen so doof sind und das schlucken. Der Lohnsteuerjahresausgleich erstattet ja auch nur anteilig. Bei Dienstreisen hast Du Anspruch auf Reisekosten - die muss der Dienstherr erstatten. Falls kein Geld da ist, könnte man theoretisch auf die Erstattung verzichten (das sieht das Gesetz tatsächlich vor), aber das wäre schon ziemlich dreist.

    • Offizieller Beitrag

    Aus diesem Anlass noch ein Tipp am Rande:

    Es empfiehlt sich dringend, selbst die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu kennen, damit man a) rechtkonform handelt und b) nicht durch Unkenntnis über den Tisch gezogen werden kann. In der heutigen Zeit sind alle Gesetze problemlos im Internet einsehbar.


    Das erspart einem manche Aufregung und ermöglicht einem darüber hinaus, angemessen bzw. "richtig" auf womöglich unangemessene Forderungen zu reagieren.

  • Seitens der SL kam die schriftliche Meldung, dass keine Fahrtkosten erstattet werden können.

    Dann könnte ich an dieser Fortbildung nicht teilnehmen. Ich würde niemals auf eine Erstattung verzichten.

  • Du kriegst sogar 1 Cent pro Kilometer, wenn du jemanden auf dem Motorrad mitnimmst8)

    Was ich mich frage: Warum will die SL nicht, dass ihr das Fahrtgeld beantragt?

    • Offizieller Beitrag

    weil ein durchschnittliches Kollegium mit 100 Kilometer hin, 100 Kilometer zurück eine ganz schöne Summe bedeutet und eine normale Schule (zumindest in NRW) mit dem Geld einen sehr großen Anteil (alles?) aus dem Fortbildungsetat aufgebraucht hätte.
    Da denkt sich die SL, dass sie das Geld lieber woanders (andere FoBi) aufbraucht, wenn die KuK zu "dumm" / lieb sind.

  • Was ich mich frage: Warum will die SL nicht, dass ihr das Fahrtgeld beantragt?

    Weil es wahrscheinlich kein Budget mehr gibt oder die SL will mit Sparsamkeit glänzen

  • Es ist mir schleiferhaft, wie man auch nur entfernt davon ausgehen kann, dass so ein Vorgehen korrekt ist.


    Stell doch einfach nen Dienstreiseantrag und trage die entsprechenden Kosten ein. Wenn die SL unterschreibt, kriegst du später auch die Kohle. Wenn sie nicht unterschreibt, machst du natürlich auch keine Dienstreise. Wärest ja nichtmal versichert.

  • Es ist mir schleiferhaft, wie man auch nur entfernt davon ausgehen kann, dass so ein Vorgehen korrekt ist.


    Stell doch einfach nen Dienstreiseantrag und trage die entsprechenden Kosten ein. Wenn die SL unterschreibt, kriegst du später auch die Kohle. Wenn sie nicht unterschreibt, machst du natürlich auch keine Dienstreise. Wärest ja nichtmal versichert.

    Das klingt logisch.

  • Eine gemeinsame Fahrtmöglichkeit (Bus) wurde seitens der SL nicht organisiert.

    Dann wäre die Frage der Übernachtungskosten immer noch offen gewesen.

    Dienstreise ohne Fahrtkostenerstattung???

    Nein. Das ergibt sich schon aus dem Terminus "Dienstreise".

  • ...eine normale Schule (zumindest in NRW) mit dem Geld einen sehr großen Anteil (alles?) aus dem Fortbildungsetat aufgebraucht hätte.
    ...

    Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?

  • Also, wenn ihr lieb seid, sagt ihr der Schulleiterin, dass das nicht so geht, remonstriert, widersprecht. So was.


    Oder ihr baut der Schulleiterin einen ein, in dem ihr brav wie angeordnet mitfahrt. Hinterher stellt ihr dann den Reisekostenantrag für die angeordnete Dienstreise. Nicht nur Autofahrt sondern auch Unterbringung, Verpflegungspauschale. Das ganze Programm.


    Dann hat die SL ein Problem, weil sie eine Fahrt angeordnet hat, für die kein Geld da ist.


    Have fun,

  • Dazu sollte man aber sicherstellen, dass die Fahrt auch nachweisbar abgeordnet wurde und es einem hinten rum nicht als "freiwillige Gemeinschaftsaktion in der Freizeit" verkauft wird:D

    • Offizieller Beitrag

    Achso, ich dachte bislang, ich beantrage eine Dienstreise, die Dienststellenleitung genehmigt und das Land zahlt. Also ich bin bislang nicht davon ausgegangen, dass das pro Schule kontingentiert wird?

    Das kommt vermutlich auch auf das Bundesland an. An einer durchschnittlichen NRW-Schule wäre eine solche Fortbildung sicherlich finanziell nicht möglich gewesen.

  • dass die Fahrt auch nachweisbar abgeordnet wurde

    Stimmt. Was schriftliches wäre nicht schlecht. Zur Not Textform. Oder ein Konferenzprotokoll. So etwas.


    Ich habe mir gelegentlich den Spaß gemacht, die Schulleiterin um die Schriftform zu bitten, weil „die Remonstration dann leichter zu formulieren ist.“

  • Bolzbold


    Die Idee einer Fortbildung in einem Landgasthof/Hotel/Jugendherberge kommt hier (auch NRW) auch immer mal auf. Die Idee dahinter, dass man Privates und Dienstliches verbinden könne, schreckt mich doch eher ab. Dafür auch noch zahlen?


    Dass mal jemand durchgerechnet hätte, was so etwas kostete, glaube ich nicht.


    Andererseits hat es auch mal eine Umfrage gegeben, wer privates Geld für so etwas hinlegen wolle. Ich meine, dass etwa die Hälfte dazu bereit war. Aber von der war bei der erheblichen Mehrheit bei 50 Talern die Grenze. Damit kannste nichts werden.


    Trotzdem kommt die Idee immer wieder auf.


    Deshalb wäre ich mal froh, wenn Indesign berichtete, wie’s weiter geht. Ein Beispiel, wo’s hinterher Gezeter und Ärger um die Kohle gegeben hat, könnte heilsam sein.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Stimmt. Was schriftliches wäre nicht schlecht. Zur Not Textform. Oder ein Konferenzprotokoll. So etwas.


    Ich habe mir gelegentlich den Spaß gemacht, die Schulleiterin um die Schriftform zu bitten, weil „die Remonstration dann leichter zu formulieren ist.“

    Ich kann nicht mehr zählen, wie oft sich Anweisungen nach einem "Gern, aber könnten Sie mir die Anweisung nochmal schriftlich zukommen lassen? Nur damit es keine Missverständnisse gibt!" in Luft aufgelöst haben:D

  • Mal von den Kosten abgesehen: Wann soll denn die Veranstaltung stattfinden? Etwa während der Schulzeit?

  • Dazu sollte man aber sicherstellen, dass die Fahrt auch nachweisbar abgeordnet wurde und es einem hinten rum nicht als "freiwillige Gemeinschaftsaktion in der Freizeit" verkauft wird:D

    Ich sag mal so, selbst wenn aufgrund der mangelnden schriftlichen Dienstanweisungen am Ende keine Vergütung durchsetzbar sein sollte, würde es den SL zumindest in Erklärungsnot bringen, wenn ein ganzes Kollegium seinen "nett gemeinten Vorschlag zur privaten Veranstaltung" so missverstehen würde und Reisekostenabrechnungen einreichen würde

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